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7.1.2009

10/2005

Auch ohne schriftliche Empfangsbestätigung: Prüfer darf Ihre Steuer-Dateien mitnehmen

Frage: Der Betriebsprüfer des Finanzamts verlangt von uns, dass wir ihm eine CD-ROM mit den Steuerdaten unseres Unternehmens für den Prüfzeitraum mitgeben. Kann ich ihn zwingen, mir schriftlich zu bestätigen, dass er mit den Daten keinen Missbrauch treibt, und die Herausgabe der CD-ROM verweigern, wenn er die Bestätigung nicht ausstellt?

Umsatzsteuer aktuell: Nein, eine solche Bestätigung können Sie von ihm nicht erzwingen. Auch wenn Sie sich - wie viele andere Unternehmerkollegen - verständlicherweise nur schwer damit abfinden können, dass die Prüfer des Finanzamts berechtigt sind, die steuerrelevanten Daten des Unternehmens auf CD-ROM gespeichert mit ins Amt zu nehmen, dagegen wehren können Sie sich letztlich nicht.

So sehen es die meisten Steuerexperten

Und auch das Finanzgericht Thüringen teilt diese Auffassung in einer aktuellen Entscheidung, die in einem ganz ähnlichen Fall ergangen ist. In dem verhandelten Fall wollte ein Unternehmens- Chef die CD-ROM nur herausgeben, wenn der Prüfer des Finanzamts ihm schriftlich bestätigte, dass er mit der CDROM und den gespeicherten Daten sorgfältig umgeht und ein Missbrauch der Daten ausgeschlossen ist.

Betriebsprüfer müssen sich an Steuergeheimnis halten

Dazu jetzt die Finanzrichter: Eine solche Bestätigung kann nicht verlangt werden. Begründung: Die Finanzbeamten seien aufgrund bindender Verwaltungsanweisungen ohnehin verpflichtet, mit den gespeicherten Daten sorgsam umzugehen und jegliche Missbrauchsmöglichkeit auszuschließen.

Auch das Argument des Unternehmers, er habe keinerlei Einfluss darauf, was im Finanzamt mit der CD-ROM geschehe, ließen die Finanzrichter nicht gelten. Durch die Mitnahme der CDROM sei das Unternehmen nicht stärker belastet als durch die Kontrollmitteilungen, die von den Betriebsprüfern früher handschriftlich gefertigt wurden (FG Thüringen, Beschluss vom 20. 4. 2005, Az. III 46/05).

Tipp: Auch wenn die Entscheidung den Eindruck erweckt, allzu finanzamtsfreundlich ausgefallen zu sein: "Unterm Strich" macht es keinen Sinn, sich gegen die Mitnahme der CD-ROM ins Finanzamt zu sperren. Viel wichtiger ist es ohnehin, die steuerrelevanten Daten so aufzubereiten, dass die Finanzbeamten wirklich nur die Daten zu sehen bekommen, die sie etwas angehen.

Zufallsfunde besonders gefährlich

Die größten Steuerprobleme entstehen im Betriebsalltag immer noch durch so genannte Zufallsfunde. Damit ist gemeint, dass die Betriebsprüfer über "verräterische" Daten "stolpern", die interne Vorgänge des Unternehmens oder geheime Absprachen mit Geschäftspartnern betreffen und keine steuerrelevanten Daten darstellen. Da sie nun aber mal in der Datei enthalten sind, darf das Finanzamt sie auch verwerten!


Diese Meldung entspricht unter Umständen nicht mehr dem neuesten Stand. Aktuelle Nachrichten zu diesem Thema finden Sie in Umsatzsteuer aktuell.

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