Der Fiskus zieht die Daumenschrauben rund die Betriebsprüfung bedenklich an. So darf der Betriebsprüfer nun bereits dann die Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) einschalten, wenn die Schwelle zum Anfangsverdacht auf eine mögliche Straftat nicht mal überschritten wurde.
So ist die Rechtslage:
Die BuStra entscheidet, ob und wann ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung gegen die Steuerverantwortlichen eingeleitet wird. Darüber informiert ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 31.8.2009 über die Änderung des § 10 Abs. 1 der geänderten Betriebsprüfungsordnung (BpO), die diese Frage regelt.
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Früher waren Betriebsprüfungen eher etwas, mit dem größere Unternehmen rechnen mussten. Doch seit Jahren schon betrifft es immer mehr Selbstständige und Kleinunternehmer. Sie können einiges dafür tun, damit Ihnen der ungebetene Besuch vom Finanzamt erspart bleibt. weiterlesen »
Bei einer Betriebsprüfung werden die betrieblichen und nicht die privaten Verhältnisse eines Unternehmens geprüft. Da besteht grundsätzlich kein Recht auf Sichtung von privaten Unterlagen. Doch damit nimmt es der Fiskus nicht immer so genau und fordert munter die Privatkonten von Ihnen an. Das geht seit kurzem sogar ohne Strafverfahren. weiterlesen »
Der BFH hat in zwei Verfahren zum Datenzugriff des Finanzamts und der Betriebsprüfer Stellung genommen.
In den Fällen ging es um den Umfang des Zugriffsrechts der Finanzverwaltung bei einer Betriebsprüfung, wenn das zu überprüfende Unternehmen ein Datenverarbeitungssystem einsetzt und in der Prüfungsanordnung der Datenzugriff mit angeordnet wird. weiterlesen »
Die von Ihnen als Arbeitgeber zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge berechnen Sie vom Arbeitsentgelt Ihrer Mitarbeiter. Die Beitragsansprüche der Sozialversicherungsträger und damit Ihre Beitragspflicht entstehen, sobald Ihre Mitarbeiter die Voraussetzungen dafür erfüllen, dass Sie ihnen Entgelt zu zahlen haben. Das kann auch aufgrund eines Tarifvertrags der Fall sein, wie ein Beispiel aus dem Einzelhandel zeigt. weiterlesen »
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Noch nie war es für die Betriebsprüfer des Finanzamts so einfach, steuerliche Fehler und Versäumnisse in den deutschen Unternehmen offenzulegen und damit hohe Steuernachzahlungen auszulösen. Möglich macht dies die digitale Betriebsprüfung. Sie ermöglicht den Betriebsprüfern den direkten Zugang zur Hard- und Software in Ihrer Lohn- und Gehaltsbuchhaltung. Außerdem können die Betriebsprüfer verlangen, alle sie interessierenden Daten auf einer CD-ROM gespeichert mitzunehmen.
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