Mit dem „Zweiten Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (MEG II)“ sind die Buchführungsgrenzen zum 1.1.2008 erneut angehoben worden. Der Vorteil für viele Selbstständige und Gründer: Sie können bei der einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) bleiben. Hier das Wichtigste auf einen Blick: weiterlesen »

