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	<title>Steuerweb &#187; Betriebsprüfung</title>
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	<description>Alles zum Thema Steuern</description>
	<lastBuildDate>Thu, 05 Jan 2012 00:50:51 +0000</lastBuildDate>
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		<item>
		<title>Aufbewahrungsfristen: Keine Regalmeter zu verschenken</title>
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		<pubDate>Wed, 14 Dec 2011 03:09:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[Bilanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Aufbewahrungsfristen]]></category>
		<category><![CDATA[Mitarbeiterunterlagen]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Aufbewahrungsfristen für die Unterlagen Ihrer Mitarbeiter sollten Sie unbedingt kennen. Und natürlich beachten. Tun Sie das nicht, sind die Prüfer des Finanzamts oder der Sozialversicherungsträger später unter Umständen mal auf Schätzungen angewiesen. Und Schätzungen führen in aller Regel zu schmerzhaften Nachzahlungen für die Unternehmen. Andererseits sollten Sie auch nicht unnötig Regalmeter verschenken. Deshalb lohnt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong> </strong><a href="http://www.steuerweb.org/aufbewahrungsfristen-keine-regalmeter-zu-verschenken/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1288" title="Frist 31.12." src="http://www.steuerweb.org/wp-content/uploads/2011/12/Frist-31.12.-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Die  Aufbewahrungsfristen für die Unterlagen Ihrer Mitarbeiter sollten Sie  unbedingt kennen. Und natürlich beachten. Tun Sie das nicht, sind die  Prüfer des Finanzamts oder der Sozialversicherungsträger später unter  Umständen mal auf Schätzungen angewiesen. Und Schätzungen führen in  aller Regel zu schmerzhaften Nachzahlungen für die Unternehmen.  Andererseits sollten Sie auch nicht unnötig Regalmeter verschenken.  Deshalb lohnt sich eine Ausmist-Aktion – von nun an am besten jährlich.<span id="more-1287"></span></p>
<p>Gleich  vorweg: Sie brauchen sowieso nicht alle Mitarbeiterunterlagen  aufzubewahren. Unterlagen, die nicht für die Entgeltabrechnung oder  Ersatzleistungen, wie etwa Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall,  entscheidend sind, können Sie wegwerfen, wann Sie wollen.</p>
<p><strong>Beispiel: </strong>Ein  Mitarbeiter hat Ihnen seinen bevorzugten Urlaubszeitraum schriftlich  mitgeteilt. Dieses Schreiben müssen Sie nicht aufbewahren.<strong><br />
 </strong></p>
<h3><strong>Diese Regel gilt:</strong></h3>
<p>Spielen Mitarbeiter-Dateien und -Unterlagen aber irgendeine Rolle für</p>
<ul>
<li>die Lohnabrechnung,</li>
<li>die Beitragsberechnung oder</li>
<li>die Bemessung von Entgeltersatzleistungen etc.,</li>
</ul>
<p>sollten Sie aufpassen.</p>
<p>Denn dann können für diese Unterlagen</p>
<ul>
<li>lohnsteuerliche,</li>
<li>sozialversicherungsrechtliche oder</li>
<li>arbeitsrechtliche</li>
</ul>
<p>Aufbewahrungsfristen gelten.</p>
<h3>Das dürfen Sie jetzt wegwerfen</h3>
<p>Ich  mache es Ihnen heute einfach. Drucken Sie einfach die folgende  Übersicht aus. Darin sehen Sie übersichtlich, welche Unterlagen Sie zum  31.12.2011 vernichten dürfen.</p>
<p>Achtung: Die Fristen gelten übrigens auch nach Ende eines Arbeitsvertrags. Erst wenn die Zeit herum ist, dürfen Sie entsorgen.</p>
<table style="width: 100%;" border="1" cellspacing="0" cellpadding="5">
<colgroup>
<col width="50%"></col>
<col width="25%"></col>
<col width="25%"></col>
</colgroup>
<tbody>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p><strong>Unterlagen</strong></p>
</td>
<td width="25%">
<p><strong>Aufbewahrungsfrist in Jahren</strong></p>
</td>
<td width="25%">
<p><strong>Vernichten bis inkl. Jahrgang</strong></p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Abrechnungsunterlagen</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">6</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2005</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Aktenvermerke</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">6</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2005</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>An-, Ab- und Ummeldungen/Sozialversicherung</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Arbeitnehmersparzulage (Verträge)</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">6</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2005</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Auftragsbestätigungen</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">6</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2005</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Außendienstabrechnungen</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Bankbelege</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Belegzusammenstellungen</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Betriebsabrechnungsbögen</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Betriebskostenabrechnungen</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">6</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2005</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Betriebsprüfungsberichte</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">6</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2005</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Bewirtungsbelege</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Buchungsbelege</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Buchungsunterlagen</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Dauerauftragsunterlagen</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">6</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2005</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Entgeltbelege/-listen</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Essenmarkenabrechnung</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">6</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2005</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Fahrtenbücher</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Fehlerprotokoll bei EDV-Buchführung</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Finanzberichte</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">6</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2005</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Geschenknachweise</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">6</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2005</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Kontoauszüge</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Lohnbelege/-listen</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">6</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2005</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Lohnsteueranmeldung</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Magnetbänder zur Datensicherung</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Mikrofilme zur Datensicherung der</p>
<p>Buchführung</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Pensionskassenunterlagen</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Portokassenbücher</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Preislisten (Speise- und Getränkekarten),</p>
<p>soweit sie Buchungsunterlagen sind</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Programmbeschreibung für EDV</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Provisionsabrechnungen und Unterlagen</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Prozessunterlagen</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">6</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2005</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Quittungen</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Rechnungen</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Reisekostenabrechnungen (Buchungsbeleg)</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Sachkonten</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Schecks</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">6</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2005</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Steuererklärungen</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Steuerunterlagen</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Telefonrechnungen</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Vermögenswirksame Leistungen</p>
<p>Buchungsunterlagen</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Verträge</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">6</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2005</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Werbegeschenknachweise</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Zahlungsanweisungen</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
<tr valign="TOP">
<td width="50%">
<p>Zinsberechnungen (Buchungsbeleg)</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">10</p>
</td>
<td width="25%">
<p style="text-align: center;">2001</p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><br class="spacer_" /></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Vorsicht: Umgehen Sie diese 10 Fallen in Ihrer Buchführung</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/vorsicht-umgehen-sie-diese-10-fallen-in-ihrer-buchfuhrung/</link>
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		<pubDate>Thu, 10 Nov 2011 00:16:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bilanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[Bilanz]]></category>
		<category><![CDATA[Buchführung]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzamt]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuerweb.org/?p=1276</guid>
		<description><![CDATA[Die folgenden 10 Posten Ihrer Bilanz wird sich Ihr Sachbearbeiter im Finanzamt genauer anschauen. Checken Sie sie lieber gleich auch noch mal. Sicher ist sicher! Falle 1: Rückstellungen Rückstellungen prüfen Finanzbeamte immer ganz genau. Schließlich mindern Sie mit Ihnen vergleichsweise bequem Ihren Gewinn – und damit auch die Steuer. Seien Sie hier also auf Rückfragen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.steuerweb.org/vorsicht-umgehen-sie-diese-10-fallen-in-ihrer-buchfuhrung/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-201" title="bilanzen" src="http://www.steuerweb.org/wp-content/uploads/2009/06/Fotolia_1473916_XS-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Die  folgenden 10 Posten Ihrer Bilanz wird sich Ihr Sachbearbeiter im  Finanzamt genauer anschauen. Checken Sie sie lieber gleich auch noch  mal. Sicher ist sicher!<span id="more-1276"></span><strong><br />
 </strong></p>
<h3><strong>Falle 1: Rückstellungen</strong></h3>
<p>Rückstellungen  prüfen Finanzbeamte immer ganz genau. Schließlich mindern Sie mit Ihnen  vergleichsweise bequem Ihren Gewinn – und damit auch die Steuer. Seien  Sie hier also auf Rückfragen vorbereitet.</p>
<p><strong>Tipp: </strong>Dokumentieren  Sie zumindest in Ihren Handakten die Rechenschritte und Überlegungen  dazu, wie Sie die einzelnen Rückstellungs-Werte ermittelt haben. Bei  besonders gravierenden Rückstellungen sollten Sie die Berechnungen im  Erläuterungsteil Ihrer Bilanz darstellen – das bewahrt Sie womöglich vor  einer Betriebsprüfungsmeldung. <strong><br />
 </strong></p>
<h3><strong>Falle 2: Fremdleistungen</strong></h3>
<p>Auch  Fremdleistungen sind Finanzbeamten von Grund auf verdächtig. Sie schaut  er sich mit Sicherheit genau an. Sie sind auch eine einträgliche Quelle  für Kontrollmitteilungen an andere Finanzämter. Also Vorsicht!</p>
<p><strong>Tipp: </strong>Stellen Sie sicher, dass nur „echte“ Fremdleistungen auf dem Konto „Fremdleistungen“ gebucht werden.</p>
<h3><strong>Falle 3: Umsatzsteuer</strong></h3>
<p>Bei der Umsatzsteuer nehmen die Finanzämter standardmäßig eine Verprobung in den Finanzämtern vor, um Fehler aufzudecken.</p>
<p><strong>Tipp:</strong> Achten Sie darauf, dass Sie beispielsweise auch private Nutzungen der Umsatzsteuer unterwerfen.</p>
<p><strong>Achtung:</strong> Noch größeren Wert legt das Finanzamt auf die Vorsteuer-Verprobung.  Fügen Sie Ihrer Umsatzsteuer-Erklärung ruhig auch eine  Vorsteuer-Ermittlung aus Ihrer Buchführung bei. Schaden kann es nicht.</p>
<h3><strong>Falle 4: Abschlusszahlung</strong></h3>
<p>Im  Rahmen des Jahresabschlusses werden Fehlbuchungen korrigiert und bisher  unterlassene Buchungen nachgeholt. Dies kann dazu führen, dass die  Abschlusszahlung im Rahmen der Umsatzsteuer-Jahreserklärung entsprechend  hoch ausfällt.</p>
<p><strong>Achtung:</strong> Ab einer Abschlusszahlung von  50.000 € schrillen bei den Finanzbeamten die Alarmglocken. Ab 100.000 €  können Sie sicher sein, dass die Steuerfahnder in den Startlöchern  stehen.</p>
<h3><strong>Falle 5: Voranmeldungen</strong></h3>
<p>Auch die Kontrolle,  ob ein Umsatz im jeweiligen Monat versteuert worden ist, gehört im  Zeitalter von EDV zu den Standardübungen der Finanzämter. Nehmen Sie es  daher mit den Voranmeldungen unbedingt ganz genau. Sonst können Sie sich  schnell dem Vorwurf der Steuerverkürzung ausgesetzt sehen.</p>
<h3><strong>Falle 6: Umsatzsteuer-Nachschau</strong></h3>
<p>Im  Rahmen der Umsatzsteuer-Nachschau wird die Korrektur der zutreffenden  Versteuerung geprüft. Kommt es hierbei zu Auffälligkeiten, wird der  Sachbearbeiter eine Meldung an den Veranlagungsbezirk absetzen.</p>
<p><strong>Tipp: </strong>Nehmen  Sie es mit der korrekten Abwicklung bitte ebenfalls sehr genau. Tun Sie  das nicht, ist eine Betriebsprüfung nur noch eine Frage von wenigen  Monaten.</p>
<h3><strong>Falle 7: Gewerbesteuer</strong></h3>
<p>Bei den  gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen prüft der Finanzbeamte  standardmäßig, ob die Hinzurechnungen so vorgenommen worden sind, wie  sie sich aus der Bilanz ergeben. <br />
 <strong><br />
 Tipp: </strong>Tragen Sie alle  Posten wie etwa die Dauerschuldzinsen auch wirklich in voller Höhe ein.  Der Finanzbeamte wird sie mit ziemlicher Sicherheit prüfen. Im Gegenzug  prüft der Fiskus aber auch steuermindernde Faktoren, wie beispielsweise  die Kürzung um den Einheitswert der vorhandenen Betriebsgrundstücke.  Achten Sie darauf, dass der Betrag nachvollziehbar aufgeschlüsselt ist.<strong><br />
 </strong></p>
<h3><strong>Falle 8: Körperschaftsteuer</strong></h3>
<p>Bei  der Körperschaftsteuererklärung ermittelt der Fiskus das zu  versteuernde Einkommen ausgehend von Ihrem Bilanzgewinn. Ohne die  entsprechenden Buchungsbelege kann Ihr Sachbearbeiter den ermittelten  Gewinn nicht überprüfen. Daher wird er die Anlagen A („Nichtabziehbare  Aufwendungen“) und die Anlage WA („Weitere Anträge“) umso gründlicher  checken.</p>
<p><strong>Tipp: </strong>Achten Sie daher darauf, dass Sie für alle  Steueranrechnungsbeträge entsprechende Original-Belege Ihrer  Körperschaftsteuererklärung beifügen. Treten beim Finanzamtscheck  Differenzen auf, ist das oft der Grund für eine Meldung zur  Betriebsprüfung.</p>
<h3><strong>Falle 9: Nicht abziehbare Aufwendungen</strong></h3>
<p>Erliegen  Sie nicht der Versuchung, Korrekturen bei den in Ihrer Bilanz gebuchten  „nicht abziehbaren Aufwendungen“ unter den Tisch fallen zu lassen.  Haben Sie etwa die Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen als  Betriebsausgabe gewinnmindernd berücksichtigt, müssen Sie jetzt eine  entsprechende Korrektur vornehmen.</p>
<h3><strong>Falle 10: Hohe Abschlusszahlungen </strong></h3>
<p>Haben  Sie vielleicht wegen sinkender Gewinne eine Reduzierung der  Vorauszahlungen für die Körperschaftssteuer beantragt, schrillen im  Finanzamt die Alarmglocken, wenn es in der Jahreserklärung zu einer  hohen Abschlusszahlung kommt.</p>
<p><strong>Das ist das Problem: </strong><br />
 Müssen  Sie mehr als 100.000 € Körperschaftssteuer nachzahlen, muss Ihr  Sachbearbeiter intern zu den Gründen Stellung nehmen. Da macht es sich  alles andere als gut, wenn Sie vorher einen Herabsetzungsantrag gestellt  hatten, in dem Sie von einem Gewinn in der Nähe von 0 € ausgegangen  sind.</p>
<p><strong>Mögliche Folge für Sie:</strong><br />
 Sie können sich in diesen  Fällen darauf einstellen, dass Ihre nächste Steuererklärung  gegebenenfalls vorab angefordert oder für sie über den 31.12. hinaus  keine Fristverlängerung gewährt wird. Gleichzeitig ist eine Meldung an  die Betriebs-Prüfungsstelle wahrscheinlich, um die Gründe für den  schwankenden Gewinnverlauf aufzuklären. In dem Fall kontrolliert dann  gleich der Sachgebietsleiter mit.</p>
<p><strong>Tipp:</strong> Sie lösen Ihr  Problem mit einem einfachen Antrag: Beantragen Sie eine Heraufsetzung  Ihrer Vorauszahlungen. Von dieser Möglichkeit machen in der Praxis nur  besonders gut beratene Unternehmen Gebrauch.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Eil-Meldung: Chi-Quadrat-Test allein reicht nicht für Zuschätzung</title>
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		<pubDate>Mon, 07 Nov 2011 23:11:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[Chi-Quadrat-Test]]></category>

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		<description><![CDATA[Allein aufgrund von Auffälligkeiten bei diesem Test darf der Betriebsprüfer nicht die Buchführung beanstanden – und damit von einem höheren Umsatz und Gewinn ausgehen. Hinzuschätzungen darf er nur vornehmen, wenn es noch weitere Gründe gibt, die Buchführung zu beanstanden. (FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.8.2011 &#8211; 2 K 1277/10). Das ist der Hintergrund: Der so genannte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.steuerweb.org/eil-meldung-chi-quadrat-test-allein-reicht-nicht-fur-zuschatzung/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-926" title="Betriebsprüfung" src="http://www.steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/05/Fotolia_3335216_XS-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Allein aufgrund von Auffälligkeiten bei diesem Test darf der Betriebsprüfer nicht die Buchführung beanstanden – und damit von einem höheren Umsatz und Gewinn ausgehen. Hinzuschätzungen darf er nur vornehmen, wenn es noch weitere Gründe gibt, die Buchführung zu beanstanden. (FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.8.2011 &#8211; 2 K 1277/10).<span id="more-1274"></span></p>
<h3><strong>Das ist der Hintergrund:</strong></h3>
<p>Der so genannte „Chi.Quadrattest“ findet blitzschnell heraus, ob Zahlen etwa aus Ihrem Fahrtenbuch oder auch der Barkasse normal häufig vorkommen.</p>
<p>Statistisch gesehen kommen alle Zahlen von 0 bis 9 gleich häufig vor. Ist das nicht der Fall, gehen Betriebsprüfer von einer möglichen Manipulation aus, aufgrund der unbewusst gewisse Lieblingszahlen häufiger vorkommen.</p>
<h3><strong>So lag der Fall:</strong></h3>
<ul>
<li>In dem Fall hatte ein Betriebsprüfer bei einer steuerlichen Außenprüfung in einem Friseursalon bemängelt, dass die Kassenbücher in Form von Excel-Tabellen geführt worden seien. Die gesetzlich geforderte Unveränderbarkeit der Kassenbucheintragungen sei nicht gewährleistet. </li>
<li>Dazu kam, dass die im Rahmen der Prüfung erstellte Strukturanalyse und der darin enthaltene „Chi-Test“ eine „100%-ige Manipulationswahrscheinlichkeit ergeben“ habe, wie das Finanzgericht mitteilt. </li>
<li>Die Klägerin habe nicht darlegen und dokumentieren können, dass das betreffende Kassenprogramm Manipulationen und nachträgliche Änderungen nicht zulasse. </li>
</ul>
<p>Dem Prüfer folgend erhöhte daher das Finanzamt die erklärten Umsatzerlöse um jährlich 3.000 € und damit auch entsprechend den Gewinn.</p>
<p>Die Inhaberin des Friseursalons klagte dagegen und trug vor, der Prüfer habe keine Beweise für eine Manipulation gefunden. Eine von ihm durchgeführte und später nicht mehr erwähnte Kalkulation habe außerdem unter den erklärten Betriebsergebnissen gelegen.</p>
<h3><strong>So urteilten die Richter</strong></h3>
<p>Die Finanzrichter gaben der Unternehmerin recht. Auch sie sahen den Nachweis nicht als erbracht an, dass das eingesetzte Kassenprogramm Manipulationen ermöglicht.</p>
<p>Anders als der Betriebsprüfer waren sie außerdem der Ansicht, es sei nicht Sache des Steuerpflichtigen, „darzulegen bzw. zu dokumentieren“, dass das betreffende Kassenprogramm Manipulationen und Änderungen nicht zulässt.</p>
<p>Der Nachweis einer Manipulationsmöglichkeit obliege vielmehr dem Finanzamt, erinnerten die rheinland-pfälzischen Finanzrichter.</p>
<h3><strong>Zum Chi-Quadrattest hielten sie fest</strong></h3>
<p>Die vom Finanzamt behauptete „Manipulationswahrscheinlichkeit von 100%“ auf Grund des vom Prüfer durchgeführten „Chic-Quadrattest“ kann nicht zu einer Zuschätzungsbefugnis führen.</p>
<p>Der Test allein ist nach Einschätzung der Finanzrichter jedenfalls nicht geeignet, Beweise dafür zu erbringen, dass die Buchführung nicht ordnungsgemäß ist.</p>
<h3><strong>Richter zweifeln am Realitätsbezug </strong></h3>
<p>Abgesehen davon, hielten die Richter fest, erscheine der Test bei einem Friseursalon, bei dem – wie hier – für die Leistungen ausschließlich volle oder halbe Euro-Beträge berechnet werden, ungeeignet.</p>
<p>Die Häufung bestimmter Zahlen habe sich in dem Fall schon aus der Preisliste des Friseursalons ergeben, in dem die Zahl 0 wie auch die Zahlen 1, 4, 5 überdimensional häufig auftreten müssen (z.B Föhnfrisur: 15.- €; Färben: 25.- € bzw. 46,50 €; Föhnen 40,50 €).</p>
<h3><strong>Fazit: Urteil rechtskräftig</strong></h3>
<p>Die Revision ließen die Finanzrichter nicht zu, das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig geworden.</p>
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<h2><span style="color: #ff0000;">Bei Betriebsprüfungen des Finanzamts haben Sie mehr Rechte als Sie denken!</span></h2>
<p>Fragwürdige oder willkürliche Feststellungen müssen und sollten Sie auf keinen Fall akzeptieren.</p>
<p>Ein aktuelles Urteil eines Finanzgerichts (FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.8.2011 &#8211; 2 K 1277/10) stärkt Ihnen dabei den Rücken: Kippt der Prüfer die Buchführung und erhöht Umsatz und Gewinn, nur weil ein digitaler Chi-Test eine Manipulationswahrscheinlichkeit unterstellt, ist das nicht zulässig. <a href="http://www.fibuexperten24.de/lp/nl-betriebspruefung-chi-test.php?r_08112011_SUB-A-oben" target="_blank">Lesen Sie jetzt hier, wie Sie Ihren Prüfer überführen!</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Das gehört zur Prüfungsvorbereitung</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/das-gehort-zur-prufungsvorbereitung/</link>
		<comments>http://www.steuerweb.org/das-gehort-zur-prufungsvorbereitung/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 02 Nov 2011 23:26:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[Prüfungsvorbereitung]]></category>
		<category><![CDATA[Vorbereitung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuerweb.org/?p=1271</guid>
		<description><![CDATA[In der Regel teilt das Finanzamt Ihnen oder Ihrem Steuerberater den Beginn der Betriebsprüfung rund 4 Wochen vor dem geplanten Termin mit. Mit 2 Ausnahmen: Umsatzsteuernachschau und Lohnsteueraußenprüfung finden überraschend statt. Nutzen Sie die Vorbereitungszeit In der Regel jedoch haben Sie eine Weile Zeit, um sich auf die Betriebsprüfung vorzubereiten. Nutzen Sie sie, um die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.steuerweb.org/das-gehort-zur-prufungsvorbereitung/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-926" title="Betriebsprüfung" src="http://www.steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/05/Fotolia_3335216_XS-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>In  der Regel teilt das Finanzamt Ihnen oder Ihrem Steuerberater den Beginn  der Betriebsprüfung rund 4 Wochen vor dem geplanten Termin mit.</p>
<p>Mit 2 Ausnahmen:</p>
<ol>
<li>Umsatzsteuernachschau und</li>
<li>Lohnsteueraußenprüfung</li>
</ol>
<p>finden überraschend statt. <span id="more-1271"></span><br />
 <strong><br />
 </strong></p>
<h3><strong>Nutzen Sie die Vorbereitungszeit</strong></h3>
<p>In  der Regel jedoch haben Sie eine Weile Zeit, um sich auf die  Betriebsprüfung vorzubereiten. Nutzen Sie sie, um die benötigten  Unterlagen auf den aktuellen Stand zu bringen. Mit der nachfolgenden  Checkliste übersehen Sie nichts.</p>
<table style="width: 100%;" border="1" cellspacing="0" cellpadding="2">
<tbody>
<tr>
<td><strong>Punkt</strong></td>
<td><strong>Aktion</strong></td>
<td><strong>Erledigt?</strong></td>
</tr>
<tr>
<td valign="top">1. Sind zum geplanten Prüfungstermin alle entscheidenden Personen verfügbar?</td>
<td valign="top">Sollten z. B. der Geschäftsführer oder Sie selbst verhindert sein, verschieben Sie den Termin.</td>
<td></td>
</tr>
<tr>
<td valign="top">2. Wo findet die Prüfung statt?</td>
<td>Sofern  sie in Ihren Räumlichkeiten durchgeführt wird, reservieren Sie einen  entsprechenden Raum. Der Raum sollte normalen Büroansprüchen genügen.</td>
<td></td>
</tr>
<tr>
<td valign="top">3. Welche Vorstellungen hat der Prüfer vom zeitlichen Umfang?</td>
<td>Das  hängt natürlich auch von der Größe Ihres Unternehmens ab. In aller  Regel ist der Prüfer an 3 bis 8 Werktagen vor Ort. Berücksichtigen Sie  dies bei Ihrer Terminabsprache.</td>
<td></td>
</tr>
<tr>
<td valign="top">4. Was besagt die Prüfungsanordnung?</td>
<td>Wenn  Sie die schriftliche Prüfungsanordnung erhalten, kontrollieren Sie  die  dort angegebenen Steuerarten und den zu prüfenden Zeitraum.</td>
<td></td>
</tr>
<tr>
<td valign="top">5. In aller Regel wird der elektronische Datenzugriff mittels Datenträger (CD oder USB-Stick) angeordnet.</td>
<td>Stellen  Sie sicher, dass die Daten zu Prüfungsbeginn vorliegen.  Kontrollieren  Sie den Datenträger, bevor Sie ihn an den Prüfer  aushändigen, damit nur  die angeforderten Informationen überreicht  werden. Darüber hinaus kann  auch der unmittelbare Datenzugriff auf Ihr  Buchführungssystem  angeordnet werden.</td>
<td></td>
</tr>
<tr>
<td valign="top">6. Buchhaltungsunterlagen bereit?</td>
<td>Lassen  Sie die angeforderten Buchhaltungsunterlagen vor Beginn der  Prüfung in  den reservierten Raum bringen. Sie haben dann ausreichend  Zeit, die  Unterlagen auf Vollständigkeit zu prüfen.</td>
<td></td>
</tr>
<tr>
<td valign="top">7. Elektronische Betriebsprüfung angeordnet?</td>
<td>Bei  einer elektronisch angeordneten Betriebsprüfung können Sie auf den   umfangreichen Ausdruck der Konten und Journale verzichten. Der Prüfer   erhält diese Daten über Ihren Datenträger.</td>
<td></td>
</tr>
<tr>
<td valign="top">8. Suchen Sie alle Verträge heraus, die für den Prüfungszeitraum von Bedeutung sind.</td>
<td>Prüfen  Sie, ob alle Verträge noch so durchgeführt werden, wie sie   ursprünglich vereinbart worden sind. Halten Sie sich vor Augen, dass der   Prüfer nur die Verträge kennt. Der tatsächliche Ablauf in Ihrem   Unternehmen ist ihm noch unklar. Der Finanzbeamte prüft die Verträge   anhand der tatsächlichen Gegebenheiten Ihrer Buchführung. Abweichungen   werden zu Nachfragen führen. Stellen Sie sich hierauf ein.</td>
</tr>
</tbody>
</table>
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		</item>
		<item>
		<title>Umsatzsteuer-Nachschau: Bieten Sie dem Fiskus Paroli</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/umsatzsteuer-nachschau-bieten-sie-dem-fiskus-paroli/</link>
		<comments>http://www.steuerweb.org/umsatzsteuer-nachschau-bieten-sie-dem-fiskus-paroli/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 16 Oct 2011 23:37:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuer-Nachschau]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuerweb.org/?p=1267</guid>
		<description><![CDATA[Besonders gefährdet, eine unangekündigte Umsatzsteuer-Nachschau ins Haus stehen zu haben, sind Unternehmen mit vielen Bargeldgeschäften. Stellen die Prüfer etwa bei dem in der Umsatzsteuer-Nachschau üblichen Kassensturz fest, dass der Bargeldbestand nicht mit dem Kassenabschlag übereinstimmt, betrachten sie Ihre gesamte Buchführung als nicht ordnungsgemäß. Umsatzsteuer-Nachschau immer überraschend Im Gegensatz zu regulären Betriebsprüfungen trifft Sie eine Umsatzsteuer-Nachschau [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.steuerweb.org/umsatzsteuer-nachschau-bieten-sie-dem-fiskus-paroli/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-827" title="Umsatzsteuer" src="http://www.steuerweb.org/wp-content/uploads/2009/12/Fotolia_5377610_XS-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Besonders  gefährdet, eine unangekündigte Umsatzsteuer-Nachschau ins Haus stehen  zu haben, sind Unternehmen mit vielen Bargeldgeschäften.</p>
<p>Stellen  die Prüfer etwa bei dem in der Umsatzsteuer-Nachschau üblichen  Kassensturz fest, dass der Bargeldbestand nicht mit dem Kassenabschlag  übereinstimmt, betrachten sie Ihre gesamte Buchführung als nicht  ordnungsgemäß.<span id="more-1267"></span></p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/category/umsatzsteuer/" target="_blank"><strong>Umsatzsteuer-Nachschau immer überraschend</strong></a></h3>
<p>Im Gegensatz zu regulären Betriebsprüfungen trifft Sie eine Umsatzsteuer-Nachschau immer überraschend.</p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/category/umsatzsteuer/" target="_blank"><strong>Diese 4 Faktoren erhöhen die Gefahr</strong></a></h3>
<p>Sind folgende 4 Kriterien erfüllt, steigt für Ihr Unternehmen erfahrungsgemäß die Gefahr einer Umsatzsteuer-Nachschau:</p>
<ol>
<li>Unternehmensneugründung</li>
<li>Hohe Vorsteuererstattung</li>
<li>Auskunftsersuchen zum Vorsteuerabzug von anderen Finanzämtern</li>
<li>Amtshilfeersuchen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten</li>
</ol>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/category/umsatzsteuer/" target="_blank"><strong>Folgende Sachverhalte klären die Prüfer bei einer Umsatzsteuer-Nachschau: </strong></a></h3>
<ul>
<li>Unternehmerexistenz</li>
<li>Anlage- und Umlaufvermögen</li>
<li>Eingangs- und Ausgangsrechnungen</li>
<li>einzelne Buchungsvorgänge</li>
<li>Verwendung eines Gegenstands</li>
</ul>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/category/umsatzsteuer/" target="_blank"><strong>Bei der Umsatzsteuer-Nachschau haben Sie weniger Rechte</strong></a></h3>
<p>Rechtlich  betrachtet ist die Umsatzsteuer-Nachschau keine Außenprüfung. Das hat  unangenehme Folgen für Sie: Ihre Rechte sind eingeschränkt.</p>
<p>Konkret:</p>
<ul>
<li>Die Beamten müssen sich zeitlich nicht mit Ihnen abstimmen.</li>
<li>Außerdem erhalten Sie keinen Prüfungsbericht.</li>
</ul>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/category/umsatzsteuer/" target="_blank"><strong>Das darf der Prüfer bei der Umsatzsteuer-Nachschau</strong></a></h3>
<p>Der  Prüfer darf Ihre Räume nicht gegen Ihren Willen durchsuchen. Er darf  sie aber betreten, wenn dies dazu dient, Sachverhalte festzustellen, die  für die Umsatzbesteuerung erheblich sein können – beispielsweise, wenn  Sie in den Räumen Belege aufbewahren oder sich dort relevante  Wirtschaftsgüter befinden.</p>
<p>Immerhin: <br />
 Ändern sich aufgrund der  Umsatzsteuer-Nachschau Ihre Besteuerungsgrundlagen, muss das Finanzamt  Sie darüber vorab informieren und Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme  geben.</p>
<p><strong>Achtung: </strong>Die Prüfer können nach Ermessen zu einer  regulären Außenprüfung übergehen – beispielsweise weil Sie die  Zusammenarbeit verweigern.</p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/category/umsatzsteuer/" target="_blank"><strong>Prüfer darf Ihre Räume für die Umsatzsteuer-Nachschau betreten</strong></a></h3>
<p>Seien  Sie im eigenen Interesse kooperativ: Legen Sie dem  Finanzamtsmitarbeiter auf Anforderung Bücher, Geschäftspapiere,  Aufzeichnungen und andere Urkunden vor und erteilen Sie ihm Auskunft  über umsatzsteuerliche Vorgänge – auch in elektronischer Form.</p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/category/umsatzsteuer/" target="_blank"><strong>Einspruch ja – Aufschub nein</strong></a></h3>
<p>Sind  Sie mit der Umsatzsteuer-Nachschau nicht einverstanden, ist der  Finanzbeamte verpflichtet, Ihren Einspruch an Ort und Stelle  aufzunehmen. Sind Sie auch nach einer etwaigen Belehrung nicht mit der  Durchführung der Umsatzsteuer-Nachschau einverstanden, muss der Prüfer  dies als Einspruch werten.</p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/category/umsatzsteuer/" target="_blank"><strong>Das können Sie mit einem Einspruch erwirken</strong></a></h3>
<p>Verhindern  können Sie die Umsatzsteuer-Nachschau damit allerdings nicht. Aber  möglicherweise können Sie nachträglich ein Verwertungsverbot der  festgestellten Sachverhalte erreichen. Hierfür sollten Sie eine so  genannte Fortsetzungs-Feststellungsklage beim zuständigen Finanzgericht  einreichen.</p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/category/umsatzsteuer/" target="_blank"><strong>Abweichender Umsatzsteuerbescheid – regulärer Einspruch</strong></a></h3>
<p>Weicht  das Finanzamt aufgrund einer Umsatzsteuer-Nachschau von Ihren  Erklärungen ab, können Sie regulär Einspruch erheben. Werden Sie sich  mit den Beamten nicht einig, entscheidet die Rechtsbehelfsstelle.  Gegebenenfalls können Sie die Entscheidung später noch vom Finanzgericht  prüfen lassen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Sieben auf einen Streich</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/sieben-auf-einen-streich/</link>
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		<pubDate>Mon, 26 Sep 2011 09:16:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsprüfer]]></category>
		<category><![CDATA[Buchungsunterlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Prüfungsdauer]]></category>
		<category><![CDATA[Vorbereitung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuerweb.org/?p=1262</guid>
		<description><![CDATA[Steht Ihnen demnächst eine Betriebsprüfung ins Haus? Dann sollten Sie sich auf die gut vorbereiten. Bescheid bekommen Sie und Ihr Steuerberater rund 4 Wochen vor dem geplanten Termin für die Betriebsprüfung. Die Zeit sollten Sie nutzen, um die für die Prüfung benötigten Unterlagen auf den aktuellen Stand zu bringen. Mit der nachfolgenden Checkliste übersehen Sie [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.steuerweb.org/sieben-auf-einen-streich/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-886" style="margin: 10px;" title="Betriebsprüfung" src="http://www.steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/03/Betriebspruefung_02-150x150.jpg" alt="" width="150" /></a>Steht Ihnen demnächst eine Betriebsprüfung ins Haus? Dann sollten Sie sich auf die gut vorbereiten. Bescheid bekommen Sie und Ihr Steuerberater rund 4 Wochen vor dem geplanten Termin für die Betriebsprüfung. Die Zeit sollten Sie nutzen, um die für die Prüfung benötigten Unterlagen auf den aktuellen Stand zu bringen. <span id="more-1262"></span></p>
<h2><a href="http://www.steuerweb.org/category/betriebspruefung/"><strong>Mit der nachfolgenden Checkliste übersehen Sie keinen Punkt: </strong></a></h2>
<ol>
<li><strong>Sind Sie auf die Betriebsprüfung eingerichtet?</strong><br />
 Sind zum geplanten Prüfungstermin alle entscheidenden Personen verfügbar? Sollte z. B. der Geschäftsführer oder Sie selbst verhindert sein, verschieben Sie den Termin.</li>
<li><strong> Wo findet die Prüfung statt?</strong><br />
 Sofern sie in Ihren Räumlichkeiten durchgeführt wird, reservieren Sie einen entsprechenden Raum. Der Raum sollte normalen Büroansprüchen genügen. Ein Kellerverlies mit Holzstuhl wird vom Prüfer sicher nicht akzeptiert werden.</li>
<li><strong>Prüfungsdauer geklärt?</strong><br />
 Welche Vorstellungen hat der Prüfer vom zeitlichen Umfang? Das hängt natürlich auch von der Größe Ihres Unternehmens ab. In aller Regel ist der Prüfer an 3 bis 8 Werktagen vor Ort. Berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Terminabsprache.</li>
<li><strong> Alle Daten parat?</strong><br />
 In aller Regel wird der elektronische Datenzugriff mittels Datenträger (CD oder USB-Stick) angeordnet. Stellen Sie sicher, dass die Daten zu Prüfungsbeginn vorliegen. Kontrollieren Sie den Datenträger, bevor Sie ihn an den Prüfer aushändigen, damit nur die angeforderten Informationen überreicht werden. Darüber hinaus kann auch der unmittelbare Datenzugriff auf Ihr Buchführungssystem angeordnet werden.</li>
<li><strong>Buchungsunterlagen beisammen?</strong><br />
 Lassen Sie die angeforderten Buchhaltungsunterlagen vor Beginn der Prüfung in den reservierten Raum bringen. Sie haben dann ausreichend Zeit, die Unterlagen auf Vollständigkeit zu prüfen.</li>
<li><strong>Sonderfall: Elektronische Betriebsprüfung</strong><br />
 Bei einer elektronisch angeordneten Betriebsprüfung können Sie auf den umfangreichen Ausdruck der Konten und Journale verzichten. Der Prüfer erhält diese Daten über Ihren Datenträger. Dann können Sie Punkt 5 außen vor lassen.</li>
<li><strong> Alle Verträge beisammen?</strong><br />
 Suchen Sie alle Verträge heraus, die für den Prüfungszeitraum von Bedeutung sind. Prüfen Sie, ob alle Verträge noch so durchgeführt werden, wie sie ursprünglich vereinbart worden sind. Halten Sie sich vor Augen, dass der Prüfer nur die Verträge kennt. Der tatsächliche Ablauf in Ihrem Unternehmen ist ihm noch unklar. Der Finanzbeamte prüft die Verträge anhand der tatsächlichen Gegebenheiten Ihrer Buchführung. Abweichungen werden zu Nachfragen führen. Stellen Sie sich hierauf ein. </li>
</ol>
<h2><a href="http://www.steuerweb.org/category/betriebspruefung/"><strong>Und so wappnen Sie sich für Tag X</strong></a></h2>
<p>Vielleicht kennen Sie den Prüfer bereits. Falls nicht, wird er sich mit seinem Dienstausweis ausweisen. Das ist beim Einführungsgespräch wichtig für Sie Sie werden mit dem Betriebsprüfer ein Einführungsgespräch führen. In diesem Smalltalk sollten Sie bereits auf Besonderheiten im Prüfungszeitraum hinweisen, etwa wenn die Erreichbarkeit wegen einer Baustelle eingeschränkt war, der Krankenstand zeitweilig hoch oder Sie umfangreiche Renovierungsarbeiten haben vornehmen lassen. Falls Sie einen Steuerberater haben, sollte der bei dieser Einführungsrunde dabei sein. <strong><br />
 Tipp: </strong>Stellen Sie sich auch auf eine Betriebsbesichtigung ein.</p>
<h2><a href="http://www.steuerweb.org/category/betriebspruefung/"><strong>So sollten Sie Ihre Mitarbeiter vorbereiten</strong></a></h2>
<p>Legen Sie mit dem Prüfer die Auskunftspersonen fest. Teilen Sie ihm – vor allem aber auch Ihren Mitarbeitern – unmissverständlich mit, dass Sie oder die benannte Person der Gesprächspartner für alle steuerlich relevanten Dinge sind. Legen Sie intern fest, welcher Mitarbeiter für den Prüfer benötigte Unterlagen heraussucht. Weisen Sie diesen darauf hin, dass er ohne Rücksprache keine zusätzlichen Unterlagen an den Prüfer herausgegeben darf.</p>
<hr />
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<p>Eines ist so sicher wie das Amen in der Kirche: Die nächste Betriebsprüfung kommt bestimmt. Auch wenn Sie ein kleines Unternehmen haben – auch wenn Sie steuerlich ein unbeschriebenes Blatt sind – irgendwann erwischt es jeden &#8230; Und dann ist die Frage:</p>
<p><strong>Wird die Prüfung für Sie zu einem Drama mit 10.000 €, 15.000 €, 20.000 € oder mehr an Nachzahlung?</strong></p>
<p>Oder gehen Sie entspannt und sicher durch die Prüfung, während die Prüfer vom Finanzamt immer nervöser werden, weil sie bei Ihnen nicht einmal ein Haar in der Suppe finden?</p>
<p>Gönnen Sie sich diese Sicherheit. Mit diesen Tipps aus dem <a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/ean_betriebspruefung.html?sid=867176&amp;r_Anzeige_steuerweb">Erste-Hilfe-Set</a> <img src='http://www.steuerweb.org/wp-includes/images/smilies/icon_biggrin.gif' alt=':D' class='wp-smiley' /> ie aktuellen Gefahrenpunkte 2011: In welchen Fällen der Betriebsprüfer aktuell am häufigsten vor der Tür steht</p>
<ul>
<li>Prüfungsschwerpunkte 2011: Wo die Prüfer ganz besonders genau nachschauen</li>
<li>Wie Sie sich optimal auf die Prüfung vorbereiten, damit der Prüfer möglichst nichts zu meckern hat</li>
<li>Wie Sie dem Prüfer Grenzen aufzeigen, wenn er zu neugierig wird</li>
</ul>
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		</item>
		<item>
		<title>Aller guten Dinge sind 8</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/aller-guten-dinge-sind-8/</link>
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		<pubDate>Tue, 20 Sep 2011 08:14:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzamt]]></category>
		<category><![CDATA[Prüfungsanordnung]]></category>
		<category><![CDATA[sonderprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>

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		<description><![CDATA[Als Steuerverantwortlicher Ihres Unternehmens sollten Sie eine Prüfungsanordnung sehr aufmerksam lesen. Schließlich berechtigt die den Sonderprüfer, in Ihrem Unternehmen Ihre Geschäftsunterlagen genauestens unter die Lupe zu nehmen. So ist die Lage Das Bundesfinanzministerium hat Vordrucke zur Anordnung einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung und den Bericht der Umsatzsteuer-Sonderprüfung den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst (BMF-Schreiben vom 17.6.2011, Az. IV D [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.steuerweb.org/aller-guten-dinge-sind-8/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-473" style="margin: 10px;" title="Stempel Betriebsprüfung" src="http://www.steuerweb.org/wp-content/uploads/2009/07/Fotolia_5750857_XS-150x150.jpg" alt="" width="120" height="120" /></a>Als Steuerverantwortlicher Ihres Unternehmens sollten Sie eine Prüfungsanordnung sehr aufmerksam lesen. Schließlich berechtigt die den Sonderprüfer, in Ihrem Unternehmen Ihre Geschäftsunterlagen genauestens unter die Lupe zu nehmen. <span id="more-1259"></span></p>
<h2><a href="http://www.steuerweb.org/warum-der-verbrauch-ihres-autos-das-finanzamt-interessiert/"><strong>So ist die Lage</strong></a></h2>
<p>Das Bundesfinanzministerium hat Vordrucke zur Anordnung einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung und den Bericht der Umsatzsteuer-Sonderprüfung den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst (BMF-Schreiben vom 17.6.2011, Az. IV D 3 – S 7420/07/ 10023, Dok 2011/0480702).</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<h2><a href="http://www.steuerweb.org/steuererklarung-manche-fehler-sind-unverzeihlich/"><span style="text-decoration: underline;"><strong>Diese 8 Punkte sollten Sie prüfen</strong></span></a></h2>
<p><strong>1. Richtiges Finanzamt?</strong><br />
 Ist die Anordnung Ihrer Umsatzsteuer-Sonderprüfung vom zuständigen Finanzamt erlassen worden? Dies ist Ihr Betriebsstättenfinanzamt, also das Finanzamt, in dessen Bezirk Ihr Betrieb liegt.</p>
<p><strong>2. Datum enthalten?</strong><br />
 Die Prüfungsanordnung muss ein Datum enthalten. Denn davon ausgehend berechnet sich die Frist, innerhalb der Sie gegen die Anordnung einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung Einspruch einlegen können.<br />
 <strong>Das gilt: </strong>Die Frist beträgt einen Monat. Die Prüfungsanordnung gilt mit Ablauf des 3. Tages nach Aufgabe zur Post (Datum der Prüfungsanordnung) als bekannt gegeben.</p>
<p><strong>3. Steuernummer korrekt?</strong><br />
 Stimmt die in der Prüfungsanordnung angegebene Steuernummer mit der Steuernummer überein, unter der Sie Ihre monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen beim Finanzamt einreichen?</p>
<p><strong>4. Korrekte Firmierung?</strong><br />
 Ist der Name Ihres Unternehmens zutreffend angegeben? Stimmt die Rechtsform mit der im Handelsregister eingetragenen überein? Kommt es hier zu Abweichungen, ist die Prüfungsanordnung nichtig und entfaltet keinerlei Wirkung. <br />
 <strong><br />
 5. Prüfungszeitraum eingegrenzt?</strong><br />
 Ist der zu prüfende Zeitraum angegeben? Das Finanzamt kann sowohl die Umsatzsteuer-Voranmeldungen als auch die Umsatzsteuer-Jahreserklärungen vollumfänglich überprüfen. Der Fiskus hat aber auch die Möglichkeit, die Prüfung von vornherein auf bestimmte Sachverhalte zu beschränken. Diese werden Ihnen bereits in der Prüfungsanordnung mitgeteilt. <br />
 <strong>Tipp:</strong> Weitere Unterlagen für andere Zeiträume können dann, während der laufenden Prüfung, nicht nachgefordert werden.</p>
<p><strong>6. Prüfungsbeginn und -ort genannt?</strong><br />
 Sind Beginn und der Ort der Prüfung angegeben? Grundsätzlich soll die Prüfung in Ihrem Betrieb erfolgen. Sollten Sie dort über keine geeigneten Räumlichkeiten verfügen, kann die Prüfung im Finanzamt durchgeführt werden. Ist dies auch dort nicht möglich, findet die Prüfung bei Ihrem Steuerberater statt. Sofern eine Prüfung in den Räumlichkeiten Ihres Unternehmens nicht möglich sein sollte, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit dem Finanzamt in Verbindung. Dies gilt auch für die Fälle, in denen Sie aus betrieblichen Gründen die Prüfung verschieben müssen. Ein solcher Grund liegt z. B. dann vor, wenn der verantwortliche Mitarbeiter während der Prüfung im Urlaub ist oder zeitgleich bereits eine Prüfung der Sozialversicherung in Ihrem Unternehmen stattfindet.<br />
 <strong>Tipp:</strong> Sie sollten dem Prüfer einen ganz normalen Büroraum zuweisen können. Haben Sie nur Platz im Keller, sollten Sie auf Amt oder Steuerberater ausweichen. <br />
 <strong><br />
 7. Prüfer genannt?</strong><br />
 Ist der Name des Prüfers angegeben? Nur der in der Prüfungsanordnung angegebene  Prüfer ist vom Finanzamt beauftragt worden, Ihr Unternehmen zu prüfen. Wird vom Finanzamt ein anderer Prüfer eingesetzt, so muss Ihnen dies vor Prüfungsbeginn mitgeteilt werden.</p>
<p><strong>8. Rechtlicher Hinweis für den Verdachtsfall</strong><br />
 Die Erläuterungen zur Prüfungsanordnung enthalten bereits den Hinweis, wie sich das Finanzamt verhalten muss, sollte sich im Verlauf der Außenprüfung der Verdacht einer Steuerstraftat ergeben. In diesem Fall darf der Prüfer den Sachverhalt erst dann weiter ermitteln, wenn beispielsweise der Geschäftsführer oder der Steuerverantwortliche des Unternehmens über die Einleitung eines Steuerstraf- und Bußgeldverfahrens informiert worden ist.</p>
<h2><a href="http://www.steuerweb.org/wann-der-parkplatz-fur-ihre-mitarbeiter-umsatzsteuerfrei-bleibt/"><strong>Fehler gefunden? Und nun?</strong></a></h2>
<p><span style="text-decoration: underline;">Grundsätzlich haben Sie 2 Möglichkeiten: </span><br />
 1. Stellen Sie fest, dass ein Punkt in Ihrer Prüfungsanordnung nicht korrekt ist, können Sie den Sachbearbeiter, der in der Anordnung angegeben ist, anrufen und auf den Fehler hinweisen. Sie erhalten dann eine neue Prüfungsanordnung. <br />
 2. Oder Sie warten auf das Erscheinen des Prüfers und teilen ihm dann mit, dass es die von ihm zu prüfende Firma nicht gibt. Er müsste Ihr Unternehmen dann wieder verlassen und eine neue Prüfungsanordnung erlassen.</p>
<p>Sie können es sich schon denken: Besser, Sie verhalten sich kooperativ – und wählen die erste Variante.</p>
<hr />
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<p>Eines ist so sicher wie das Amen in der Kirche: Die nächste Betriebsprüfung kommt bestimmt. Auch wenn Sie ein kleines Unternehmen haben – auch wenn Sie steuerlich ein unbeschriebenes Blatt sind – irgendwann erwischt es jeden &#8230; Und dann ist die Frage:</p>
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<ul>
<li> Die <strong>aktuellen Gefahrenpunkte 2011</strong>: In welchen Fällen der Betriebsprüfer aktuell am häufigsten vor der Tür steht</li>
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<li>Wie Sie sich <strong>optimal auf die Prüfung vorbereiten</strong>, damit der Prüfer möglichst nichts zu meckern hat</li>
<li>Wie Sie dem <strong>Prüfer Grenzen aufzeigen</strong>, wenn er zu neugierig wird</li>
</ul>
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<p><strong>Aber:</strong></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Warum der Verbrauch Ihres Autos das Finanzamt interessiert</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/warum-der-verbrauch-ihres-autos-das-finanzamt-interessiert/</link>
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		<pubDate>Fri, 16 Sep 2011 10:06:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[fahrtenbuch]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzamt]]></category>
		<category><![CDATA[Firmenwagen]]></category>
		<category><![CDATA[Verbrauch]]></category>

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		<description><![CDATA[Den Verbrauch Ihres Autos sollten Sie im Auge behalten, wenn Sie ein Fahrtenbuch führen, um Ihren Firmenwagen möglichst steuergünstig abzurechnen. Das ist der Grund Immer mehr Selbstständige, die Fahrtenbuch führen, beobachten bei Finanzbeamten und Betriebsprüfern folgendes Vorgehen: Sie errechnen aus den im Fahrtenbuch verzeichneten Kilometern und den Tankquittungen, die Sie geltend machen, einen durchschnittlichen Spritverbrauch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.steuerweb.org/warum-der-verb…t-interessiert/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-943" style="margin: 10px;" title="Firmenwagen" src="http://www.steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/05/Fotolia_7090701_XS-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Den Verbrauch Ihres Autos sollten Sie im Auge behalten, wenn Sie ein Fahrtenbuch führen, um Ihren Firmenwagen möglichst steuergünstig abzurechnen.</p>
<p><strong>Das ist der Grund</strong><br />
 Immer mehr Selbstständige, die Fahrtenbuch führen, beobachten bei Finanzbeamten und Betriebsprüfern folgendes Vorgehen: Sie errechnen aus den im Fahrtenbuch verzeichneten Kilometern und den Tankquittungen, die Sie geltend machen, einen durchschnittlichen Spritverbrauch Ihres Firmenwagens.<span id="more-1257"></span></p>
<h2><a href="http://www.steuerweb.org/category/betriebspruefung/"><strong>Was der Prüfer mit der Information anfängt?</strong></a></h2>
<p>Ganz einfach: Liegt der aus Fahrtenbuch und Tankquittungen errechnete Verbrauch über den Angaben des Fahrzeugherstellers, gehen die Finanzbeamten davon aus, dass Sie auch Tankquittungen von einem privaten Auto oder Quittungen von Freunden und Bekannten steuerlich geltend machen.</p>
<p><strong>Beispiel: </strong><br />
 1.    In seinem Fahrtenbuch verzeichnet ein Selbstständiger 10.000 Kilometer.<br />
 2.    Für den betreffenden Zeitraum finden die Betriebsprüfer in seinen Belegen Tankquittungen über 700 Liter Benzin. <br />
 3.    Das ergibt einen Durchschnittsverbrauch von knapp 14 Litern auf 100 km. <br />
 4.    Dann vergleicht der schlaue Prüfer den errechneten Wert mit den Angaben des Herstellers.</p>
<p><strong>Die Folge:</strong><br />
 Der Finanzbeamte oder Betriebsprüfer könnte Ihr Fahrtenbuch komplett verwerfen. <br />
 Das bedeutet für Sie: <br />
 •    Bei einem nicht ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuch wird der Fiskus die private Nutzung bei mindestens 50-prozentiger betrieblicher Nutzung nach der Ein-Prozent-Regelung ermitteln. <br />
 •    In allen anderen Fällen schätzt er den Privatanteil.</p>
<p><strong>So sorgen Sie vor</strong><br />
 Überprüfen Sie Ihr Fahrtenbuch regelmäßig selbst mit dieser Methode. Prüfen Sie, ob die errechneten Werte im Bereich der Herstellerangaben liegen.</p>
<p><strong>Gut für Sie dabei:</strong><br />
 Bekanntermaßen sind die Angaben der Autohersteller zum Verbrauch meist zu optimistisch. In der Realität verbrauchen Autos meist spürbar mehr, als von den Herstellern versprochen.</p>
<p><strong>Tipp:</strong> Der ADAC liefert auf seinen Internetseiten realistischere Angaben zu allen Fahrzeugtypen.</p>
<h2><a href="http://www.steuerweb.org/category/betriebspruefung/"><strong>Diese Gründe könnten Ihren Mehrverbrauch rechtfertigen.</strong></a></h2>
<p>Doch vielleicht liegt Ihr Verbrauch ja sogar noch darüber. <br />
 Dann sollten Sie sich Ihr Fahrverhalten anschauen:<br />
 •    Transportieren Sie häufiger schwere Gegenständen oder Waren?<br />
 •    Ziehen Sie mit Ihrem Firmenwagen häufig einen Anhänger?<br />
 Beides kann den Spritverbrauch deutlich nach oben treiben. Weisen Sie einen kritischen Prüfer auf solche Faktoren hin!<br />
 Trifft auch das nicht zu, überprüfen Sie alle Tankquittungen, ob sich versehentlich private Quittungen eingeschmuggelt haben. Ist das der Fall, sollten Sie diese jetzt rechtzeitig aussortieren.</p>
<hr />
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<h2><a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/bus_firmenwagen.html?sid=879470&amp;r_Anzeige_steuerweb"><span style="color: #ff0000;">Benzinpreise explodieren: So sparen Sie jetzt wenigstens bei der Steuer</span></a></h2>
<p>Beim <a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/bus_firmenwagen.html?sid=879470&amp;r_Anzeige_steuerweb">Firmenwagen </a>zahlen viele Selbstständige zu viel Geld ans Finanzamt. Zusammen mit den stetig steigenden Spritpreisen müssen Sie beim Firmenwagen so gleich doppelt tief in die Tasche greifen.</p>
<p>Mit dem <a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/bus_firmenwagen.html?sid=879470&amp;r_Anzeige_steuerweb">Spezialreport „Firmenwagen“ </a>zeigen wir Ihnen, wie Sie wenigstens die Steuerlast bei Ihrem PKW senken können. Prüfen Sie damit selbst, ob Sie zu viel zahlen – und wo Sie sparen können.</p>
<p>Der <a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/bus_firmenwagen.html?sid=879470&amp;r_Anzeige_steuerweb">Spezialreport „Firmenwagen“</a> hilft Ihnen zuverlässig:</p>
<ul>
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</ul>
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		</item>
		<item>
		<title>Keine Angst vor dem Zeitreihenvergleich</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/keine-angst-vor-dem-zeitreihenvergleich/</link>
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		<pubDate>Wed, 17 Aug 2011 12:53:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[Rohgewinnaufschlag]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerschätzung]]></category>
		<category><![CDATA[Zeitreihenvergleich]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuerweb.org/?p=1231</guid>
		<description><![CDATA[Haben Sie Ihre Geschäfte ordentlich geführt und korrekt verbucht, brauchen Sie bei einer digitalen Betriebsprüfung des Finanzamts Abweichungen beim Zeitreihenvergleich nicht zu fürchten. Dafür sorgt ein Urteil des Finanzgerichts Köln (Az. 6 K 3954/07). So lag der Fall Das Finanzamt hatte bei der Betriebsprüfung einer Schank- und Speisewirtschaft mit einem Zeitreihenvergleich erhebliche Schwankungen beim Rohgewinnaufschlag [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.steuerweb.org/keine-angst-vor-dem-zeitreihenvergleich/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-829" title="E-Commerce" src="http://www.steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/01/Fotolia_603994_XS-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Haben  Sie Ihre Geschäfte ordentlich geführt und korrekt verbucht, brauchen  Sie bei einer digitalen Betriebsprüfung des Finanzamts Abweichungen beim  Zeitreihenvergleich nicht zu fürchten. Dafür sorgt ein Urteil des  Finanzgerichts Köln (Az. 6 K 3954/07).<span id="more-1231"></span></p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/category/betriebspruefung/" target="_blank"><strong>So lag der Fall</strong></a></h3>
<p>Das  Finanzamt hatte bei der Betriebsprüfung einer Schank- und  Speisewirtschaft mit einem Zeitreihenvergleich erhebliche Schwankungen  beim Rohgewinnaufschlag festgestellt. Mithilfe eines EDV-Programms  ermittelte der Prüfer den wöchentlichen Wareneinkauf und setzte ihn ins  Verhältnis zum Umsatz.</p>
<p>Wegen einiger Mängel bei der Kassenführung  erklärte der Prüfer die Buchführung für nicht ordnungsgemäß und  schätzte den Gewinn, indem er den Rohgewinnaufschlag aus einem  begrenzten Zeitraum seines Zeitreihenvergleichs zugrunde legte.</p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/category/betriebspruefung/" target="_blank"><strong>BFH-Richter untersagen die willkürliche Schätzung</strong></a></h3>
<p>Der Kläger hält die Schätzung des Finanzamts, die zu einer Steuernachforderung von 89.000 € führte, für nicht zutreffend.</p>
<p>Das Finanzgericht gab der Klage des Gastwirts in vollem Umfang statt.</p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/category/betriebspruefung/" target="_blank"><strong><a>Die Begründung der Richter</a> </strong></a></h3>
<p>Die  Finanzrichter gelangten zu der Überzeugung, dass die Buchführung des  Gastwirts formell ordnungsgemäß ist. Sie stuften es als nicht zulässig  ein, dass das Finanzamt wegen kleinerer Beanstandungen bei der  Kassenführung die gesamte Buchführung als nicht ordnungsgemäß einstuft.</p>
<p>Den Fall ließen die Richter zur Revision vor dem Bundesfinanzhof (BFH) zu.</p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/category/betriebspruefung/" target="_blank"><strong>Das bedeutet das Urteil für Sie</strong></a></h3>
<ol>
<li>Bei einer ordnungsgemäßen Buchführung ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Gewinn richtig ausgewiesen wurde.</li>
<li>Das Finanzamt darf den Gewinn nur dann schätzen, wenn es diese Vermutung widerlegen kann.</li>
<li>Das  Finanzamt darf allein die Schwankungen beim Rohgewinnaufschlag, die es  bei einem Zeitreihenvergleich ermittelt hat, nicht nutzen, um den Gewinn  zu schätzen.</li>
<li>Es ist außerdem willkürlich, wenn das Finanzamt sich einen Zeitraum herausgreift und diesen für repräsentativ erklärt.</li>
</ol>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/category/betriebspruefung/" target="_blank"><strong>Kein Verdacht auf Manipulation: Chi-Quadrat-Test schlug nicht an</strong></a></h3>
<p>In  dem Fall kam hinzu, dass der Chi-Quadrat-Test keine Auffälligkeiten  zeigte. Mit diesem Test wird bei großen Zahlenmengen (hier: bei den  Aufzeichnungen der Kasseneinnahmen in 3 Jahren) die Verteilung der  Ziffern 0 bis 9 geprüft und festgestellt, ob das Ergebnis  mathematisch-statistisch signifikant ist. Das ist der Fall, wenn  Aufzeichnungen manipuliert werden, weil unbewusst persönliche  Lieblingszahlen häufiger verwendet werden.</p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/category/betriebspruefung/" target="_blank"><strong>Hintergrund: Das sollten Sie über den Rohgewinnaufschlag wissen</strong></a></h3>
<p>Betriebsprüfer  werden bei einer Betriebsprüfung Ihre Buchführungsdaten nutzen, um mit  ihrem EDV-Programm (IDEA) Zeitreihenvergleiche zu erstellen. Der  Rohgewinnaufschlag lässt sich anhand der Jahreswerte ermitteln.</p>
<p>Schwankungen  beim Rohgewinnaufschlag, die sich im Laufe eines Jahres ergeben, können  mit einem Zeitreihenvergleich ermittelt werden. Stellt der  Betriebsprüfer mit seinem Zeitreihenvergleich fest, dass Ihre  Aufschlagsätze im Laufe eines Jahres unterschiedlich hoch sind, bedeutet  dies nicht, dass Sie nicht alle Erlöse erfasst haben.</p>
<p>Die Zeiten in einem Zeitreihenvergleich sind oft nicht miteinander vergleichbar. Abweichungen können auftreten, weil</p>
<ul>
<li>auch  bei einem Gastronomiebetrieb der Wareneinkauf nicht gleichbleibend ist,  sondern ein Teil der Produkte auf Vorrat gekauft wird und</li>
<li>der  Einkaufspreis von Waren derselben Art und Güte (insbesondere bei  frischen Produkten) saisonbedingt größeren Schwankungen unterliegen  kann.</li>
</ul>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/category/betriebspruefung/" target="_blank"><strong>Darauf sollten Sie achten</strong></a></h3>
<p>Das Urteil des Finanzgerichts Köln zeigt, dass eine formell ordnungsgemäße Buchführung kein Selbstzweck ist. <br />
 Achten  Sie peinlich genau darauf, dass Sie Ihre Geschäfte stets korrekt  verbuchen. Ohne formelle Mängel oder bei nur geringfügigen Mängeln, wie  sie fast immer auftreten, muss Ihnen das Finanzamt dann nämlich im  Einzelnen nachweisen, dass Sie Einnahmen nicht erfasst haben.</p>
<p><strong>Fazit:</strong> Eine ordnungsgemäße Buchführung schützt Sie somit vor Umsatz- und Gewinnschätzungen durch das Finanzamt.</p>
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<p><span style="color: #cc0000;"><span style="font-size: medium;"><strong>Souverän beim Finanzamt</strong></span></span></p>
<p><strong>Sie sind häufig unsicher, wie Sie sich dem Finanzamt gegenüber richtig verhalten?</strong></p>
<p><strong></p>
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<p></strong></p>
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<ul>
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<li>Dank praxisnaher Beispiele können Sie alle Tipps ganz einfach auf Ihren konkreten Fall anwenden.</li>
<li>Mit Hilfe der übersichtlichen Checklisten und Leitfäden wissen Sie genau, wie Sie vorgehen müssen, um sich gegenüber dem Finanzamt durchzusetzen.</li>
</ul>
<p>Das <a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/eau_finanzamt.html?r_18082011_steuerweb" target="_blank">Praxis-Paket „Souverän beim Finanzamt“</a> erhalten Sie jetzt kostenlos als Dankeschön zum kostenlosen Sofort-Download:</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Das darf der Lohnsteuerprüfer</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/das-darf-der-lohnsteuerprufer/</link>
		<comments>http://www.steuerweb.org/das-darf-der-lohnsteuerprufer/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 09 Aug 2011 16:10:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsprüfer]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuer-Außenprüfung]]></category>

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		<description><![CDATA[Eines vorweg: Bei der Lohnsteuer-Außenprüfung wird zwar nur ein begrenztes Rechtsgebiet geprüft. Der Prüfer darf dennoch Ihre Geschäftsunterlagen umfassend einsehen. In aller Regel wird der Prüfer folgende Unterlagen anfordern: Lohnsteuerkarten 2010 Bescheinigung über den Lohnsteuerabzug 2011 Lohnkonten Sozialversicherungsrechtlich zu führende Aufzeichnungen Stunden bzw. Tätigkeitsnachweise Personalakten Ihrer Mitarbeiter, einschließlich Aushilfen (hier geht es um die Arbeitsverträge [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.steuerweb.org/das-darf-der-lohnsteuerprufer/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-402" title="bilanzprüfung" src="http://www.steuerweb.org/wp-content/uploads/2009/06/Fotolia_1218106_XS1-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Eines  vorweg: Bei der Lohnsteuer-Außenprüfung wird zwar nur ein begrenztes  Rechtsgebiet geprüft. Der Prüfer darf dennoch Ihre Geschäftsunterlagen  umfassend einsehen.</p>
<p>In aller Regel wird der Prüfer folgende Unterlagen anfordern:<span id="more-1228"></span></p>
<ul>
<li>Lohnsteuerkarten 2010</li>
<li>Bescheinigung über den Lohnsteuerabzug 2011</li>
<li>Lohnkonten</li>
<li>Sozialversicherungsrechtlich zu führende Aufzeichnungen</li>
<li>Stunden bzw. Tätigkeitsnachweise</li>
<li>Personalakten  Ihrer Mitarbeiter, einschließlich Aushilfen (hier geht es um die  Arbeitsverträge und individuellen Vereinbarungen; Beurteilungen oder  Krankheitsakten brauchen Sie nicht vorzulegen)</li>
<li>Ihre gesamte kaufmännische Buchführung, wie sie bei einer „normalen“ Betriebsprüfung angefordert wird</li>
</ul>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/category/betriebspruefung/" target="_blank"><strong>Wozu die kaufmännische Buchführung gut sein soll?</strong></a></h3>
<p>Vielleicht  fragen Sie sich, wozu der Betriebsprüfer die kaufmännische Buchführung  einsehen will. Im Rahmen der Lohnsteuer-Außenprüfung wird der Prüfer  auch eine Stundenkalkulation durchführen. Er will feststellen, ob der  von Ihnen erklärte Umsatz mit den jeweils gemeldeten Stunden erzielt  werden kann. Hierfür benötigt er Ihre Unterlagen über die sonstige  Buchführung.</p>
<p><strong>Beispiel: </strong><br />
 <em>Ihr Unternehmen ist im  Gastronomiebereich tätig. Der Prüfer wird nun die von Ihnen erklärten  Tagesumsätze mit Ihrem Lohnaufwand in Beziehung setzen. Hohe Umsätze  können z. B. in der Außengastronomie nur dann erzielt werden, wenn  entsprechendes Personal eingesetzt wird. Ohne Ihre kaufmännische  Buchführung wäre dieser Quervergleich nicht möglich. </em></p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/category/betriebspruefung/" target="_blank"><strong>Dieses Recht auf Information genießen Sie</strong></a></h3>
<p>Der  Lohnsteuerprüfer wird Sie nicht sofort über jeden einzelnen Punkt  seiner Feststellungen informieren. Wenn Sie ihn aber zwischenzeitlich  aufsuchen und sich nach Feststellungen erkundigen, wird er Sie über den  Stand der Prüfung informieren.<strong><br />
 </strong></p>
<h3><strong> <a href="http://www.steuerweb.org/category/betriebspruefung/" target="_blank">Prüfpunkte kommen vor der Schlussbesprechung</a></strong></h3>
<p>Es  ist ein Gebot der Fairness, dass Ihnen die Finanzverwaltung angemessene  Zeit (rund 1-2 Wochen) vor der Schlussbesprechung die  Prüfungsfeststellungen mitteilt, sofern es der Prüfer nicht schon vorab  im Rahmen seiner Informationspflicht getan hat.</p>
<p><strong>Achtung:</strong> Sie können nicht unvorbereitet in ein Gespräch gehen, um sich dann ad  hoc verteidigen zu müssen. Werden Sie während der laufenden Prüfung  nicht über die Sachverhaltsfeststellungen informiert, lehnen Sie eine  Schlussbesprechung ohne schriftliche Zusammenstellung der  Besprechungspunkte ab.<strong><br />
 </strong></p>
<h3><strong> <a href="http://www.steuerweb.org/category/betriebspruefung/" target="_blank">Das sollten Sie über die Schlussbesprechung wissen</a></strong></h3>
<p>Ziel  der Schlussbesprechung ist es, Einigkeit über alle Feststellungen der  Lohnsteuer-Außenprüfung zu erzielen. Teilnehmer der Schlussbesprechung  sind:</p>
<ul>
<li>Sie als Steuerverantwortlicher,</li>
<li>Ihr Mitarbeiter der Lohnbuchhaltung</li>
<li>oder auch noch Ihr Steuerberater</li>
<li>und ggf. auch Ihr Geschäftsführer.</li>
</ul>
<p>Auf Seiten des Finanzamts nehmen teil:</p>
<ul>
<li>der Lohnsteuerprüfer und</li>
<li>sein Sachgebietsleiter.</li>
</ul>
<p><strong>Tipp:</strong> Auch wenn Sie Ihre rechtlichen Gestaltungen vollkommen anders auslegen  als der Prüfer, unterlassen Sie persönliche Angriffe. Dafür gibt es den  Rechtsweg.</p>
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<ul>
<li>Die aktuellen Gefahrenpunkte: In welchen Fällen der Betriebsprüfer aktuell am häufigsten vor der Tür steht</li>
<li>Prüfungsschwerpunkte: Wo die Prüfer besonders genau nachschauen</li>
<li>Wie Sie sich optimal auf die Prüfung vorbereiten, damit der Prüfer möglichst nichts zu meckern hat</li>
<li>Wie Sie dem Prüfer Grenzen aufzeigen, wenn er zu neugierig wird</li>
</ul>
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