Firmenwagen dienen vielen Arbeitnehmern als Statussymbol und sind entsprechend begehrt. Allerdings sind immer weniger Firmenwagenfahrer bereit, den geldwerten Vorteil für die private Mitbenutzung nach der kostspieligen 1-%-Methode zu versteuern.
Schließlich gilt der Listenpreis des Fahrzeugs als Bemessungsgrundlage. Diese lässt sich leider auch nicht dadurch senken, dass sich der Arbeitnehmer verpflichtet, die Benzinkosten selbst zu tragen. Das folgt aus einer aktuellen Entscheidung des Finanzgerichts Münster (Urteil vom 16. 9. 2006, Az. 10 K 3390/06).
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Auf Sie als Verantwortlichen für die Lohn- und Gehaltsabrechnungen kommt in den nächsten Wochen zusätzliche Arbeit zu. Gemeint ist der Jahresausgleich der Lohnsteuer 2006, den Sie unter bestimmten Voraussetzungen für Ihre Mitarbeiter durchführen müssen, wenn Ihr Unternehmen am 31.12.2006 mindestens 10 Arbeitnehmer beschäftigte. Besonders ärgerlich: Sie sind zu dieser Mehrarbeit gesetzlich verpflichtet, ohne dass Ihr Unternehmen dem Fiskus dafür etwa Kosten in Rechnung stellen könnte. Lesen Sie hier die Tipps und Hinweise zu den wichtigsten Praxis-Fragen. weiterlesen »