Kategorie: Abschreibung, 17. März 2007 | Kommentare (0)



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bilanzenDie degressive Abschreibung gilt als eines der interessantesten Steuer-Spar Highlights überhaupt. Mit der für 2008 geplanten Unternehmenssteuerreform soll sie wegfallen. Attraktiv ist die degressive Abschreibung für Sie, weil der Anteil der Absetzung in den ersten Jahren deutlich höher ausfällt als bei der linearen Abschreibung, bei der Sie die Abnutzung gleichmäßig auf beispielsweise 5 Jahre verteilen.

Degressive Abschreibung ein letztes Mal nutzen – ziehen Sie Investitionen vor

Gegenüber der linearen Abschreibung verschafft Ihnen die degressive Abschreibung deutliche Liquiditäts- und Zinsvorteile. Daher sollten Sie die degressive Abschreibung so lange wie möglich in Anspruch nehmen. Am besten, Sie ziehen ohnehin geplante Investitionen in Fuhrpark, Maschinen oder andere höherwertige Güter noch auf dieses Jahr vor.

Degressive Abschreibung ausschließlich auf den Buchwert vornehmen

Bitte beachten Sie, dass Sie die degressive Abschreibung ausschließlich als Buchwertabschreibung vornehmen dürfen. Das heißt, Sie setzen sie mit einem festen Prozentsatz vom jeweiligen Buchwert der Anschaffung an. Für Investitionen im Jahr 2007 beträgt der Prozentsatz das 3fache der linearen Abschreibung, höchstens jedoch 30 %. Bei einer Nutzungsdauer von mehr als 10 Jahren können Sie das 2fache bis 3fache der linearen Abschreibung ansetzen.

Hier sind einige Beispiele für die Schnellkalkulation Ihrer Abschreibung:

Nutzungsdauer in Jahren
Lineare Abschreibung
3facher Wert
Degressive Abschreibung
Beispiel: 100.000 € Investition AfA im Anschaffungsjahr
5
20,00 %
60,00 %
30,00 %
30.000 €
6
16,67 %
50,01 %
30,00 %
30.000 €
7
14,29 %
42,87%
30,00 %
30.000 €
8
12,50 %
37,50 %
30,00 %
30.000 €
9
11,11 %
33,33%
30,00 %
30.000 €
10
10,00 %
30,00 %
30,00 %
30.000 €
11
9,09 %
27,27 %
27,27 %
27.270 €
12
8,33%
24,99 %
24,99%
24.990 €

So ermitteln Sie die Anschaffungskosten für Ihre degressive Abschreibung

Ausgangsbasis für die degressive Abschreibung ist der Rechnungsbetrag. Skonti oder Rabatte müssen Sie davon abziehen. Draufschlagen dürfen Sie beispielsweise Verbesserungen und Umbauten.

Achtung: Natürlich gehört die Umsatzsteuer nicht zu den Anschaffungskosten, wenn Sie sie als Vorsteuer abziehen können.

Welche Aufwendungen Sie zusätzlich bei Ihrer Abschreibung ansetzen können

Zusätzlich zum eigentlichen Kaufpreis können Sie alle Aufwendungen geltend machen, die als Nebenkosten des Geschäfts und der Ingebrauchnahme des Investitionsgutes anfallen. Das gilt auch für die Reisekosten, wenn sie eigens für den Erwerb des jeweiligen Wirtschaftsgutes angefallen sind. Nicht aber für Personal- oder Kfz-Kosten, da diese den einzelnen Anschaffungsvorgängen nicht eindeutig zugerechnet werden können.

Tipp: Wenn Sie für die Reisekosten einen allgemeinen Informationszweck angeben, können Sie sie direkt als Betriebsausgabe absetzen.

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