Erweiterungen, Modernisierungen, Ausweiten des Angebotes: All das kostet Geld und fordert kräftige Investitionen von Ihrem Unternehmen. Für Sie stellt sich hier häufig die Frage: Was ist für das Unternehmen am sinnvollsten: leasen oder finanzieren? Der Trend zumindest ist eindeutig: Immer mehr Unternehmen nutzen daher neben dem klassischen Bankkredit verstärkt Leasing. Der Vorteil für Sie: Leasing bietet eine Menge Steuervorteile. Was Sie dabei beachten müssen:
Leasing gilt in deutschen Unternehmen inzwischen als wichtigstes Finanzierungsinstrument. Dies ergab eine aktuelle Studie des Bundesverbandes Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL). Bei einer Investition von über 25.000 € – egal ob Auto, Maschine oder Geschäftseinrichtung – entscheiden sich 45 % der befragten Firmenchefs und Geschäftsführer für Leasing. Erst auf Rang 2 folgt mit 29 % der klassische Kredit.
Ihre Vorteile beim Leasing
Für Leasing sprechen seine generellen Stärken: Zu den besonderen Vorteilen gehören eine feste Kalkulationsgrundlage in Form von monatlichen Raten, ein überschaubarer Planungshorizont, eine vergleichsweise geringe Anfangsbelastung und die damit verbundenen Steuervorteile.
Diese Steuervorteile bietet Ihnen Leasing
Die monatlichen Leasingraten sowie eine eventuelle Sonderzahlung bei Vertragsbeginn und eine Abschlagszahlung bei Laufzeitende können Sie sofort als Betriebsabgaben steuermindernd geltend machen – und vor allem in voller Höhe.
Bei einem Kauf könnten Sie dagegen die Investitionssumme nicht sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend machen, sondern müssten diese über die Nutzungsdauer verteilt abschreiben.
Weiterer Pferdefuss beim Kreditkauf: Sie dürfen die monatliche Kreditrate nicht in voller Höhe als steuermindernde Betriebsausgabe absetzen, sondern nur den kleineren Zinsanteil.
Wie sich dies auswirkt, zeigt die folgende Beispielrechnung: Sie möchten die Besprechungs- und Präsentationszimmer neu gestalten und 150.000 € in eine neue, moderne Einrichtung investieren.
| Finanzierung mittels … (Jahresrechnung) | ||
| Im 1. Jahr bei einer angenommene Vertragslaufzeit von 7 Jahren |
Kreditkauf | Leasing |
| Anschaffungskosten der neuen Ladeneinrichtung (ohne USt.) | 150.000,00 € | - |
| Abschreibung (linear) | 18.750,00 € | - |
| Kreditrate | 25.748,00 € | - |
| Davon Zinsen | 8.250,00 € | - |
| Leasingraten (pro Jahr, inkl. Sonderzahlung) | - | 23.154,00 € |
| Absetzbar als Betriebsausgaben (Abschreibung + Zinsen) | 27.000,00 € | 23.154,00 € |
| Liquiditätsabfluss | 25.748,00 € | 23.154,00 € |
Fazit: In den ersten 2 bis 3 Jahren sind die Steuervorteile für einen Kreditkauf und Leasing fast gleich groß. Da der Zinsanteil mit fortschreitender Vertragslaufzeit bei einem Kredit sinkt, können Sie bei einem Kreditkauf innerhalb der Vertragslaufzeit immer weniger absetzen. Die komplett absetzbaren Leasingraten aber bleiben gleich hoch.
Ein höherer Steuervorteil bei Leasing
Das bedeutet: Über die gesamte Laufzeit des Vertrags gesehen, sind die Steuervorteile bei Leasing höher als bei einem Kreditkauf. Zudem haben Sie hier mehr Gestaltungsspielraum, wie das folgende Steuersparmodell zeigt.
Mit diesem Steuersparmodell senken Sie Ihren Gewinn
Extra-Tipp: Wenn Sie gegen Ende eines Geschäftsjahrs feststellen, dass Sie in diesem besonders gut verdient haben, können Sie durch die rechtzeitige Unterzeichnung eines Leasingvertrags vor Jahresende und die Vereinbarung einer Sonderzahlung Ihren Gewinn noch entscheidend drücken. Einzige Voraussetzung: Sie erstellen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung und keine Bilanz.
Damit lohnt sich dieses Steuersparmodell vor allem dann, wenn Sie wegen Ihrer Größe bislang noch keine Bilanz erstellen mussten (Umsatz: max. 500.000 €, Gewinn: max. 30.000 €), aber im laufenden Jahr mit Ihrem Gewinn über der 30.000-€-Grenze liegen werden.
Beispiel: Sie stellen im November 2007 fest, dass Sie im Jahr 2007 einen hohen Gewinn erwirtschaften werden. Sie beschließen daher den Kauf einer neuen Maschine (Wert: 180.000 €) auf Leasingbasis, unterzeichnen einen Vertrag mit Sonderzahlung und zahlen diese noch vor dem 31.12.2007.
| Ohne Leasingvertrag | Mit Leasingvertrag | |
| Gewinn 2007 | 75.000,00 € | 75.000,00 € |
| Leasing-Sonderzahlung | – | 45.000,00 € |
| Zu versteuern | 75.000,00 € | 30.000,00 € |
| Steuern darauf * | 29.122,00 € | 12.845,00 € |
| Steuerersparnis in 2007 | – | 16.277,00 € |
| * bei 42 % Spitzensteuersatz und 5,5 % Solidaritätszuschlag sowie Gewerbesteuer (angenommener Hebesatz: 450 % | ||
Fazit: Der Leasingvertrag mit Sonderzahlung erspart Ihnen damit 24.338 € Einkommen- und Gewerbesteuern bei den angenommenen 42 % Spitzensteuersatz und 5,5 % Solidaritätszuschlag sowie Gewerbesteuer (angenommener Hebesatz: 450 %).
Angenehmer Nebeneffekt: Da Ihr Gewinn durch die Leasingsonderzahlung unter die 30.000-€-Grenze der Bilanzpflicht sinkt, dürfen Sie auch 2008 weiterhin Ihren Gewinn mit Hilfe der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln.
Achtung! Das Modell funktioniert nicht mehr, wenn Sie aufgrund Ihrer Umsatz- oder Gewinngröße eine Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung erstellen müssen. Dann müssen Sie die Sonder- und Abschlagszahlungen eines Leasingvertrags grundsätzlich über die gesamte Vertragslaufzeit verteilen.
Beachten Sie diese strengen Vorgaben der Finanzverwaltung
Wichtig! Ihr Leasingvertrag muss die komplizierten Kriterien der vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) herausgegebenen Leasingerlasse erfüllen. Hintergrund: Nur wenn der Fiskus die Leasinggesellschaft als die Eigentümerin des Leasinggegenstands ansieht – und nicht etwa Ihre Firma als Leasingnehmer – profitieren Sie von den oben genannten Steuervorteilen.
Die fatale Folge: Das Finanzamt stuft Ihren Leasingvertrag sonst steuerlich als Ratenkauf ein. Sie müssen den Leasinggegenstand abschreiben, die Leasingraten in Zins- und Tilgungsanteil aufteilen und können nur den kleinen Zinsanteil als Betriebsausgaben absetzen.
So nehmen Sie alle Steuerhürden
Die gesetzlichen Vorschriften zur Zurechnung von Wirtschaftsgütern sind allerdings hochkompliziert.
Dabei gilt folgende Faustregel: Ob das Wirtschaftsgut der Leasinggesellschaft oder Ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, beurteilt sich vor allem nach dem Verhältnis von Grundmietzeit und betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts laut amtlicher Abschreibungstabelle.
Die vereinbarte unkündbare Grundmietzeit muss zwischen 40 % und 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer betragen. Die Einzelheiten dazu ergeben Sie aus der nebenstehenden Übersicht („Zurechnung der Leasinggegenstände nach dem Verhältnis von Grundmietzeit und Nutzungsdauer“).
Beispiel: Sie leasen eine 150.000 € teure Ladeneinrichtung. Laut amtlicher AfA-Tabelle muss diese über 8 Jahre abgeschrieben werden. Ihnen und nicht der Leasinggesellschaft rechnet das Finanzamt die Einrichtung als Eigentum zu, wenn der Leasingvertrag entweder mehr als 3,2 Jahre (= 40 % von 8 Jahren) oder weniger als 7,2 Jahre (= 90 % von 8 Jahren) laufen soll.
| Leasing – alle Vor- und Nachteile auf einen Blick | |
| Vorteile | Nachteile |
| Liquiditätschonende Investition | Als Leasingnehmer sind Sie nicht der Eigentümer des Wirtschaftsguts und können dieses auch nicht verkaufen oder als Sicherheit für einen Kredit einsetzen. |
| Feste Kalkulationsgrundlage, da die Leasingraten bei Vertragsabschluss festgeschrieben werden. | Ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Leasingvertrag ist meist nicht oder nur zu hohen Kosten möglich. |
| Pay as you earn: Leasingraten sind monatlich wiederkehrende Zahlungen, die erst ab Nutzung des Leasingobjektes anfallen und sich deshalb aus den Erträgen erwirtschaften lassen. | Sie tragen bei bestimmten Verträgen das Restwertrisiko. Das heißt, Sie müssen das Leasingunternehmen entschädigen, falls dieses den kalkulierten Restwert des Wirtschaftsguts bei einem späteren Verkauf nicht erzielt. |
| Herstellerunabhängiger Kauf, da Sie an keinen Hersteller gebunden sind. | Im Vergleich zum klassischen Bankkredit ist Leasing meist teurer. |
| Sie können Barzahlervorteile nutzen, z. B. eventuell gewährte Rabatte. | |
| Leasing zeichnet sich durch die Möglichkeit einer individuellen Vertragsgestaltung aus. | |
| Bilanzneutralität und die Eigenkapitalquote schonende Investition | |
| Reduzierter Verwaltungsaufwand, da Sie sich um den späteren Verkauf nicht kümmern müssen. Zudem sind Fullservice-Verträge (inkl. Wartung) möglich. | |
| Mit Leasing nutzen Sie immer die aktuellste Technologie. | |

