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7.1.2009

11/2006

Betriebsgrößenklassen 2007: Wartet auf Ihr Unternehmen eine Betriebsprüfung?

Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 21.9.2006 die Einteilung der Betriebsgrößenklassen ab dem 1.1.2007 veröffentlicht. Je nachdem, zu welcher Kategorie Ihr Betrieb gehört, steigt die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung.

Fälle mit hohem Mehrergebnispotenzial sollen aufgespürt werden
Obwohl die Zahl der Betriebsprüfer in den letzten Jahren konstant aufgestockt worden ist, können nicht alle Betriebe intensiv geprüft werden. Um die Betriebe herauszufiltern, bei denen etwas zu holen ist, müssen Größenklasseneinteilungen her. Logik der Finanzverwaltung: Bei Betrieben mit hohen Umsätzen ist eher etwas zu finden als bei Kleinunternehmern. Die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung steigt für Mittel- und Großbetriebe überproportional.

Auf die Tätigkeit kommt es an
Ausgehend vom Tätigkeitsschwerpunkt Ihres Betriebs teilt der Fiskus Ihr Unternehmen einer bestimmten Größenklasse zu.
Suchen Sie zunächst in der untenstehenden Tabelle in der ersten Spalte den auf Ihr Unternehmen zutreffenden Tätigkeitsschwerpunkt heraus. In einem zweiten Schritt orientieren Sie sich am Umsatz oder am steuerlichen Gewinn.

Ein Merkmal ist ausreichend
Je Größenklasse finden Sie in der Tabelle 2 Angaben: Umsatz und Gewinn. Entscheidend für die Zugehörigkeit zu einer Größenklasse ist der jeweils höchste Wert. Es ist nicht erforderlich, dass Sie die Umsatz- und Gewinngrenzen jeweils überschreiten. Ein Grenzwert reicht aus.

Beispiel
Sie unterhalten einen Handelsbetrieb mit einem Umsatz von 5,43 Mio. € und erzielen einen steuerlichen Gewinn von 266.000 €.
Ihr Umsatz übersteigt zwar noch nicht die Grenze von 6,5 Mio. €, so dass es sich bei Ihrem Betrieb eigentlich um einen Mittelbetrieb handelt. Da Sie mit dem Gewinn aber oberhalb des Grenzwerts von 250.000 € liegen, erfüllen Sie die Größenmerkmale eines Großbetriebs. Konsequenz: Im Ranking der Finanzverwaltung sind Sie fast ganz oben angekommen. Eine Betriebsprüfung ist nur noch eine Frage der Zeit.

Übersicht: Betriebsgrößenklasseneinteilung ab dem 1.1.2007

Betriebsmerkmale
Werte in €
Großbetriebe (G)
Mittelbetriebe (M)
Kleinbetrieb (K)
Handelsbetriebe
Umsatzerlöse oder steuerlicher Gewinn
über 6,5 Mio.

über 250.000
über 800.000

über 50.000
über 155.000

über 32.000
Fertigungsbetriebe
Umsatzerlöse oder steuerlicher Gewinn
über 3,7 Mio.

über 220.000
über 450.000

über 50.000
über 155.000

über 32.000
Freie Berufe
Umsatzerlöse oder steuerlicher Gewinn
über 3,9 Mio.

über 500.000
über 735.000

über 115.000
über 155.000

über 32.000
Andere Leistungsbetriebe
Umsatzerlöse oder steuerlicher Gewinn
über 4,9 Mio.

über 280.000
über 660.000

über 55.000
über 155.000

über 32.000
Kreditinstitute
Aktivvermögen oder steuerlicher Gewinn
über 121 Mio.

über 500.000
über 31 Mio.

über 170.000
über 9,5 Mio.

über 40.000
Fälle mit bedeutenden Einkünften
Summe der positiven Einkünfte (Arbeitnehmer, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung)

über 500.000



Einstufung immer als Großbetrieb

Automatische Einteilung
Die Einteilung, in welche Größenklasse Ihr Unternehmen einzuordnen ist, können Sie nur schwer beeinflussen.
Da sich die Einstufung ab dem 1.1.2007 an den Kriterien der letzten, beim Fiskus vorliegenden Steuererklärung orientiert, haben Sie die Möglichkeit,
  1. entweder Ihre Steuererklärung 2005 erst später abzugeben, um so noch in eine andere Größenklasse zu gelangen
  2. oder steuerliche Wahlrechte so auszuschöpfen, dass Sie unter den Grenzwerten der nächsthöheren Kategorie bleiben.

Da Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen automatisch aufgezeichnet und ausgewertet werden, macht eine späte Abgabe z. B. Ihrer Körperschaftsteuererklärung 2005 nur dann Sinn, wenn sich Ihre Umsatzkennzahlen noch im Bereich des Mittelbetriebs, Ihre Gewinne aber im Bereich der Großbetriebe befinden.

Beispiel
Mit Ihrem Fertigungsbetrieb erzielen Sie einen Umsatz von 3,5 Mio. €. Ihr Gewinn beträgt 260.000 €. Geben Sie Ihre Körperschaftsteuererklärung 2005 erst im Verlauf des Jahres 2006 beim Fiskus ab, gilt Ihr Betrieb auch für die nächsten 3 Jahre als Großbetrieb. Die Wahrscheinlichkeit für eine Betriebsprüfung sinkt. Anstatt theoretisch alle 4,4 Jahre geprüft zu werden, verschaffen Sie sich jetzt Luft für immerhin 12,8 Jahre.

Neue Fristen für das Jahr 2006
Sind Sie steuerlich beraten, haben Sie mit der Abgabe Ihrer Steuererklärungen 2005 bis zum 31.12.2006 Zeit. Der bisherige Abgabetermin zum 30.9.2006 ist ersatzlos weggefallen. Nutzen Sie diesen Zeitraum vollständig aus, sofern Sie dadurch eine andere Einteilung in die oben aufgeführten Betriebsgrößenklassen erreichen können.

Einkommensmillionäre sind ebenfalls betroffen
Neben Betrieben geraten auch die so genannten Einkommensmillionäre in das besondere Visier der Finanzverwaltung. Sofern die Summe der positiven Einkünfte der oben genannten Einkunftsarten mehr als 500.000 € beträgt, muss sich dieser Personenkreis auf eine Betriebsprüfung seiner privaten Vermögensverhältnisse einstellen. Eine Verrechnung z. B. mit Verlusten findet nicht statt. Ebenfalls nicht betroffen sind Privatpersonen, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb/freiberuflicher Tätigkeit erzielen.


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