Seit 2006 dürfen Sie die private Nutzung Ihres Firmenwagens nur dann nach der 1%-Methode versteuern, wenn Sie ihn zu mehr als 50% betrieblich nutzen. Für Leasingfahrzeuge gilt das auch für die Zeit vor 2006.
Bei einer Betriebsprüfung kann es also nachträglich für Sie zu einer unangenehmen Überraschung kommen. Im entschiedenen Fall wurden nur noch 21% der Fahrzeugkosten anerkannt und es wurde eine saftige Nachzahlung fällig.
Wappnen Sie sich also argumentativ, wenn angezweifelt wird, dass Sie den Wagen überwiegend betrieblich nutzen. Wichtig auch, dass Ihre Zuordnung zum Betrieb in der Buchführung klar erkennbar wird und dass Sie die Leasingraten als Betriebsausgabe buchen.
Bundesfinanzhof, Urteil Az. IV R36/04 vom 2.3.2006

