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15.10.2008

03/2008

Wenn der Steuerfahnder klingelt

Klingelt es an Ihrer Tür und die Steuerfahnder erscheinen, ist der schlimmste Fall für einen Steuerverantwortlichen eingetreten. Jetzt heißt es allerdings Ruhe bewahren und Schadensbegrenzung betreiben.

Mehrere Stellen involviert
Die Steuerfahnder erscheinen im Rahmen einer Betriebsprüfung erst dann, wenn der Prüfer z. B. so hohe Differenzen zwischen den erklärten Einnahmen und den kalkulierten Einnahmen aufgedeckt hat, dass er mit seinen Mitteln nicht mehr weiterkommt. Doch bevor die Fahnder erscheinen, sind einige Schritte im Hintergrund notwendig, um die richterlichen Durchsuchungsbeschlüsse zu erhalten.

Einigung ist jederzeit möglich
Gleichgültig, was Ihnen bisher erzählt wurde, die Fahnder erscheinen nie grundlos. Betroffene haben aber weiterhin jederzeit die Möglichkeit, eine Einigung mit dem Finanzamt herbeizuführen, indem Sie z. B. einräumen, nicht alle Einnahmen erfasst zu haben. Die Fahnder müssen oftmals mehrere 100 Aktenordner auswerten. Da vereinfacht es die Arbeit erheblich, wenn betroffene Unternehmen „umfassend“ reinen Tisch machen. Denn jetzt ist der Fiskus noch bereit, Zugeständnisse zu machen. Sind erst alle Unterlagen ausgewertet, gibt es hierzu keinen Anlass mehr. Denn was zweifelsfrei bewiesen werden kann, muss der andere nicht mehr einräumen.

Tipp
Die Durchsuchung ist zunächst zu dulden. In deren Verlauf werden Betroffene zu den Anschuldigungen gehört. Um die Angelegenheit schnell und vor allem mit möglichst geringem finanziellem Aufwand zu beenden, empfehle ich den Betroffenen, sich umfassend zu den Sachverhalten zu äußern. Dies kann auch einige Tage nach der Durchsuchung geschehen. Wichtig ist nur, dass die Fahnder noch nicht alle Unterlagen ausgewertet haben.

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