Klar: Eine Rechnung ist nur dann ordnungsgemäß, wenn sie bestimmte Pflichtangaben enthält.
Welche Angaben auch 2012 in Ihre Rechnungen gehören, steht in §§ 14 Abs. 4, 14a Umsatzsteuergesetz (UStG) sowie §§ 33 und 34 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV). weiterlesen »
Die Aufbewahrungsfristen für die Unterlagen Ihrer Mitarbeiter sollten Sie unbedingt kennen. Und natürlich beachten. Tun Sie das nicht, sind die Prüfer des Finanzamts oder der Sozialversicherungsträger später unter Umständen mal auf Schätzungen angewiesen. Und Schätzungen führen in aller Regel zu schmerzhaften Nachzahlungen für die Unternehmen. Andererseits sollten Sie auch nicht unnötig Regalmeter verschenken. Deshalb lohnt sich eine Ausmist-Aktion – von nun an am besten jährlich. weiterlesen »
Allein aufgrund von Auffälligkeiten bei diesem Test darf der Betriebsprüfer nicht die Buchführung beanstanden – und damit von einem höheren Umsatz und Gewinn ausgehen. Hinzuschätzungen darf er nur vornehmen, wenn es noch weitere Gründe gibt, die Buchführung zu beanstanden. (FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.8.2011 – 2 K 1277/10). weiterlesen »
In der Regel teilt das Finanzamt Ihnen oder Ihrem Steuerberater den Beginn der Betriebsprüfung rund 4 Wochen vor dem geplanten Termin mit.
Mit 2 Ausnahmen:
- Umsatzsteuernachschau und
- Lohnsteueraußenprüfung
finden überraschend statt. weiterlesen »
Besonders gefährdet, eine unangekündigte Umsatzsteuer-Nachschau ins Haus stehen zu haben, sind Unternehmen mit vielen Bargeldgeschäften.
Stellen die Prüfer etwa bei dem in der Umsatzsteuer-Nachschau üblichen Kassensturz fest, dass der Bargeldbestand nicht mit dem Kassenabschlag übereinstimmt, betrachten sie Ihre gesamte Buchführung als nicht ordnungsgemäß. weiterlesen »
Steht Ihnen demnächst eine Betriebsprüfung ins Haus? Dann sollten Sie sich auf die gut vorbereiten. Bescheid bekommen Sie und Ihr Steuerberater rund 4 Wochen vor dem geplanten Termin für die Betriebsprüfung. Die Zeit sollten Sie nutzen, um die für die Prüfung benötigten Unterlagen auf den aktuellen Stand zu bringen. weiterlesen »
Als Steuerverantwortlicher Ihres Unternehmens sollten Sie eine Prüfungsanordnung sehr aufmerksam lesen. Schließlich berechtigt die den Sonderprüfer, in Ihrem Unternehmen Ihre Geschäftsunterlagen genauestens unter die Lupe zu nehmen. weiterlesen »
Den Verbrauch Ihres Autos sollten Sie im Auge behalten, wenn Sie ein Fahrtenbuch führen, um Ihren Firmenwagen möglichst steuergünstig abzurechnen.
Das ist der Grund
Immer mehr Selbstständige, die Fahrtenbuch führen, beobachten bei Finanzbeamten und Betriebsprüfern folgendes Vorgehen: Sie errechnen aus den im Fahrtenbuch verzeichneten Kilometern und den Tankquittungen, die Sie geltend machen, einen durchschnittlichen Spritverbrauch Ihres Firmenwagens. weiterlesen »
Wer bei der Einkommensteuererklärung eine deutlich zu hohe Kilometerzahl für die Berechnung der Kilometerpauschale angibt, der begeht Steuerhinterziehung, urteilte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 29.3.2011, Az. 3 K 2635/08). weiterlesen »
Falls Sie Ihren Mitarbeitern auf dem Betriebsgelände Stellplätze zur Verfügung stellen, die Ihre Mitarbeiter kostenlos zum Parken nutzen dürfen, ist der Ärger mit dem Finanzamt bei der nächsten Betriebsprüfung oder Umsatzsteuer-Sonderprüfungen vorprogrammiert. weiterlesen »