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7.1.2009

11/2006

Früherer Steuerberater muss für Schaden eintreten

Wenn Sie feststellen, dass Ihr früherer Steuerberater einen Fehler gemacht hat, können Sie von ihm verlangen, dass er Ihren Schaden ausgleicht. Sie müssen ihm keine Gelegenheit zur Nachbesserung geben.

Bundesgerichtshof, Urteil Az. ZR 63/05 vom 11.5.2006


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