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15.10.2008

03/2008

Machen Sie die Entfernungspauschale ab dem 1. Kilometer geltend

die Entfernungspauschale für die ersten 20 km wurde gestrichen, und gleichzeitig explodierten die Benzinpreise. Kein Wunder, dass nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Selbstständige sauer sind! Selbst wenn die Einnahmen steigen, wird doch ein guter Teil davon durch die steigenden Kosten wieder aufgefressen.

Doch hier geht es nicht nur um gefühlte Ungerechtigkeit. Es geht um die Frage der Verfassungsmäßigkeit. Und hier herrscht inzwischen breiter Konsens, dass die Einschränkung nicht haltbar ist. Ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird in Kürze erwartet.
Das heißt für Sie: Halten Sie sich im Jahresabschluss 2007 , der ja jetzt ansteht, alle Optionen offen.
Und das geht so:
Tragen Sie in Zeile 26 des amtlichen EUR-Formulars die vollen Kosten ein. Beispiel: Sie fahren jeden Tag 29 km zu Ihrer Betriebsstätte. Pro Entfernungskilometer machen Sie 0,30 Euro geltend. Das sind also pro Tag 8,70 Euro. Gehen Sie von 230 Arbeitstagen in 2007 aus, dann sind das 2.088 Euro. Eine stattliche Summe!
TIPP: Die Zahlen können Sie wahrscheinlich aus Ihrer Erklärung 2006 übernehmen, wenn sich nichts wesentliches geändert hat.
Wahrscheinlich wird das Finanzamt jedoch nur 9 km pro Tag anerkennen, denn das istja die noch gültige Gesetzeslage.
TIPP: Wenn der Bescheid vorläufig ergeht, brauchen Sie dann nichts weiter zu unternehmen. Falls nicht, legen Sie Widerspruch ein. Sie profitieren in beiden Fällen automatisch von dem zu erwartenden positiven Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
(Wenn Sie lieber nach dem Buchstaben des Gesetzes handeln und gleich nur 9 km ansetzen, passiert auch nichts schlimmes: Auch hier sollte Ihr Bescheid vorläufig ergehen und später entsprechend dem Urteil angepasst werden.)


Diese Meldung entspricht unter Umständen nicht mehr dem neuesten Stand. Aktuelle Nachrichten zu diesem Thema finden Sie in Praxishandbuch Buchführung und Steuern für Freiberufler und Kleinunternehmer.

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