Kategorie: Betriebsausgaben, 20. November 2007 | Kommentare (0)



Anzeige

The key of a gift car.Leasing schont Ihre Liquidität als Vermittler, keine Frage. Aber: Von den finanziellen und steuerlichen Vorteilen des Leasings profitieren Sie nur dann, wenn das Finanzamt jeweils die Leasinggesellschaft als die Eigentümerin des Leasinggegenstands ansieht – und nicht etwa Sie als Leasingnehmer.Sonst riskieren Sie, dass z. B. der Leasingvertrag über Ihren Geschäftswagen steuerlich wie ein Ratenkauf behandelt wird.

Die fatale Folge: Sie müssen den Leasinggegenstand abschreiben und können nur den Zinsanteil der Leasingraten als Betriebsausgaben absetzen.

Beträgt die Grundmietzeit weniger als 40 % oder mehr als 90 % der üblichen Nutzungsdauer, wird Ihnen als Leasingnehmer der Leasinggegenstand von Anfang an als Eigentum zugerechnet. Die Argumentation des Finanzamts: Der Leasingvertrag gleicht eher einem Ratenkauf als einer Miete, wenn Ihre Leasingraten beispielsweise so hoch sind, dass sich das Leasinggeschäft für die Leasinggesellschaft schon in weniger als 40 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer amortisiert.

Kein Euro zu viel ans Finanzamt

Praxis-Tipp : Eine Schnellübersicht finden Sie im Internet unter www.versicherungspraxis-aktuell.de im Exklusivbereich für Abonnenten.

Diese zeigt Ihnen, wie sich die Zurechnung des Leasinggegenstandes verändert, wenn sich das Verhältnis von Grundmietzeit und Nutzungsdauer verschiebt. Damit Sie wirklich keinen Euro zu viel ans Finanzamt zahlen.

  • Digg
  • Current
  • MSN Reporter
  • del.icio.us
  • Blogosphere News
  • Socialogs
  • StumbleUpon
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Identi.ca
  • LinkArena
  • LinkedIn
  • Live
  • ThisNext
  • Slashdot
  • Faves
  • MisterWong
  • Technorati
  • Webnews.de
  • Yigg
  • MySpace
  • Yahoo! Bookmarks
  • blogmarks
  • Mixx
  • Ping.fm


Keine Kommentare »

Keine Kommentare bis jetzt.

RSS Feed für Kommentare zu diesem Artikel. TrackBack URL

Kommentieren

Spamschutz: Bitte kopieren Sie die Zeichenfolge 3Heiqo in das folgende Feld:

Informations-Service

Informations-Service

Fibuexperten24.de

Fibuexperten24.de

REO_Startseite
Das Online-Portal für Buchhalter, Controller und Geschäftsführer
Mit nur einem Mausklick liefert Ihnen Fibuexperten24.de alle Antworten, die Sie für Ihren betrieblichen Alltag im Finanz- und Rechnungswesen benötigen.

Unsere Bestseller

Unsere Bestseller

1 Praxishandbuch Buchführung & Steuern für Freiberufler und Kleinunternehmer

Nutzen Sie alle Steuervorteile als Freiberufler und Kleinunternehmer: Verschenken Sie keinen Cent mehr an das Finanzamt!
Jetzt gratis testen

2 Unternehmens-Steuern aktuell

Was neue Steuergesetze, BMF-Schreiben und Urteile der Finanzgerichte für Sie als Unternehmer, Geschäftsführer oder Leiter der Finanzbuchhaltung bedeuten.
Jetzt gratis testen

3 Steuern sparen für Selbstständige

Betriebsprüfungssichere Empfehlungen, mit denen Einnahmen-Überschuss-Rechner das meiste für sich herausholen.
Jetzt gratis testen

4 Rechnungswesen aktuell

Der aktuelle Informationsdienst für das erfolgreiche Finanz- und Rechnungswesen.
Jetzt gratis testen

5 Umsatzsteuer aktuell

Für Unternehmen, die 100%ig auf dem aktuellen Stand bleiben und rechtssicher alle Vorsteueransprüche durchsetzen wollen.
Jetzt gratis testen

Alle Bestseller
Steins Blog

Steins Blog

Sagen Sie Herrn Stein
Ihre Meinung zu den
Themen:

Steuern, Lohn & Gehalt,
Personal & Arbeitsrecht
und Arbeitssicherheit.

Jetzt kommentieren
Kundenservice

Kundenservice

Kundenservice

Beratung & Bestellung 24h rund um die Uhr!

0228 / 95 50 120

Anfrage per E-Mail