Seit Jahresbeginn gelten die neuen Grenzen bei geringwertigen Wirtschaftsgütern. Neue, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nicht mehr als 150 € zzgl. Umsatzsteuer kosten, können Sie sofort als Betriebsausgabe geltend machen. Neben dieser Wertgrenze kommt es jetzt aber auch darauf an, zu welcher Einkunftsart das jeweilige Wirtschaftsgut gehört. weiterlesen »






