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	<title>Steuerweb</title>
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	<description>Alles zum Thema Steuern</description>
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		<title>Diese Angaben sollte Ihre Rechnungen 2012 enthalten</title>
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		<pubDate>Thu, 05 Jan 2012 00:48:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[Bilanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[rechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechnungspflichtangaben]]></category>

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		<description><![CDATA[Klar: Eine Rechnung ist nur dann ordnungsgemäß, wenn sie bestimmte Pflichtangaben enthält. Welche Angaben auch 2012 in Ihre Rechnungen gehören, steht in §§ 14 Abs. 4, 14a Umsatzsteuergesetz (UStG) sowie §§ 33 und 34 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV). Diese Mindestangaben sollten Ihre Rechnung enthalten 1. Name und Anschrift Geben Sie den Namen und die Adresse Ihres Vertragspartners [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.steuerweb.org/diese-angaben-sollte-ihre-rechnungen-2012-enthalten/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-882" title="Vorsteueranspruch" src="http://www.steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/02/Fotolia_4455734_XS-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Klar: Eine Rechnung ist nur dann ordnungsgemäß, wenn sie bestimmte Pflichtangaben enthält.</p>
<p>Welche  Angaben auch 2012 in Ihre Rechnungen gehören, steht in §§ 14 Abs. 4,  14a Umsatzsteuergesetz (UStG) sowie §§ 33 und 34  Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV).<span id="more-1298"></span><br />
 <strong><br />
 </strong></p>
<h3><strong> Diese Mindestangaben sollten Ihre Rechnung enthalten</strong></h3>
<p><strong>1. Name und Anschrift</strong><br />
 Geben Sie den Namen und die Adresse Ihres Vertragspartners stets vollständig an. Damit sind Sie auf der sicheren Seite.</p>
<p><strong>2. Steuernummer oder USt-ID</strong><br />
 Verfügen  Sie noch nicht über eine Umsatzsteuer-Identitätsnummer, dürfen Sie nur  die vom Finanzamt erteilte Steuernummer verwenden. Verlagern Sie Ihren  Unternehmenssitz, müssen Sie Ihren Kunden als leistender Unternehmer  Ihre neue Steuernummer mitteilen und dürfen künftig nur noch diese  verwenden.</p>
<p><strong>3. Ausstellungsdatum</strong><br />
 Als Rechnungsdatum geben Sie den Tag der Ausstellung der Rechnung an.</p>
<p><strong>4. Einmalige, fortlaufende Rechnungsnummer</strong><br />
 Sie  dürfen sich aussuchen, nach welchem Muster Sie Ihre Rechnungsnummer  gestalten. Das kann eine Kombination aus Buchstaben und Zahlen sein, die  Sie zeitlich, geografisch oder organisatorisch nach Belieben variieren  dürfen. Hauptsache ist, die jeweilige Rechnungsnummer wird nur einmal  vergeben und ist dem jeweiligen Nummernkreis leicht zuzuordnen.<br />
 <em><br />
 <strong>Beispiel:</strong> HH-2012-16491 (16.491. Rechnung des Jahres 2012 der Niederlassung Hamburg).</em></p>
<p><strong>5. Menge und handelsübliche Bezeichnung der Lieferung bzw. Art und Umfang der sonstigen Leistung</strong><br />
 Als handelsüblich gelten z.B. Markenartikelbezeichnungen, aber auch handelsübliche Sammelbezeichnungen, wie etwa</p>
<ul>
<li>Baubeschläge,</li>
<li>Büromöbel,</li>
<li>Kurzwaren,</li>
<li>Schnittblumen,</li>
<li>Waschmittel etc.</li>
</ul>
<p><strong>Achtung: </strong>Allgemeine Umschreibungen wie etwa „Geschenkartikel“ reichen nicht. <br />
 <strong><br />
 6. Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung</strong><br />
 Üblicherweise  geben Sie den Liefertermin an. Achtung: Dabei reicht längst nicht mehr  der Hinweis, dass Liefer- und Rechnungsdatum identisch sind. Sie müssen  beides hinschreiben. Haben Sie über einen längeren Zeitraum geliefert,  etwa bei einem Wartungsvertrag, reicht es, wenn sich dieser Zeitraum aus  den einzelnen Zahlungsbelegen ergibt.</p>
<p><strong>7. Vereinbartes Entgelt</strong><br />
 Hier geben Sie den Nettobetrag an, also das Entgelt ohne Umsatzsteuer.</p>
<p><strong>Tipp: </strong>Bei  einer Skontovereinbarung müssen Sie das Skonto nicht betragsmäßig  ausweisen – weder mit dem Bruttobetrag noch mit dem Nettobetrag  zuzüglich Umsatzsteuer.</p>
<p><strong><em>Beispiel: </em></strong><em>„… 2 % Skonto bei Zahlung bis &#8230;“</em></p>
<p><strong>8. Steuersatz und Steuerbetrag</strong><br />
 Diese  Angabe ist unverzichtbar. Sie müssen sowohl den korrekten Steuersatz in  %, als auch den absoluten Steuerbetrag in der Rechnung nennen.</p>
<p><strong>Tipp:</strong> Bei steuerfreien Lieferungen oder sonstigen Leistungen müssen Sie auf die Steuerbefreiung hinweisen.</p>
<p><strong>9. Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers</strong><br />
 Soweit  Sie eine grundstücksbezogene Leistung für einen Nichtunternehmer  erbringen, sind Sie verpflichtet, Ihren Kunden in der Rechnung auf seine  Aufbewahrungspflicht hinzuweisen. Dabei genügt ein allgemeiner Hinweis.</p>
<p><em><strong>Beispiel: </strong>„Sofern Sie Nichtunternehmer sind, sind Sie  gem. § 14 Abs. 4 Nr. 9 UStG verpflichtet, diese Rechnung 2 Jahre lang  aufzubewahren.“</em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>An jedem Finger ein Zuschuss für Existenzgründer</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/an-jedem-finger-ein-zuschuss-fur-existenzgrunder/</link>
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		<pubDate>Wed, 04 Jan 2012 00:48:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bilanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Existenzgründung]]></category>
		<category><![CDATA[Zuschüsse]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Staat lässt Existenzgründer wahrlich nicht im Regen stehen. Sondern schüttet ganz im Gegenteil einen warmen Förderregen über ihnen aus. Allerdings nur auf Antrag, nicht ungefragt. Tipp: Den Antrag müssen Sie in aller Regel vorab stellen. Nachträglich gibt es oft kein Geld. Daher sollten Sie sich frühzeitig einen möglichst umfassenden Überblick über Ihre Fördermöglichkeiten verschaffen. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.steuerweb.org/an-jedem-finger-ein-zuschuss-fur-existenzgrunder/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-947" title="Zuwendungen" src="http://www.steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/06/Fotolia_1367530_XS-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Der  Staat lässt Existenzgründer wahrlich nicht im Regen stehen. Sondern  schüttet ganz im Gegenteil einen warmen Förderregen über ihnen aus.  Allerdings nur auf Antrag, nicht ungefragt.<span id="more-1296"></span></p>
<p><strong>Tipp:</strong> Den  Antrag müssen Sie in aller Regel vorab stellen. Nachträglich gibt es oft  kein Geld. Daher sollten Sie sich frühzeitig einen möglichst  umfassenden Überblick über Ihre Fördermöglichkeiten verschaffen. Eine  Handvoll Fördermöglichkeiten sehen Sie hier:</p>
<h3><strong>Fördermöglichkeit 1: Gründercoaching</strong></h3>
<p>Die  KfW-Mittelstandsbank – also die Förderbank des Bundes – gibt Ihnen als  Existenzgründer für Gründercoaching bis zu 4500 € Zuschuss zu Ihren  Beratungskosten.</p>
<p><strong>Bis wann:</strong><br />
 In den ersten 5 Jahren nach  der Unternehmensgründung können Sie als Gewerbetreibender oder auch  Freiberufler den Zuschuss bekommen.</p>
<p><strong>Das wird gefördert:</strong><br />
 Die  KfW fördert Coachings in wirtschaftlichen, finanziellen und  organisatorischen Fragen. Ausgeschlossen von der Förderung sind  Beratungen mit dem Schwerpunkt Recht, Steuern oder Versicherungen sowie  Buchführungsarbeiten oder die Entwicklung von Software.</p>
<p><strong>Achtung: </strong>Der Berater muss für das Gründercoaching zugelassen sein.</p>
<h3><strong>Fördermöglichkeit 2: Messeförderung</strong></h3>
<p>Bund  und Länder haben für die Messeförderung diverse Förderprogramme  aufgelegt, die Ihnen hunderte bis tausende Euro Ihrer Kosten wieder  einbringen. Einen Überblick finden Sie unter <a href="http://www.aumamessen.de/" target="_blank"><span style="text-decoration: underline;">www.aumamessen.de</span></a><strong><br />
 </strong></p>
<h3><strong>Fördermöglichkeit 3: Künstlersozialversicherung</strong></h3>
<p>Wenn  Sie sich als Journalist, Fotograf, Regisseur oder in einem sonstigen  künstlerischen Bereich selbstständig gemacht haben, haben Sie die  Möglichkeit, sich über die Künstlersozialversicherung zu versichern. <br />
 <strong><br />
 Ihr Vorteil:</strong> Sie zahlen für ihre gesetzliche Sozialversicherung den üblichen  „Arbeitnehmeranteil“ von 50 %. Der Rest kommt je zur Hälfte von den  Kunden künstlerischer Anbieter und dem Staat. <br />
 <strong><br />
 Achtung:</strong> Unter Umständen sind Sie sogar über die Künstlersozialversicherung  versicherungspflichtig, zum Beispiel als hauptberuflicher Journalist.</p>
<p>Informationen und Antragsmöglichkeiten finden Sie hier: <a href="http://www.kuenstlersozialkasse.de/" target="_blank"><span style="text-decoration: underline;">www.kuenstlersozialkasse.de</span></a><strong><br />
 </strong></p>
<h3><strong>Fördermöglichkeit 4: Lohnkostenzuschüsse</strong></h3>
<p>Wenn  Sie einen Arbeitslosen einstellen wollen, sprechen Sie doch mal mit  jemandem von der zuständigen Arbeitsagentur. Vielleicht unterstützt das  Amt Sie mit einem Zuschuss zu den Lohnkosten. Damit können Sie als  Existenzgründer rechnen – und auch danach noch, wenn der künftige  Mitarbeiter sonst nur schwer vermittelbar wäre. Übrigens auch, wenn es  ein Angehöriger von Ihnen ist.</p>
<h3><strong>Fördermöglichkeit 5: Zuschüsse für Sie als Unternehmer</strong></h3>
<p>Falls  Sie selbst vor der Existenzgründung Kunde einer Arbeitsagentur waren,  weil sie sich arbeitsuchend gemeldet haben oder auch eine Weile  erwerbslos waren, dann können Sie als Existenzgründer auch direkte  Zuschüsse bekommen, etwa als</p>
<ul>
<li>Gründungszuschuss oder auch</li>
<li>Krankenversicherungszuschuss.</li>
</ul>
<p>Hier finden Sie weitere Informationen: <a href="http://www.foerderdatenbank.de/" target="_blank"><span style="text-decoration: underline;">www.foerderdatenbank.de</span></a></p>
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<ul>
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		</item>
		<item>
		<title>Das übermitteln Sie mit der E-Bilanz konkret</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/das-ubermitteln-sie-mit-der-e-bilanz-konkret/</link>
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		<pubDate>Mon, 02 Jan 2012 02:29:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bilanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[E-Bilanz]]></category>
		<category><![CDATA[elektronische Bilanz]]></category>
		<category><![CDATA[Übermittlung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuerweb.org/?p=1295</guid>
		<description><![CDATA[Es ist soweit: Nun ist die elektronische Bilanz – auch E-Bilanz genannt – tatsächlich da. Planen Sie Zeit und Aufwand dafür ein, denn die Neuregelung ist kompliziert. Achtung: Fehler sind teuer – für Sie. Sie übermitteln Ihre E-Bilanz nach einem amtlich vorgeschriebenen Datensatz. Die Abgabe der Bilanz in Papierform entfällt nach § 60 Abs. 1 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.steuerweb.org/das-ubermitteln-sie-mit-der-e-bilanz-konkret/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-829" title="E-Bilanz" src="http://www.steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/01/Fotolia_603994_XS-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Es  ist soweit: Nun ist die elektronische Bilanz – auch E-Bilanz genannt –  tatsächlich da. Planen Sie Zeit und Aufwand dafür ein, denn die  Neuregelung ist kompliziert. <span id="more-1295"></span></p>
<p><strong>Achtung:</strong> Fehler sind teuer – für Sie.</p>
<p>Sie  übermitteln Ihre E-Bilanz nach einem amtlich vorgeschriebenen  Datensatz. Die Abgabe der Bilanz in Papierform entfällt nach § 60 Abs. 1  Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV).</p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/category/bilanzierung/" target="_blank"><strong><a>Das bedeutet die E-Bilanz für Sie</a> </strong></a></h3>
<p>Auf elektronischem Weg müssen Sie von nun an folgende Daten übermitteln:</p>
<ul>
<li>Gewinn- und Verlustrechnung</li>
<li>Ergebnisverwendung</li>
<li>Kapitalkontenentwicklung (nur für Personenhandelsgesellschaften und andere Mitunternehmerschaften)</li>
<li>Steuerliche Gewinnermittlung (für Einzelunternehmen und Personengesellschaften)</li>
<li>Steuerliche Gewinnermittlung bei Personengesellschaften (zusätzliche Felder)</li>
<li>Steuerliche Modifikationen (insbesondere Umgliederung/Überleitungsrechnung)</li>
</ul>
<p><strong>Beispiel:</strong><br />
 Die  XY-GmbH weist in ihrer Handelsbilanz nach den Grundsätzen des  Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes für 2012 einen Gewinn von 100.000 €  aus. In der Bilanz ist eine Rückstellung von 200.000 € gewinnmindernd  berücksichtigt worden, die steuerlich nur zu Hälfte hätte berücksichtig  werden dürfen.</p>
<p><strong>Folge: </strong>Die XY-GmbH muss dem Finanzamt für  2012 die Handelsbilanz, die handelsrechtliche Gewinn- und  Verlustrechnung und wegen der Abweichungen zwischen Handels- und  Steuerbilanz die Überleitungsrechnung elektronisch übermitteln.</p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/category/bilanzierung/" target="_blank"><strong>So sieht die Überleitungsrechnung aus:</strong></a></h3>
<ul>
<li>Gewinn laut Handelsbilanz 100.000 €</li>
<li>Zzgl. steuerlich nicht zulässige Rückstellungsbildung 100.000 €</li>
<li>Gewinn laut Steuerbilanz 200.000 €</li>
</ul>
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<ul>
<li><strong>2012:</strong> Ab wann Sie die E-Bilanz aufstellen müssen</li>
<li><strong>Taxonomie der E-Bilanz:</strong> Das bedeutet sie für Sie</li>
<li><strong>Schritt-für-Schritt-Anleitung:</strong> So füllen Sie die Felder der Taxonomie korrekt aus</li>
<li><strong>GDC und GAAP: </strong>Das alles umfasst die Taxonomie Steuer</li>
<li><strong>Übermittlung im XBRL-Format: </strong>So hat das Finanzamt nichts zu beanstanden</li>
</ul>
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		</item>
		<item>
		<title>Vier gute Fragen zu ELENA</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/vier-gute-fragen-zu-elena/</link>
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		<pubDate>Thu, 29 Dec 2011 01:39:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bilanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[ELENA]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuerweb.org/?p=1294</guid>
		<description><![CDATA[Da fragte ein Unternehmer Folgendes: „Mit Freude habe ich gelesen, dass das Verfahren ELENA eingestellt wird. Allerdings verwirrt mich die momentane Rechtslage ziemlich, zumal ich weiter melden muss. Wie geht es jetzt weiter?“ Antwort: Ja, ELENA läuft tatsächlich vorerst weiter. Darauf sollten Sie sich einstellen Eins ist sicher: ELENA wird eingestellt. Doch momentan läuft alles [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.steuerweb.org/vier-gute-fragen-zu-elena/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-937" title="Elektronische Rechnung" src="http://www.steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/05/Fotolia_6018048_XS-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Da  fragte ein Unternehmer Folgendes: „Mit Freude habe ich gelesen, dass  das Verfahren ELENA eingestellt wird. Allerdings verwirrt mich die  momentane Rechtslage ziemlich, zumal ich weiter melden muss. Wie geht es  jetzt weiter?“</p>
<p>Antwort: Ja, ELENA läuft tatsächlich vorerst weiter. <strong><span id="more-1294"></span><br />
 </strong></p>
<h3><strong>Darauf sollten Sie sich einstellen</strong></h3>
<p>Eins  ist sicher: ELENA wird eingestellt. Doch momentan läuft alles weiter  wie bisher. Und das wird auch bis zum Inkrafttreten einer entsprechenden  Regelung so bleiben. Für viele Arbeitgeber ist das natürlich schwer  nachvollziehbar. Daher kommen zu dem Thema auch viele Anfragen. Hier  sind die wichtigsten:<strong><br />
 </strong></p>
<h3><strong>Frage-Antwort: So geht es mit ELENA konkret weiter</strong></h3>
<p><strong>Frage 1: </strong>Fallen wenigstens einige Meldungen weg? Zum Beispiel die Meldung „Kündigung/ Entlassung“?</p>
<p><strong>Antwort:</strong> Nein, leider fallen weder diese noch andere einzelne Meldungen weg. Sie  müssen den Multifunktionalen Verdienstdatensatz (MVDS) weiterhin  senden. Die Zentrale Speicherstelle (ZSS) verarbeitet die Daten wie  bisher. Sie reagiert auch beim Datensatz Vergabe einer Verfahrensnummer  (DSVV) wie vorgeschrieben.</p>
<p><strong>Achtung:</strong> Ihre Meldepflicht  entfällt erst dann, wenn eine entsprechende gesetzliche Grundlage zum  Entfallen von ELENA in Kraft getreten ist. Wann das sein wird, ist  derzeit noch offen.</p>
<p><strong>Frage 2: </strong>Werden die Daten, die ich bisher gemeldet habe, jetzt gelöscht?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Nein,  auch das ist erst möglich, wenn eine gesetzliche Grundlage vorliegt.  Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Daten gespeichert.</p>
<p><strong>Frage 3:</strong> Wie sieht das Folgeverfahren von ELENA aus und wann kommt es?<br />
 <strong><br />
 Antwort: </strong>Das  Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant ein Konzept, das die  bereits vorhandene Infrastruktur von ELENA und das erworbene Know-how  aufgreift. Die bisher gewonnenen Daten dürfen allerdings aus  Datenschutzgründen nicht verwendet werden. Das neue Verfahren soll  einfacher und unbürokratischer ablaufen. Auch die Folgereglung muss  allerdings bis zu einer entsprechenden gesetzlichen Aufhebungsregelung  von ELENA warten.</p>
<p><strong>Frage 4:</strong> Ich hatte hohe Ausgaben durch den Zusatzaufwand rund um ELENA. Kann ich eine Entschädigung verlangen?</p>
<p><strong>Antwort:</strong> Schön wär’s. Bisher ist davon noch nicht die Rede. Die  Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) spricht davon,  dass Arbeitgeber durch ELENA Ausgaben von mehreren hundert Millionen  Euro hätten. Für den Steuerzahler lägen die Kosten laut Bund der  Steuerzahler bei 33 Mio. €. Vermutlich werden alle betroffenen  Unternehmen und Personen auf ihren Kosten sitzen bleiben.</p>
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		<link>http://www.steuerweb.org/vorsicht-falle-machen-sie-es-sich-bei-den-fahrtkosten-nicht-zu-einfach/</link>
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		<pubDate>Wed, 28 Dec 2011 00:14:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[fahrtkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Selbstständige]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die 5-Tage-Woche ist für viele Selbstständige ein schöner Traum. Wer ein Ladengeschäft hat oder etwa in der Gastronomie tätig ist, für den gibt es sie schon mal nicht. Auch viele Freiberufler und Dienstleister fahren sonnabends und/oder sonntags noch mal ins Büro, um dann in Ruhe alle Vorgänge zu bearbeiten, zu denen sie unter der Woche [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.steuerweb.org/vorsicht-falle-machen-sie-es-sich-bei-den-fahrtkosten-nicht-zu-einfach/"><img class="alignleft size-full wp-image-972" title="Fahrtenbuch" src="http://www.steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/06/Fahrtenbuch.jpg" alt="" width="149" height="149" /></a>Die  5-Tage-Woche ist für viele Selbstständige ein schöner Traum. Wer ein  Ladengeschäft hat oder etwa in der Gastronomie tätig ist, für den gibt  es sie schon mal nicht. Auch viele Freiberufler und Dienstleister  fahren sonnabends und/oder sonntags noch mal ins Büro, um dann in Ruhe  alle Vorgänge zu bearbeiten, zu denen sie unter der Woche nicht kommen  oder die besonders viel Zeit beanspruchen.<span id="more-1292"></span></p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/steuererklarung-manche-fehler-sind-unverzeihlich/" target="_blank"><strong>Halten Sie sich nicht an die pauschalen Vorgaben</strong></a></h3>
<p>Viele  Selbstständige setzen in ihrer Einkommensteuererklärung für die Fahrten  ins Büro und wieder nach Hause nur 230 Fahrten jährlich an – obwohl es  in vielen Fällen deutlich mehr sind. Damit wollen Sie auf Nummer sicher  gehen.</p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/steuererklarung-manche-fehler-sind-unverzeihlich/" target="_blank"><strong>So ist die Rechtslage</strong></a></h3>
<p>Das  Finanzamt und die Finanzgerichte (z. B. FG München, Urteil vom  12.12.2008, Az. 13 K 4371/07) erkennen für Fahrten zwischen Wohnung und  Arbeitsstätte ohne weitere Prüfung 230 Arbeitstage jährlich an.</p>
<p>Diese  Anzahl kommt zustande, wenn Sie von 365 (Kalender-)Tagen jeweils 52  Sonnabende und Sonntage abziehen und zusätzlich pauschal 11 Feiertage  und 20 Urlaubstage berücksichtigen.</p>
<p><strong>Der Denkfehler:</strong><br />
 Es  handelt sich um eine Rechnung für Arbeitnehmer mit einer  5-Tage-Arbeitswoche. Doch viele Selbstständige machen weniger als 4  Wochen Urlaub und können von einer 5-Tage-Woche nur träumen. Ihnen entgeht womöglich ein handfester Steuervorteil, wenn Sie es sich einfach machen.</p>
<p><strong>Beispiel: </strong>Wenn  Sie sonnabends arbeiten, sind es allein dadurch schon 48 zusätzliche  Fahrten, die Sie mit den 230 Tagen unter den Tisch fallen ließen – und  das auch nur, wenn Sie wirklich 4 Wochen Urlaub machen, sonst sind es  mehr. Beträgt die einfache Strecke nur 15 km, sind es schon 216 €  zusätzlich, die Sie steuerlich geltend machen können (15 x 48 x 0,30 €),  wenn Sie die Tage ausrechnen.</p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/steuererklarung-manche-fehler-sind-unverzeihlich/" target="_blank"><strong>Sie sollten das allerdings auch nachweisen können</strong></a></h3>
<p>Allerdings  sollten Sie auch später noch nachweisen können, dass Sie tatsächlich  mehr als 230 Fahrten zum und vom Arbeitsplatz hatten. Schließlich prüft  das Finanzamt schon oft genauer, wenn mehr als 230 Tage aufgeführt sind.<br />
 <strong><br />
 Dieser Nachweis reicht</strong></p>
<p>Nein,  keine Sorge: Ein Fahrtenbuch brauchen Sie nicht zu führen! Als Nachweis  reicht schon Ihr Terminkalender, in dem Sie notieren, ob Sie im Büro  oder Betrieb waren.<br />
 <strong><br />
 Tipp:</strong> Den sollten Sie natürlich  unbedingt zusammen mit Ihren Steuerunterlagen aufbewahren, damit Sie die  Fahrten auch in ein paar Jahren noch einem Betriebsprüfer nachweisen  können.</p>
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<ul>
<li><strong>Einnahmen-Überschuss-Rechnung</strong>: So füllen Sie das Formular sicher aus und entdecken die Sparmöglichkeiten</li>
<li>Wie Sie bei Ihrer <strong>Steuererklärung </strong>alles richtig machen</li>
<li>Praxistipp: So legen Sie <strong>Gegenstände aus Ihrem Privatbesitz</strong> in Ihr Unternehmen ein</li>
<li>So kommen Sie aus einem<strong> akuten Liquiditätsengpass </strong>heraus</li>
<li>So bekommen Sie die <strong>Abschreibungen</strong> in den Griff</li>
<li>Muster: <strong>Eigenbeleg</strong></li>
<li><strong>Private Anschaffungen</strong> über die Firma finanzieren</li>
<li>Vorsicht bei<strong> Überentnahmen</strong></li>
<li>Wie Sie die Kosten für den <strong>Heim-PC </strong>in voller Höhe absetzen.</li>
<li>Beispielrechnung: So beteiligt sich das Finanzamt am PC</li>
<li>Sparmöglichkeit: Die Kosten für Ihr <strong>häusliches Arbeitszimmer</strong></li>
<li><strong>Pendlerpauschale:</strong> So kassieren Sie gleich doppelt</li>
<li>Firmenwagen nach der <strong>1%-Methode</strong> abrechnen</li>
<li>So sparen Sie sich den <strong>Privatanteil beim Firmenwagen</strong></li>
<li>Musterbrief ans Finanzamt: Herabsetzung der aktuellen <strong>Einkommensteuer-Vorauszahlung</strong> wegen Bildung eines Investitionsabzugsbetrags</li>
<li><strong>Repräsentationskosten: </strong>Denken Sie an diese häufig vergessene Sparmöglichkeit!</li>
<li><strong>Mitgliedschaft oder Sponsoring</strong>, was ist steuergünstiger?</li>
<li><strong>Berufskleidung: </strong>Sieht gut aus und spart Steuern</li>
<li>Vorsicht bei <strong>Geschenken</strong></li>
<li>Praxistipps zur <strong>Umsatzsteuer</strong></li>
<li>Und vieles, vieles mehr …</li>
</ul>
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		</item>
		<item>
		<title>So ermitteln Sie den üblichen Endpreis für Sachbezüge</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/so-ermitteln-sie-den-ublichen-endpreis-fur-sachbezuge/</link>
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		<pubDate>Thu, 22 Dec 2011 00:50:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Sachbezüge]]></category>
		<category><![CDATA[üblicher Endpreis]]></category>

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		<description><![CDATA[Grundsätzlich ist es so: Mit dem üblichen Endpreis bewerten Sie Artikel und Dienstleistungen, die Sie nur Ihren Mitarbeitern verbilligt oder kostenlos abgeben. Dazu gehören jedoch ausnahmsweise nicht: Unterkunft, Verpflegung und arbeitstägliche Mahlzeiten. Das ist der übliche Endpreis Der übliche Endpreis ist dabei der Preis, der für die einzelne Ware oder Dienstleistung in der Mehrzahl der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="www.steuerweb.org/so-ermitteln-sie-den-ublichen-endpreis-fur-sachbezuge/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-71" title="kalulation" src="http://www.steuerweb.org/wp-content/uploads/2009/06/fotolia_545223_xs-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Grundsätzlich  ist es so: Mit dem üblichen Endpreis bewerten Sie Artikel und  Dienstleistungen, die Sie nur Ihren Mitarbeitern verbilligt oder  kostenlos abgeben.<span id="more-1291"></span> Dazu gehören jedoch ausnahmsweise nicht:</p>
<ul>
<li>Unterkunft,</li>
<li>Verpflegung und</li>
<li>arbeitstägliche Mahlzeiten.</li>
</ul>
<h3><strong>Das ist der übliche Endpreis</strong></h3>
<p>Der  übliche Endpreis ist dabei der Preis, der für die einzelne Ware oder  Dienstleistung in der Mehrzahl der Verkaufsfälle am Ort tatsächlich  gezahlt wird. Also der Preis, der dem Verbraucher tatsächlich eingeräumt  wird – nach Verhandlungen wohlgemerkt.</p>
<h3><strong>Preis minus Abschlag</strong></h3>
<p>Sie legen zugrunde den Preis aller Waren und Dienstleistungen,</p>
<ul>
<li>die  von verschiedenen Anbietern zu unterschiedlichen Preisen angeboten  werden (z. B. Autozubehör, Computer, Darlehen, Elektroartikel,  Fahrkarten, Treibstoff, Warensortiment im Supermarkt) oder</li>
<li>bei denen ein Verhandlungsspielraum besteht (Darlehen, Auto, Fahrrad, Motorrad).</li>
</ul>
<p>Üblicher Endpreis ist der so ermittelte Verkaufspreis minus 4 Prozent. <strong><br />
 </strong></p>
<h3><strong>Das bedeutet für Sie</strong></h3>
<p>Um  den üblichen Endpreis zu errechnen, reicht es nicht, einfach die  Preisangebote am Markt zu vergleichen. Sie müssen noch ausgehandelte  Rabatte oder schlicht Preisspannen in Ihre Rechnung einbeziehen.</p>
<p><strong>Konkret:</strong><br />
 Daher  setzen Sie vom konkreten Preis, den Sie bei der Anschaffung des  Wirtschaftsguts gezahlt oder den Sie am Markt ermittelt haben, nur 96 %  an.</p>
<p><strong>Beispiel: </strong>Sie kaufen bei einem Elektrohändler 12  Kaffeemaschinen zum Preis von zusammen 540 € ein. Die Geräte schenken  Sie den 12 in Ihrem Reinigungsunternehmen tätigen Teilzeitkräften zu  Weihnachten. Den dem einzelnen geringfügig Beschäftigten zugewendeten  Vorteil ermitteln Sie so:</p>
<p>tatsächlicher Kaufpreis: 45,00 €<br />
 Ansatz mit 96 % = 43,20 €</p>
<p>Ergebnis: Die Freigrenze von 44 € ist nicht überschritten.</p>
<p>Liegt  der übliche Endpreis über der monatlichen Freigrenze von 44 €  (einschließlich Umsatzsteuer), müssen Sie die volle Summe in dem  jeweiligen Monat zum Arbeitslohn hinzurechnen und wie üblich versteuern.</p>
<p><strong>Achtung: </strong>In einzelnen Monaten nicht ausgeschöpfte Teilbeträge können Sie nicht auf Folgemonate übertragen.</p>
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<p>Kein Problem! <a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/tzk_minijob-box-mu-arbeitsvertraege-2.html?r_22122011_Steuerweb" target="_blank">Klicken Sie gleich hier.</a> Denn dann stelle ich Sie Ihnen vor: Die<strong> 7 besten Tipps</strong>, wie Sie die 400-Euro-Grenze durchbrechen. Zum Beispiel über:</p>
<ul>
<li>Altersvorsorge (<a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/tzk_minijob-box-mu-arbeitsvertraege-2.html?r_22122011_Steuerweb" target="_blank">hier klicken</a>)</li>
<li>Arbeitskleidung (<a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/tzk_minijob-box-mu-arbeitsvertraege-2.html?r_22122011_Steuerweb" target="_blank">hier klicken</a>)</li>
<li>Fahrtkostenerstattung (<a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/tzk_minijob-box-mu-arbeitsvertraege-2.html?r_22122011_Steuerweb" target="_blank">hier klicken</a>)</li>
<li>Beihilfen (<a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/tzk_minijob-box-mu-arbeitsvertraege-2.html?r_22122011_Steuerweb" target="_blank">hier klicken</a>)</li>
<li>Kindergartenzuschuss (<a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/tzk_minijob-box-mu-arbeitsvertraege-2.html?r_22122011_Steuerweb" target="_blank">hier klicken</a>)</li>
<li>Computer (<a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/tzk_minijob-box-mu-arbeitsvertraege-2.html?r_22122011_Steuerweb" target="_blank">hier klicken</a>)</li>
<li>Handy (<a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/tzk_minijob-box-mu-arbeitsvertraege-2.html?r_22122011_Steuerweb" target="_blank">hier klicken</a>)</li>
</ul>
<p><strong>Und das ist längst noch nicht alles!</strong></p>
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		</item>
		<item>
		<title>A, B, C – mit System die Einkaufskosten senken</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/a-b-c-%e2%80%93-mit-system-die-einkaufskosten-senken/</link>
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		<pubDate>Thu, 15 Dec 2011 00:11:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Bilanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Einkauf]]></category>
		<category><![CDATA[Einkaufskosten]]></category>
		<category><![CDATA[Einsparung Einkauf]]></category>
		<category><![CDATA[Gewinnerhöhung]]></category>

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		<description><![CDATA[Es klingt fantastisch: Sie können den Gewinn in Ihrem Unternehmen durchaus um 5 %, 10 % oder sogar 25 % erhöhen, wenn es Ihnen gelingt, Ihre Einkaufskosten geringfügig zu senken. Kaum zu glauben, aber wahr. Das zeigt folgendes Beispiel: Beispiel: Eine GmbH hat einen Jahresumsatz von 1 Mio. Euro. Bei einer Materialquote von 50 % [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.steuerweb.org/a-b-c-%E2%80%93-mit-system-die-einkaufskosten-senken/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-73" title="3d golden euro symbol" src="http://www.steuerweb.org/wp-content/uploads/2009/06/fotolia_429690_xs1-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Es  klingt fantastisch: Sie können den Gewinn in Ihrem Unternehmen durchaus  um 5 %, 10 % oder sogar 25 % erhöhen, wenn es Ihnen gelingt, Ihre  Einkaufskosten geringfügig zu senken. Kaum zu glauben, aber wahr. Das  zeigt folgendes Beispiel:<span id="more-1290"></span></p>
<p><strong>Beispiel:</strong><br />
 Eine GmbH hat einen  Jahresumsatz von 1 Mio. Euro. Bei einer Materialquote von 50 %  verbleibt nach Abzug aller Kosten ein Gewinn von 100.000 €. Eine  Reduzierung um 25.000 € bei den Materialkosten führt zu folgendem  Ergebnis:</p>
<table style="width: 100%;" border="1" cellspacing="0" cellpadding="3">
<tbody>
<tr>
<td></td>
<td><strong>ohne Kostensenkung</strong></td>
<td><strong>mit Kostensenkung</strong></td>
</tr>
<tr>
<td>Umsatz</td>
<td>1 Mio. €</td>
<td>1 Mio. €</td>
</tr>
<tr>
<td>Kosten, davon</td>
<td></td>
<td></td>
</tr>
<tr>
<td>Material</td>
<td>500.000 €</td>
<td>475.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td>sonstige Kosten</td>
<td>400.000 €</td>
<td>400.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Gewinn</td>
<td>100.000 €</td>
<td>125.000 €</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><strong>Fazit:</strong> Das Unternehmen spart zwar nur 5 % der Materialkosten (= 25.000 €).  Doch das reicht, um den Gewinn um 25 % zu erhöhen. Wollten Sie die  gleiche Gewinnsteigerung durch Umsatzzuwächse erreichen, müssten Sie den  Umsatz um 50.000 € steigern.<strong><br />
 </strong></p>
<h3><strong> <a href="http://www.steuerweb.org/category/bilanzierung/" target="_blank">Darum muss es bei Ihren Sparbemühungen gehen</a></strong></h3>
<p>Sie  müssen herausfinden, wofür Ihr Unternehmen wie viel Geld ausgibt und  welchen Anteil diese Kostenpositionen an den Gesamtausgaben haben.</p>
<p>Tipp: Dafür können Sie eine einfache Tabelle verwenden.</p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/category/bilanzierung/" target="_blank"><strong>So gehen Sie vor</strong></a></h3>
<p>Sobald  Sie die Kostenpositionen in Ihrem Unternehmen gesammelt haben, filtern  Sie die Kostenblöcke heraus, bei denen Sie die größten Spareffekte  erzielen können. Dies ist in der betrieblichen Praxis zwar nicht immer  offensichtlich. Es gibt allerdings recht einfache Hilfsmittel, mit denen  Sie das für Ihr Unternehmen optimale Sparpotenzial ermitteln können,  zum Beispiel die sogenannte ABC-Analyse.<strong><br />
 </strong></p>
<h3><strong> <a href="http://www.steuerweb.org/category/bilanzierung/" target="_blank">Das ist der Hintergrund der ABC-Analyse</a></strong></h3>
<p>Gemessen am Wert bzw. Anteil an den gesamten Beschaffungskosten bezieht Ihr Unternehmen erfahrungsgemäß</p>
<ul>
<li>wichtige (A-Artikel),</li>
<li>weniger wichtige (B-Artikel) und</li>
<li>vergleichsweise unwichtige Produkte und Leistungen (C-Artikel).</li>
</ul>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/category/bilanzierung/" target="_blank"><strong>Zweck der Analyse</strong></a></h3>
<p>Das  Ziel der ABC-Analyse liegt darin, das Wesentliche vom Unwesentlichen zu  trennen. Das versetzt Sie in die Lage, Ihre Aktivitäten  schwerpunktmäßig auf Bereiche mit hoher wirtschaftlicher Bedeutung zu  lenken (A-Artikel).</p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/category/bilanzierung/" target="_blank"><strong>Konkret: So unterteilen Sie nach A, B und C</strong></a></h3>
<ul>
<li><strong>A-Artikel </strong>sind  mengenmäßig von vergleichsweise geringer (je nach Unternehmen zwischen  10 und 20 %), wertmäßig aber von großer Bedeutung (etwa 70 bis 80 %).  Typische A-Güter sind z. B. Rohstoffe oder Halbfertigteile.</li>
<li><strong>B-Artikel</strong> sind sowohl hinsichtlich der Menge (etwa 20 bis 30 %) als auch  hinsichtlich des Wertes (etwa 10 bis 20 %) von mittelmäßiger Bedeutung.  Zu den B-Gütern gehören unter anderem weniger häufig eingesetzte  Materialien, Rohstoffe oder auch Hilfs- und Betriebsstoffe. Je nach  Umfang können auch Leistungen Dritter, z. B. Beratung, Wartung oder  Service, in diese Kategorie fallen.</li>
<li><strong>C-Artikel </strong>sind  mengenmäßig sehr bedeutsam (etwa 60 bis 70 %), wertmäßig hingegen eher  weniger (etwa 5 bis 10 %). In den meisten Unternehmen zählen zu den  C-Gütern vor allem Verbrauchsmaterialien und Kleinwerkzeuge, aber auch  etwa Büromaterial.</li>
</ul>
<p>Anders als bei C-Artikeln, bei denen Sie  sehr viele Kostenpositionen zusammentragen müssten, um einen bestimmten  Einspareffekt zu erreichen, genügen bei A-Artikeln oftmals schon einige  wenige.</p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/category/bilanzierung/" target="_blank"><strong>So können Sie bei den verschiedenen Kostenarten sparen</strong></a></h3>
<ol>
<li>Bei <strong>A-Artikeln</strong> geht es vor allem darum, die Kosten für das Produkt selbst zu  verringern. Durch das hohe Kostenvolumen ist hier das Sparpotenzial am  größten, denn schon mit wenigen Maßnahmen können Sie große Summen  einsparen.</li>
<li>Bei <strong>C-Artikeln</strong> können Sie im Gegensatz zu  A-Artikeln Kostenreduzierungen vor allem durch Verbesserungen des  Einkaufsprozesses erreichen. Da die Artikelkosten weniger ins Gewicht  fallen, ist der Aufwand für Bestellung, Verpackung, Lieferung etc.  vergleichsweise hoch. Durch geschickte Planung der Beschaffung können  Sie daher in der Regel deutlich mehr einsparen als z. B. durch  Preisverhandlungen.</li>
<li>Bei B<strong>-Artikeln</strong> müssen Sie von Fall zu Fall entscheiden ob Sie sie eher wie A- oder eher wie C-Artikel behandeln wollen.</li>
</ol>
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<ul>
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</ul>
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		</item>
		<item>
		<title>Aufbewahrungsfristen: Keine Regalmeter zu verschenken</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/aufbewahrungsfristen-keine-regalmeter-zu-verschenken/</link>
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		<pubDate>Wed, 14 Dec 2011 03:09:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[Bilanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Aufbewahrungsfristen]]></category>
		<category><![CDATA[Mitarbeiterunterlagen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuerweb.org/?p=1287</guid>
		<description><![CDATA[Die Aufbewahrungsfristen für die Unterlagen Ihrer Mitarbeiter sollten Sie unbedingt kennen. Und natürlich beachten. Tun Sie das nicht, sind die Prüfer des Finanzamts oder der Sozialversicherungsträger später unter Umständen mal auf Schätzungen angewiesen. Und Schätzungen führen in aller Regel zu schmerzhaften Nachzahlungen für die Unternehmen. Andererseits sollten Sie auch nicht unnötig Regalmeter verschenken. Deshalb lohnt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong> </strong><a href="http://www.steuerweb.org/aufbewahrungsfristen-keine-regalmeter-zu-verschenken/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1288" title="Frist 31.12." src="http://www.steuerweb.org/wp-content/uploads/2011/12/Frist-31.12.-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Die  Aufbewahrungsfristen für die Unterlagen Ihrer Mitarbeiter sollten Sie  unbedingt kennen. Und natürlich beachten. Tun Sie das nicht, sind die  Prüfer des Finanzamts oder der Sozialversicherungsträger später unter  Umständen mal auf Schätzungen angewiesen. Und Schätzungen führen in  aller Regel zu schmerzhaften Nachzahlungen für die Unternehmen.  Andererseits sollten Sie auch nicht unnötig Regalmeter verschenken.  Deshalb lohnt sich eine Ausmist-Aktion – von nun an am besten jährlich.<span id="more-1287"></span></p>
<p>Gleich  vorweg: Sie brauchen sowieso nicht alle Mitarbeiterunterlagen  aufzubewahren. Unterlagen, die nicht für die Entgeltabrechnung oder  Ersatzleistungen, wie etwa Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall,  entscheidend sind, können Sie wegwerfen, wann Sie wollen.</p>
<p><strong>Beispiel: </strong>Ein  Mitarbeiter hat Ihnen seinen bevorzugten Urlaubszeitraum schriftlich  mitgeteilt. Dieses Schreiben müssen Sie nicht aufbewahren.<strong><br />
 </strong></p>
<h3><strong>Diese Regel gilt:</strong></h3>
<p>Spielen Mitarbeiter-Dateien und -Unterlagen aber irgendeine Rolle für</p>
<ul>
<li>die Lohnabrechnung,</li>
<li>die Beitragsberechnung oder</li>
<li>die Bemessung von Entgeltersatzleistungen etc.,</li>
</ul>
<p>sollten Sie aufpassen.</p>
<p>Denn dann können für diese Unterlagen</p>
<ul>
<li>lohnsteuerliche,</li>
<li>sozialversicherungsrechtliche oder</li>
<li>arbeitsrechtliche</li>
</ul>
<p>Aufbewahrungsfristen gelten.</p>
<h3>Das dürfen Sie jetzt wegwerfen</h3>
<p>Ich  mache es Ihnen heute einfach. Drucken Sie einfach die folgende  Übersicht aus. Darin sehen Sie übersichtlich, welche Unterlagen Sie zum  31.12.2011 vernichten dürfen.</p>
<p>Achtung: Die Fristen gelten übrigens auch nach Ende eines Arbeitsvertrags. Erst wenn die Zeit herum ist, dürfen Sie entsorgen.</p>
<table style="width: 100%;" border="1" cellspacing="0" cellpadding="5">
<colgroup>
<col width="50%"></col>
<col width="25%"></col>
<col width="25%"></col>
</colgroup>
<tbody>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p><strong>Unterlagen</strong></p>
</td>
<td width="25%">
<p><strong>Aufbewahrungsfrist in Jahren</strong></p>
</td>
<td width="25%">
<p><strong>Vernichten bis inkl. Jahrgang</strong></p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Abrechnungsunterlagen</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">6</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2005</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Aktenvermerke</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">6</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2005</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>An-, Ab- und Ummeldungen/Sozialversicherung</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Arbeitnehmersparzulage (Verträge)</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">6</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2005</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Auftragsbestätigungen</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">6</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2005</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Außendienstabrechnungen</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Bankbelege</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Belegzusammenstellungen</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Betriebsabrechnungsbögen</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Betriebskostenabrechnungen</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">6</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2005</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Betriebsprüfungsberichte</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">6</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2005</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Bewirtungsbelege</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Buchungsbelege</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Buchungsunterlagen</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Dauerauftragsunterlagen</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">6</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2005</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Entgeltbelege/-listen</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Essenmarkenabrechnung</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">6</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2005</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Fahrtenbücher</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Fehlerprotokoll bei EDV-Buchführung</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Finanzberichte</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">6</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2005</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Geschenknachweise</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">6</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2005</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Kontoauszüge</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Lohnbelege/-listen</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">6</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2005</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Lohnsteueranmeldung</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Magnetbänder zur Datensicherung</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Mikrofilme zur Datensicherung der</p>
<p>Buchführung</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Pensionskassenunterlagen</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Portokassenbücher</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Preislisten (Speise- und Getränkekarten),</p>
<p>soweit sie Buchungsunterlagen sind</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Programmbeschreibung für EDV</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Provisionsabrechnungen und Unterlagen</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Prozessunterlagen</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">6</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2005</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Quittungen</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Rechnungen</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Reisekostenabrechnungen (Buchungsbeleg)</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Sachkonten</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Schecks</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">6</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2005</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Steuererklärungen</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Steuerunterlagen</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Telefonrechnungen</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Vermögenswirksame Leistungen</p>
<p>Buchungsunterlagen</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Verträge</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">6</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2005</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Werbegeschenknachweise</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Zahlungsanweisungen</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Zinsberechnungen (Buchungsbeleg)</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><br class="spacer_" /></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Bevor Sie kalkulieren – haben Sie da nicht etwas vergessen?</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/bevor-sie-kalkulieren-%e2%80%93-haben-sie-da-nicht-etwas-vergessen/</link>
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		<pubDate>Mon, 12 Dec 2011 03:36:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abschreibung]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[vergessene Betriebsausgaben]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuerweb.org/?p=1286</guid>
		<description><![CDATA[Dass Sie die Kosten für Ihr Büromaterial, Computer oder Maschinen als Betriebsausgaben absetzen, ist klar. Aber kennen Sie wirklich alle Betriebsausgaben, die Sie geltend machen können und bei denen das Finanzamt auch mitspielt? Tipp: Schneller als durch die Buchung einer Ausgabe, die Sie sonst privat aus versteuertem Geld getätigt hätten, können Sie gar kein Geld [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.steuerweb.org/bevor-sie-kalkulieren-%E2%80%93-haben-sie-da-nicht-etwas-vergessen/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-935" title="Buchhaltung" src="http://www.steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/05/Fotolia_545223_XS-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Dass  Sie die Kosten für Ihr Büromaterial, Computer oder Maschinen als  Betriebsausgaben absetzen, ist klar. Aber kennen Sie wirklich alle  Betriebsausgaben, die Sie geltend machen können und bei denen das  Finanzamt auch mitspielt?</p>
<p><strong>Tipp: </strong>Schneller als durch die  Buchung einer Ausgabe, die Sie sonst privat aus versteuertem Geld  getätigt hätten, können Sie gar kein Geld verdienen. <span id="more-1286"></span></p>
<h3><strong>Diese 7 Betriebsausgaben werden besonders gern vergessen</strong></h3>
<p>Es  sind vor allem die folgenden neun Betriebsausgaben, die Selbstständige  und Freiberufler am häufigsten vergessen. Nutzen Sie diese Übersicht  jetzt, wenn Sie Ihre Belege für den Jahresabschluss 2011  zusammenstellen. <strong><br />
 </strong></p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/category/betriebsausgaben/" target="_blank"><strong>Vergessene Ausgabe 1: Antiquitäten </strong></a></h3>
<p>Sie  sind ein Freund von schönen alten Möbeln? Dann lassen Sie sich diese  Vorliebe doch vom Finanzamt mitfinanzieren! Antike Möbel, wie  beispielsweise Schreibtisch und Aktenschrank, erkennt das Finanzamt an,  wenn Sie sie tatsächlich als Arbeitsmittel in Ihr Büro stellen. Dann  unterliegen sie einer technischen Abnutzung (BFH, 31.1.1986, AZ: VI R  78/82). <br />
 <strong><br />
 Auch Antiquitäten können Sie abschreiben</strong></p>
<p>Auch  antike Einrichtungsgegenstände, die Sie früher einmal privat  angeschafft oder geerbt haben, können abgeschrieben werden, wenn Sie  diese dann künftig fast ausschließlich beruflich nutzen.</p>
<ol>
<li>Sie  lassen den heutigen Wert der Möbel schätzen und setzen die Beträge im  Wege der Absetzung für Abnutzung (AfA) als Betriebsausgaben an.</li>
<li>Ausgehend von einer Nutzungsdauer von 10 bis 20 Jahren können Sie jährlich 5 bis 10 % der Anschaffungskosten absetzen.</li>
</ol>
<p><strong>Hintergrund: </strong>Bei  antiken Möbeln, die ständig als Arbeitsmittel genutzt werden, können  Sie eine AfA auch dann geltend machen, wenn die Gegenstände schon 100  Jahre und älter sind. Alte Möbel sind genauso wie neue Möbel einer  technischen Abnutzung ausgesetzt, auch wenn bei den antiken Möbeln in  der Regel keine Wertminderung eintritt. Das hat der Bundesfinanzhof  bereits vor Jahren bestätigt.</p>
<p><strong>So gehen Sie auf Nummer sicher</strong></p>
<p>Sorgen  Sie für den Fall vor, dass die Beamten im Rahmen einer Betriebsprüfung  nachschauen, ob die guten Stücke wirklich betrieblich genutzt werden.  Dient beispielsweise eine antike Vitrine in Ihrem Büro offensichtlich  nur dekorativen Zwecken, spielt das Finanzamt weniger gern mit. Bewahren  Sie in der gleichen Vitrine dagegen aber betriebliche Unterlagen auf,  gilt sie als Arbeitsmittel.</p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/category/betriebsausgaben/" target="_blank"><strong></strong></a><strong><a href="http://www.steuerweb.org/category/betriebsausgaben/" target="_blank">Vergessene Ausgabe 2: Arbeitszimmer-Deko</a> </strong></h3>
<p>Auch  wenn die teure Biedermeier-Vitrine dem Finanzamt als Dekoration fürs  Büro zu weit geht – ganz auf ansprechende Dekoration Ihre Arbeitsräume  müssen Sie nicht verzichten. Die Kosten für übliche Deko-Gegenstände  können Sie deshalb als Betriebsausgabe geltend machen, wie  beispielsweise:</p>
<ul>
<li>ein frischer Strauß Blumen pro Woche, der die Atmosphäre im Besprechungsraum verschönert</li>
<li>ein schöner Teppich</li>
<li>Kübelpflanzen, die das Büro wohnlicher machen und die Raumluft verbessern</li>
<li>auch Gemälde oder Grafiken in Räumen, in denen Sie Besucher/Kunden empfangen</li>
</ul>
<p><strong>Darauf sollten Sie achten: </strong><br />
 Achten  Sie darauf, dass die Ausgaben für solche Deko im Vergleich zur Größe  Ihres Betriebs nicht zu hoch sind. Vorsicht ist auch angebracht, wenn es  sich um ein häusliches Büro in Ihrer Privatwohnung handelt. Dann könnte  das Finanzamt die Kosten nicht anerkennen, weil es an einer Abgrenzung  zur privaten Lebensführung fehlt.</p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/category/betriebsausgaben/" target="_blank"><strong>Vergessene Ausgabe 3: Beiträge an Berufsverbände </strong></a></h3>
<p>Beiträge an Berufsverbände sind immer Betriebsausgaben, selbst wenn diese zugleich auch allgemeine politische Ziele verfolgen. <br />
 <strong><br />
 Darauf sollten Sie achten:</strong><br />
 Der  Verbandszweck muss einen unmittelbaren Bezug zu Ihrer selbstständigen  Tätigkeit haben. Das ist bei Beiträgen für die Handwerksinnung allemal  der Fall, nicht aber etwa bei Beiträgen und Spenden an Sportvereine –  auch dann nicht, wenn Sie den Sport gar nicht ausüben und nur deshalb im  Verein sind, weil Ihre Mitgliedschaft dem Beruf förderlich ist. <strong><br />
 </strong></p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/category/betriebsausgaben/" target="_blank"><strong></strong></a><strong><a href="http://www.steuerweb.org/category/betriebsausgaben/" target="_blank">Vergessene Ausgabe 4: Berufskleidung</a> </strong></h3>
<p>Die  Kosten für den Anzug können Sie steuerlich nicht geltend machen, weil  es sich um Ausgaben für so genannte bürgerliche Kleidung der  Lebensführung handelt, klar.</p>
<p>Trotzdem: Aufwendungen für typische Berufskleidung sind stets Betriebsausgaben. Dazu zählen beispielsweise</p>
<ul>
<li>der Blaumann des Handwerkers,</li>
<li>der Kittel des Arztes oder Physiotherapeuten,</li>
<li>die Tracht der Zimmerleute.</li>
</ul>
<p><strong>Das können Sie geltend machen:</strong><br />
 Sowohl  die Anschaffungskosten als auch die Kosten für Waschen, Reinigen,  Pflegen und Reparieren sind dann steuerlich abzugsfähig. Eine typische  Berufskleidung setzt voraus, dass sie ausschließlich für den Beruf  verwendet wird und für den Beruf benötigt wird. Gut ist es auch, wenn  sie dauerhaft das Logo oder den Schriftzug Ihres Unternehmens trägt. <strong><br />
 </strong></p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/category/betriebsausgaben/" target="_blank"><strong>Vergessene Ausgabe 5: Digitalkamera/Videorecorder etc. </strong></a></h3>
<p>In  immer mehr Bereichen wird es wichtig, Arbeitsergebnisse auf Video  festzuhalten, zu präsentieren oder Situationen zumindest per Foto zu  dokumentieren. In kaum einem Beruf kommen Sie heute noch ohne moderne  Bildtechnik aus. Beispiele:</p>
<ul>
<li>Als Messebauer präsentieren Sie Ihren Kunden Videoaufnahmen von Messeständen, die Sie realisiert haben.</li>
<li>Als Handwerker, Makler oder für Gutachtertätigkeiten müssen Sie den Zustand von Gebäuden oder Gegenständen dokumentieren.</li>
</ul>
<p>Denken  Sie also daran, dass die Anschaffung einer modernen digitalen Foto oder  Videokamera vor allem betrieblich veranlasst ist!</p>
<p><strong>Achtung: </strong>Bei  solchen Gegenständen vermutet das Finanzamt gern zumindest eine private  Mitbenutzung und will die Kosten deshalb nicht (in ganzer Höhe)  anerkennen.</p>
<p><strong>Darauf sollten Sie achten: </strong><br />
 Legen Sie  Beispiele bereit, die belegen, dass die Foto- oder Videokamera in  betrieblicher Nutzung ist. Und vor allem: Wenn Sie eine andere (auch  ältere) Kamera im Privatbesitz haben, können Sie argumentieren, dass Sie  für die Privatnutzung ja ein eigenes Gerät besitzen.</p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/category/betriebsausgaben/" target="_blank"><strong></strong></a><strong><a href="http://www.steuerweb.org/category/betriebsausgaben/" target="_blank">Vergessene Ausgabe 6: Reisekosten: Verpflegungspauschalen</a> </strong></h3>
<p>Klar,  dass Sie bei betrieblich veranlassten Reisen die Fahrtkosten als  Betriebsausgaben ansetzen – die gefahrenen Kilometer mit dem Firmen-  oder Privatwagen und das Bahnticket zum Beispiel.</p>
<p>Was jedoch  viele Selbstständige vergessen sind die so genannten Pauschalen für den  Verpflegungsmehraufwand – also Kostenpauschalen, die Sie ohne weitere  Nachweise bei Geschäftsreisen ansetzen können. Ohne weitere Nachweise  heißt: <br />
 <strong><br />
 Darauf sollten Sie achten:</strong><br />
 Sie brauchen keine  Belege dafür zu sammeln – es reicht, dass Sie zum Beispiel per  Fahrtenbuch oder Fahrkarten nachweisen können, dass Sie eine bestimmte  Zeit dienstlich unterwegs waren. Aktuell können Sie pro Tag die  folgenden Pauschalen für Verpflegungsaufwand geltend machen:</p>
<table border="1" cellspacing="0" cellpadding="2">
<tbody>
<tr>
<td><strong>Abwesenheitsdauer</strong></td>
<td><strong>Verpflegungsmehraufwand pro Tag</strong></td>
</tr>
<tr>
<td>8-14 Stunden</td>
<td>6 €</td>
</tr>
<tr>
<td>14-24 Stunden</td>
<td>12 €</td>
</tr>
<tr>
<td>24 Stunden</td>
<td>24 €</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><strong>Wichtig: </strong>Sie  rechnen diese Pauschale für jeden Tag einzeln ab. Sind Sie mehrere Tage  unterwegs, können Sie den ersten und letzten Tag nicht zusammenrechnen.</p>
<p><em><strong>Beispiel: </strong>Sie starten Montag Abend 20 Uhr zu einer Geschäftsreise und kommen Mittwoch Nachmittag 16 Uhr zurück. Dann berechnen Sie: <br />
 für den Montag (&lt; 8 Stunden): 0 € <br />
 für den Dienstag (24 Stunden): 24 € <br />
 für den Mittwoch (16 Stunden): 12 € </em></p>
<p><strong>Darauf sollten Sie achten:</strong><br />
 Wenn  Sie betrieblich veranlasste Fahrten mit dem Privatwagen in einer  Aufstellung festhalten, dann halten Sie darin auch die Uhrzeiten von  Start und Ankunft fest. So haben Sie einen Nachweis für die Berechnung  der Pauschalen.</p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/category/betriebsausgaben/" target="_blank"><strong></strong></a><strong><a href="http://www.steuerweb.org/category/betriebsausgaben/" target="_blank">Vergessene Ausgabe 7: Privater Telefonanschluss</a> </strong></h3>
<p>Wenn  es Ihnen so geht, wie den meisten Selbstständigen und Freiberuflern,  dann kennen Sie das Problem: Kunden und Geschäftspartner halten sich  nicht an die Geschäftszeiten! Wichtige Telefonate müssen Sie auch abends  oder am Wochenende erledigen – von zu Hause aus, mit Ihrem privaten  Telefon.</p>
<p>Das heißt: Sie benutzen Ihr privates Telefon auch für  betriebliche Zwecke. Und diesen Teil können Sie als Betriebsausgabe  geltend machen. Dazu haben Sie 2 Möglichkeiten:</p>
<ol>
<li>Entweder Sie  führen 3 Monate lang Buch über den Anteil der betrieblichen Nutzung und  ermitteln darauf einen für Sie zutreffenden prozentualen Anteil der  betrieblichen Telefonate.</li>
<li>Oder Sie setzen pauschal 20 % der  privaten Telefonrechnung betrieblich ab – maximal allerdings 20 € im  Monat. Das akzeptiert das Finanzamt ohne Nachfrage.</li>
</ol>
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<ul>
<li>welche<strong> Rechnungspflichtangaben </strong>2012 gelten</li>
<li>die wichtigsten <strong>steuerfreien Lohnbestandteile</strong> 2011/2012</li>
<li>die wichtigsten Punkte bei der<strong> laufenden Buchführung </strong>zum Jahresabschluss</li>
<li>und viele weitere Themen</li>
</ul>
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		<title>Zurück zur Kleinunternehmer-Regelung? Möglich wär’s!</title>
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		<pubDate>Thu, 08 Dec 2011 03:00:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Kleinunternehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Kleinunternehmer-Regelung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Wahl zwischen Kleinunternehmerregelund oder nicht ist nicht nur eine Sache von Umsatzsteuer und Vorsteuer. Die Frage ist auch: Ist die Entscheidung endgültig? Die Antwort: Es gibt ein Zurück zur umsatzsteuerlichen Kleinunternehmer-Regelung. Verzicht können Sie rückgängig machen Vor ein paar Jahren bereits hat das Finanzgericht Düsseldorf einem Existenzgründer die Rückkehr zur für ihn günstigeren Kleinunternehmer-Regelung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.steuerweb.org/zuruck-zur-kleinunternehmer-regelung-moglich-war%E2%80%99s/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-911" title="Umsatzsteuer" src="http://www.steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/04/Fotolia_7139800_XS-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Die Wahl zwischen Kleinunternehmerregelund oder nicht ist nicht nur eine Sache von Umsatzsteuer und Vorsteuer. Die Frage ist auch: Ist die Entscheidung endgültig? Die Antwort: Es gibt ein Zurück zur umsatzsteuerlichen Kleinunternehmer-Regelung. <span id="more-1285"></span></p>
<h3><strong>Verzicht können Sie rückgängig machen</strong></h3>
<p>Vor  ein paar Jahren bereits hat das Finanzgericht Düsseldorf einem  Existenzgründer die Rückkehr zur für ihn günstigeren  Kleinunternehmer-Regelung erlaubt. Und das, obwohl er zuvor bereits  ausdrücklich auf diese Regelung verzichtet hatte.</p>
<p>Vorteil für  ihn: Er bekommt mehr als 700 € Umsatzsteuer zurück, die er ein Jahr lang  ans Finanzamt gezahlt hatte (Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom  20.6.2008, Az. 1 K 3124/07 U)! <br />
 <strong><br />
 Das bedeutet der Fall für Sie: </strong></p>
<p>Überwiegen  für Sie (noch) die Vorteile der Kleinunternehmer-Regelung, können Sie  sie erst einmal nutzen und dann später unproblematisch aufgeben. <strong><br />
 </strong></p>
<h3><strong>Hintergrund: Darum geht es bei der Kleinunternehmer-Regelung</strong></h3>
<p>Als  Existenzgründer oder Kleinunternehmer mit niedrigen Umsätzen will der  Gesetzgeber Sie zumindest ein klein wenig von Bürokratie verschonen. Dem  Zweck dient die Kleinunternehmer-Regelung bei der Umsatzsteuer (§ 19  Umsatzsteuergesetz (UStG).</p>
<p>Diese Regelung besagt schlicht und  einfach: Sie müssen Ihren Kunden keine Umsatzsteuer berechnen und keine  Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen, wenn Sie Kleinunternehmer im Sinne  des § 19 UStG sind. Das ist der Fall, wenn Sie</p>
<ul>
<li>als Existenzgründer im Gründungsjahr voraussichtlich nicht mehr als 17.500 € Gesamtumsatz machen werden oder</li>
<li>im  letzten Geschäftsjahr nicht mehr als 17.500 € Gesamtumsatz gemacht  haben und im laufenden Geschäftsjahr voraussichtlich 50.000 €  Gesamtumsatz nicht überschreiten werden</li>
</ul>
<h3><strong>Das sind die Vorteile:</strong></h3>
<p>Sie  können Ihren Kunden billigere Preise bieten, da Sie die 19 %  Umsatzsteuer nicht berechnen müssen (davon profitieren allerdings nur  Privatkunden).</p>
<p>Ihnen bleiben die lästigen monatlichen bzw.  quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldungen sowie die jährliche  Jahresumsatzsteuererklärung erspart – ein Stück weniger Papierkrieg  also.</p>
<h3><strong>Doch es gibt auch Nachteile</strong></h3>
<p>Da Sie keine  Umsatzsteuer berechnen und abführen, können Sie auch keine Vorsteuer  geltend machen. Dieser Nachteil kann für Sie empfindlich teuer werden,  wenn Sie größere Investitionen planen.</p>
<p><strong>Beispiel: </strong>Hans  Muster macht sich mit einem kleinen Satz- und Design-Betrieb  selbstständig. 2011 hat er 17.000 € Gesamtumsatz gemacht. 2012 plant er  mit 20.000 €. Er könnte damit auch 2012 Kleinunternehmer bleiben.  Allerdings will er 2012 expandieren und neue Computer und einen  Foliendrucker für insgesamt 30.000 € brutto auf Kredit kaufen. Optiert  er 2012 zur Umsatzsteuer, hat er voraussichtlich rund 3.200 €  Umsatzsteuer (= 20.000 € Umsatz ÷ 119 × 19) ans Finanzamt abzuführen.</p>
<p>Gleichzeitig  erhält er aus den Investitionen rund 4.800 € Vorsteuer (= 30.000 € ÷  119 × 19) und aus seinen laufenden mit Vorsteuer belasteten Kosten von  9.000 €/Jahr rund 1.400 € Vorsteuer zurück. Unter dem Strich würde ihm  der Fiskus 2011 also 3.000 € erstatten – Geld, auf das er verzichten  muss, wenn er Kleinunternehmer bleibt.</p>
<p>Prüfen Sie deshalb sehr genau, ob die Umsatzsteuer-Freiheit wirklich ein Vorteil für Sie ist. <strong><br />
 </strong></p>
<h3><strong>Sie können freiwillig auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichten</strong></h3>
<p>Wenn  Sie zu dem Ergebnis kommen, dass die Kleinunternehmerregelung Ihnen  weniger Vorteile bringt, haben Sie folgende Möglichkeit: Wählen Sie  freiwillig die Umsatzsteuerpflicht. Das ist jedem Kleinunternehmer  gestattet. Dazu reicht ein Brief ans Finanzamt.</p>
<p><strong>Achtung:</strong> An diese Wahl sind Sie allerdings für mindestens 5 Jahre gebunden (§ 19 Abs. 1 UStG) – zumindest auf dem Papier.</p>
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