Auch wenn viele Selbstständige dank einer Fristverlängerung erst später Ihre Steuererklärung für das Vorjahr abgeben – regulär soll die ja bereits zum 31.5. abgegeben sein.
Doch vielleicht durften Sie ja wegen eines Umsatzrückgangs in der Krise mit einer Steuerrückzahlung rechnen, weil Ihre Vorauszahlungen sich als zu hoch erwiesen haben – und Sie haben Ihre Steuererklärung bereits zum 31.5. oder wenig später abgegeben? Dann ist Ihr Steuerbescheid vielleicht bereits da oder trifft in den nächsten Tagen bei Ihnen ein. weiterlesen »
Vielleicht haben Sie sich auch schon darüber geärgert, dass Sie die Gewerbesteuer für Ihr Unternehmen für Zeiträume von 2008 an nicht mehr gewinnmindernd in Ihrer Einkommensteuererklärung ansetzen dürfen. weiterlesen »
Vielleicht haben Sie dieses Jahr ja ein paar private Urlaubstage an eine beruflich oder geschäftlich veranlasste Reise angehängt. Früher galt dann: Sie durften die Kosten nicht steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Das ist nun anders. weiterlesen »
Vielleicht üben Sie ja auch mehrere selbstständige Erwerbstätigkeiten aus. Die Kombination mehrerer Geschäftsideen bietet sich ja oft an, beispielsweise wenn Sie zusätzlich zu Ihrer Bäckerei einen Kaffeeausschank anbieten.
Sie sollten Ihre Betriebe in jedem Fall möglichst sauber voneinander trennen, um die Belastung mit Gewerbesteuer möglichst gering zu halten. weiterlesen »
Falsch ausgestellte Rechnungen sind einer der Hauptgründe, aus dem Betriebsprüfer den Vorsteuerabzug aberkennen. Das kann teuer werden.
Damit Ihnen das nicht passiert, sollten Sie alle Ihre Eingangsrechnungen scharf kontrollieren. Bestimmte Pflichtangaben dürfen laut § 14 Abs. 4 Nr. 1– 9 UStG nicht fehlen. weiterlesen »
Vielleicht haben Sie sich ja auch erst kürzlich selbstständig gemacht? Und hatten im Jahr davor noch eine gut dotierte Anstellung? Dann haben Sie auch hohe Einkommensteuern gezahlt – Geld, das Ihnen nun für den Aufbau Ihres Geschäfts fehlt.
Der Fiskus zieht die Daumenschrauben rund die Betriebsprüfung bedenklich an. So darf der Betriebsprüfer nun bereits dann die Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) einschalten, wenn die Schwelle zum Anfangsverdacht auf eine mögliche Straftat nicht mal überschritten wurde.
So ist die Rechtslage:
Die BuStra entscheidet, ob und wann ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung gegen die Steuerverantwortlichen eingeleitet wird. Darüber informiert ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 31.8.2009 über die Änderung des § 10 Abs. 1 der geänderten Betriebsprüfungsordnung (BpO), die diese Frage regelt.
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Wenn Sie für Ihre Mitarbeiter freiwillig Beiträge für die Altersvorsorge entrichten, muss dieser hierauf Lohnsteuer zahlen. Steuerfrei sind solche Zuschüsse, wenn es hierfür eine gesetzliche Grundlage gibt. Nur: Wann ist das der Fall?
Ein Beispiel:
Ein Unternehmen zahlt aufgrund eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags für jeden Mitarbeiter 5 € in eine Zusatzversorgungskasse ein. Diese Leistung belassen die Lohnbuchhalter steuerfrei, da es sich um eine Zukunftssicherungsleistung handelt.
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Auch und gerade in der Krise bietet sich schon mal die Gelegenheit, ein Unternehmen zu kaufen. Die umsatzsteuerlichen Folgen sollten Sie dabei nicht unterschätzen. Oft werden sie nicht bedacht.
Der Unternehmerbegriff ist grundsätzlich nicht rechtsformabhängig. Er richtet sich vielmehr nach der Tätigkeit. Die sollten Sie sich auch bei Unternehmenszukäufen genauer anschauen.
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Sie wissen es sicher grundsätzlich längst: Leasingverträge können Sie für fast alle langlebigen Wirtschaftsgüter abschließen. Nicht nur für Pkw, sondern auch etwa Immobilien, Maschinen oder etwa Bürogeräte. In der Praxis ist das PKW-Leasing aber der häufigste Anwendungsfall.
Ein Leasingvertrag enthält kauf- und mietrechtliche Elemente. Dabei steht der Aspekt der Miete eindeutig im Vordergrund.
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