Dass Sie die Kosten für Ihr Büromaterial, Computer oder Maschinen als Betriebsausgaben absetzen, ist klar. Aber kennen Sie wirklich alle Betriebsausgaben, die Sie geltend machen können und bei denen das Finanzamt auch mitspielt?
Tipp: Schneller als durch die Buchung einer Ausgabe, die Sie sonst privat aus versteuertem Geld getätigt hätten, können Sie gar kein Geld verdienen. weiterlesen »
Solarenergie ist fortschrittlich und genießt öffentliche Förderung.
Auf große steuerliche Vorzüge sollten Sie allerdings nicht bauen. Sie dürfen die Kosten für Ihre Solaranlage nämlich nicht auf einen Schlag steuerlich geltend machen. Aber es gibt noch ein paar Gebäudevorrichtungen der anderen Art. Die dürfen Sie gleich absetzen. weiterlesen »
An die Fahrtkosten – also gefahrene Kilometer oder auch Kosten für das Bahnticket – denken die meisten Selbstständigen bei der Steuererklärung. Im Gegensatz dazu gehören die Verpflegungspauschalen zu den meistvergessenen Betriebsausgaben. weiterlesen »
Einer der schnellsten Wege, Ihre steuerliche Belastung zu senken, ist ganz einfach: Sie machen mehr Ausgaben als Betriebsausgaben geltend.
Das bedeutet aber nun nicht zwangsläufig, dass Sie mehr Geld ausgeben müssen. Nein, vielleicht kennen Sie ja auch die ein oder andere absetzbare Ausgabe noch nicht. Hier kommen 7 auf einen Streich. Die bringen Ihnen Geld aufs Konto – ohne jeden Aufwand. weiterlesen »
Eigentlich ist die Sache ganz einfach: Als Belege für Ihre Betriebskosten erkennt das Finanzamt ausschließlich Dokumente an, die Sie von Ihren Lieferanten ausgestellt bekommen haben – auf Papier oder elektronisch.
Die schlechte Nachricht kennen Sie ja wahrscheinlich schon: Die Anforderungen an solche Belege sind streng und bis ins Detail wie etwa den notwendigen Angaben ausformuliert. Macht Ihr Lieferant einen klitzekleinen Fehler und Sie übersehen ihn, kostet Sie das den Vorsteuerabzug.
Nun die gute Nachricht: Manche Probleme rund um Ihre Belege sind gar keine. weiterlesen »
Normalerweise haben Sie guten Grund, misstrauisch zu werden, wenn eine Gesetzesänderung die Steuern betreffend den Stempel „rückwirkend“ aufgedrückt bekommt.
Handelt es sich doch typischerweise in diesen Fällen um für Sie teure Änderungen, auf die Sie nun keine Chance mehr haben zu reagieren, wie beispielsweise im Fall der zum Jahr 2007 rückwirkend abgeschafften Ansparabschreibung.
Vor ein paar Tagen ging es an dieser Stelle ja darum, wie Sie auch gemischt veranlasste Geschäftsreisen zumindest anteilig als Betriebskosten geltend machen können. Aber das sollten Sie natürlich nur, wenn die Reise auch wirklich gemischt veranlasst war.
Doch was, wenn die Reise nur so aussieht? Und eigentlich zu 100 % geschäftlich veranlasst war. weiterlesen »
Die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand – 24 € für eine Reise zwischen 14 und 24 Stunden – sind wirklich zu karg.
Aber es gibt einen ganz einfachen und legalen Trick, wie Sie weder eine Abmagerungskur machen, noch die Rechnung aus eigener Tasche bezahlen müssen: Laden Sie doch einfach Geschäftspartner zum Essen ein. weiterlesen »
Wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter Geschäftsreisen ins Ausland unternehmen, dürfen Sie die Kosten hierfür ebenso wie für inländische Geschäftsreisen als Betriebsausgaben absetzen.
Neben den Übernachtungs- und Reisekosten selbst mindern auch Aufwendungen für Nebenkosten Ihren Betriebsgewinn, die Ihnen anlässlich einer Geschäftsreise im Ausland entstehen. Diese dürfen Sie ebenso komplett als Betriebsausgaben abziehen, wenn die Reise geschäftlich veranlasst ist. weiterlesen »
Wenn Sie Ihren Firmenwagen nach der 1-%-Regelung versteuern, wissen Sie auch: Dabei kommen rasch schmerzhafte Summen zusammen. Gut, einen Polo oder Corsa zu fahren, ist nicht jedermanns Sache. Aber warum nicht einen schicken Oldtimer? weiterlesen »