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12.5.2008
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Seit 28.1.2008 gibt’s SEPA: Ist Ihre Firma schon fit dafür?

Die Banken und Sparkassen sprechen von einer neuen Ära im europäischen Zahlungsverkehr: Seit 28.1.2008 muss sich die neue EURO-Überweisung, die Single European Payments Area (SEPA), in der Praxis beweisen. Bislang benutzen Sie sowie Ihre Kunden und Geschäftspartner für eine Überweisung innerhalb Deutschlands eine Inlandsüberweisung und für einen Geldtransfer ins europäische Ausland die EU-Standardüberweisung. Beide werden durch die EURO-Überweisung ersetzt. Das gilt für die Auslandsüberweisungen seit dem 28.1.2008. Für Ihre Inlandsüberweisungen können Sie beide Formulare bis auf Weiteres nebeneinander einsetzen. An der Umstellung des Zahlungsverkehrs auf SEPA beteiligen sich alle 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.

Wenn der Steuerfahnder klingelt

Klingelt es an Ihrer Tür und die Steuerfahnder erscheinen, ist der schlimmste Fall für einen Steuerverantwortlichen eingetreten. Jetzt heißt es allerdings Ruhe bewahren und Schadensbegrenzung betreiben.

Betriebsprüfung: Datenzugriff ist uneingeschränkt zulässig

Der BFH hat aktuell in 2 Verfahren zum Datenzugriff der Finanzverwaltung Stellung genommen. In den Fällen ging es um den Umfang des Zugriffsrechts der Finanzverwaltung, wenn das zu überprüfende Unternehmen ein Datenverarbeitungssystem einsetzt.

Machen Sie die Entfernungspauschale ab dem 1. Kilometer geltend

die Entfernungspauschale für die ersten 20 km wurde gestrichen, und gleichzeitig explodierten die Benzinpreise. Kein Wunder, dass nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Selbstständige sauer sind! Selbst wenn die Einnahmen steigen, wird doch ein guter Teil davon durch die steigenden Kosten wieder aufgefressen.

Vorsicht, Umsatzsteuerfalle! Worauf Sie achten sollten, wenn Sie Subunternehmer beauftragen

Gerade in der Logistikbranche kontrollieren die Finanz- und Sozialversicherungsbehörden sehr scharf – vor allem auf so genannte „Scheinselbstständigkeit“. Denn in kaum einer anderen Branche gibt es so viele „schwarze Schafe“, die versuchen, die gesetzlichen Bestimmungen zu umgehen oder zu übergehen. In einem aktuellen Rechtsfall hat das Finanzgericht Köln auch die umsatzsteuerliche Dimension von Scheinselbstständigkeit herausgearbeitet. Es zeigt auch noch einmal sehr deutlich, wie Gerichte die möglichen Kriterien für und gegen Scheinselbstständigkeit gewichten.

Minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko durch eine rechtzeitige und nachweisbare Mitarbeiterschulung
Nach § 12 des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz haben Sie als Arbeitgeber eine gesetzliche Informations- und Schulungspflicht gegenüber Ihren Mitarbeitern. Sie müssen sicherstellen, dass Ihre Mitarbeiter ihre Rechten und Pflichten im Rahmen des AGG kennen und sich richtig verhalten können.

Mit Hilfe der Broschüre Mitarbeiterinformation zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erfüllen Sie voll und ganz Ihre gesetzliche Informationspflicht.

Ihre Vorteile:

Zeitersparnis: Ihre Personalabteilung muss nicht überlegen, was im Einzelnen geschult werden muss und erspart sich die mühevolle Erarbeitung des Hintergrundwissens aus einer großen Anzahl von entsprechender Literatur

Einfach und kostengünstig: Sie sind auf der sicheren Seite und minimieren Ihr Haftungsrisiko. Keine teuren Individualberatungen durch Ihren Rechtsanwalt oder externen Schulungsanbietern. Sie erfüllen innerhalb kürzester Zeit und mit minimalem Zeit- und Kostenaufwand Ihre gesetzliche Informationspflicht.

Umfassend und effektiv: Die Broschüre macht Ihre Mitarbeiter in hinreichendem Umfang mit Inhalt und Zielen des AGG vertraut. Ohne Umschweife, kurz, prägnant und mit Beispielen verdeutlicht.

Bestellen Sie daher jetzt die Broschüre Mitarbeiterinformationen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

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