Gerade hochbegehrte Fach- und Führungskräfte locken Sie heutzutage nicht mehr so einfach in Ihr Unternehmen. Erst recht nicht, wenn Sie – wie die meisten Mittelständler auch – in der Provinz sitzen.
Da ist es schon hilfreich, wenn Sie Ihrem neuen Mitarbeiter bei seinem berufsbedingten Umzug finanziell unter die Arme greifen. weiterlesen »
Vielleicht freuen Sie sich ja auch darüber, dass das Bundesverfassungsgericht die 2007 eingeführte Einschränkung beim Steuerabzug des häuslichen Arbeitszimmers gekippt hat. weiterlesen »
Vielleicht haben Sie dieses Jahr ja ein paar private Urlaubstage an eine beruflich oder geschäftlich veranlasste Reise angehängt. Früher galt dann: Sie durften die Kosten nicht steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Das ist nun anders. weiterlesen »
Vielleicht geht ja einer Ihrer Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen demnächst in Elternzeit. Dann sollten Sie sie ruhig darüber informieren,
- dass Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und
- das Elterngeld zwar selbst steuerfrei ist, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegt.
Das wissen viele junge Eltern nicht – oder unterschätzen es. weiterlesen »
Früher war es gang und gäbe, die Verträge mit seinen Mitarbeitern informell zu schließen – also per Handschlag, mündlich. Grundsätzlich geht das in Ordnung. Rechtlich sind auch solche Verträge bindend. weiterlesen »
Ob Sie Ihren Studenten als Praktikant oder Werksstudent anstellen, macht zwar keinen Unterschied bei der Steuer, das haben Sie ja in der vergangenen Newsletterausgabe schon gesehen. Aber es macht einen großen Unterschied bei den Sozialabgaben. weiterlesen »
Vielleicht wollen Sie ja auch einen Studenten beschäftigen. Und fragen sich, ob Sie ihn lieber als Praktikant oder als Werkstudent anstellen sollen.
Steuerlich ist es egal, ob Ihr Student ein Praktikum bei Ihnen absolviert oder einen Job übernimmt. Grundsätzlich sind Studenten lohnsteuerpflichtig, wie jeder reguläre Arbeitnehmer. weiterlesen »
Sie wissen es ja selbst: Wenn Sie den Urlaubsantrag eines Mitarbeiters einmal bewilligt haben, dürfen Sie ihn nicht mehr kurzfristig zurücknehmen oder Ihren Mitarbeiter gar aus dem Urlaub zurückrufen. weiterlesen »
Vielleicht fängt ja in diesen Tagen auch ein – oder mehrere – Jugendliche eine Ausbildung an. Möglicherweise haben Sie ja auch den ein oder anderen dabei, der sehr gut vorgebildet in die Lehrzeit startet und daher seine Ausbildungszeit verkürzt. weiterlesen »
Vielleicht haben Sie ja für das kommende Ausbildungsjahr auch einen Jugendlichen neu eingestellt. Dann gibt es nun einige Fragen für Ihr Lohnsteuerbüro zu klären.
Grundsätzlich sind Ihre Auszubildenden lohnsteuerlich betrachtet ganz normale Arbeitnehmer. weiterlesen »