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7.1.2009

01/2006

Diese Mindestangaben gehören in eine Sammelrechnung

Sammelrechnungen dürften in 2006 zu einem Schwerpunkt bei Umsatzsteuer-Sonderprüfungen werden. Umso wichtiger ist es, dass Sie sämtliche Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung einer Sammelrechnung penibel erfüllen.

Ein Erlass der Finanzverwaltung macht jetzt noch einmal deutlich, worauf es entscheidend ankommt (BMF, Schreiben vom 8. 9. 2005, Az. IV A 5 - S 7287a - 29/05).

Eine Sammelrechnung muss folgende Mindestangaben enthalten:
  • die Summe der Entgelte
  • die Summe der Umsatzsteuerbeträge
  • den Abrechnungszeitraum
  • die Einzelabrechnungen, aus denen sich die übrigen Pflichtangaben für Rechnungen ergeben

Tipp: Die Sammelrechnung kann sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form (dann allerdings mit qualifizierter elektronischer Signatur) übermittelt werden. Daran allerdings führt nach wie vor kein Weg vorbei: Sowohl die Sammelrechnung als auch die darin erwähnten Einzelabrechnungen müssen vom leistenden Unternehmen erstellt werden. Ebenso gilt bei einer Gutschrift umgekehrt, dass diese vom Leistungsempfänger zu erstellen ist.


Diese Meldung entspricht unter Umständen nicht mehr dem neuesten Stand. Aktuelle Nachrichten zu diesem Thema finden Sie in Umsatzsteuer aktuell.

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