RSS-Feed
Mit RSS (Really Simple Syndication) haben Sie die Möglichkeit, aktuelle Meldungen des
BWRmed!a aus den Bereichen Personal, Recht, Lohn und Gehalt, Steuern,
Wirtschaftsrecht, Arbeitssicherheit und Datenschutz zu abonnieren. Wir stellen für Sie
die Überschriften der auf unseren Internetseiten neu veröffentlichten Meldungen mit den
entsprechenden Links in einer Datei im XML-Format bereit. Sie erhalten diese dann
automatisch und bequem durch einen so genannten RSS-Newsreader.
Die so genannten RSS-Newsreader zeichnen sich dadurch aus, dass sie konfigurierbar sind
und Sie völlig frei entscheiden können, von welchen Internetquellen Sie wie häufig Informationen
beziehen wollen. Der RSS-Newsreader lädt dann die von Ihnen abonnierten News automatisch für Sie
herunter. Interessiert Sie eine neue Meldung aufgrund der Überschrift oder der Einleitung, so
können Sie diese einfach durch einen Klick auf den Titel der Meldung in Ihrem Browser öffnen. Ein
RSS-Newsreader sammelt für Sie somit von allen Ihren favorisierten Internetseiten die
entsprechenden News und stellt diese für Sie bereit, ohne dass Sie die einzelnen Internetseiten
aufrufen müssen. So erhalten Sie automatisch ganz einfach, schnell und bequem die aktuellsten News
aus den für Sie interessanten Themengebieten. Alle Anbieter von RSS-Feeds haben sich auf einen
einheitlichen Standard geeinigt und stellen ihre News in diesem Standard den RSS-Newsreadern zur
Verfügung.
Die für RSS-Feeds angegebene URL kann zwar mit einem Browser aufgerufen werden, das
Ergebnis ist jedoch nicht übersichtlich und wird auch nicht automatisch regelmäßig aktualisiert.
Besser geeignet ist daher ein RSS-Newsreader. Geben Sie dort die URL ein, so werden die
Informationen übersichtlich dargestellt und regelmäßig in einstellbaren Intervallen aktualisiert.
RSS ist kostenlos, als Voraussetzung für die Nutzung benötigen Sie dafür lediglich einen
RSS-Newsreader, der die RSS lesen und im Newsreader aufbereitet darstellen kann. Im Internet finden
Sie zahlreiche RSS-Newsreader zum Download.
Um unseren RSS-Feed zu empfangen, geben Sie bitte die folgende URL in Ihren RSS-Newsreader ein:
http://www.steuerweb.org/meldungen/rss.php
http://www.steuerweb.org/meldungen/rss-utf8.php
Normalerweise sollten RSS-Newsreader den oberen Feed korrekt darstellen. Werden Umlaute nicht oder nicht
korrekt dargestellt, so sollten Sie den unteren Feed verwenden.
Wir empfehlen einen Aktualisierungsrhythmus von einem Tag.
Aktuelle Informationen zum Thema Steuern finden sie auf www.bwr-media.de
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