Die Banken und Sparkassen sprechen von einer neuen Ära im europäischen Zahlungsverkehr: Seit 28.1.2008 muss sich die neue EURO-Überweisung, die Single European Payments Area (SEPA), in der Praxis beweisen. Bislang benutzen Sie sowie Ihre Kunden und Geschäftspartner für eine Überweisung innerhalb Deutschlands eine Inlandsüberweisung und für einen Geldtransfer ins europäische Ausland die EU-Standardüberweisung. Beide werden durch die EURO-Überweisung ersetzt. Das gilt für die Auslandsüberweisungen seit dem 28.1.2008. Für Ihre Inlandsüberweisungen können Sie beide Formulare bis auf Weiteres nebeneinander
einsetzen. An der Umstellung des Zahlungsverkehrs auf SEPA beteiligen sich alle 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
Klingelt es an Ihrer Tür und die Steuerfahnder erscheinen, ist der schlimmste Fall für einen Steuerverantwortlichen eingetreten. Jetzt heißt es allerdings Ruhe bewahren und Schadensbegrenzung betreiben.
Der BFH hat aktuell in 2 Verfahren zum Datenzugriff der Finanzverwaltung Stellung genommen. In den Fällen ging es um den Umfang des Zugriffsrechts der Finanzverwaltung, wenn das zu überprüfende Unternehmen ein Datenverarbeitungssystem einsetzt.
die Entfernungspauschale für die ersten 20 km wurde gestrichen, und gleichzeitig explodierten die Benzinpreise. Kein Wunder, dass nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Selbstständige sauer sind! Selbst wenn die Einnahmen steigen, wird doch ein guter Teil davon durch die steigenden Kosten wieder aufgefressen.
Gerade in der Logistikbranche kontrollieren die Finanz- und Sozialversicherungsbehörden sehr scharf – vor allem auf so genannte „Scheinselbstständigkeit“. Denn in kaum einer anderen Branche gibt es so viele „schwarze Schafe“, die versuchen, die gesetzlichen Bestimmungen zu umgehen oder zu übergehen. In einem aktuellen Rechtsfall hat das Finanzgericht Köln auch die umsatzsteuerliche Dimension von Scheinselbstständigkeit herausgearbeitet. Es zeigt auch noch einmal sehr deutlich, wie Gerichte die möglichen Kriterien für und gegen Scheinselbstständigkeit gewichten.
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Umsatzsteuer aktuell
Endlich Durchblick bei der Umsatzsteuer!
Zahlreiche Gesetze, Durch-führungsverordnungen und Erlasse zur Umsatzsteuer machen es selbst Steuer-beratern fast unmöglich, immer die richtigen Gestaltungsmöglichkeiten zu kennen. Genau deshalb ist es für Sie als Steuer-verantwortlichen so wichtig, beim Thema Umsatzsteuer immer kompetent und aktuell informiert zu sein:
Was gibt es Neues im Umsatzsteuerrecht?
Was bedeutet die neue Regelung für mein Unternehmen?
Wie sichere ich stets den vollen Vorsteuerabzug?
Antworten auf diese und viele weitere Fragen gibt Ihnen jeden Monat der Informationsdienst „Umsatzsteuer aktuell“. Damit verschenken Sie im Steuerjahr 2006/2007 keinen Cent ans Finanzamt!
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