Dass Sie die Kosten für Ihr Büromaterial, Computer oder Maschinen als Betriebsausgaben absetzen, ist klar. Aber kennen Sie wirklich alle Betriebsausgaben, die Sie geltend machen können und bei denen das Finanzamt auch mitspielt?
Tipp: Schneller als durch die Buchung einer Ausgabe, die Sie sonst privat aus versteuertem Geld getätigt hätten, können Sie gar kein Geld verdienen. weiterlesen »
Wollen Sie ein neues (auch gebrauchtes) Fahrzeug anschaffen, sollten Sie zunächst klären, ob Sie es
- zu 100 % betrieblich nutzen werden oder
- sowohl betrieblich als auch privat.
Denn das hat auch steuerlich weitreichende Folgen für Sie. weiterlesen »
Sonderabschreibungen können Sie zu je 20 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Jahr der Anschaffung und den 4 Folgejahren geltend machen.
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Nur eine kleine Warnung vorweg: Mit dem Investitionsabzugsbetrag ziehen Sie die Steuerersparnis vor, die Sie mit der geplanten Anschaffung in spätestens zwei Jahren erzielen werden.
Aber auch eine Steuerstundung kann ja schon eine Menge wert sein. Die gute Nachricht dabei: Es braucht nur wenig Aufwand, einen solchen Investitionsabzugsbetrag zu bilden. weiterlesen »
In den ersten drei Jahren achtet das Finanzamt besonders streng darauf, welche Kosten anfallen, wenn Sie ein Gebäude erworben haben. Überschreiten die Renovierungskosten in diesem Zeitraums nämlich 15 % des Kaufpreises für das Gebäude, geht das Finanzamt von nachträglichen Herstellungskosten aus. Am besten achten Sie darauf, dass die Kosten in diesem Verhältnis stehen. Denn die Folgen für Sie sind fatal. weiterlesen »
Wirtschaftsgüter, die Sie 2009 oder 2010 angeschafft haben, dürfen Sie mit dem 2,5fachen der linearen Abschreibung (berechnet nach der amtlichen Abschreibungstabelle), höchstens jedoch mit 25% (§7 Abs.2 EStG) abschreiben.
Mit der degressiven Abschreibungsmethode
können Sie den Anschaffungspreis rascher steuerlich geltend machen und sparen so schneller Steuern. weiterlesen »
Tatsächlich gewährt der Fiskus Eltern einige Steuervorteile. Diverse Freibeträge und Pauschbeträge stehen Ihnen zu, ohne dass Sie Aufwendungen nachweisen müssen. weiterlesen »
Kurz zur Erinnerung: Mit dem Investitionsabzugsbetrag können Sie Ihren Gewinn schon in Höhe der Kosten für eine Betriebsausgabe mindern, bevor Sie das Wirtschaftsgut anschaffen – bis zu zwei Jahre im Voraus. Dabei dürfen Sie bis zu 40 Prozent vom erwarteten Preis gewinnmindernd ansetzen. Sie verschaffen sich also mit Blick auf geplante Investitionen einen Steuer-Aufschub von maximal zwei Jahren. weiterlesen »
Es gibt viel zu tun bei der Steuererklärung – das wissen Sie ja selbst. Aber das und der gute Vorsatz, Unangenehmes nicht mehr auf die lange Bank zu schieben, sind nicht die einzigen Gründe, rechtzeitig mit den Vorbereitungen anzufangen. Es gibt 3 noch viel bessere Gründe dafür: weiterlesen »
Normalerweise dürfen Sie Abschreibungen nur über eine festgelegte Nutzungsdauer hinweg ansetzen. Diese regeln die AfA-Tabellen, die das Bundesfinanzministerium veröffentlicht hat.
Hat aber eines Ihrer Anlagegüter an Wert verloren, etwa durch einen Schaden oder auch durch eingebrochene Marktpreise, dann können Sie zusätzlich eine Teilwertabschreibung ansetzen – für weiterlesen »