Kategorie: Abschreibung, 15. Februar 2008 | Kommentare (0)



Geringwertige Wirtschaftsgüter: unterschiedliche Grenzen ab 2008

gewinnSeit Jahresbeginn gelten die neuen Grenzen bei geringwertigen Wirtschaftsgütern. Neue, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nicht mehr als 150 € zzgl. Umsatzsteuer kosten, können Sie sofort als Betriebsausgabe geltend machen. Neben dieser Wertgrenze kommt es jetzt aber auch darauf an, zu welcher Einkunftsart das jeweilige Wirtschaftsgut gehört. weiterlesen »


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