Die von Ihnen als Arbeitgeber zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge berechnen Sie vom Arbeitsentgelt Ihrer Mitarbeiter. Die Beitragsansprüche der Sozialversicherungsträger und damit Ihre Beitragspflicht entstehen, sobald Ihre Mitarbeiter die Voraussetzungen dafür erfüllen, dass Sie ihnen Entgelt zu zahlen haben. weiterlesen »
Tarifvertrag: Nachträglich können Sozialabgaben fällig werden
Lohnsteuer-Außenprüfung: Richter stoppen übereifrige Finanzbeamte
Noch nie war es für die Betriebsprüfer des Finanzamts so einfach, steuerliche Fehler und Versäumnisse in den deutschen Unternehmen offenzulegen und damit hohe Steuernachzahlungen auszulösen. Möglich macht dies die digitale Betriebsprüfung. Sie ermöglicht den Betriebsprüfern den direkten Zugang zur Hard- und Software in Ihrer Lohn- und Gehaltsbuchhaltung. Außerdem können die Betriebsprüfer verlangen, alle sie interessierenden Daten auf einer CD-ROM gespeichert mitzunehmen.

