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22.11.2008
Meldungen
2008
02
Der BFH hat aktuell in 2 Verfahren zum Datenzugriff der Finanzverwaltung Stellung genommen. In den Fällen ging es um den Umfang des Zugriffsrechts der Finanzverwaltung, wenn das zu überprüfende Unternehmen ein Datenverarbeitungssystem einsetzt.
2007
12
Nach Jahren der „Geiz-ist-geil-Mentalität“ darf die Weihnachtsfeier wieder etwas mehr kosten. Das Essen wird hochwertiger ausgesucht, ein besseres Lokal als im Vorjahr oder der eine oder andere Programmpunkt wird von den Verantwortlichen gebucht. Neben der Förderung des Betriebsklimas wollen sich aber auch viele Unternehmen bei ihren Mitarbeitern für die geleistete Arbeit im Besonderen bedanken.
10
Die Finanzverwaltung nutzt mehr und mehr die Möglichkeiten der digitalen Betriebsprüfung. Wenn
Sie vermeiden wollen, dass das Finanzamt digitale Daten von Ihnen erhält, die steuerlich nicht von Bedeutung sind, sollten Sie diese von vornherein von den steuerlich relevanten Daten trennen. Wie die nachfolgenden Entscheidungen der Finanzgerichte zeigen, haben Sie später keine Möglichkeit, einzelne Teile aus Ihren Gesamtaufzeichnungen herauszufiltern. Wenn Sie keine Trennung vornehmen (können), hat das Finanzamt Zugriff auf alle digital gespeicherten Daten.
07
Auch wenn die Steuern und hier insbesondere die Umsatzsteuer inzwischen wieder üppig fließen: Es ist das erklärte Ziel der Finanzverwaltung, in diesem Jahr noch mehr Steuern hereinzuholen als in den Jahren zuvor, ganz besonders bei der Umsatzsteuer. Die Aktion läuft unter der Überschrift „Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs“. Als Hebel dafür dient die Umsatzsteuer-Sonderprüfung.
Die Zahlung mit EC-Karte gehört heute zum Standard in der Gastronomie. Vor allem beim beliebten elektronischen Lastschriftverfahren mit Unterschrift besteht jedoch die Gefahr, dass Sie gelegentlich auf Ihrer Rechnung sitzen bleiben und Ihr Geld nie bekommen – weil z. B. die Karte gestohlen oder das Konto nicht gedeckt war. Haben Sie aber schon die Umsatzsteuer abgeführt, können Sie sich zumindest diesen Betrag vom Finanzamt zurückholen.
Kaum ein Unternehmen kommt ohne Fremdkapital aus. Die neuen Studien des Instituts für Wirtschaftsforschung belegen: Mehr als die Hälfte der mittelständischen Unternehmen in Deutschland verfügt über weniger als 20 % Eigenkapital, und fast ein Viertel der befragten Mittelständler muss mit einer Eigenkapitalquote (= Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital) von weniger als 10 % auskommen. Damit wird die gemeinhin als „solide“ geltende Eigenkapitalquote von über 30 % nur von einer Minderheit der deutschen Unternehmen erreicht. Und das heißt: Ohne Fremdkapital geht es selten.
05
In diesem Jahr zeichnet sich bei Betriebsprüfungen und auch bei Umsatzsteuersonderprüfungen ein neuer „Trend“ ab: Ausgaben für Warengutscheine werden dabei einer ganz besonders strengen Überprüfung unterzogen. Was diese Nachprüfung für die Prüfer so lukrativ macht: Hier können sie meist recht schnell Nachzahlungen bei Ihnen erzielen. Der Grund: Gerade bei Warengutscheinen steckt der Umsatzsteuer-Teufel im Detail.
04
Bei international tätigen Unternehmen erfreuen sich die Verrechnungspreise bei den Finanzbeamten als Prüfschwerpunkt zunehmender Beliebtheit. Mit Konzernverrechnungspreisen lässt sich zwar nicht der Gesamtgewinn beeinflussen, wohl aber Gewinne innerhalb eines Konzerns oder einer Unternehmensgruppe steuersparend hin- und herverschieben.
02
Die Frage, wann ein Fahrtenbuch ordnungsgemäß geführt wird und deshalb steuerlich anerkannt werden muss, ist weiterhin ein wahrer Dauerbrenner bei Betriebsprüfungen. Daran hat auch die Grundsatzentscheidung des BFH (Az. VI R 27/05) zu den wichtigsten Voraussetzungen dafür nichts geändert. Denn die Tücke steckt im Detail.
Es kann immer mal wieder vorkommen, dass Arbeitnehmer – aus welchen Gründen auch immer – einen Vorschuss auf ihren Lohn bekommen sollen. Bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung müssen Sie hier gleich mehrfach aufpassen!
Immer mehr Unternehmen - und längst nicht mehr nur die großen - werden einer Betriebsprüfung unterzogen. Und oft zum Nachteil des Unternehmens. Verständlich, dass Sie als Unternehmer gerne wüssten, wann Sie mit dem Besuch vom Fiskus rechnen müssen.
2006
12
Noch nie war es für die Betriebsprüfer des Finanzamts so einfach, steuerliche Fehler und Versäumnisse in den deutschen Unternehmen offenzulegen und damit hohe Steuernachzahlungen auszulösen. Möglich macht dies die digitale Betriebsprüfung. Sie ermöglicht den Betriebsprüfern den direkten Zugang zur Hard- und Software in Ihrer Lohn- und Gehaltsbuchhaltung. Außerdem können die Betriebsprüfer verlangen, alle sie interessierenden Daten auf einer CD-ROM gespeichert mitzunehmen.
Seit die digitale Betriebsprüfung eingeführt wurde und der Fiskus mit der Spezialsoftware IDEA (Interactive Data Extraction and Analysis) auf die elektronische Unternehmensbuchführung zugreifen darf, kann Ihr Unternehmen so schnell wie noch nie steuerlich durchleuchtet werden.
Im Rahmen einer digitalen Betriebsprüfung verlangten die Finanzbeamten vom Steuerverantwortlichen des Unternehmens den digitalen Zugriff auf sämtliche Kostenstellen. Dieser weigerte sich unter Hinweis darauf, dass er bereits den Kostenstellenplan und zusätzlich einige Kostenstellenrechnungen (für den Bereich Beteiligungen und Warenbewertung) vorgelegt hatte. Das Gericht gab ihm jetzt voll und ganz Recht.
11
Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 21.9.2006 die Einteilung der Betriebsgrößenklassen ab dem 1.1.2007 veröffentlicht. Je nachdem, zu welcher Kategorie Ihr Betrieb gehört, steigt die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung.
Als Steuerverantwortlicher Ihres Unternehmens sind Sie es gewohnt, bei den gesetzlichen Regelungen auf die Feinheiten in jedem einzelnen Satz zu achten. Dass Sie dann trotzdem noch eine ärgerliche Überraschung erleben können, zeigt ein Fall, den jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat.
Ein Produktionsunternehmen beantragte eine Investitionszulage in Höhe von rund 256.000 €. Das Finanzamt gab die Investitionszulage jedoch nur in Höhe von rund 187.000 € frei und erließ den entsprechenden Festsetzungsbescheid auch nur unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.
10
Diese Nachricht ist alarmierend: Die Betriebsprüfer der Finanzämter haben noch nie so viele zusätzliche Steuern „hereingeholt“ wie im Jahr 2005. Nach dem jetzt veröffentlichten Ergebnis der Betriebsprüfungen 2005 mussten die deutschen Unternehmen im vergangenen Jahr auf Grund von Betriebsprüfungen insgesamt 9,635 Milliarden € an Steuern nachzahlen. Davon entfallen auf die Umsatzsteuer 1,256 Milliarden €, auf die Körperschaftsteuer 5,363 € und auf die Gewerbesteuer 3,016 Milliarden €.
Das Bayerische Landesamt für Steuern weist in einer Veröffentlichung vom 8. 8. 2006 (ohne Az.) darauf hin, dass die Finanzverwaltung folgende Dinge niemals telefonisch abklärt...
Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 21.9.2006 die Einteilung der Betriebsgrößenklassen ab dem 1. 1. 2007 veröffentlicht. Je nachdem, zu welcher Kategorie Ihr Betrieb gehört, steigt die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung.
Nach einer anfänglichen Schonfrist für die Unternehmen sind die Betriebsprüfer inzwischen längst dazu übergegangen, Eingangsrechnungen penibel daraufhin zu prüfen, ob sie wirklich alle Mindestangaben enthalten – und ob diese auch tatsächlich stimmen. Ist dies nicht der Fall, wird der Vorsteuerabzug konsequent gestrichen. Manchmal spielt den Finanzämtern auch der Zufall in die Hände. So war es jedenfalls in einem Fall, der jetzt vor dem Hessischen Finanzgericht (FG) verhandelt wurde.
Rückstellungen verringern den Gewinn Ihres Unternehmens und senken damit die Steuerlast. Kein Wunder also, dass Rückstellungen zu den interessantesten Positionen in der Handels- und Steuerbilanz gehören. Und auch das überrascht nicht: Bei Betriebsprüfungen gehören die Rückstellungen zu den Bereichen, die besonders penibel kontrolliert werden. Fehler und Versäumnisse, die die Betriebsprüfer aufdecken, führen immer wieder zu hohen Nachzahlungen an Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Ein Paradebeispiel dafür ist folgender Fall, den jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat.
09
Die Finanzverwaltung veröffentlicht jedes Jahr für eine Reihe von Branchen Durchschnittsumsätze und –gewinne in der so genannten Richtsatzsammlung.
Seit 2006 dürfen Sie die private Nutzung Ihres Firmenwagens nur dann nach der 1%-Methode versteuern, wenn Sie ihn zu mehr als 50% betrieblich nutzen.
Für Leasingfahrzeuge gilt das auch für die Zeit vor 2006.
Bei komplizierten Sachverhalten, die nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ermittelt werden können, ist eine tatsächliche Verständigung mit dem Betriebsprüfer sinnvoll.
06
Die Festsetzungsfrist für Lohnsteuer-Anmeldungen endet grundsätzlich 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem Sie die Anmeldung abgegeben haben.
Die Festsetzungsverjährung wird unterbrochen, wenn das Finanzamt vor Ablauf der Frist mit einer Prüfung beginnt. Das gilt auch, wenn Sie eine Prüfungsanordnung erhalten haben und das Finanzamt den Prüfungsbeginn auf Ihren Wunsch hin verschiebt.
Bei der digitalen Betriebsprüfung werden besonders häufig verdeckte Gewinne offen gelegt. Hohe Nachzahlungen bei der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sind dann die Folge.
05
Bei Ihren Betriebsveranstaltungen haben Sie jetzt einen noch größeren Gestaltungsspielraum als bisher. Das folgt aus einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH). Danach können Sie bei den Kosten zwischen der eigentlichen Betriebsfeier und anderen im eigenbetrieblichen Interesse durchgeführten Programmteilen unterscheiden (BFH, Urteil vom 16.11.2005, veröffentlicht am 1.3.2006, Az. VI R 118/01).
04
In einem aktuellen Urteil geht der Bundesfinanzhof (BFH-Urteil vom 13.10.2005, veröffentlicht am 25.1.2006, Az. IV R 55/04) auch auf die Wirksamkeit einer Prüfungsanordnung ein, mit der das zuständige Finanzamt eine Betriebsprüfung angekündigt hatte.
Die ersten Wochen dieses Jahres haben es bereits gezeigt: Die Finanzämter machen ihre Ankündigung wahr und steigern die Zahl der digitalen Betriebsprüfungen spürbar. Bevor die Betriebsprüfer jedoch „loslegen“ dürfen, müssen sie Ihnen erst mal eine Prüfungsanordnung schicken (Ausnahme: Umsatzsteuer-Nachschau). Wirksam ist diese nur dann, wenn sie bestimmte Mindestanforderungen erfüllt. Insbesondere der Name, die Anschrift und die Steuernummer Ihres Unternehmens müssen richtig angegeben sein.
01
Die Bundeskanzlerin hat sie - und auch immer mehr geschäftsführende Gesellschafter in mittelständischen Unternehmen leisten sie sich: Privaträume am Geschäftssitz. Im Gegensatz zur Bundeskanzlerin müssen Ihre Gesellschafter aber Miete zahlen - und zwar nicht "anstandshalber", sondern in angemessener Höhe.
Die Möglichkeit dazu besteht bereits seit Anfang 2002, aber daran gewöhnen werden Sie sich wahrscheinlich nie: Außerhalb einer "normalen" Betriebsprüfung und ohne vorherige Ankündigung dürfen Finanzbeamte Gewerberäume während der Geschäfts- und Arbeitszeiten betreten, um Sachverhalte festzustellen, die für die Festsetzung und Erhebung der Umsatzsteuer erheblich sein können.
Der erste Eindruck zählt, auch bei Ihren Steuererklärungen:
Ihre Steuererklärung, die Sie beim Finanzamt einreichen, kann zwar vollständig sein, aber wenn sie unordentlich, durcheinander und mit losen Blättern beim Sachbearbeiter auf dem Schreibtisch landet, ist das ein Ärgernis für den gestressten Finanzbeamten, der mehr Akten auf dem Schreibtisch hat, als ihm lieb ist.
Früher waren Betriebsprüfungen eher etwas, mit dem größere Unternehmen rechnen mussten. Doch jetzt betrifft es immer mehr Selbstständige und Kleinunternehmer. Sie können einiges dafür tun, damit Ihnen der ungebetene Besuch vom Finanzamt erspart bleibt.
Es gibt bestimmte Anzeichen, bei denen das Finanzamt besonders hellhörig ist und schnell eine Betriebsprüfung vornimmt. Treffen eine oder mehrere der folgenden Aussagen auf Sie zu, besteht die Gefahr, dass sich das Finanzamt bei Ihnen meldet:
2005
12
Gute Nachricht für alle, die ein Fahrtenbuch führen: Beim Fahrtenbuch dürfen Betriebsprüfer nicht übermäßig penibel sein! Das ist die Konsequenz aus einem jetzt erst bekannt gewordenen Urteil des Sächsischen Finanzgerichts (Urteil vom 3.32005, Az. 2 K 1262/00).
11
Bei einer Betriebsprüfung reicht es, dass der Betriebsprüfer die Themen für die Schlussbesprechung mündlich bekannt gibt. In der Betriebsprüfungsordnung heißt es ausdrücklich, dass die Themen für die „Schlussrunde“ nicht mehr schriftlich mitgeteilt werden müssen. Das war früher aber guter Brauch.
10
Frage: Der Betriebsprüfer des Finanzamts verlangt von uns, dass wir ihm eine CD-ROM mit den Steuerdaten unseres Unternehmens für den Prüfzeitraum mitgeben. Kann ich ihn zwingen, mir schriftlich zu bestätigen, dass er mit den Daten keinen Missbrauch treibt, und die Herausgabe der CD-ROM verweigern, wenn er die Bestätigung nicht ausstellt?
09
Im Rahmen einer Betriebsprüfung werden die betrieblichen und nicht die privaten Verhältnisse eines Unternehmens geprüft. Da besteht grundsätzlich kein Recht auf Sichtung von privaten Unterlagen. Doch damit nimmt es der Fiskus nicht immer so genau und fordert munter die Privatkonten von Ihnen an.
Bei der Betriebsprüfung durch das Finanzamt kann es Ihnen schnell passieren, dass der Prüfer die von Ihnen angegebenen Gewinne anzweifelt. Er bringt die Gewinne ins Verhältnis zu den von Ihnen erzielten Umsätzen.
Früher waren Betriebsprüfungen eher etwas, mit dem größere Unternehmen rechnen mussten. Doch jetzt betrifft es immer mehr Selbstständige und Kleinunternehmer. Sie können einiges dafür tun, damit Ihnen der ungebetene Besuch vom Finanzamt erspart bleibt.
Mit viel Medien-Tamtam begann die Arbeit des "Bilanz-TÜVs" am 1. Juli 2005. Die Arbeit der neu geschaffenen Prüfstelle regelt der § 342b Handelsgesetzbuch (HGB): Danach prüft die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) den zuletzt festgestellten Jahresabschluss bzw. den zuletzt gebilligten Konzernabschluss nebst dem jeweils zugehörigen Lagebericht von so genannten kapitalmarktorientierten Unternehmen.
08
Erst kürzlich hatte der BFH in einem Grundsatzurteil klargestellt: Bei der Vorsteuer aus den Bewirtungskosten können 100 % abgezogen werden. Die bisherige UStG-Regelung, wonach lediglich 80 % (bis 2003) bzw. 70 % (ab 2004) des Vorsteuerbetrags als Vorsteuer abgezogen werden können, verstößt gegen EU-Recht und ist hinfällig.
Ist Ihr Unternehmen eine Kapitalgesellschaft und trägt diese die Reisekosten für einen Gesellschafter- Geschäftsführer, handelt es sich dabei um eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA), wenn die Reise auch – mehr als nur untergeordnet – privat mitveranlasst ist. Das führt dann zu einer steuerlichen Mehrbelastung für Ihr Unternehmen. Ein entsprechendes Urteil fällte jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) (6.4.2005, AZ: I R 86/04).
Mit Schreiben vom 20. 6. 2005, Az. IV B 2 - S 2134 - 17/05, hat sich das Bundesfinanzministerium zur steuerlichen Behandlung von Handy-Verträgen geäußert.
Bei der Außenprüfung kleinerer Unternehmen schauen die Finanzbeamten zunächst gerne in die so genannte amtliche Richtsatzsammlung. Weicht der Gewinn von den Werten darin ab, vermutet der Beamte sofort Böses.
Nachdem das erste Urteil (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 20. 1. 2005, Az.4 K 2167/04) zur digitalen Betriebsprüfung (siehe Ausgabe 6/2005, Seite 12) veröffentlicht worden ist, werden dessen rechtliche Konsequenzen in den Unternehmen, Internetforen, bei Steuerberatern und der Finanzverwaltung sehr unterschiedlich diskutiert.
Diskussionen mit Betriebsprüfern über den Vorsteuerabzug aus Telefonrechnungen, in denen so genannte Call-by-Call-Gespräche enthalten sind, gehören für Sie jetzt der Vergangenheit an. Hintergrund: Seit Öffnung des Festnetzes der Deutschen Telekom für andere Netzbetreiber kann jeder Telefonnutzer frei entscheiden, ob er unter Beibehaltung seines Telefonanschlusses seine Telefongespräche regelmäßig ("Preselection") oder fallweise ("Call-by-Call") über einen anderen Verbindungsnetzbetreiber abwickeln möchte.
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