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15.10.2008

03/2008

Seit 28.1.2008 gibt’s SEPA: Ist Ihre Firma schon fit dafür?

Die Banken und Sparkassen sprechen von einer neuen Ära im europäischen Zahlungsverkehr: Seit 28.1.2008 muss sich die neue EURO-Überweisung, die Single European Payments Area (SEPA), in der Praxis beweisen. Bislang benutzen Sie sowie Ihre Kunden und Geschäftspartner für eine Überweisung innerhalb Deutschlands eine Inlandsüberweisung und für einen Geldtransfer ins europäische Ausland die EU-Standardüberweisung. Beide werden durch die EURO-Überweisung ersetzt. Das gilt für die Auslandsüberweisungen seit dem 28.1.2008. Für Ihre Inlandsüberweisungen können Sie beide Formulare bis auf Weiteres nebeneinander einsetzen. An der Umstellung des Zahlungsverkehrs auf SEPA beteiligen sich alle 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.

Der Vorteil für Ihr Unternehmen: Egal, ob es sich um Überweisungen im Inland oder in die teilnehmenden Staaten handelt, Sie können jetzt alle Zahlungen von einem einzigen Konto erledigen. Das vereinfacht den Zahlungsverkehr und spart in erheblichem Umfang Kosten.
Hinzu kommt: Die Überweisungen werden spürbar schneller abgewickelt. Der überwiesene Betrag soll spätestens innerhalb von 3 Tagen beim Zahlungsempfänger eingehen.

Achtung: Lastschriften sind gegenwärtig noch nicht im SEPA-Verfahren möglich. Die augenfälligsten Veränderungen auf dem neuen Überweisungsformular betreffen die internationalen Bankkontonummern (IBAN), die in Deutschland 22 Stellen hat, und die internationalen Bankleitzahlen (BIC). Diese beiden ersetzen die bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen.

Praxis-Tipp: Informieren Sie Ihre Kunden und Geschäftspartner umgehend über die internationale Kontonummer Ihres Unternehmens und die internationale Bankleitzahl Ihres
Kreditinstituts. Auch empfiehlt es sich, zusammen mit Ihren Mitarbeitern im Rechnungswesen die folgende Checkliste durchzugehen. Damit Ihr Unternehmen ab sofort von dem vereinfachten Zahlungsverkehr und den damit verbundenen Kosteneinsparungen optimal profitiert.

Kurz-Check: So ist Ihr Unternehmen für SEPA gewappnet

geprüft
Haben Sie die Unternehmensbereiche ermittelt, die auf Ihren Geschäftsfeldern von den neuen EURO-Überweisungen betroffen sind?
Haben Sie geklärt, in welchem Umfang Sie das neue Überweisungsverfahren auch jetzt schon im Inland anwenden wollen?
Ist Ihre Finanzbuchhaltungs-Software in allen Bereichen für das neue Überweisungsverfahren einsatzfähig (ggf. mit Ihrem EDV-Dienstleister sprechen)?
Gilt das auch für etwaige Niederlassungen und Filialen (In- und Ausland)?
Haben Sie die Arbeitsabläufe in Ihrem Unternehmen an SEPA angepasst?
Gilt das für alle an den einzelnen Geschäftsvorfällen beteiligten Abteilungen, also z. B. ab Auftragsannahme, Erfassung der Kundendaten usw.?
Nennen alle gedruckten und elektronisch erstellten Geschäftsbogen und Rechnungsformulare Ihres Unternehmens die IBAN und die BIC?
Ist (ggf. in Zusammenarbeit mit dem Vertrieb) veranlasst, dass Sie schnellstmöglich die IBAN und die BIC zumindest Ihrer Auslandskunden erhalten?
Werden die neuen Daten auch in Ihre Buchhaltungs-Software eingepflegt?

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Diese Meldung entspricht unter Umständen nicht mehr dem neuesten Stand. Aktuelle Nachrichten zu diesem Thema finden Sie in Rechnungswesen aktuell.

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