Kategorie: Abschreibung,Betriebsausgaben, 12. Dezember 2011 | Kommentare (0)



Bevor Sie kalkulieren – haben Sie da nicht etwas vergessen?

Dass Sie die Kosten für Ihr Büromaterial, Computer oder Maschinen als Betriebsausgaben absetzen, ist klar. Aber kennen Sie wirklich alle Betriebsausgaben, die Sie geltend machen können und bei denen das Finanzamt auch mitspielt?

Tipp: Schneller als durch die Buchung einer Ausgabe, die Sie sonst privat aus versteuertem Geld getätigt hätten, können Sie gar kein Geld verdienen. weiterlesen »


Kategorie: Abschreibung,Betriebsausgaben, 05. Dezember 2011 | Kommentare (0)



Firmenwagenkauf will gut geplant sein

Wollen Sie ein neues (auch gebrauchtes) Fahrzeug anschaffen, sollten Sie zunächst klären, ob Sie es

  • zu 100 % betrieblich nutzen werden oder
  • sowohl betrieblich als auch privat.

Denn das hat auch steuerlich weitreichende Folgen für Sie. weiterlesen »


Kategorie: Abschreibung, 18. September 2011 | Kommentare (0)



Kommt die Sonderabschreibung für Sie in Frage?

Sonderabschreibungen können Sie zu je 20 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Jahr der Anschaffung und den 4 Folgejahren geltend machen.

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Kategorie: Abschreibung, 05. September 2011 | Kommentare (1)



Konkret: So bilden Sie den Investitionsabzugsbetrag

Nur eine kleine Warnung vorweg: Mit dem Investitionsabzugsbetrag ziehen Sie die Steuerersparnis vor, die Sie mit der geplanten Anschaffung in spätestens zwei Jahren erzielen werden.

Aber auch eine Steuerstundung kann ja schon eine Menge wert sein. Die gute Nachricht dabei: Es braucht nur wenig Aufwand, einen solchen Investitionsabzugsbetrag zu bilden. weiterlesen »


Kategorie: Abschreibung, 31. Juli 2011 | Kommentare (1)



Renovierungskosten: Alles eine Frage der Verhältnismäßigkeit

In den ersten drei Jahren achtet das Finanzamt besonders streng darauf, welche Kosten anfallen, wenn Sie ein Gebäude erworben haben. Überschreiten die Renovierungskosten in diesem Zeitraums nämlich 15 % des Kaufpreises für das Gebäude, geht das Finanzamt von nachträglichen Herstellungskosten aus. Am besten achten Sie darauf, dass die Kosten in diesem Verhältnis stehen. Denn die Folgen für Sie sind fatal. weiterlesen »


Kategorie: Abschreibung, 06. April 2011 | Kommentare (2)



Wann Sie sich ruhig einen Hauch Nostalgie gönnen sollten

Wirtschaftsgüter, die Sie 2009 oder 2010 angeschafft haben, dürfen Sie mit dem 2,5fachen der linearen Abschreibung (berechnet nach der amtlichen Abschreibungstabelle), höchstens jedoch mit 25% (§7 Abs.2 EStG) abschreiben.

Das ist der Unterschied zwischen degressiver und linearer Abschreibung

Mit der degressiven Abschreibungsmethode

können Sie den Anschaffungspreis rascher steuerlich geltend machen und sparen so schneller Steuern. weiterlesen »


Kategorie: Abschreibung, 30. März 2011 | Kommentare (0)



So werden Eltern vom Fiskus unterstützt

Tatsächlich gewährt der Fiskus Eltern einige Steuervorteile. Diverse Freibeträge und Pauschbeträge stehen Ihnen zu, ohne dass Sie Aufwendungen nachweisen müssen. weiterlesen »


Kategorie: Abschreibung,Betriebsausgaben, 18. Februar 2011 | Kommentare (0)



Diese 2 guten Nachrichten zum Investitionsabzugsbetrag sollten Sie kennen

Kurz zur Erinnerung: Mit dem Investitionsabzugsbetrag können Sie Ihren Gewinn schon in Höhe der Kosten für eine Betriebsausgabe mindern, bevor Sie das Wirtschaftsgut anschaffen – bis zu zwei Jahre im Voraus. Dabei dürfen Sie bis zu 40 Prozent vom erwarteten Preis gewinnmindernd ansetzen. Sie verschaffen sich also mit Blick auf geplante Investitionen einen Steuer-Aufschub von maximal zwei Jahren. weiterlesen »


Kategorie: Abschreibung, 04. Februar 2011 | Kommentare (0)



Serie Steuererklärung 2010: 3 gute Gründe für schnelles Handeln!

Es gibt viel zu tun bei der Steuererklärung – das wissen Sie ja selbst. Aber das und der gute Vorsatz, Unangenehmes nicht mehr auf die lange Bank zu schieben, sind nicht die einzigen Gründe, rechtzeitig mit den Vorbereitungen anzufangen. Es gibt 3 noch viel bessere Gründe dafür: weiterlesen »


Kategorie: Abschreibung, 27. Januar 2011 | Kommentare (0)



Teilwertabschreibung: So weisen Sie nach, dass der Wert auf Dauer futsch ist

Normalerweise dürfen Sie Abschreibungen nur über eine festgelegte Nutzungsdauer hinweg ansetzen. Diese regeln die AfA-Tabellen, die das Bundesfinanzministerium veröffentlicht hat.

Hat aber eines Ihrer Anlagegüter an Wert verloren, etwa durch einen Schaden oder auch durch eingebrochene Marktpreise, dann können Sie zusätzlich eine Teilwertabschreibung ansetzen – für weiterlesen »


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