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7.1.2009

04/2007

Jetzt bei der Steuererklärung 2006 daran denken: Bis zu 4.000 € für die Kinderbetreuung als Betriebsausgabe

Wenn Sie Kinder haben und jetzt Ihre Unterlagen für die Steuererklärung 2006 zusammenstellen, denken Sie daran: Für 2006 können Sie erstmals Betreuungskosten als Betriebsausgaben ansetzen. Eine lukrative Sparmöglichkeit: Bis zu 4.000 € können Sie absetzen! Lesen Sie hier, worauf es ankommt:

Ihre Kosten für die Betreuung von Kindern bis einschließlich 13 Jahre können Sie entweder
  • wie Betriebsausgaben/Werbungskosten oder
  • als Sonderausgaben

geltend machen.

Im günstigsten Fall bis zu 4.000 € Betriebsausgaben
Sind Sie selbstständig, können Sie 2/3 der Betreuungskosten für Kinder bis 14 Jahre wie Betriebsausgaben geltend machen. Die Obergrenze liegt bei 4.000 € pro Jahr und Kind. Vorteil dieser Regelung : Betriebsausgaben wirken sich selbst dann aus, wenn Sie in einem Jahr Verluste erwirtschaften. Diese können Sie dann in das vorangegangene Jahr zurück- oder in das nächste Jahr vortragen und mit Ihrem Gewinn verrechnen.

Betreuungskosten als Sonderausgaben abziehen
Als Sonderausgaben machen Sie Kinderbetreuungskosten geltend, wenn ein Ehepartner erwerbstätig ist und der andere
  • in Ausbildung, krank oder behindert ist oder
  • nicht arbeitet. Aber Vorsicht! In diesem Fall können Sie Betreuungskosten jedoch nur für 3- bis 6-jährige Kinder absetzen.

Beachten Sie: Von Sonderausgaben profitieren Sie nur, wenn Ihr Einkommen oberhalb des Grundfreibetrags (Ledige: 7.664 €; Verheiratete: 15.329 €) liegt.

Diese Kosten sind abziehbar
Der Fiskus erkennt nur bestimmte Kosten an, u. a. Kindergartenbeiträge, Honorare für eine Tagesmutter und die Bezahlung einer Au-pair-Hilfe. Für die Zahlung müssen Sie
  • Rechnungen oder schriftliche Vereinbarungen vorlegen und
  • das Geld auf ein Konto überwiesen oder eingezahlt haben.

So gehen Sie bei Ihrer Steuererklärung vor
Je nachdem, ob Sie die Kinderbetreuungskosten als Betriebsausgabe oder als Sonderausgabe geltend machen, geben Sie die Kosten an unterschiedlicher Stelle in Ihrer Steuererklärung an:
  • Bei Betriebsausgaben : Im neuen EÜR-Formular in Zeile 42 („übrige Betriebsausgaben“)
  • Bei Sonderausgaben : in der Anlage „KIND“ im Bereich „Kinderbetreuungskosten“.

Beispiel: Wie viel Sie sparen

Sie und Ihr Ehepartner sind beide erwerbstätig. Für die Betreuung Ihres bis zu 13 Jahre alten Kindes haben Sie 2006 4.000 € an Kindergartenbeiträgen und Honoraren für eine Tagesmutter ausgegeben. Dann sieht Ihre Steuerersparnis 2006 so aus:

Betreuungskosten: 4.000 €
Davon 2/3 absetzbar: 2.667 €

Steuerersparnis bei einem Steuersatz von 30 %: 800 €


Kinderbetreuungskosten: Die wichtigsten Regelungen auf einen Blick
Erwerbstätigkeit der Eltern
Alter des Kindes
Abzugsmöglichkeit
Höhe des Abzugs
Beide sind erwerbstätig
0 bis 13 Jahre
• Betriebsausgaben
(§ 4 f EStG) oder
• Werbungskosten
(§ 9 Abs. 5 EStG)



• 2 Drittel der nachgewiesenen
Kinderbetreuungskosten
• Maximal 4.000 € pro Kind
• Ein Elternteil ist
erwerbstätig.
• Ein Elternteil ist in
Ausbildung, behindert
oder krank.
0 bis 13 Jahre
Sonderausgaben
(§ 10 Abs. 1 Nr. 8
EStG)
• Ein Elternteil ist
erwerbstätig.
• Ein Elternteil ist
nicht erwerbstätig.
3 bis 5 Jahre
Sonderausgaben
(§ 10 Abs. 1 Nr. 8
EStG)


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Diese Meldung entspricht unter Umständen nicht mehr dem neuesten Stand. Aktuelle Nachrichten zu diesem Thema finden Sie in „Steuern sparen für Selbstständige“.

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