Wenn offene Forderungen uneinbringlich sind, hat das nicht nur Auswirkungen auf Ihre Bilanz. In diesen Fällen besteht auch die Pflicht zur Berichtigung der Umsatzsteuer. Denn die Bemessungsgrundlage für Ihren steuerpflichtigen Umsatz ändert sich, wenn Kunden ihren Zahlungspflichten nicht nachkommen.
Viele Unternehmen verschenken bares Geld, wenn ihre Mitarbeiter regelmäßig auf Geschäftsreisen im Ausland unterwegs sind. Denn die ausländische Umsatzsteuer, die in den üblichen Ausgaben wie etwa Hotelübernachtungen, Verpflegung und Mietwagen enthalten ist, können Sie sich zurückholen.
Immer mehr ausländische Firmen drängen auf den deutschen Markt, um hier Messen und Kongresse zu
veranstalten. Wer schuldet die Umsatzsteuer, wenn Sie als Aussteller Dienstleistungen des Veranstalters in Anspruch nehmen? Der Veranstalter. So regelt es das Jahressteuergesetz (§ 13b Abs. 3 Nr. 4 UStG). Das gilt auch in dem häufigen Fall, dass deutsche Firmen eine Gemeinschaftsausstellung organisieren und
ein ausländisches Unternehmen mit der Vorbereitung und Durchführung der Messe beauftragen (so genannte Durchführungsgesellschaft). Das folgt aus einem aktuellen Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums (BMF, Schreiben vom 20.12.2006, Az. IV A 6 – S 7279 – 60/06).
Die maßgeblichen gesetzlichen Vorgaben, die bei der Ein- und Ausfuhr von Waren zu beachten sind, werden im Zolltarif zusammengefasst. Aus der Codenummer ergibt sich unter anderem die Höhe der Abgabensätze für Zölle, Verbrauchsteuern und die Einfuhrumsatzsteuer.
Gratis und aktuell: Informationen, Urteile und Tipps zu allen Themen rund um die
Bereiche Personal, Recht, Lohn und Gehalt, Steuern, Arbeitssicherheit und
Datenschutz. Damit Sie immer auf dem Laufenden sind, und auch in Zukunft
alles richtig machen!
Umsatzsteuer aktuell
Endlich Durchblick bei der Umsatzsteuer!
Zahlreiche Gesetze, Durch-führungsverordnungen und Erlasse zur Umsatzsteuer machen es selbst Steuer-beratern fast unmöglich, immer die richtigen Gestaltungsmöglichkeiten zu kennen. Genau deshalb ist es für Sie als Steuer-verantwortlichen so wichtig, beim Thema Umsatzsteuer immer kompetent und aktuell informiert zu sein:
Was gibt es Neues im Umsatzsteuerrecht?
Was bedeutet die neue Regelung für mein Unternehmen?
Wie sichere ich stets den vollen Vorsteuerabzug?
Antworten auf diese und viele weitere Fragen gibt Ihnen jeden Monat der Informationsdienst „Umsatzsteuer aktuell“. Damit verschenken Sie im Steuerjahr 2006/2007 keinen Cent ans Finanzamt!
Nutzen Sie unser Werbeangebot, um auf Ihre Produkte oder Leistungen
aufmerksam zu machen und Ihre Zielgruppe optimal zu erreichen.
Haben Sie am Erfolg unserer Onlinemedien teil und inserieren
Sie in unseren Newslettern, um Ihre Zielgruppe quantitativ und
qualitativ zu erweitern!
95.000 Steuervorschriften lasten auf Deutschlands Unternehmen.
Welche Ihnen VORTEILE bringen, WIE Sie sie nutzen, WAS konkret zu tun ist, um nicht einen
Cent zuviel abzuführen, zeigt Ihnen „Unternehmens-Steuern aktuell“ - der Steuer-Informationsdienst für Geschäftsführer, Leiter Finanzbuchhaltung und Controlling.
Konnten Sie mit Hilfe unserer Beratungsdienste bereits Lösungen zu
schwierigen Problemstellungen finden? Haben unsere Tipps und Tricks
Ihnen geholfen, Ihre tägliche Arbeit erheblich zu erleichtern?
Dann schreiben Sie uns Ihre Geschichte und Sie erhalten bei Veröffentlichung ein
kostenloses Abonnement Ihrer Wahl für 3 Monate. Senden Sie Ihren Text
bitte an: redaktion@ bwr-media.de.