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22.11.2008
Meldungen
2008
02
Seit Jahresbeginn gelten die neuen Grenzen bei geringwertigen Wirtschaftsgütern. Neue, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nicht mehr als 150 € zzgl. Umsatzsteuer kosten, können Sie sofort als Betriebsausgabe geltend machen.
01
Die große Unternehmenssteuerreform macht es möglich: Pünktlich zum 1.1.2008 ändern sich die steuerlichen Rahmenbedingungen für den Kauf von Lkw, aber auch „geringwertiger Wirtschaftsgüter“. Sie sollten dies bei Ihren unternehmerischen Entscheidungen wissen und berücksichtigen. Lesen Sie hier wertvolle Praxistipps zu den 3 wichtigsten Änderungen!
2007
11
Leasing schont Ihre Liquidität als Vermittler, keine Frage. Aber: Von den finanziellen und steuerlichen Vorteilen des Leasings profitieren Sie nur dann, wenn das Finanzamt jeweils die Leasinggesellschaft als die Eigentümerin des Leasinggegenstands ansieht – und nicht etwa Sie als Leasingnehmer.
Planen Sie die Anschaffung eines neuen Firmenwagens, den Sie auch privat nutzen wollen? Dann sollten Sie das möglichst noch in 2007 tun. Denn dann können Sie sich noch die günstige Sonderabschreibung sichern und viel mehr Anschaffungskosten sofort steuerlich geltend machen.
08
Mit Urteil vom 27. 3. 2007, Az. VIII R 62/05, hat der Bundesfinanzhof (BFH) seine Rechtsprechung zur Abgrenzung von Werbungskosten und Anschaffungsnebenkosten im Zusammenhang mit dem Erwerb von GmbH-Geschäftsanteilen konkretisiert.
Die Unternehmenssteuerreform ist in aller Munde. Nach vielen Änderungen im Gesetzgebungsverfahren herrscht jetzt langsam Klarheit über die kommenden Regelungen. Die Euphorie in der Politik ist groß. Ob diese auch für kleine und mittlere Unternehmen berechtigt ist, bleibt aber noch abzuwarten. Was die Änderungen insbesondere für diese Unternehmen ab dem 01.01.2008 bedeuten und wie Sie sich vorbereiten können, haben wir hier für Sie zusammengestellt. Insbesondere, wenn Sie Unternehmensverantwortlicher in einer Personengesellschaft sind, die nach wie vor den größten Teil der deutschen Unternehmen stellen, werden Sie sich auf einige zusätzliche Belastungen einstellen müssen.
07
Der Deutsche Bundestag hat die Unternehmenssteuerreform am 25.5.2007 beschlossen – die Zustimmung des Bundesrats noch vor der Sommerpause gilt als sicher. In letzter Sekunde haben die Berliner Steuerjongleure noch einmal an der Grenze für die so genannten geringwertigen Wirtschaftsgüter gedreht: Die Grenze dieser Wirtschaftsgüter wird nun von bisher 410 € auf 150 € (jeweils netto) herabgesetzt. Das ist zwar unter dem Strich ein Nachteil. Wer aber jetzt selbst geschickt jongliert und seine Anschaffungen 2007 und 2008 ganz genau plant, kann die Nachteile abfedern und Vorteile für sich herausschlagen. Hier sind die neuen Spielregeln:
06
Planen Sie Umbauten in Ihren angemieteten Büroräumen? Wollen Sie eine ehemalige Werkstatt in ein schickes, loftiges Büro umbauen? Oder wollen Sie nur eine Klimaanlage installieren? Vorsicht! Das kann steuerlich böse Überraschungen zur Folge haben. Das zeigt das jetzt bekannt gewordene Urteil:
Leasing gilt allgemein als günstige Finanzierungsalternative. Für Ihr Unternehmen ist sicherlich von Vorteil, dass Leasing Ihre Eigenkapitalquote und Liquidität schont. Doch haben Sie Ihre Entscheidung für Leasing schon einmal bis zum Ende durchgerechnet? Das sollten Sie unbedingt einmal tun.
05
Sie müssen Ihren PKW über die amtliche festgelegte Nutzungsdauer abschreiben und ihn am Ende nur mit einem Erinnerungswert von 1 € ausweisen. Abschreibungen, die Sie bewusst nicht in Anspruch nehmen, können Sie in späteren Jahren nicht mehr nachholen (Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 15.6.2006, Az. 2 K 152/05; Revision beim BFH ist eingelegt, Az. IV R 48/06).
Am 14.3.2007 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Unternehmenssteuerreform 2008 verabschiedet. Sollten jetzt auch Bundestag und Bundesrat zustimmen (wovon man bei den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen ausgehen kann), müssen Sie mit ärgerlichen Schikanen bei der beliebten Ansparabschreibung rechnen. Die schlimmste: Ausgerechnet wenn Ihr Gewinn einmal außergewöhnlich hoch ausfällt, können Sie die Ansparabschreibung nicht mehr nutzen! Das soll schon ab 2008 gelten. Sie sollten deshalb schon jetzt sorgfältig planen, um sich Ihre Vorteile zu sichern. Doch der Reihe nach:
04
Für Selbstständige und Freiberufler ist die Ansparabschreibung ein wichtiges Instrument der Steuergestaltung. Mit ihr reduzieren Sie das zu versteuernde Einkommen um die Kosten, die Sie binnen zwei Jahren in ein Wirtschaftsgut zu investieren planen.
Die Bildung einer Ansparabschreibung ist ein legales Steuersparinstrument und erfreut sich in der betrieblichen Praxis größter Beliebtheit. Allerdings führt die Aneinanderkettung von Ansparabschreibungen zu erheblichen Steuerausfällen, denen der BFH mit seinem gerade veröffentlichten (20. 12. 2006) Urteil vom 6. 9. 2006, Az. XI R 28/05, einen deutlichen Riegel vorschiebt.
03
Nach einer Kurzinformation der Oberfinanzdirektion Koblenz (vom 24.1.2007, Az. S 2183b A – St 31 3) steht jetzt fest: Sie können Sonderabschreibungen für Anschaffungen geltend machen, die Sie im ersten Jahr der Unternehmensgründung getätigt haben – auch wenn Sie nicht die strengen Kriterien erfüllen, um als Existenzgründer zu gelten (nach § 7g Abs. 2 Nr. 3 EStG). Das heißt für Sie: Wenn Sie sich 2003 oder später mit Ihrem jetzigen Unternehmen selbstständig gemacht haben, sollten Sie jetzt nachschauen, welche Investitionen Sie im Gründungsjahr getätigt haben. Jetzt ist eine Sonderabschreibung dafür möglich.
Im nächsten Jahr beschert uns die Unternehmenssteuerreform aller Voraussicht nach eine schmerzhafte Verschlechterung, die deutliche Mehrsteuern bedeutet: Die degressive Abschreibung entfällt! Noch können Sie aber von den Beschlüssen profitieren, die die Große Koalition 2005 gefasst hat, um die Investitionstätigkeit aktuell anzukurbeln: Denn noch ist eine degressive Abschreibung mit einem Satz von 30% möglich. Sie gilt allerdings nur noch für Anlagegüter, die in 2007 angeschafft werden. Diese letzte Chance auf eine deutlich höhere Abschreibung sollten Sie sich nicht entgehen lassen!
Die degressive Abschreibung gilt als eines der interessantesten Steuer-Spar Highlights überhaupt. Mit der für 2008 geplanten Unternehmenssteuerreform soll sie wegfallen. Attraktiv ist die degressive Abschreibung für Sie, weil der Anteil der Absetzung in den ersten Jahren deutlich höher ausfällt als bei der linearen Abschreibung, bei der Sie die Abnutzung gleichmäßig auf beispielsweise 5 Jahre verteilen.
Sie dürfen für dasselbe Wirtschaftsgut, für das Sie bereits eine Ansparabschreibung gebildet und wieder aufgelöst haben, erneut eine Ansparabschreibung bilden (BFH-Urteil vom 6.9.2006, Az. XI R 28/05).
2006
12
Jeder Selbstständige sollte sein Fahrzeug als Werbeträger nutzen. Das hat nicht nur steuerliche Vorteile, sondern ist wirklich eine sehr preiswerte Form, auf sich aufmerksam zu machen.
11
Steuern sind einer der wichtigsten Kostenfaktoren Ihres Unternehmens. Und genau deshalb ist ein Einschnitt, den die Unternehmenssteuerreform mit sich bringt, für Sie besonders schmerzhaft: Die degressive Abschreibung entfällt zum 01.01.2008. Sie sollten deshalb schnell handeln und das kommende Jahr nutzen!
Die Kauf- und Mietpreise für gewerbliche Produktionsgebäude und Lagerräume sind in den letzten Jahren „in den Keller gefallen“. Kein Wunder also, dass sich immer mehr Unternehmen entschließen, sich räumlich zu vergrößern. Der einzige „Wermutstropfen“: Meist müssen die angetroffenen Hallen und Räumen erst an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden. Und: Eine Rückstellung können Sie wegen Ihrer Investitionen auch nicht bilden.
Wer vor der Durchführung einer Lärmschutzmaßnahme durch ein amtsärztliches Gutachten nachweist, dass diese aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist, kann die Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
10
Nur noch rund 8 Wochen bleiben Ihnen für die Steuergestaltung des alten und die Vorbereitung auf das nächste Jahr. Und eines ist schon jetzt sicher: Es wird nicht einfacher für Unternehmen in Deutschland. Zahlreiche Steuervergünstigungen stehen auf der Streichliste der Politiker. Nutzen Sie daher noch im laufenden Jahr alle möglichen Steuersparmöglichkeiten.
Der Online-Handel boomt. Die Umsätze, die viele Unternehmen mit Verkäufen per Mausklick erzielen, übersteigen bei Weitem jene, die mit dem traditionellen Verkauf über die Ladentheke zustande kommen. Wie erfolgreich der Online-Handel läuft, hängt dabei nicht nur von den angebotenen Waren und Dienstleistungen ab. Eine „eingängige“ Domain Adresse ist genauso wichtig.
Die Teilwertabschreibung ist seit 1999 nur noch möglich, wenn die Wertminderung voraussichtlich dauerhaft ist. Früher war eine Teilwertabschreibung dagegen bereits möglich, wenn der Teilwert unter den Buchwert des Wirtschaftsguts gesunken war. Jetzt hat der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals zu der Neuregelung Stellung genommen und klargestellt, dass eine Teilwertabschreibung bei einem abnutzbaren Wirtschaftsgut nur möglich ist, wenn der Teilwert des Wirtschaftsguts voraussichtlich mindestens für die halbe Restnutzungsdauer unter dem Restbuchwert liegt. Maßgeblich sind die Verhältnisse am Bilanzstichtag (BFH, Urteil vom 14.3.2006, Az. I R 22/05, veröffentlicht am 19.7.2006).
Zu den wichtigsten Positionen für die Steuerspar-Strategie Ihres Unternehmens gehören die Abschreibungen. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) bestätigt jetzt noch einmal ausdrücklich Ihren großen Gestaltungsspielraum im Betriebsalltag und stärkt somit Ihre Position gegenüber dem Finanzamt. Denn Deutschlands höchstes Finanzgericht hat jetzt ausdrücklich klargestellt, dass Sonderabschreibungen auch dann möglich sind, wenn Sie in den Vorjahren die degressive Abschreibung genutzt haben (BFH, Urteil vom 14.3.2006, Az. I R 83/05, veröffentlicht am 2.8.2006).
09
Die neuen Regeln zur Besteuerung von Firmenwagen, die auch privat genutzt werden, führen häufig zu widersinnigen Ergebnissen – zu Ihrem Nachteil. Rechnen Sie deshalb jetzt genau nach! Rückwirkend zum 1.1.2006 können Sie die bisher weit verbreitete 1%-Regelung nur noch anwenden, wenn Sie nachweisen, dass Sie den auch privat genutzten Firmenwagen zu mindestens 50 % betrieblich nutzen.
Manch ein Selbstständiger schreckt davor zurück, eine steuersparende Ansparabschreibung zu bilden, weil er nicht genau weiß, wie er diese Ansparabschreibung dokumentiert. Ein jetzt bekannt gewordenes Urteil des Bundesfinanzhofs zeigt: Es ist ganz einfach: Sie brauchen nur ein Blatt Papier und einen Kugelschreiber.
Mancher Selbstständige verzichtet auf eine Ansparabschreibung, weil er nicht sicher ist, ob er die Investition tatsächlich durchführen wird und er unbedingt den Strafzins vermeiden will. Investiert er schließlich doch, hat er das Nachsehen, denn ohne eine Ansparabschreibung kann er keine Sonderabschreibung in Anspruch nehmen.
07
Jede Ansparabschreibung muss sich in der Buchführung von der
Bildung bis zur Auflösung verfolgen lassen.
06
Großraumbüros galten einst als kommunikationsfördernd. Heute gelten sie vielfach als Negativfaktor bei der Bindung vorhandener und der Suche nach neuen Mitarbeitern, weil sich Lärm, Klima und Beleuchtung meist nicht nach den individuellen Bedürfnissen der einzelnen Mitarbeiter regulieren lassen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt einen Fall zur Entscheidung angenommen, der für alle Unternehmen von größter Bedeutung ist, die in den neuen Bundesländern investieren und von der Sonder-Abschreibung (Sonder-AfA) nach dem Fördergebietsgesetz profitieren wollen.
Wirtschaftsgüter, die Sie für ein bereits bestehendes Unternehmen erwerben, dürfen Sie auch dann im Anlagevermögen ausweisen, wenn Sie das Unternehmen – einschließlich der erworbenen Wirtschaftsgüter – kurze Zeit später komplett veräußern wollen.
Bislang mussten Unternehmen teure Softwaresysteme als immaterielle Wirtschaftsgüter linear über 10 Jahre abschreiben.
04
Wer einen Firmenwagen fährt, muss die private Nutzung versteuern, entweder mittels der pauschalen 1-%-Methode oder exakt mit Hilfe eines Fahrtenbuchs. Bei der Fahrtenbuch- Methode werden alle Kfz-Kosten zur Berechnung des geldwerten Vorteils zu Grunde gelegt, also auch die Abschreibung (AfA).
03
Einnahmen-Überschuss-Rechner machen Aufwendungen zum Zeitpunkt der Zahlung steuerlich geltend. Ausnahme: Das Wirtschaftsgut muss über mehrere Jahre abgeschrieben werden oder darf erst bei Veräußerung abgesetzt werden.
Degressive Abschreibung bedeutet, dass Sie zu Beginn eines Abschreibungszeitraums höhere und im Laufe der Jahre niedrigere Abschreibungen ansetzen. Begünstigt sind nur bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, also z. B. PKW, PC, Maschinen, Möbel usw.
02
Von jedem Selbstständigen wird erwartet, dass er für die Zukunft plant – und Vorsorge für den Fall der Fälle trifft. Steuerlich unterstützt wird er dabei jedoch nicht. Das zeigt wiederum ein jetzt veröffentlichtes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 15.6.2005, Az. VI B 64/04).
Nachdem der Bundesfinanzhof kürzlich erst seine jahrzehntealte "Alles-oder-nichts- Rechtsprechung" zur steuerlichen Anerkennung von Reisekosten für Arbeitnehmer aufgegeben hat, überraschen die BFH-Richter jetzt mit einer weiteren arbeitgeberfreundlichen Entscheidung.
Bei der Vielzahl der Sofortmaßnahmen, die die neue Bundesregierung im November 2005 beschlossen hat, sollten Sie die neuen Vorteile bei der degressiven Abschreibung nutzen. So schaffen Sie sofort eine höhere Liquidität.
01
Wenn Sie jetzt Ihre Unterlagen und Belege für die Steuererklärung 2005 zusammenstellen, denken Sie daran: Sie können Kosten für die so genannten haushaltsnahen Dienstleistungen geltend machen.
Das Urteil des EuGH vom 13. 12. 2005, Az. C-446/03, hat für Erleichterung bei den europäischen Finanzministern und für Enttäuschung in den Vorstandsetagen gesorgt. Der EuGH hat jetzt eindeutig Stellung zur Verlustverrechnung von international tätigen Unternehmen gesorgt.
Als einzige Steuererleichterung beschloss die neue Regierung jetzt die Erhöhung des degressiven AfA-Satzes ab 1.1.2006 zeitlich begrenzt bis zum 31.12.2007 von jetzt 20 auf 30 % (Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zu BT-Drucksache 16/105). Die degressive AfA darf maximal das 3-fache der linearen betragen.
2005
12
Betriebswirtschaftliche Softwaresysteme, z. B. mit SAP, sind linear mit 20 %, also über 5 Jahre abzuschreiben. Das gilt ab sofort und auch rückwirkend. Anwendersoftware, also z. B. Buchführungsprogramme, Word, Excel, Access usw., sind von der Neuerung nicht betroffen und dürfen weiterhin über 3 Jahre abgeschrieben werden.
Wenn Sie für die Anschaffung eines Wirtschaftsguts einen Zuschuss erhalten, mindert dieser die Anschaffungskosten. Somit mindert sich ebenfalls die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung, und zwar bereits im Jahr der Bewilligung, nicht erst im Jahr der Zahlung des Zuschusses.
10
Als Einnahmen-Überschuss-Rechner dürfen Sie eine Leasing-Sonderzahlung für einen Firmenwagen sofort steuerlich geltend machen, brauchen sie also nicht über die gesamte Laufzeit zu verteilen.
Der Software-Hersteller Microsoft hat einige kostenpflichtige Updates angekündigt. Für Sie stellt sich damit die Frage, wie diese Updates steuerlich zu behandeln sind, wenn Sie sie denn kaufen.
08
Das Erscheinen eines neuen Software-Updates rechtfertigt nach Ansicht des Finanzgerichts Münster (Urteil vom 18. 2. 2005, Az. 11 K 5218/ 03 E, U) keine außerordentliche Absetzung für Abnutzung für das bisherige Altprogramm; jedoch ist eine Teilwertabschreibung möglich.
Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 3. 3. 2005, Az. 3 K 50416/03, eine steuerzahlerfreundliche Entscheidung im Zusammenhang mit den Abschreibungsmöglichkeiten von Gebäuden getroffen.
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