Das Erstellen einer ordnungsgemäßen Rechnung ist inzwischen fast eine Wissenschaft für sich. Obwohl eigentlich alles einfacher werden soll, ist das Gegenteil der Fall. Jetzt hat sich wieder einmal das Bundesfinanzministerium mit dem Thema beschäftigt. Im Schreiben vom 26. 9. 2005,Az. IV A 5 – S 728/0 a – 82/05, dreht sich alles um die Angabe des Zeitpunkts der Lieferung oder der Ausführung der sonstigen Leistung. weiterlesen »
Der Liefer- oder Leistungszeitpunkt gehört in jede Rechnung
Umsätze aus Geldspielautomaten sind jetzt steuerpflichtig
Ein neues Gesetz macht es möglich: Der EuGH fand, dass Spielbanken gegenüber Betreibern von Geldspielautomaten nicht bevorzugt werden dürfen, und da diese umsatzsteuerfreie Umsätze tätigen, dürften es jene auch.
Nun hat die Regierung einen anderen Weg gefunden, die ungleiche Behandlung zu heilen: Auf alle Umsätze aus Glücksspielen aller Art werden ab dem 1.1.2006 16% Umsatzsteuer fällig.






