Wollen Sie ein neues (auch gebrauchtes) Fahrzeug anschaffen, sollten Sie zunächst klären, ob Sie es
- zu 100 % betrieblich nutzen werden oder
- sowohl betrieblich als auch privat.
Denn das hat auch steuerlich weitreichende Folgen für Sie. weiterlesen »
Wollen Sie ein neues (auch gebrauchtes) Fahrzeug anschaffen, sollten Sie zunächst klären, ob Sie es
Denn das hat auch steuerlich weitreichende Folgen für Sie. weiterlesen »
Klar, die pauschalen Abgaben haben Sie schnell errechnet und rasch überwiesen beziehungsweise abbuchen lassen.
Sie haben aber auch die Möglichkeit, Ihre Minijobber individuell zu besteuern – auf Lohnsteuerkarte, ganz normal. weiterlesen »
Zurückholen können Sie sich die in den üblichen Ausgaben enthaltene Umsatzsteuer, wie beispielsweise für Hotelübernachtungen, Verpflegung, Mietwagen, Standmiete bei Messen, Teilnahmegebühren bei Kongressen und Tagungen. weiterlesen »
Nehmen wir an, Sie stellen eine Aushilfe ein, die von Dezember dieses Jahres bis einschließlich Februar 2012 bei Ihnen beschäftigt sein wird – 5 Tage pro Woche ganztags.
In diesem Fall müssen Sie aufpassen, sonst laufen Sie in die Falle. Grundsätzlich darf eine Aushilfe zwar pro Kalenderjahr 50 Arbeitstage beziehungsweise 2 Monate kurzfristig beschäftigt – und damit sozialversicherungsfrei und auch steuerfrei – arbeiten. weiterlesen »
Es ist ein typischer Fall aus dem Betriebsalltag: Ein Unternehmen verkauft einem Kunden eine neue Produktionsmaschine und nimmt gleichzeitig eine gebrauchte Maschine in Zahlung. Oftmals ist die Inzahlungnahme auch die einzige Möglichkeit, den Vertrag zum Abschluss zu bringen. weiterlesen »
Mit dem Fahrtenbuch können Sie eine Menge Steuern sparen – schließlich errechnet sich der geldwerte Vorteil dann nur nach der Zahl der Kilometer, die Sie tatsächlich privat zurückgelegt haben.
Doch egal, ob Sie Ihr Fahrtenbuch elektronisch oder auf Papier führen – erfüllen Sie auch nur eine der Vorgaben nicht, bittet das Finanzamt Sie doch mit 1 % vom Listenpreis zur Kasse. Und das kann – je nach Fahrzeug – teuer werden. weiterlesen »
Die folgenden 10 Posten Ihrer Bilanz wird sich Ihr Sachbearbeiter im Finanzamt genauer anschauen. Checken Sie sie lieber gleich auch noch mal. Sicher ist sicher! weiterlesen »
Als übliche Zuwendungen, die Sie im Rahmen einer Weihnachtsfeier mit 94,83 Euro plus Umsatzsteuer geltend machen können, gelten folgende Extras für Ihre Mitarbeiter: weiterlesen »
Allein aufgrund von Auffälligkeiten bei diesem Test darf der Betriebsprüfer nicht die Buchführung beanstanden – und damit von einem höheren Umsatz und Gewinn ausgehen. Hinzuschätzungen darf er nur vornehmen, wenn es noch weitere Gründe gibt, die Buchführung zu beanstanden. (FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.8.2011 – 2 K 1277/10). weiterlesen »
Für die Rechnungslegung haben Sie zwei Möglichkeiten:
Beide Methoden spiegeln unterschiedliche Einflüsse des Mutterunternehmens auf das Beteiligungsunternehmen wider. weiterlesen »