Mit dieser Direktversicherung sparen Ihre Kunden Prämien und Steuern
Das übersehen Privatkunden in der Hektik des Alltags immer wieder: Sie müssen auch für den Fall der Berufsunfähigkeit vorsorgen. Was viele nicht wissen: Dies ist sogar kostengünstig und zugleich auch steuerlich vorteilhaft möglich. Denn Ihre Kunden können eine private Berufsunfähigkeitsversicherung steuerbegünstigt auch als „Direktversicherung“ abschließen.
Informieren Sie Ihre Kunden über diesen Risikoschutz
Eine Direktversicherung nach deutschem Steuerrecht ist ein Lebensversicherungsvertrag, den der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für seinen Arbeitnehmer als versicherte Person abschließt. Zu den Lebensversicherungen zählen rechtlich auch die Berufsunfähigkeits- und die private Rentenversicherung. Auch diese Versicherungen können deshalb als steuerbegünstigte Direktversicherungen über den Arbeitgeber abgeschlossen werden.
Wie Ihre Kunden auch die Steuervorteile voll ausschöpfen
Die Beiträge zu einer Direktversicherung sind zurzeit (2007) bis zu einer Höhe von 2.520 € jährlich (4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung) für Arbeitnehmer steuerfrei. Dieser Höchstbetrag erhöht sich noch einmal um 1.800 €, wenn der Arbeitgeber die Direktversicherung für Ihre Kunden nach dem 31.12.2004 abgeschlossen hat.
Nur der Arbeitgeber zahlt für die abgeführten Direktversicherungs-Beiträge 20 % pauschale Lohnsteuer ans Finanzamt. Sofern die Direktversicherung aus einer Sonderzahlung wie beispielsweise dem Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bezahlt wird, entfallen bis Ende 2008 auch die anteiligen Sozialversicherungsbeiträge.
Praxis-Tipp
Direktversicherungen sind für Arbeitnehmer steuerfrei, sofern die Leistung der Versicherung in einer dauernden Rente oder einem Auszahlungsplan besteht. Weil die Berufsunfähigkeitsversicherung eine feste Monatsrente leistet, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, ist auch sie steuerbegünstigt.
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