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22.11.2008
Meldungen
2007
11
Das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 enthält die folgenden Änderungen bei der Gewerbesteuer:
10
Der Gesetzgeber hat die Regelungen bei der gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung von Zinsen, Renten und dauernden Lasten geändert. Diese Positionen werden ab 1.1.2008 zusammengefasst. Der prozentuale Hinzurechnungsbetrag wird zwar gesenkt, da aber im Gegenzug auch die Bemessungsgrundlage vergrößert wird, steigt die Gewerbesteuerbelastung weiter an.
05
Pensionszusagen vor allem für mitarbeitende Gesellschafter sind für Betriebsprüfer ein gefundenes Fressen. Sie sind Kontrollschwerpunkt bei Betriebsprüfungen. Die entscheidende Frage lautet: Werden die Rückstellungsbeträge korrekt ermittelt? Oder sind sie möglicherweise zu hoch? Dann nämlich können saftige Nachzahlungen für Körperschafts- und Gewerbesteuern auf Sie zukommen.
Die Unternehmenssteuerreform bringt für Unternehmen ab kommendem Jahr 40 neue Informationspflichten mit sich. Drei davon werden Ihr Unternehmen mit großer Wahrscheinlichkeit betreffen: die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter, Neuerungen bei der Gewerbesteuervorauszahlung und der Wegfall der Pflicht von Banken, Versicherungen und Kapitalgesellschaften, Jahresbescheinigungen auszustellen.
2006
11
Ein zugelassener Rechtsanwalt ist immer Freiberufler, denn er übt einen im Gesetz explizit erwähnten Beruf aus und unterliegt einer behördlichen Überwachung. Hat ein Jurist keine Zulassung als Anwalt, wird seine Tätigkeit daher automatisch als gewerblich und damit gewerbesteuerpflichtig eingestuft.
06
Bei der digitalen Betriebsprüfung werden besonders häufig verdeckte Gewinne offen gelegt. Hohe Nachzahlungen bei der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sind dann die Folge.
Bei einer Betriebsaufspaltung bewertet das Finanzamt alle Immobilien nach dem Ertragswertverfahren. Deshalb kommt es maßgeblich auf die Miete an, die die Betriebsgesellschaft an die Besitzgesellschaft zahlt.
Der BFH hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit der stillen Gesellschaft befasst. Es ging um die Ermittlung des Gewerbeertrags, wenn ein stiller Gesellschafter an einer Kapitalgesellschaft beteiligt ist (Urteil vom 19.11.2005, veröffentlicht am 18.1.2006, Az. I R 48/04).
05
Der Gesellschafterwechsel innerhalb einer Personengesellschaft mit Verlustvortrag führt in der Praxis häufig zu Problemen. Der Grund: Die Verlustverrechnung muss gemäß § 10a Satz 1 Gewerbesteuergesetz (GewStG) für jeden einzelnen Mitunternehmer vorgenommen werden. Hierfür sind sowohl die Gewerbeerträge des Anrechnungsjahres als auch die Fehlbeträge des Verlustentstehungsjahres entsprechend dem Gewinnverteilungsschlüssel sowie unter Berücksichtigung von Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben den einzelnen Mitunternehmern zuzuordnen.
01
Wenn Sie Steuern verspätet zahlen oder Steuererklärungen bzw. -anmeldungen verspätet abgeben, müssen Sie nicht nur mit Sanktionen des Finanzamts rechnen. Zusätzlich kann Ihnen das Gewerbeamt die Gewerbeerlaubnis entziehen.
2005
12
Wenn Sie beim Kauf eines Grundstücks bereits die Absicht haben, es mit 3 Eigentumswohnungen zu bebauen und diese dann zu verkaufen, liegt schon ein gewerblicher Grundstückshandel vor, obwohl die sogenannte Drei-Objekt-Grenze nicht überschritten wurde.
11
Für die Anerkennung einer gewerblichen Verpachtung reicht es aus, wenn die wesentlichen Betriebsgegenstände verpachtet werden. Die stillen Reserven, die im Betriebsvermögen enthalten sind, werden nicht aufgelöst und versteuert, wenn der bisherige Betriebsinhaber nicht ausdrücklich und eindeutig die Betriebsaufgabe erklärt.
08
Das Finanzamt hat nahezu ungeahnte Möglichkeiten, Steuerbescheide zu ändern. Dass der Umsatzsteuer- oder Körperschaftsteuerbescheid auch noch Jahre später geändert werden kann, ist den meisten Unternehmern bekannt. Doch dass auch die Gewerbesteuer nach § 35b Gewerbesteuergesetz (GewStG) geändert werden kann, ist dagegen nicht geläufig.
Bis einschließlich 2003 bestand die Möglichkeit, dass Gemeinden von sich aus auf die Erhebung von Gewerbesteuer verzichteten. Durch die in 2004 eingeführte Änderung der Gewerbesteuer ist dies nun nicht mehr möglich, da ein Mindesthebesatz von 200% besteht.
Unternehmen, die über vortragsfähige Gewerbesteuerverluste verfügen und einen Standortwechsel planen, können nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Köln vom 15. 2. 2005, Az. 6 K 5076/01, zunächst aufatmen: Die Richter sind der Auffassung, dass die Verluste auch dann weiter vorgetragen werden können, wenn der Gewerbebetrieb an einen neuen Standort verlegt wird.
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