3 Möglichkeiten, wie Sie Ihre Bilanz vor den Blicken Ihrer Mitbewerber schützen
Seit dem 1.1.2007 ist das Unternehmensregister im Internet unter www.unternehmensregister.de online verfügbar. Noch haben Sie etwas Zeit, bis Sie Ihre Bilanz 2006 der Internetgemeinschaft zugänglich machen müssen. Am 31.12.2007 endet nämlich für all diejenigen von Ihnen, bei denen das Geschäftsjahr = Kalenderjahr ist, die Frist zur Veröffentlichung Ihrer Unternehmenszahlen.
Da das Jahr 2006 abgelaufen ist, können Sie hieran nichts mehr ändern. Für das laufende Geschäftsjahr haben Sie aber noch die Möglichkeit, Strukturen in Ihrem Unternehmen zu verändern, damit Sie es Ihren Mitbewerbern möglichst schwer machen, detaillierte Rückschlüsse aus Ihren veröffentlichten Zahlen zu ziehen. Die Veröffentlichung Ihrer Daten wird jetzt von Amts wegen überwacht „Das haben wir ja noch nie gemacht!“, so die Reaktion eines Lesers auf die Meldung. Geht es Ihnen genauso, dann sollten Sie sich schnellstens umstellen, denn die fristgerechte Einreichung Ihrer Unternehmensdaten wird jetzt von Amts wegen überwacht. Ignorieren Sie die bestehenden Veröffentlichungspflichten, droht Ihnen ein Ordnungsgeld zwischen 2.500 und 25.000 € (§ 329 Abs. 4 Handelsgesetzbuch). Die Publizitätspflicht besteht bereits seit 5 Jahren und wurde bisher von 90 % der Unternehmen schlichtweg ignoriert. Lediglich 10% haben diese Verpflichtung ernst genommen. Daher wurde jetzt das elektronische Unternehmensregister eingeführt. Durch das elektronische Unternehmensregister ändert sich lediglich die Art der Veröffentlichung, nicht aber die vorzulegenden Unterlagen. Hier bleibt alles wie bisher. Jahresabschluss wird erst nach 6 Monaten veröffentlicht Wie bei jedem neuen Verfahren gibt es ein Für und ein Wider. So befürchtet manch ein Unternehmen, dass Wettbewerber die eigenen Zahlen auswerten und so Rückschlüsse auf die Kostenstruktur ziehen können. Um hier gegenzusteuern, wird der Jahresabschluss erst 6 Monate nach Einreichung für die Allgemeinheit im Unternehmensregister zugänglich. Für den Wettbewerb sind dann die Zahlen, die rund 1,5 Jahre alt sind, nach meiner Einschätzung nicht mehr aktuell genug. Aber dennoch können Sie auch hier gegensteuern. So können Sie Ihr Unternehmen schützen 1. Möglichkeit: Jahresabschluss aufsplitten Je nach Größenzugehörigkeit Ihres Unternehmens sind Sie verpflichtet, unterschiedlich viele Angaben zu veröffentlichen. Sie haben jetzt die Möglichkeit, Strukturen in Ihrem Unternehmen zu verändern und Betriebe auszulagern, um die bestehenden Größenklasseneinteilungen zu umgehen. Dadurch erreichen Sie, dass die zu veröffentlichenden Anlagen weniger umfangreich sind. 2. Möglichkeit: Errichten Sie eine Konzernstruktur Verändern Sie die Strukturen in Ihrem Betrieb so, dass Sie eine Konzernstruktur schaffen, dürfen Sie anstelle vieler einzelner Jahresabschlüsse einen zusammengefassten Jahresabschluss veröffentlichen. Diese Möglichkeit bietet sich aber nur für größere Firmen mit mehreren Betrieben und vielen hundert Mitarbeitern an. Damit kommen Sie Ihrer Publizitätsverpflichtung nach, ohne Ihren Mitbewerbern den Hauch einer Chance zu geben, Rückschlüsse auf einzelne Konzernteile zu ermöglichen. Eine Konzernstruktur lässt sich aber nicht über Nacht schaffen. Viele Einzelheiten sind zu bedenken. Eine der Voraussetzungen ist z. B., dass die Konzernmutter mit den jeweiligen Töchtern Verlustübernahmeverpflichtungen eingeht und Ergebnisabführungsverträge abschließt. Besonders geeignet ist die Konzernstruktur immer dann, wenn Sie ohnehin verschiedene Produkte anbieten. Durch die Komprimierung verschiedener Einzelergebnisse können Mitbewerber keine oder nur geringe Rückschlüsse auf die einzelnen Konzernbestandteile ziehen. 3. Möglichkeit: Vertragsgestaltung zwischen Gesellschaft und Gesellschafter Um die tatsächlichen Bilanzzahlen vor den Mitbewerbern zu verbergen, besteht außerdem noch die Möglichkeit, Verträge (z. B. Gewinnabführung) zwischen Gesellschafter und Gesellschaft zu schließen. Da die Maßgeblichkeit zwischen Handels- und Steuerbilanz bei Unternehmensumwandlung aufgehoben worden ist, besteht jetzt z. B. die Möglichkeit, stille Reserven in der Handelsbilanz aufzudecken, ohne steuerliche Folgen fürchten zu müssen. Mit dieser legalen „Bilanzkosmetik“ können Sie Ihre zu veröffentlichenden Daten massiv beeinflussen. | Fazit : Je nach Unternehmensgröße und Unternehmensstruktur können Sie eine der 3 vorgestellten Möglichkeiten nutzen, um Ihren Mitbewerbern den Einblick in Ihre tatsächlichen Zahlen so schwer wie möglich zu machen. Ob es aber immer sinnvoll ist, gewachsene Unternehmensstrukturen vor dem Hintergrund der Publizitätsverpflichtung zu verändern, müssen Sie allein entscheiden. Mir persönlich gefällt die 2. Möglichkeit am besten. Kommt für Sie keine der 3 Möglichkeiten in Frage, können Ihre Mitbewerber aber z. B. noch immer keine Rückschlüsse auf Ihre Lieferanten ziehen. | Übertragen Sie Ihre Daten im XML-Format und sparen Sie bis zu 80% Die Veröffentlichungen im elektronischen Unternehmensregister werden preiswerter. Der bisherige Basispreis von 7 Ct je Zeichen für die elektronische Veröffentlichung wurde auf 2,5 Ct gesenkt. Dies liegt daran, dass Sie die Arbeit zu erledigen haben, da Sie die Daten anliefern. Je nach Datenformat können Sie weitere Kosten sparen. Liefern Sie die Daten im Excel-Format an, reduziert sich der Preis um weitere 10 %. 40 % können Sie sparen, wenn Sie Ihre Daten als Word- oder RTF-Datei anliefern. Die preiswerteste Alternative ist die Übertragung Ihrer Daten im XML-Format. Das elektronische Unternehmensregister berechnet dann folgende Beträge: Übersicht: Das kostet Sie Ihre Veröffentlichung, zzgl. 19 % USt | Grundpreis | | Mindestpreis unabhängig vom Format | 20 € | | Zeichenpreis bei Anlieferung | | – in Papierform | 2,50 Ct | | – als Excel-Datei | 2,25 Ct | | – als Word- oder Excel-Datei | 1,50 Ct | | Anlieferung im XML-Format, Anzahl der Zeichen | | 2.501 – 7.000 | 1,00 Ct | | 7.001 – 15.000 | 0,70 Ct | | 15.501 – 26.000 | 0,40 Ct | | 26.501 – 60.000 | 0,20 Ct | | ab 60.001 | 0,10 Ct | | Pauschalpreis | | Jahresabschluss kleine Gesellschaft, Daten im XML-Format, bis zu 10 DIN-A4-Seiten | 50 € | | Jahresabschluss mittelgroße Gesellschaft, Daten im XML-Format | 70 € | | Liquidation/Kapitalherabsetzung | 30 € | | Bekanntmachung „Sachstand“ in der Rubrik Wertpapiererwerb und Übernahme über Webformular | 20 € | | Bekanntmachung im Aktionärsforum über Webformular | 20 € | | Musterfeststellungsantrag im Klageregister über Webformular | 20 € | | Änderungen/Stornierungen | 20 € | | Notwendige Nachbearbeitung von Grafiken | 20 € | | Notwendige Weiterleitung von Dokumenten nach Art. 61 Abs. 5 EGHGB | 10 € | Wann sich der Kauf des XML-Programms lohnt Übertragen Sie z. B. 15.000 Zeichen als Word-Datei, kostet Sie dies 225 € (15.000 x 1,5 Ct). Als XML-Datei würde diese Übertragung 105 € (15.000 x 0,7 Ct) zzgl. 20 € für die Software, also insgesamt 125 € kosten. Sie hätten mit dem XML-Format nahezu 45 % gespart. Je mehr Zeichen Sie übertragen, desto vorteilhafter wird die Rechnung. Der Bundesanzeiger Verlag stellt Ihnen das kostenpflichtige Programm zur Erzeugung von XML-Dateien für 20 € zzgl. USt zur Verfügung. | Service : Kontaktdaten des Vertriebs beim Bundesanzeiger: Tel.: 0221/9 76 68-291 Fax: 0221/9 76 68-115 E-Mail: vertrieb@bundesanzeiger.de | So gelangen Sie an die Zahlen Ihrer Mitbewerber Zunächst registrieren Sie sich kostenfrei unter www.unternehmensregister.de. Anschließend können Sie auf den gesamten Suchinhalt des Online-Dienstes zurückgreifen. Im Bereich „Original Registerdaten“ können Sie über einen Index Firmen recherchieren, die im Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister eingetragen sind. Möchten Sie Dokumente abrufen, können Sie diese auswählen. Der Abruf ist kostenpflichtig und der Betrag wird Ihnen vor dem Abruf angezeigt. Wann muss ich was unternehmen? Mit Ablauf des Jahres 2006 entfällt die bisher vorgeschriebene Einreichung der Rechnungsunterlagen beim Handelsregister in Papierform. Stattdessen sind die Unterlagen online in elektronischer Form beim Unternehmensregister einzureichen. Dies gilt für alle Bilanzen für nach dem 31.12.2005 beginnende Geschäftsjahre. Betroffen sind alle Abschlüsse, die das Geschäftsjahr 2006 oder ein späteres Geschäftsjahr betreffen. Für eine Übergangszeit von 3 Jahren hat das Bundesministerium der Justiz noch eine Papier-Einreichung zugelassen. Hier gilt weiterhin die Papierform Für Geschäftsjahre, die bereits vor dem 1.1.2006 begonnen haben, gilt weiterhin die Papierform. Hier sind nach wie vor die zuständigen Registergerichte zuständig. Anschließend werden sie in elektronischer Form im Bundesanzeiger veröffentlicht. Dies ist die so genannte Hinterlegungsbekanntmachung. Bis wann muss ich tätig werden? Sie haben nach dem Abschlussstichtag maximal 12 Monate Zeit, Ihren Jahresabschluss vorzulegen. Entspricht Ihr Geschäftsjahr dem Kalenderjahr, ist Ihr Abschluss für das Geschäftsjahr 2006 spätestens bis zum 31.12.2007 einzureichen und bekannt zu machen. Eine kürzere Einreichungsfrist von 4 Monaten gilt für kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften. Hierunter fallen nicht nur börsennotierte Unternehmen, sondern auch solche, die andere Wertpapiere (etwa Schuldverschreibungen) herausgegeben haben, die an einem organisierten Markt gehandelt werden.
Diese Meldung entspricht unter Umständen nicht mehr dem neuesten Stand.
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