In der Werbung, wo es um eine schnelle Erfassung der Botschaft geht, werden gängige Formensprachen verwendet, so dass für eine eigene künstlerische Ausdrucksform praktisch kein Raum bleibt.
Ein ausschließlich in der Werbung tätiger Video-Editor/Cutter übt daher nur in Ausnahmefällen eine künstlerische Tätigkeit aus. Die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse ist kein Kriterium.






