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Seit Jahresbeginn gelten die neuen Grenzen bei geringwertigen Wirtschaftsgütern. Neue, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nicht mehr als 150 € zzgl. Umsatzsteuer kosten, können Sie sofort als Betriebsausgabe geltend machen. Neben dieser Wertgrenze kommt es jetzt aber auch darauf an, zu welcher Einkunftsart das jeweilige Wirtschaftsgut gehört.
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- Große Übersicht: Wann liegt der Ort der Dienstleistung am Ort des Leistungsempfängers?
- Praktischer Kurz-Check: Bei welchen Dienstleistungen gelten Sonderregelungen?
- Vergleichstabelle: In welchen Fällen bleibt es bei den bisherigen Regelungen?
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Gewinneinkunftsarten: Die neuen Grenzen seit dem 1. 1. 2008
Erzielen Sie Einkünfte aus
- Gewerbebetrieb,
- einer selbstständigen Tätigkeit,
- Land- und Forstwirtschaft oder
- betreiben Sie Ihr Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, gilt Folgendes:
Übersicht: Abschreibung geringwertige Wirtschaftsgüter
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Anschaffungskosten, netto
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Konsequenz
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bis 150 €
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sofort abzugsfähig
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150,01 bis 1.000 €
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Einstellung in Abschreibungspool,
Abschreibung über 5 Jahre
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mehr als 1.000 €
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Abschreibung nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
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Überschusseinkunftsarten: Hier bleibt alles beim Alten
Wenn Sie die oben genannten Wertgrenzen auch auf Wirtschaftsgüter übertragen, die Sie z.B. in Ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer oder Vermieter nutzen, erzielen Sie nicht das zutreffende steuerliche Ergebnis. Für die so genannten Überschusseinkunftsarten (Arbeitnehmertätigkeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietungseinkünfte) gelten nämlich weiterhin die bisherigen Wertgrenzen von 410 € zzgl. Umsatzsteuer.
Beispiel: Für Ihren Gewerbebetrieb schaffen Sie ein neues Faxgerät an. Die Kosten betragen 320 € zzgl. Umsatzsteuer. Die Aufwendungen werden im Abschreibungspool gesammelt und über 5 Jahre abgeschrieben.
Würden Sie das Faxgerät zu Hause für Ihre Vermietertätigkeit einsetzen, könnten Sie es sofort als Werbungskosten steuerlich geltend machen, da die Grenze von 410 € zzgl. Umsatzsteuer noch nicht überschritten worden ist.







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