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Jetzt direkt im Januar schon den Jahresabschluss 2010 machen und die Steuererklärung 2009 vorbereiten? Viele Selbstständige können bei diesem Gedanken nur mit dem Kopf schütteln. Schließlich ist noch viel Zeit: Bis zum 31.5.2010 will das Finanzamt Ihre Steuererklärung für das Jahr 2009 haben. Mit Fristverlängerung, die einfach zu bekommen ist, verschiebt sich der Termin gar auf den 31.12.2010. Das sind noch einige Monate hin – trotzdem sollten Sie sich schon jetzt mit dem Thema beschäftigen. Aus zwei Gründen:
- In einigen Fällen ist es sinnvoll, die Steuererklärung so früh wie möglich abzugeben. Sie müssen dann nicht bis zum Mai abwarten, Sie können Ihre Steuererklärung in diesen Fällen sofort im Januar 2010 abgeben, sobald Sie mit dem Abschluss fertig sind.
- Sie sollten sich so früh wie möglich ein Bild davon machen, ob eine Steuernachzahlung für 2009 auf Sie zukommt, und wenn ja, in welcher Höhe. Wenn Sie das nicht tun, droht Ende 2010, wenn Sie dann Ihre Steuererklärung 2009 abgeben, der gefährliche Doppelschlag, der schon viele Selbstständige und Freiberufler in wahre Existenznot gebracht hat.
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Der gefährliche Doppelschlag
Dieses Beispiel zeigt, was gemeint ist: Peter Mustermann geht 2010 ins 3. Jahr seiner Selbstständigkeit. Im 1. Jahr – 2008 – hat er wenig Gewinn gemacht. Demnach musste er in 2009 nur geringe Einkommensteuer-Vorauszahlungen leisten. Doch 2009 kam dann der Durchbruch mit lukrativen Kunden und guten Gewinnen. Das führt bei der Abgabe der Steuererklärung für 2009 zu einer gesalzenen Nachzahlung – zum Beispiel 10.000 €. Peter Mustermann beantragt Fristverlängerung und gibt seine Steuererklärung für 2009 erst Ende 2010 ab (und zahlt dabei das ganze Jahr weiterhin noch die niedrigen Vorauszahlungen).
Nach Abgabe kommt der Doppelschlag: Zuerst der Einkommensteuerbescheid über 10.000 € Nachzahlung für 2006. Und dann schickt das Finanzamt nur wenige Tage später die nachträgliche Erhöhung der Vorauszahlung für 2009: Nochmal 10.000 €! Alles zahlbar innerhalb von 4 Wochen.
Mit anderen Worten: Diese nachträgliche Anhebung der Vorauszahlung wird nicht erst – wie man vielleicht annehmen könnte – mit Abgabe der nächsten Steuererklärung fällig, sondern sofort, wenn Sie Ihre Erklärung abgeben. In einer solchen Situation standen schon viele Selbstständige kurz vor dem Ruin. Planen Sie deshalb genau:
- Machen Sie Ihren Jahresabschluss so früh wie möglich – selbst oder mit Ihrem Steuerberater. Entscheiden Sie dann, wann Sie Ihre Steuererklärung abgeben. Nutzen Sie dabei die Entscheidungshilfe unten.
- Behalten Sie im Auge, dass bei Nachzahlungen eine sofortige Anhebung der aktuellen Vorauszahlungen kommt. Bei gestiegenen Gewinnen 2006 wird das Finanzamt also sofort Ihre 2007er Vorauszahlungen anheben.







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