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	<title>Steuerweb &#187; Bilanzierung</title>
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	<description>Alles zum Thema Steuern</description>
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		<title>Vorsicht: Umgehen Sie diese 10 Fallen in Ihrer Buchführung</title>
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		<pubDate>Thu, 10 Nov 2011 00:16:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bilanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[Bilanz]]></category>
		<category><![CDATA[Buchführung]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzamt]]></category>

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		<description><![CDATA[Die folgenden 10 Posten Ihrer Bilanz wird sich Ihr Sachbearbeiter im Finanzamt genauer anschauen. Checken Sie sie lieber gleich auch noch mal. Sicher ist sicher! Falle 1: Rückstellungen Rückstellungen prüfen Finanzbeamte immer ganz genau. Schließlich mindern Sie mit Ihnen vergleichsweise bequem Ihren Gewinn – und damit auch die Steuer. Seien Sie hier also auf Rückfragen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.steuerweb.org/vorsicht-umgehen-sie-diese-10-fallen-in-ihrer-buchfuhrung/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-201" title="bilanzen" src="http://www.steuerweb.org/wp-content/uploads/2009/06/Fotolia_1473916_XS-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Die  folgenden 10 Posten Ihrer Bilanz wird sich Ihr Sachbearbeiter im  Finanzamt genauer anschauen. Checken Sie sie lieber gleich auch noch  mal. Sicher ist sicher!<span id="more-1276"></span><strong><br />
 </strong></p>
<h3><strong>Falle 1: Rückstellungen</strong></h3>
<p>Rückstellungen  prüfen Finanzbeamte immer ganz genau. Schließlich mindern Sie mit Ihnen  vergleichsweise bequem Ihren Gewinn – und damit auch die Steuer. Seien  Sie hier also auf Rückfragen vorbereitet.</p>
<p><strong>Tipp: </strong>Dokumentieren  Sie zumindest in Ihren Handakten die Rechenschritte und Überlegungen  dazu, wie Sie die einzelnen Rückstellungs-Werte ermittelt haben. Bei  besonders gravierenden Rückstellungen sollten Sie die Berechnungen im  Erläuterungsteil Ihrer Bilanz darstellen – das bewahrt Sie womöglich vor  einer Betriebsprüfungsmeldung. <strong><br />
 </strong></p>
<h3><strong>Falle 2: Fremdleistungen</strong></h3>
<p>Auch  Fremdleistungen sind Finanzbeamten von Grund auf verdächtig. Sie schaut  er sich mit Sicherheit genau an. Sie sind auch eine einträgliche Quelle  für Kontrollmitteilungen an andere Finanzämter. Also Vorsicht!</p>
<p><strong>Tipp: </strong>Stellen Sie sicher, dass nur „echte“ Fremdleistungen auf dem Konto „Fremdleistungen“ gebucht werden.</p>
<h3><strong>Falle 3: Umsatzsteuer</strong></h3>
<p>Bei der Umsatzsteuer nehmen die Finanzämter standardmäßig eine Verprobung in den Finanzämtern vor, um Fehler aufzudecken.</p>
<p><strong>Tipp:</strong> Achten Sie darauf, dass Sie beispielsweise auch private Nutzungen der Umsatzsteuer unterwerfen.</p>
<p><strong>Achtung:</strong> Noch größeren Wert legt das Finanzamt auf die Vorsteuer-Verprobung.  Fügen Sie Ihrer Umsatzsteuer-Erklärung ruhig auch eine  Vorsteuer-Ermittlung aus Ihrer Buchführung bei. Schaden kann es nicht.</p>
<h3><strong>Falle 4: Abschlusszahlung</strong></h3>
<p>Im  Rahmen des Jahresabschlusses werden Fehlbuchungen korrigiert und bisher  unterlassene Buchungen nachgeholt. Dies kann dazu führen, dass die  Abschlusszahlung im Rahmen der Umsatzsteuer-Jahreserklärung entsprechend  hoch ausfällt.</p>
<p><strong>Achtung:</strong> Ab einer Abschlusszahlung von  50.000 € schrillen bei den Finanzbeamten die Alarmglocken. Ab 100.000 €  können Sie sicher sein, dass die Steuerfahnder in den Startlöchern  stehen.</p>
<h3><strong>Falle 5: Voranmeldungen</strong></h3>
<p>Auch die Kontrolle,  ob ein Umsatz im jeweiligen Monat versteuert worden ist, gehört im  Zeitalter von EDV zu den Standardübungen der Finanzämter. Nehmen Sie es  daher mit den Voranmeldungen unbedingt ganz genau. Sonst können Sie sich  schnell dem Vorwurf der Steuerverkürzung ausgesetzt sehen.</p>
<h3><strong>Falle 6: Umsatzsteuer-Nachschau</strong></h3>
<p>Im  Rahmen der Umsatzsteuer-Nachschau wird die Korrektur der zutreffenden  Versteuerung geprüft. Kommt es hierbei zu Auffälligkeiten, wird der  Sachbearbeiter eine Meldung an den Veranlagungsbezirk absetzen.</p>
<p><strong>Tipp: </strong>Nehmen  Sie es mit der korrekten Abwicklung bitte ebenfalls sehr genau. Tun Sie  das nicht, ist eine Betriebsprüfung nur noch eine Frage von wenigen  Monaten.</p>
<h3><strong>Falle 7: Gewerbesteuer</strong></h3>
<p>Bei den  gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen prüft der Finanzbeamte  standardmäßig, ob die Hinzurechnungen so vorgenommen worden sind, wie  sie sich aus der Bilanz ergeben. <br />
 <strong><br />
 Tipp: </strong>Tragen Sie alle  Posten wie etwa die Dauerschuldzinsen auch wirklich in voller Höhe ein.  Der Finanzbeamte wird sie mit ziemlicher Sicherheit prüfen. Im Gegenzug  prüft der Fiskus aber auch steuermindernde Faktoren, wie beispielsweise  die Kürzung um den Einheitswert der vorhandenen Betriebsgrundstücke.  Achten Sie darauf, dass der Betrag nachvollziehbar aufgeschlüsselt ist.<strong><br />
 </strong></p>
<h3><strong>Falle 8: Körperschaftsteuer</strong></h3>
<p>Bei  der Körperschaftsteuererklärung ermittelt der Fiskus das zu  versteuernde Einkommen ausgehend von Ihrem Bilanzgewinn. Ohne die  entsprechenden Buchungsbelege kann Ihr Sachbearbeiter den ermittelten  Gewinn nicht überprüfen. Daher wird er die Anlagen A („Nichtabziehbare  Aufwendungen“) und die Anlage WA („Weitere Anträge“) umso gründlicher  checken.</p>
<p><strong>Tipp: </strong>Achten Sie daher darauf, dass Sie für alle  Steueranrechnungsbeträge entsprechende Original-Belege Ihrer  Körperschaftsteuererklärung beifügen. Treten beim Finanzamtscheck  Differenzen auf, ist das oft der Grund für eine Meldung zur  Betriebsprüfung.</p>
<h3><strong>Falle 9: Nicht abziehbare Aufwendungen</strong></h3>
<p>Erliegen  Sie nicht der Versuchung, Korrekturen bei den in Ihrer Bilanz gebuchten  „nicht abziehbaren Aufwendungen“ unter den Tisch fallen zu lassen.  Haben Sie etwa die Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen als  Betriebsausgabe gewinnmindernd berücksichtigt, müssen Sie jetzt eine  entsprechende Korrektur vornehmen.</p>
<h3><strong>Falle 10: Hohe Abschlusszahlungen </strong></h3>
<p>Haben  Sie vielleicht wegen sinkender Gewinne eine Reduzierung der  Vorauszahlungen für die Körperschaftssteuer beantragt, schrillen im  Finanzamt die Alarmglocken, wenn es in der Jahreserklärung zu einer  hohen Abschlusszahlung kommt.</p>
<p><strong>Das ist das Problem: </strong><br />
 Müssen  Sie mehr als 100.000 € Körperschaftssteuer nachzahlen, muss Ihr  Sachbearbeiter intern zu den Gründen Stellung nehmen. Da macht es sich  alles andere als gut, wenn Sie vorher einen Herabsetzungsantrag gestellt  hatten, in dem Sie von einem Gewinn in der Nähe von 0 € ausgegangen  sind.</p>
<p><strong>Mögliche Folge für Sie:</strong><br />
 Sie können sich in diesen  Fällen darauf einstellen, dass Ihre nächste Steuererklärung  gegebenenfalls vorab angefordert oder für sie über den 31.12. hinaus  keine Fristverlängerung gewährt wird. Gleichzeitig ist eine Meldung an  die Betriebs-Prüfungsstelle wahrscheinlich, um die Gründe für den  schwankenden Gewinnverlauf aufzuklären. In dem Fall kontrolliert dann  gleich der Sachgebietsleiter mit.</p>
<p><strong>Tipp:</strong> Sie lösen Ihr  Problem mit einem einfachen Antrag: Beantragen Sie eine Heraufsetzung  Ihrer Vorauszahlungen. Von dieser Möglichkeit machen in der Praxis nur  besonders gut beratene Unternehmen Gebrauch.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Bilanz: Packen Sie Ihren Anhang bloß gut in den Anhang</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/bilanz-packen-sie-ihren-anhang-blos-gut-in-den-anhang/</link>
		<comments>http://www.steuerweb.org/bilanz-packen-sie-ihren-anhang-blos-gut-in-den-anhang/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 06 Jul 2011 21:09:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bilanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Angehörige]]></category>
		<category><![CDATA[Bilanz]]></category>
		<category><![CDATA[BilMoG]]></category>
		<category><![CDATA[verbundene Personen]]></category>
		<category><![CDATA[verbundene Unternehmen]]></category>

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		<description><![CDATA[Informationen über Geschäfte mit verbundenen Unternehmen und Personen gehören in den Anhang. Aber Sie brauchen es nun auch nicht gleich zu überstürzen und den Minijob Ihres Sohnes in der Lagerdisposition oder die Telefondienste Ihrer Ehefrau dort anzugeben. Das wäre dann sicher auch wieder nicht nötig. So ist die Rechtslage Im Anhang Ihres Jahresabschlusses müssen Sie [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.steuerweb.org/bilanz-packen-sie-ihren-anhang-blos-gut-in-den-anhang/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-844" title="Bilanz" src="http://www.steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/01/Fotolia_107931_XS-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Informationen  über Geschäfte mit verbundenen Unternehmen und Personen gehören in den  Anhang. Aber Sie brauchen es nun auch nicht gleich zu überstürzen und  den Minijob Ihres Sohnes in der Lagerdisposition oder die Telefondienste  Ihrer Ehefrau dort anzugeben. Das wäre dann sicher auch wieder nicht  nötig. <span id="more-1209"></span></p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/category/bilanzierung/" target="_blank"><strong>So ist die Rechtslage</strong></a></h3>
<p>Im Anhang Ihres  Jahresabschlusses müssen Sie Informationen zu Geschäftsbeziehungen mit  nahestehenden Unternehmen oder nahestehenden Personen nach den  Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) nur dann  aufführen, wenn diese drei Voraussetzungen erfüllt sind:</p>
<ol>
<li>Bei  bilanzierenden Unternehmen mit nahestehenden Unternehmen oder  nahestehenden Personen sind Geschäftsbeziehungen zustande gekommen,</li>
<li>diese Geschäfte sind zu nicht marktüblichen Bedingungen zustande gekommen und</li>
<li>diese Geschäfte sind wesentlich.</li>
</ol>
<p>Sonst brauchen Sie diese Geschäfte nicht im Anhang zu berücksichtigen.</p>
<p>Das sieht der mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) neu gefasste § 285 Nr. 21 Handelsgesetzbuch (HGB) vor.</p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/category/bilanzierung/" target="_blank"><strong>Sie brauchen auch nicht doppelt zu moppeln</strong></a></h3>
<p>Sie  brauchen natürlich auch mit den verschärften Anhangpflichten nach § 285  Nr. 21 HGB nicht doppelt zu moppeln. Die neue Regelung greift daher  nicht, wenn</p>
<ul>
<li>Ihr Unternehmen eine Konzernbilanz aufstellt und</li>
<li>in dieser Konzernbilanz (nahe stehende) Unternehmen einbezogen sind, bei denen Sie 100% der Anteile halten.</li>
</ul>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/category/bilanzierung/" target="_blank"><strong>Und dann kommt es auch noch auf die Größe Ihres Unternehmens an</strong></a></h3>
<p>Sehen  Sie sich nun in der Pflicht, sollten Sie aber vorher noch kurz checken,  ob Sie auch wirklich müssen. Dabei hilft ein Blick auf die  Größenklassen. <br />
 <strong><br />
 So ist die Lage:</strong></p>
<ul>
<li>Befreit von diesen  strengen Angabenpflichten im Anhang sind nach § 288 Abs. 1 und 2 HGB  kleine Kapitalgesellschaften und mittelgroße GmbHs.</li>
<li>Verpflichtet sind dagegen bei Vorliegen der Voraussetzungen große Kapitalgesellschaften und mittelgroße Aktiengesellschaften.</li>
</ul>
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<p><span style="color: #ff0000;"><span style="font-size: medium;"><strong>BilMoG: Da führt kein mehr Weg dran vorbei!</strong></span></span></p>
<p><span style="color: #ff0000;"><strong>Seit 2010 ist eine Bilanzierung nach dem BilMoG Pflicht!<br />
 </strong></span><br />
 Erhalten Sie hier alle Infos:</p>
<ul>
<li>Welche <strong>Vorschriften</strong> Sie beachten müssen</li>
<li>Welche <strong>Wahlrechte</strong> verändert wurden</li>
<li>Was sich bei <strong>latenten Steuern </strong>verändert hat</li>
<li>Und vieles mehr</li>
</ul>
<p><a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/fib_bilmog.htm?r_07072011_steuerweb" target="_blank">„Rechnungswesen aktuell“</a> und der <a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/fib_bilmog.htm?r_07072011_steuerweb" target="_blank">Spezialreport „BilMoG: Alle Änderungen auf einen Blick“</a> machen es möglich.<br />
 <a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/fib_bilmog.htm?r_07072011_steuerweb" target="_blank"><strong><br />
 Klicken Sie gleich hier – und machen Sie sich BilMoG-fit!</strong></a></p>
<p>Lesen Sie im Report:</p>
<ul>
<li>Kommen durch das BilMoG <strong>höhere Steuerzahlungen</strong> auf Sie zu?</li>
<li>Welche <strong>Bilanzierungsmöglichkeiten</strong> wurden eingeschränkt?</li>
<li>Wo ergeben sich <strong>neue Wahlmöglichkeiten</strong>? Und welche wurden abgeschafft?</li>
<li>Welche <strong>Übergangsregelungen</strong> auf das BilMoG gibt es?</li>
</ul>
<p>Erfahren Sie all dies übersichtlich, leicht verständlich und anhand vieler Praxisbeispiele. Exklusiv für Newsletter-Abonnenten.</p>
<p><a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/fib_bilmog.htm?r_07072011_steuerweb" target="_blank"><strong>Hier klicken zum Sofort-Download!</strong></a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Machen Sie einen Bogen um die potenziellen Flop 10 Ihrer Bilanz</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/machen-sie-einen-bogen-um-die-potenziellen-flop-10-ihrer-bilanz/</link>
		<comments>http://www.steuerweb.org/machen-sie-einen-bogen-um-die-potenziellen-flop-10-ihrer-bilanz/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 14 Jan 2011 15:19:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[Bilanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Bilanz]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuerweb.org/?p=1109</guid>
		<description><![CDATA[Eine Bilanz ist ungleich komplizierter, als eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Und Sie bietet misstrauischen Finanzbeamten auch ungleich mehr Anknüpfungspunkte für weitere Nachforschungen. Liefern Sie Ihrem Sachbearbeiter besser keinen Grund für eine Betriebsprüfungsmeldung. Das können Sie dagegen tun Die folgenden 10 Posten Ihrer Bilanz wird Ihr Sachbearbeiter sich genauer anschauen. Checken Sie sie lieber gleich noch mal [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-926" title="Betriebsprüfung" src="http://www.steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/05/Fotolia_3335216_XS-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" />Eine  Bilanz ist ungleich komplizierter, als eine einfache  Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Und Sie bietet misstrauischen  Finanzbeamten auch ungleich mehr Anknüpfungspunkte für weitere  Nachforschungen.</p>
<p>Liefern Sie Ihrem Sachbearbeiter besser keinen Grund für eine Betriebsprüfungsmeldung. <span id="more-1109"></span></p>
<h3><strong>Das können Sie dagegen tun</strong></h3>
<p>Die  folgenden 10 Posten Ihrer Bilanz wird Ihr Sachbearbeiter sich genauer  anschauen. Checken Sie sie lieber gleich noch mal – damit sie für Sie  nicht zum Flop des Steuerjahres werden. Sicher ist sicher!</p>
<h3><strong>Potenzieller Flop 1: Rückstellungen</strong></h3>
<p>Rückstellungen  prüfen Finanzbeamte immer ganz genau. Schließlich mindern Sie mit Ihnen  vergleichsweise bequem Ihren Gewinn – und damit auch die Steuer. Seien  Sie hier also auf Rückfragen vorbereitet.</p>
<p><strong>Tipp: </strong>Dokumentieren  Sie zumindest in Ihren Handakten die Rechenschritte und Überlegungen  dazu, wie sie die einzelnen Rückstellungs-Werte ermittelt haben. Bei  besonders gravierenden Rückstellungen sollten Sie die Berechnungen im  Erläuterungsteil Ihrer Bilanz darstellen – das bewahrt Sie womöglich vor  einer Betriebsprüfungsmeldung.</p>
<h3><strong>Potenzieller Flop 2: Fremdleistungen</strong></h3>
<p>Auch  Fremdleistungen sind Finanzbeamten von Grund auf verdächtig. Sie schaut  er sich mit Sicherheit genau an. Sie sind auch eine einträgliche Quelle  für Kontrollmitteilungen an andere Finanzämter. Also Vorsicht!</p>
<p><strong>Tipp: </strong>Stellen Sie sicher, dass nur „echte“ Fremdleistungen auf dem Konto „Fremdleistungen“ gebucht werden.</p>
<h3><strong>Potenzieller Flop 3: Umsatzsteuer</strong></h3>
<p>Bei der Umsatzsteuer nehmen die Finanzämter standardmäßig eine Verprobung in den Finanzämtern vor, um Fehler aufzudecken.</p>
<p><strong>Tipp: </strong>Achten Sie darauf, dass Sie beispielsweise auch private Nutzungen der Umsatzsteuer unterwerfen.</p>
<p><strong>Achtung: </strong>Noch  größeren Wert legt das Finanzamt auf die Vorsteuer-Verprobung. Fügen  Sie Ihrer Umsatzsteuer-Erklärung ruhig auch eine Vorsteuer-Ermittlung  aus Ihrer Buchführung bei. Schaden kann es nicht.</p>
<h3><strong>Potenzieller Flop 4: Abschlusszahlung</strong></h3>
<p>Im  Rahmen des Jahresabschlusses werden Fehlbuchungen korrigiert und bisher  unterlassene Buchungen nachgeholt. Dies kann dazu führen, dass die  Abschlusszahlung im Rahmen der Umsatzsteuer-Jahreserklärung entsprechend  hoch ausfällt. <br />
 <strong><br />
 Achtung:</strong> Ab einer Abschlusszahlung von  50.000 € schrillen bei den Finanzbeamten die Alarmglocken. Ab 100.000 €  können Sie sicher sein, dass die Steuerfahnder in den Startlöchern  stehen.</p>
<h3><strong>Potenzieller Flop 5: Voranmeldungen</strong></h3>
<p>Auch  die Kontrolle, ob ein Umsatz im jeweiligen Monat versteuert worden ist,  gehört im Zeitalter von EDV zu den Standardübungen der Finanzämter.  Nehmen Sie es daher mit den Voranmeldungen unbedingt ganz genau. Sonst  können Sie sich schnell dem Vorwurf der Steuerverkürzung ausgesetzt  sehen.</p>
<h3><strong>Potenzieller Flop 6: Umsatzsteuer-Nachschau</strong></h3>
<p>Im  Rahmen der Umsatzsteuer-Nachschau wird die Korrektur der zutreffenden  Versteuerung geprüft. Kommt es hierbei zu Auffälligkeiten, wird der  Sachbearbeiter eine Meldung an den Veranlagungsbezirk absetzen. <br />
 <strong><br />
 Tipp: </strong>Nehmen  Sie es mit der korrekten Abwicklung bitte ebenfalls sehr genau. Tun Sie  das nicht, ist eine Betriebsprüfung nur noch eine Frage von wenigen  Monaten.</p>
<h3><strong>Potenzieller Flop 7: Gewerbesteuer</strong></h3>
<p>Bei den  gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen prüft der Finanzbeamte  standardmäßig, ob die Hinzurechnungen so vorgenommen worden sind, wie  sie sich aus der Bilanz ergeben. <br />
 <strong><br />
 Tipp: </strong>Tragen Sie alle  Posten wie etwa die Dauerschuldzinsen auch wirklich in voller Höhe ein.  Der Finanzbeamte wird sie mit ziemlicher Sicherheit prüfen. Im Gegenzug  prüft der Fiskus aber auch steuermindernde Faktoren, wie beispielsweise  die Kürzung um den Einheitswert der vorhandenen Betriebsgrundstücke.  Achten Sie darauf, dass der Betrag nachvollziehbar aufgeschlüsselt ist.</p>
<h3><strong>Potenzieller Flop 8: Körperschaftsteuer</strong></h3>
<p>Bei  der Körperschaftsteuererklärung ermittelt der Fiskus das zu  versteuernde Einkommen ausgehend von Ihrem Bilanzgewinn. Ohne die  entsprechenden Buchungsbelege kann Ihr Sachbearbeiter den ermittelten  Gewinn nicht überprüfen. Daher wird er die Anlagen A („Nichtabziehbare  Aufwendungen“) und die Anlage WA („Weitere Anträge“) umso gründlicher  checken.</p>
<p><strong>Tipp: </strong>Achten Sie daher darauf, dass Sie für alle  Steueranrechnungsbeträge entsprechende Original-Belege Ihrer  Körperschaftsteuererklärung beifügen. Treten beim Finanzamtscheck  Differenzen auf, ist das oft der Grund für eine Meldung zur  Betriebsprüfung.</p>
<h3><strong>Potenzieller Flop 9: Nicht abziehbare Aufwendungen</strong></h3>
<p>Erliegen  Sie nicht der Versuchung, Korrekturen bei den in Ihrer Bilanz gebuchten  „nicht abziehbaren Aufwendungen“ unter den Tisch fallen zu lassen.  Haben Sie etwa die Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen als  Betriebsausgabe gewinnmindernd berücksichtigt, müssen Sie jetzt eine  entsprechende Korrektur vornehmen.</p>
<h3><strong>Potenzieller Flop 10: Hohe Abschlusszahlungen </strong></h3>
<p>Haben  Sie vielleicht wegen sinkender Gewinne eine Reduzierung der  Vorauszahlungen für die Körperschaftssteuer beantragt, schrillen im  Finanzamt die Alarmglocken, wenn es in der Jahreserklärung zu einer  hohen Abschlusszahlung kommt.</p>
<h3><strong>Damit müssen Sie rechnen</strong></h3>
<p>Hier  liegt der Grenzwert bei 50.000 €. Ab 100.000 € muss Ihr Sachbearbeiter  zu den Gründen der Nachzahlung Stellung nehmen. Da macht es sich alles  andere als gut, wenn Sie vorher einen Herabsetzungsantrag gestellt  hatten, in dem Sie von einem Gewinn in der Nähe von 0 € ausgegangen  sind.</p>
<p>Sie können sich in diesen Fällen darauf einstellen, dass  Ihre nächste Steuererklärung gegebenenfalls vorab angefordert oder für  sie über den 31.12. hinaus keine Fristverlängerung gewährt wird.  Gleichzeitig ist eine Meldung an die Betriebs-Prüfungsstelle  wahrscheinlich, um die Gründe für den schwankenden Gewinnverlauf  aufzuklären.<br />
 <strong><br />
 Tipp: </strong>Sie lösen Ihr Problem mit einem  einfachen Antrag: Beantragen Sie eine Heraufsetzung Ihrer  Vorauszahlungen. Von dieser Möglichkeit machen in der Praxis nur  besonders gut beratene Unternehmen Gebrauch.</p>
<h3><strong>Darum ist ein Antrag auf Heraufsetzung sinnvoll</strong></h3>
<p>Die  meisten warten auf den späten Steuerbescheid, um Liquiditätsvorteile  erzielen zu können. Doch die erkaufen Sie sich teuer. Warum? <br />
 Deswegen:  Stellen Sie dagegen einen Antrag auf Heraufsetzung Ihrer  Vorauszahlungen, dann stellt das Programm der Finanzverwaltung mit den  automatischen Hinweisen zur Abschlusszahlung mit dem Steuerbescheid  fest, dass Sie nur einen geringen Abschlussbetrag zahlen müssen. Ihr  Vorteil: Dann erfolgt keine weitere Überprüfung.</p>
<h3><strong>Der Nachteil einer Überprüfung? Sachgebietsleiter kontrolliert mit</strong></h3>
<p>Alle  maschinell erstellten Hinweise, die sich um das Problem einer hohen  Abschlusszahlung drehen, laufen nicht nur bei Ihrem Sachbearbeiter auf.  Auch der zuständige Sachgebietsleiter erhält einen entsprechenden  Hinweis.</p>
<p>Das wird er tun: Dieser wird nach einigen Tagen seinen  Mitarbeiter nach dem Stand der Aufklärung des Sachverhalts befragen.  Fällt die Antwort unbefriedigend aus, fordert der Sachgebietsleiter Ihre  Steuerakte an und prüft selbst. Stellt er dann Fehler fest, können Sie  sicher sein, dass Ihr Fall ganz oben auf dem Prüfungsplan der  Betriebsprüfung steht. Mit einem Antrag auf Heraufsetzung Ihrer  Vorauszahlungen können Sie dem zuvorkommen.</p>
<p><strong>So können Sie Ihren Antrag formulieren: </strong></p>
<p><em>Hiermit  beantragen wir die Erhöhung unserer Körperschaftsteuervorauszahlungen  rückwirkend für das Jahr 2009. Bei den Abschlussarbeiten zu unserem  Jahresabschluss 2009 haben wir errechnet, dass unser voraussichtlicher  Gewinn bei rund … € liegen wird. Hieraus resultiert ein zu versteuerndes  Einkommen von … €.</em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>BilMoG: Diese 3 Möglichkeiten der Bilanzpolitik sollten Sie kennen</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/bilmog-diese-3-moglichkeiten-der-bilanzpolitik-sollten-sie-kennen/</link>
		<comments>http://www.steuerweb.org/bilmog-diese-3-moglichkeiten-der-bilanzpolitik-sollten-sie-kennen/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 02 Dec 2010 10:34:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bilanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[BilMoG]]></category>
		<category><![CDATA[Pensionsrückstellungen]]></category>
		<category><![CDATA[Rücklage]]></category>
		<category><![CDATA[Sonderabschreibungen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuerweb.org/?p=1083</guid>
		<description><![CDATA[Sicherlich sind Sie ja in Sachen Bilanzierung längst ein alter Hase, der stets souverän die legale Klaviatur der Bilanzpolitik bespielt. Sie werden sich künftig neu orientieren müssen. Aber keine Sorge: Bilanzpolitik werden Sie auch in Ihren künftigen Bilanzen betreiben können. Sogar womöglich besser als je zuvor, aus 2 Gründen: Steuer- und Handelsbilanz dürfen mit dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-775" title="BilMoG" src="http://www.steuerweb.org/wp-content/uploads/2009/11/Betriebspruefung_03l-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" />Sicherlich  sind Sie ja in Sachen Bilanzierung längst ein alter Hase, der stets  souverän die legale Klaviatur der Bilanzpolitik bespielt. Sie werden  sich künftig neu orientieren müssen. Aber keine Sorge: Bilanzpolitik  werden Sie auch in Ihren künftigen Bilanzen betreiben können. Sogar  womöglich besser als je zuvor, aus 2 Gründen:  <span id="more-1083"></span></p>
<ul>
<li>Steuer- und Handelsbilanz dürfen mit dem BilMoG künftig stärker als bislang auseinander klaffen und</li>
<li>das BilMoG bringt neue Wahlrechte mit sich.</li>
</ul>
<h3><strong>Diese 3 bilanzpolitische Maßnahmen sind eine gute Grundlage für Sie</strong></h3>
<p>Bei  dieser ersten Bilanz nach den neuen Regeln sollten Sie gleich die  Gelegenheit dazu nutzen, die Basis für eine Bilanzpolitik zu Ihren  Gunsten zu schaffen.</p>
<h3><strong>Möglichkeit 1: Passen Sie die Pensionsrückstellungen zugweise an</strong></h3>
<p>Mit  dem BilMoG werden Sie Ihre Pensionsrückstellung neu bewerten müssen.  Daran werden Sie sich vielleicht noch erinnern. Schließlich ist das eine  der für Sie teuersten und potenziell risikoreichsten Änderungen mit dem  neuen BilMoG. </p>
<p> <strong>So ist die Rechtslage nach dem BilMoG</strong></p>
<p> Bei  der Bewertung Ihrer Pensionsrückstellungen werden Sie künftig einen  niedrigeren Zinssatz als bisher zugrunde legen und außerdem zukünftige  Gehalts- und Rententrends berücksichtigen müssen. </p>
<p> <strong>Ihr Problem: </strong><br />
 Sie  werden Ihre Pensionsrückstellungen erheblich erhöhen müssen! Damit  steigt der zusätzliche Aufwand. Und der belastet Ihr Jahresergebnis in  2010 grundsätzlich voll. </p>
<p> <strong>Ihre Chance: </strong><br />
 Der Gesetzgeber  entschärft die Situation mit einem Verteilungswahlrecht. Sie können  also selbst dosieren, in welchem betragsmäßigen und zeitlichen Umfang  Sie die Anpassung vornehmen wollen. </p>
<p> <strong>Folgende 3 Möglichkeiten haben Sie bei den Pensionsverpflichtungen:</strong></p>
<ol>
<li>Volle  Aufwandserfassung (a. o. Aufwand) zum 1.1.2010: Sie können den durch  die Neubewertung der Pensionsrückstellungen zusätzlich notwendigen  Aufwand komplett sofort erfassen. Sinnvoll ist das, wenn Sie für das  Jahr 2010 mit einem hohen Jahresüberschuss rechnen und nach der  Aufwandsverrechnung dennoch ein gutes Jahresergebnis bleibt.</li>
<li>Aufwandsverteilung  über einen überschaubaren Zeitraum verteilen: Um Sie nicht übermäßig zu  belasten, hat der Gesetzgeber eine Übergangsphase von bis zu 15 Jahren  für die Neubewertung angesetzt. Wenn Ihr Jahresergebnis 2010 also eher  schwach ausfällt, Sie aber beispielsweise in den nächsten 3 Jahren mit  guten Ergebnissen rechnen, wäre es sinnvoll, den zusätzlich nötigen  Aufwand über diesen Zeitraum hinweg zu berücksichtigen.</li>
<li>Aufwandsverteilung  über einen Zeitraum von 15 Jahren (bis 31.12.2024): Sie können sich  auch gleich dafür entscheiden, die 15-Jahresfrist auszunutzen und die  Neubewertung von vornherein über diesen Zeitraum verteilen. So haben Sie  die Belastung am verträglichsten dosiert. Sinnvoll ist das, wenn das  Jahresergebnis 2010 schwach ist und Sie die zukünftige Entwicklung nur  schwer einschätzen können.</li>
</ol>
<p><strong>Achtung:</strong> Egal wie Sie verteilen, müssen Sie mindestens 1/15 des gesamten Anpassungsbetrags pro Jahr erfassen.<br />
 <strong><br />
 Tipp: Ziehen Sie die Nachfolgefrage ins Kalkül</strong></p>
<p> Falls  sich in Ihrem Unternehmen in den nächsten Jahren die Nachfolgefrage  stellen könnte, tun Sie gut daran, die Neubewertung der  Pensionsrückstellungen zügig abzuwickeln – natürlich ganz nach Ihren  wirtschaftlichen Möglichkeiten. Je schneller desto besser. Denn eine  solche Altlast würde den Wert Ihres Unternehmens im Fall eines möglichen  Verkaufs erheblich mindern.</p>
<h3><strong>Möglichkeit 2: Steuerliche Rücklage auflösen</strong></h3>
<p>Mit  dem BilMoG weicht der Gesetzgeber vom Grundsatz der umgekehrten  Maßgeblichkeit von Steuer- und Handelsbilanz ab. Vielleicht haben Sie ja  zuvor auch irgendwann einmal Sonderposten mit Rücklageanteil gebildet –  nur mit dem Zweck, die Besteuerung bestimmter Veräußerungsgewinne (z.b.  eines Grundstücks) zu vermeiden. </p>
<p> <strong>So ist die Rechtslage nach dem BilMoG </strong></p>
<p> Sie  haben nun ein Wahlrecht, ob Sie nach dem alten HGB gebildete  steuerliche Sonderposten mit Rücklageanteil beibehalten oder  erfolgsneutral über die Gewinnrücklagen auflösen und damit im letzteren  Fall Ihr Eigenkapital verbessern (Art. 67 Abs. 3 EGHGB) – unabhängig vom  Zeitpunkt, zu dem Sie den Sonderposten gebildet haben. </p>
<p> <strong>Die Folge für Sie: </strong><br />
 In  der Steuerbilanz können Sie die Rücklage beibehalten werden, um eine  sofortige Versteuerung des Veräußerungsgewinns zu vermeiden. Tun Sie  dies, führt dies allerdings zu passiven latenten Steuern (vgl.  Newsletterausgabe vom 22.11.). </p>
<p> <strong>So vermeiden Sie latente Steuern: </strong><br />
 Wollen Sie die durch die Abweichung entstehenden latenten Steuern vermeiden, sollten Sie den Sonderposten beibehalten.</p>
<p> <strong>Achtung: </strong>Bitte  verwechseln Sie nicht den steuerlichen Sonderposten mit dem  handelsrechtlichen Sonderposten, der im Falle von öffentlichen  Zuschüssen auf der Passivseite gebildet werden kann und zukünftig  aufgelöst wird. Diesen können Sie grundsätzlich nicht im Rahmen der oben  genannten Übergangsregelung sofort auflösen.</p>
<h3><strong>Möglichkeit 3: Korrektur rein steuerlicher Sonderabschreibungen</strong></h3>
<p>Die  Aufgabe der umgekehrten Maßgeblichkeit hat auch dazu geführt, dass Sie  zukünftig steuerliche Sonderabschreibungen in der Handelsbilanz nicht  mehr vornehmen dürfen (Art. 67 Abs. 3 EGHGB)</p>
<p> <strong>So ist die Rechtslage nach dem BilMoG</strong></p>
<p> Für bereits vor dem 1.1.2010 vorgenommene Sonderabschreibungen gibt der Gesetzgeber Ihnen das Recht, diese beizubehalten.</p>
<p> <strong>Die Folge für Sie: </strong><br />
 Sie können bereits vorgenommene Sonderabschreibungen</p>
<ul>
<li>beibehalten oder aber</li>
<li>eine Zuschreibung vornehmen, Sie also auflösen.</li>
</ul>
<p>Entscheiden  Sie sich für eine Zuschreibung, sind vor dem 1.1.2009 vorgenommene  Sonderabschreibungen erfolgsneutral und in 2009 vorgenommene  Sonderabschreibungen erfolgswirksam (a. o. Ertrag) zu korrigieren.</p>
<p> <strong>Tipp:</strong> Im Fall einer Zuschreibung verbessern Sie sofort Ihr Eigenkapital. </p>
<p> <strong>Allerdings:</strong> Gleichzeitig werden sich durch die Zuschreibung in Zukunft Ihre  Abschreibungen erhöhen und damit zukünftige Ergebnisse belastet werden.</p>
<p> <strong>So sollten Sie beim Auflösen vorgehen</strong></p>
<p> Lösen  Sie die Sonderabschreibungen auf, achten Sie bitte darauf, die nach dem  BMF-Schreiben aus März 2010 notwendigen Angaben in Ihr  Anlageverzeichnis aufzunehmen oder in anderer Form aufzeichnen. Diese  sind:</p>
<ol>
<li>Tag der Anschaffung</li>
<li>Anschaffungs- und Herstellungskosten</li>
<li>die Vorschrift des ausgeübten steuerlichen Wahlrechts</li>
<li>Abschreibung</li>
</ol>
<p><strong>Achtung: </strong>Entscheiden  Sie sich für eine Aufzeichnung im Anlageverzeichnis, dann müssen Sie  insbesondere den dritten Punkt zusätzlich aufnehmen.</p>
<p style="text-align: right;">- Anzeige -</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<h2><span style="color: #ff0000;"><span style="font-size: medium;">BilMoG: Da führt kein Weg dran vorbei!</span></span></h2>
<p><span style="color: #ff0000;"><strong>Seit dem 1.1.2010 ist eine Bilanzierung nach dem BilMoG Pflicht!</strong></span></p>
<p>Erhalten Sie hier alle Infos:</p>
<ul>
<li>Welche Vorschriften Sie beachten müssen</li>
<li>Welche Wahlrechte verändert wurden</li>
<li>Was sich bei den Pensionsrückstellungen verändert hat</li>
<li>Und vieles mehr</li>
</ul>
<p>Rechnungswesen aktuell und der <a href="http://www.bwr-media.de/lp/shop/fib_s887343_sb.htm?r_02122010_Steuerweb" target="_blank">Spezialreport „BilMoG: Alle Änderungen auf einen Blick“</a> machen es möglich.</p>
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</strong></a><br />
Lesen Sie im Report:</p>
<ul>
<li>Kommen durch das BilMoG höhere Steuerzahlungen auf Sie zu?</li>
<li>Welche Bilanzierungsmöglichkeiten eingeschränkt wurden</li>
<li>Wo ergeben sich neue Wahlmöglichkeiten? Und welche abgeschafft worden sind</li>
<li>Welche Übergangsregelungen auf das BilMoG gibt es?</li>
</ul>
<p>Erfahren Sie all dies übersichtlich, leicht verständlich und anhand vieler Praxisbeispiele. Exklusiv für Newsletter-Abonnenten.<br />
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Klicken Sie hier zum Sofortdownload!</strong></a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Teilleistungen bei Bauarbeiten? 19 mal ja</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/teilleistungen-bei-bauarbeiten-19-mal-ja/</link>
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		<pubDate>Wed, 07 Apr 2010 09:24:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abschreibung]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Bauarbeiten]]></category>
		<category><![CDATA[Baustelle]]></category>
		<category><![CDATA[bezahlung]]></category>
		<category><![CDATA[Bilanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[BilMoG]]></category>
		<category><![CDATA[leistungen]]></category>
		<category><![CDATA[Teilleistungen]]></category>
		<category><![CDATA[Vergütung]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit Blick auf die Umsatzsteuer hat der Fiskus auch ein Wörtchen darüber mitzureden, wie der von Ihnen beauftragte Handwerker oder Bauunternehmen seine Arbeit erledigt. Hintergrund: Wenn Sie Handwerker und Bauunternehmer mit Werklieferungen oder Werkleistungen beauftragen, entsteht die Umsatzsteuer erst, wenn Sie als Kunde oder Leistungsempfänger den zu liefernden Gegenstand erlangen. Das bedeutet: Um diese Voraussetzung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-287" style="margin: 5px;" title="mixture" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2009/06/Fotolia_833173_XS-150x150.jpg" alt="mixture" width="150" height="150" />Mit Blick auf die Umsatzsteuer hat der Fiskus auch ein Wörtchen darüber mitzureden, wie der von Ihnen beauftragte Handwerker oder Bauunternehmen seine Arbeit erledigt.</p>
<p><strong>Hintergrund: </strong></p>
<p>Wenn Sie Handwerker und Bauunternehmer mit Werklieferungen oder Werkleistungen beauftragen, entsteht die Umsatzsteuer erst, wenn Sie als Kunde oder Leistungsempfänger den zu liefernden Gegenstand erlangen.</p>
<p><span id="more-909"></span><strong>Das bedeutet: </strong></p>
<p>Um diese Voraussetzung zu erfüllen, muss</p>
<ul>
<li>der von Ihnen beauftragte Unternehmer die Lieferungen oder Leistungen vertragsgemäß erbracht haben und </li>
<li>Sie müssen diese abgenommen haben.</li>
</ul>
<p>Es sei denn, Sie haben Teilleistungen vereinbart. Das geht aber nur, wenn es sich tatsächlich auch um Arbeiten handelt, die wirtschaftlich teilbar sind. Wann dies der Fall ist und welcher Aufteilungsmaßstab dann gilt, das hat das Bundesfinanzministerium per Schreiben vom 12.10.2009 klargestellt</p>
<h3><a href="http://www.bwr-media.de/lp/shop/fib_s887343_sb.htm?r_13042010_Anzeige_steuerweb" target="_blank">In diesen 3 Fällen ist eine Aufteilung nicht oder nur eingeschränkt zulässig:</a></h3>
<ol>
<li>Maler- und Tapeziererarbeiten: Sie können mit dem Unternehmen eine Aufteilung nach Wohnungen vereinbaren. Im Regelfall ist das zulässig. Für nicht vertretbar hält das BMF dagegen eine raumweise Aufteilung, wenn die Arbeiten untrennbar ineinander fließen. </li>
<li>Maurer- und Betonarbeiten: Bei Neubauten darf Ihr Auftragnehmer können Teilleistungen im Allgemeinen nur haus- oder blockweise erbringen. Insbesondere bei herkömmlicher Bauweise und bei Skelettbauweise dürfen Sie die Arbeiten dagegen nicht geschossweise aufteilen.</li>
<li>Straßenbau: Fertige Straßenbauabschnitte stellen Teilleistungen dar. Die Fertigstellung eines laufenden Meters werden Sie aber dem Finanzamt beim besten Willen nicht als Teilleistung verkaufen können. </li>
</ol>
<h3><a href="http://www.bwr-media.de/lp/shop/fib_s887343_sb.htm?r_13042010_Anzeige_steuerweb" target="_blank"><strong>In diesen 19 Fällen ist die Aufteilung zulässig</strong></a></h3>
<ol>
<li>Anschlüsse an Entwässerungs- und Versorgungsanlagen: Sie dürfen die Arbeiten nach Anlage aufteilen. </li>
<li>Außenputzarbeiten: Sie dürfen die Arbeiten haus- oder blockweise oder bis zur Dehnungsfuge aufteilen. </li>
<li>Bodenbelagarbeiten: Diese Arbeiten können Sie nach Wohnung oder Geschoss aufteilen.</li>
<li>Dachdeckerarbeiten: Hier ist die Aufteilung haus- oder blockweise zulässig.</li>
<li>Elektrische Anlagen: Blockweise dürfen Sie solche Arbeiten aufteilen. </li>
<li>Erdarbeiten: Gegen eine haus- oder blockweise Aufteilung bestehen keine Bedenken.</li>
<li>Fliesen- und Plattenlegerarbeiten: Die Aufteilung nach Bädern oder Küchen ist im Regelfall zulässig.</li>
<li>Gartenarbeiten: Diese Arbeiten können Sie und Ihr Dienstleister nach Art der Arbeit aufteilen.</li>
<li>Gas-, Wasser- und Abwasserinstallation: Installationsanlagen können Sie haus- oder blockweise aufteilen oder beispielsweise bei der Installation von Waschbecken, Badewannen oder WC-Becken auch stückweise.</li>
<li>Glasarbeiten: Auch diese Arbeiten dürfen stückweise aufteilen.</li>
<li>Heizungsanlagen: Komplette Heizungsanlagen können Sie haus- oder blockweise je Anlage aufteilen. Selbstständige Etagenheizungen können Sie auch nach Wohnungen aufgeteilt erledigen und abrechnen lassen.</li>
<li>Kanalbau: Eine abschnittsweise Aufteilung (z. B. von Schacht zu Schacht) ist zulässig.</li>
<li>Klempnerarbeiten: Aufteilung ist je nach Art der Arbeit haus- oder stückweise zulässig.</li>
<li>Naturwerkstein- und Betonwerksteinarbeiten: Bei Objekten, die miteinander nicht verbunden sind, dürfen Sie die Arbeit stückweise aufteilen.</li>
<li>Ofen- und Herdarbeiten: Diese Arbeiten dürfen Sie bedenkenlos stück- oder wohnungsweise aufteilen.</li>
<li>Putz- und Stuckarbeiten (innen): Hier dürfen Sie die Arbeit nach Wohnungen oder Geschossen aufteilen.</li>
<li>Schlosserarbeiten: Diese Arbeiten dürfen Sie stückweise aufteilen, beispielsweise je Balkongitter.</li>
<li>Tischlerarbeiten: Auch diese Arbeiten sind stückweise aufteilbar, zum Beispiel je Tür und Fenster.</li>
<li>Zimmererarbeiten: Aufteilung ist haus- oder blockweise zulässig.</li>
</ol>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p><em>- Anzeige -</em></p>
<p><span style="color: #ff0000;"><span style="font-size: medium;"><strong>Das BilMoG ist da!</strong></span></span></p>
<p><span style="color: #ff0000;"><span style="font-size: medium;"><strong>Seit dem 1.1.2010 ist eine Bilanzierung nach em BilMoG Pflicht!</strong></span></span></p>
<p>Erhalten Sie hier alle Infos:</p>
<ul>
<li>Welche Vorschriften Sie jetzt beachten müssen</li>
<li>Welche Wahlrechte verändert wurden</li>
<li>Was sich bei den Pensionsrückstellungen verändert hat</li>
<li>Und vieles mehr</li>
</ul>
<p>Rechnungswesen aktuell und der Spezialreport „BilMoG: Alle Änderungen auf einen Blick“ machen es möglich<a href="http://news.bwr-media.de/go/0-1UO4ADH-1UO4AD9-T3Z8EQ.htm" target="_blank"><strong> </strong></a></p>
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<p>Lesen Sie im Report:</p>
<ul>
<li>Kommen durch das BilMoG höhere Steuerzahlungen auf Sie zu?</li>
<li>Welche Bilanzierungsmöglichkeiten eingeschränkt wurden</li>
<li>Wo ergeben sich neue Wahlmöglichkeiten? Und welche abgeschafft worden sind</li>
<li>Welche Übergangsregelungen auf das BilMoG gibt es?</li>
</ul>
<p>Erfahren Sie all dies übersichtlich, leicht verständlich und anhand vieler Praxisbeispiele. Gratis</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Was Sie sich vor dem Leasing überlegen sollten</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/was-sie-sich-vor-dem-leasing-uberlegen-sollten/</link>
		<comments>http://www.steuerweb.org/was-sie-sich-vor-dem-leasing-uberlegen-sollten/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 11 Mar 2010 15:25:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Bilanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Leasing]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://steuerweb.org/was-sie-sich-vor-dem-leasing-uberlegen-sollten/</guid>
		<description><![CDATA[Beim Abschluss eines Leasingvertrags schauen viele nur auf die Höhe der monatlichen Leasingraten. Viel wichtiger ist aber, dass Sie wissen, ob und welche Kosten am Ende der Laufzeit eventuell zusätzlich auf Sie zukommen können. Denn: Auf die Gesamtkosten kommt es letztlich an. Kauf aus Eigenmitteln ist immer am preiswertesten Kaufen Sie einen PKW mit eigenen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/was-sie-sich-vor-dem-leasing-uberlegen-sollten/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-896" style="margin-left: 10px; margin-right: 10px;" title="Leasing" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/03/Abschreibung_03-150x150.jpg" alt="Leasing" width="150" height="150" /></a>Beim Abschluss eines Leasingvertrags schauen viele nur auf die Höhe der monatlichen Leasingraten. Viel wichtiger ist aber, dass Sie wissen, ob und welche Kosten am Ende der Laufzeit eventuell zusätzlich auf Sie zukommen können. Denn: Auf die Gesamtkosten kommt es letztlich an.<span id="more-897"></span></p>
<h3><a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/sb-reo9085-bwr.php?r_Anzeige_steuerweb">Kauf aus Eigenmitteln ist immer am preiswertesten</a></h3>
<p>Kaufen Sie einen PKW mit eigenen Mitteln, ist das für Sie regelmäßig die preiswerteste Lösung. Die beste Steuerersparnis nutzt Ihnen nichts, wenn Sie mehr Geld ausgeben, als Sie einsparen können. Verfügen Sie also über genügend Barmittel, um den PKW zu kaufen und alle laufenden betrieblichen und privaten Kosten zu bestreiten, hat es für Sie keinen Sinn, ihn zu leasen oder ein Darlehen aufzunehmen.</p>
<p>____________________________________________________</p>
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<p>Alarmierende Zahl: Fiskus holt allein durch Umsatzsteuer-Sonderprüfungen 1,5 Milliarden EUR rein. Wie Sie es schaffen, dass Ihr Unternehmen keinen Anteil an diesen 1,5 Mrd. EUR leistet, zeigt Ihnen das 36-teilige Umsatzsteuer-Sicherheitspaket.</p>
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<ul>
<li>Checkliste Abziehbare Vorsteuerbeträge</li>
<li>Checkliste: Umsatzsteuer-Nachschau</li>
<li>Checkliste: Umsatzsteuer-Sonderprüfung</li>
<li>Checkliste: Wonach Betriebsprüfer suchen</li>
<li>Rechnungsberichtigung: Alle Details</li>
<li>Zwischencheck: Vorsteuerguthaben nicht blockieren</li>
<li>Rechnungspflichtangaben nach § 14 UStG</li>
<li>Rechnungspflichtangaben bei Geschäftspartnern aus EU-Land</li>
</ul>
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<p>____________________________________________________</p>
<h3><a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/sb-reo9085-bwr.php?r_Anzeige_steuerweb">Trotzdem kann sich Leasing lohnen</a></h3>
<p>Auch wenn Leasing unter dem Strich mehr Kosten verursacht, kann es im betrieblichen Bereich eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung sein. In diesen Fällen sollten Sie keine eigenen Mittel einsetzen: wenn</p>
<ul>
<li>Ihnen anschließend Kontokorrentzinsen im Zusammenhang mit Privatentnahmen oder Zinsen für private Darlehen entstehen (diese Zinsen können Sie steuerlich nicht oder nur eingeschränkt abziehen),</li>
<li>Sie für die Finanzierung weniger Zinsen zahlen, als Sie für die Anlage der eigenen Mittel, z. B. in Wertpapieren, erhalten,</li>
<li>Sie größere private Ausgaben planen, für die Sie dann einen Kredit aufnehmen müssten.</li>
</ul>
<h3><a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/sb-reo9085-bwr.php?r_Anzeige_steuerweb">Die gebräuchlichste Form: das Finanzierungsleasing</a></h3>
<p>Dabei ist das Finanzierungsleasing die allgemein übliche Leasingform, bei der eine unkündbare Grundmietzeit vereinbart wird, die kürzer ist als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Leasinggegenstands. Während der Grundmietzeit zahlen Sie nur einen Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zurück. Die Leasingverträge sehen daher besondere Vereinbarungen vor, die bei Vertragsende wirksam werden.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Dieses halbe Dutzend öffentlicher Bürgschaften sollten Sie kennen</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/dieses-halbe-dutzend-offentlicher-burgschaften-sollten-sie-kennen/</link>
		<comments>http://www.steuerweb.org/dieses-halbe-dutzend-offentlicher-burgschaften-sollten-sie-kennen/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 09 Feb 2010 23:09:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Bilanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Bürgschaften]]></category>
		<category><![CDATA[Eigenkapitel]]></category>
		<category><![CDATA[Kreditklemme]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://steuerweb.org/dieses-halbe-dutzend-offentlicher-burgschaften-sollten-sie-kennen/</guid>
		<description><![CDATA[Für Mittelständler wie Sie wird es trotz leichter Erholungssignale nach wie vor immer schwieriger, an Fremdkapital zu kommen. Die lang befürchtete Kreditklemme – bislang wurde sie ja offiziell stets verneint – scheint nun doch noch zu kommen. Das erwartet einer Umfrage des Center for Financial Studies (CFS) zufolge ein erheblicher Teil der Banker in Deutschland. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/dieses-halbe-dutzend-offentlicher-burgschaften-sollten-sie-kennen/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-866" style="margin-left: 10px; margin-right: 10px;" title="Bürgschaften" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/02/Fotolia_577990_XS-150x150.jpg" alt="Bürgschaften" width="150" height="150" /></a>Für Mittelständler wie Sie wird es trotz leichter Erholungssignale nach wie vor immer schwieriger, an Fremdkapital zu kommen. Die lang befürchtete Kreditklemme – bislang wurde sie ja offiziell stets verneint – scheint nun doch noch zu kommen. Das erwartet einer Umfrage des Center for Financial Studies (CFS) zufolge ein erheblicher Teil der Banker in Deutschland. <span id="more-867"></span>Die zu dünne Eigenkapitaldecke vieler Kreditinstitute betrachten sie als Hauptgrund. Gerade eigenkapitalschwächere Unternehmen haben ja schon seit vielen Monaten Schwierigkeiten, günstig oder auch überhaupt an Kredit zu kommen. Da geht oft nur noch etwas mit einer öffentlichen Bürgschaft.</p>
<p>______________________________________________________</p>
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<ul>
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<li>Wie Sie mit einer steuerfreien Gehaltserhöhung rund um das Thema Fortbewegung die Lohnkosten senken</li>
<li>Und, und, und …</li>
</ul>
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<p>______________________________________________________</p>
<h3><a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/mus_s523808_nl.html?r_Anzeige_steuerweb">Für diese Vorhaben können Sie eine solche Bürgschaft bekommen</a></h3>
<p><strong>1. Bürgschaft für Investitionskredite</strong></p>
<p>Zu den Investitionen zählen alle Investitionen im Anlagevermögen einer Unternehmung. Manchmal wird die Bürgschaft auf die reinen Sachanlagevermögen begrenzt.</p>
<p><strong>So hoch ist die Bürgschaft</strong></p>
<p>50 bis 90 % (meist 80 %) der Kreditsumme</p>
<p><strong>2. Kredite für Umlaufmittel</strong></p>
<p>Zu den Umlaufmitteln gehört das Umlaufvermögen, vor allem die Vorräte, ebenso aber auch die Forderungen gegenüber Kunden.</p>
<p><strong>So hoch ist die Bürgschaft</strong></p>
<p>50 bis 90 % (meist 50 %) der Kreditsumme</p>
<p><strong>3. Beteiligungsgarantie</strong></p>
<p>Eine Beteiligungsgarantie sichert Kapitalinvestoren bei deren Beteiligung an Ihrem Unternehmen ab.</p>
<p><strong>So hoch ist die Bürgschaft</strong></p>
<p>50 bis 80 % (50 %) der Beteiligungssumme</p>
<p><strong>4. Mietbürgschaft</strong></p>
<p>Die Mietbürgschaft sichert einen Teil der sonst notwendigen Kaution ab. Da viele Vermieter kein Teilrisiko übernehmen wollen, werden diese Mietbürgschaften meist über Banken abgewickelt, die dann eine eigene Bürgschaft für den Vermieter ausstellen.</p>
<p><strong>So hoch ist die Bürgschaft</strong></p>
<p>70 bis 80 % (70 %) der Mietkaution</p>
<p><strong>5. Versicherungsgarantie</strong></p>
<p>Die Bürgschaft für eine Versicherungsgarantie, z. B. eine Gewährleistungsbürgschaft, wird direkt an die Versicherung vergeben.</p>
<p><strong>So hoch ist die Bürgschaft</strong></p>
<p>80 % der Garantiesumme</p>
<p><strong>6. Haftungsfreistellung</strong></p>
<p>Wenn Kredit und Ausfallbürgschaft im selben Vertrag geregelt werden, wird die Bürgschaft „Haftungsfreistellung“ genannt. Diese ist z. B. bei einigen Förderkrediten der KfW vorgesehen.</p>
<p><strong>So hoch ist die Bürgschaft</strong></p>
<p>40 bis 100 % des Restkreditbetrages (meist 40 bis 50 %)</p>
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		<item>
		<title>Warum Sie Ihre Daten auf externe Festplatten speichern sollten</title>
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		<pubDate>Mon, 18 Jan 2010 22:05:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[Bilanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Belege]]></category>
		<category><![CDATA[Belegverwaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Datensicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Sie dürfen Ihre Belegverwaltung digitalisieren. Das spart Zeit, Geld, Platz und erleichtert Ihnen die Verwaltung und den Abruf der Daten. Doch was, wenn Sie nach ein paar Jahren ihr Datenverarbeitungssystem auswechseln wollen? Ihre alte Hard- und Software dürfen Sie nur aussondern, wenn die Altdaten auch mit dem neuen System ausgewertet werden können. Vorsicht bei der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/warum-sie-ihre-daten-auf-externe-festplatten-speichern-sollten/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-850" style="margin-left: 10px; margin-right: 10px;" title="Belege" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/01/Fotolia_13153342_XS-150x150.jpg" alt="Belege" width="150" height="150" /></a>Sie dürfen Ihre Belegverwaltung digitalisieren. Das spart Zeit, Geld, Platz und erleichtert Ihnen die Verwaltung und den Abruf der Daten. Doch was, wenn Sie nach ein paar Jahren ihr Datenverarbeitungssystem auswechseln wollen? Ihre alte Hard- und Software dürfen Sie nur aussondern, wenn die Altdaten auch mit dem neuen System ausgewertet werden können.<span id="more-851"></span></p>
<h3><a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9066-ust.php?r_Anzeige_steuerweb">Vorsicht bei der Konvertierung</a></h3>
<p>Vorsichtig sollten Sie zu Werke gehen, wenn bei der Umstellung eine Konvertierung Ihrer Daten nötig wird. Der Grund: Sie dürfen ausschließlich das Format der Daten anpassen. Inhaltliche Änderungen dürfen Sie an den Daten aber natürlich nicht vornehmen. Außerdem müssen Sie dafür sorgen, dass Auswertungsprogramme auch auf dem neuen System laufen. Das bedeutet, dass die zu Ihrem neuen System gehörenden Auswertungsprogramme in quantitativer und qualitativer Hinsicht die gleichen Auswertungsmöglichkeiten bietet, wie Ihr altes Datenverarbeitungssystem.</p>
<p>___________________________________________________________</p>
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<p>___________________________________________________________</p>
<h3><a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9066-ust.php?r_Anzeige_steuerweb">Und was, wenn Sie das nicht gewährleisten können?</a></h3>
<p>Im Fall der Fälle müssen Sie sonst eben die Auswertungsprogramme Ihres alten Systems in uneingeschränkt nutzbarem Umfang bis zum Ende der Aufbewahrungsfristen – in der Regel 10 Jahre – aufheben. Achten Sie bei Neuanschaffungen darauf, dass Ihre neue Software abwärtskompatibel ist. Auswertungsprogramme, die vorhanden, aktuell aber nicht installiert sind, müssen Sie für den Datenzugriff in maschinell auswertbarer Form zur Verfügung stellen.</p>
<p><strong>Achtung: </strong>Ein Ausdruck der Daten genügt nicht. Achten Sie darauf, dass das Speichermedium den 10-Jahres-Zeitraum übersteht. Besonders zu empfehlen sind daher externe Festplatten. Sie können flexibel von verschiedenen Rechnern auf die dort gespeicherten Daten zugreifen. Und außerdem haben externe Festplatten erfahrungsgemäß eine längere Lebensdauer, als etwa CD-Roms oder auch USB-Sticks.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Was Sie mit den verschiedenen Mezzanine-Gebern klären sollten</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/was-sie-mit-den-verschiedenen-mezzanine-gebern-klaren-sollten/</link>
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		<pubDate>Sun, 17 Jan 2010 01:47:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bilanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Bank]]></category>
		<category><![CDATA[Kredite]]></category>
		<category><![CDATA[Mezzanine]]></category>
		<category><![CDATA[Mezzanine-Finanzierung]]></category>

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		<description><![CDATA[Mezzanine-Finanzierung ist längst kein Geheimtipp mehr. Vielleicht wissen Sie ja auch bereits, dass Sie mit dieser Finanzierungsalternative zu einem klassischen Bankdarlehen nicht nur für liquide Mittel in Ihrem Unternehmen sorgen, sondern auch die Eigenkapitalquote Ihres Unternehmens verbessern und damit den Zugang zu weiterem Kapital erleichtern &#8211; und das zu meist spürbar besseren Konditionen. Wo Sie [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/was-sie-mit-den-verschiedenen-mezzanine-gebern-klaren-sollten/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-847" style="margin-left: 10px; margin-right: 10px;" title="Finanzierung" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/01/Fotolia_1115910_XS-150x150.jpg" alt="Finanzierung" width="150" height="150" /></a>Mezzanine-Finanzierung ist längst kein Geheimtipp mehr. Vielleicht wissen Sie ja auch bereits, dass Sie mit dieser Finanzierungsalternative zu einem klassischen Bankdarlehen nicht nur für liquide Mittel in Ihrem Unternehmen sorgen, sondern auch die Eigenkapitalquote Ihres Unternehmens verbessern und damit den Zugang zu weiterem Kapital erleichtern &#8211; und das zu meist spürbar besseren Konditionen.<span id="more-848"></span></p>
<h3><a href="http://www.umsatzsteuer.com/s936433/s936433.php?r_Anzeige_steuerweb">Wo Sie Mezzanine-Finanzierung bekommen können</a></h3>
<p>Als erstes werden Sie natürlich an Banken und Sparkassen denken. Viele von ihnen haben hierfür eigens Beteiligungsgesellschaften gegründet. Doch das sind nicht die einzigen Finanzierungspartner für Mezzanine-Kapital. Diese drei Arten von Kapitalgeber können Sie ansprechen:</p>
<p>_______________________________________________________________</p>
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<li><a href="http://www.umsatzsteuer.com/s936433/s936433.php?r_Anzeige_steuerweb">Wie Sie Ausgangsrechnungen berichtigen:</a> Trotz aller Vorkehrungen kann es immer mal wieder passieren, dass Ihre Ausgangsrechnungen nicht alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Das kann Ihnen enormen Aufwand bringen: Dann nämlich, wenn der Fiskus für die Berichtigung der Umsatzsteuer eine notarielle Beurkundung verlangt. So vermeiden Sie diesen Aufwand. </li>
<li><a href="http://www.umsatzsteuer.com/s936433/s936433.php?r_Anzeige_steuerweb">Ausgabe von Gutscheinen:</a> Hier entsteht folgende Frage: Wann liegt die umsatzsteuerpflichtige Leistung vor? Bei Ausgabe des Gutscheins oder erst bei seiner Einlösung? Die OFD Karlsruhe klärt mit einer aktuellen Verfügung zu Ihren Gunsten auf!</li>
<li><a href="http://www.umsatzsteuer.com/s936433/s936433.php?r_Anzeige_steuerweb">Verbilligte Überlassung von Arbeitskleidung:</a> Dieser Vorgang unterliegt nicht der Mindestbesteuerungsgrundlage § 10 Abs. 5 Nr. 2 UStG, wenn Sie durch betriebliche Erfordernisse bedingt ist. Welche Voraussetzungen Sie hier erfüllen müssen, lesen Sie im Gratis-Premiumdownload.</li>
</ul>
<p><a href="http://www.umsatzsteuer.com/s936433/s936433.php?r_Anzeige_steuerweb">Sichern Sie sich beide GRATIS-Premiumdownloads jetzt hier.</a></p>
<p>_______________________________________________________________</p>
<h3><a href="http://www.umsatzsteuer.com/s936433/s936433.php?r_Anzeige_steuerweb">1. Friends &amp; Family-Investoren</a></h3>
<p>Friends &amp; Family-Investoren sind Kapitalgeber im Umfeld Ihres Unternehmens. Hierzu gehören</p>
<ul>
<li>Mitarbeiter,</li>
<li>Lieferanten,</li>
<li>Kunden sowie auch</li>
<li>Geschäftspartner.</li>
</ul>
<p><strong>Wann sich dieser Weg lohnt?</strong> Wenn es schnell und unkompliziert gehen soll und Sie nicht gar so große Beträge benötigen. Denn bei Friends &amp; Family-Investoren ist dieser Finanzierungsweg meist mit dem geringsten Aufwand und den geringsten Kosten verbunden. Und bei ihnen können Sie schon kleine Beträge akquirieren.</p>
<p><strong>Tipp:</strong> Beteiligen Sie Mitarbeiter über Genussrechte und stille Beteiligungen an Ihrem Unternehmen, können diese staatliche Förderungen erhalten.</p>
<p><strong>Service: </strong>Einzelheiten hierzu bekommen Sie in der Übersicht „Mitarbeiterbeteiligungen“ im Premiumbereich für Abonnenten.</p>
<p><strong>Diese vertraglichen Rahmenbedingungen sollten Sie klären: </strong>Sie können nur dann ohne staatliche Genehmigung des Mezzanine-Produkts angesprochen werden, wenn der Kapitalbedarf Ihres Unternehmens 100.000 € nicht überschreitet oder es nicht mehr als 20 Investoren gibt oder jeder Investor mindestens 200.000 € investiert.</p>
<h3><a href="http://www.umsatzsteuer.com/s936433/s936433.php?r_Anzeige_steuerweb">2. Externe Privatanleger</a></h3>
<p>Externe Privatanleger gewinnen Sie im Rahmen eines öffentlichen Angebots. Hier spricht man auch von einem „Börsengang ohne Börse“.</p>
<p><strong>Wann sich dieser Weg lohnt?</strong> Ab einem Kapitalbedarf von 1,5 Mio. € kann es sich lohnen, diese Finanzierungsquelle für Mezzanine-Kapital anzuzapfen.</p>
<p><strong>Tipp: </strong>Wenn Sie sich für diesen Weg entscheiden, sollten Sie einen professionellen Kapitalanlagevermittler hinzuziehen, z. B. www.equity-finance.de</p>
<p><strong>Diese vertraglichen Rahmenbedingungen sollten Sie klären:</strong></p>
<p><strong>a) bei Genussrechten und stillen Beteiligungen</strong></p>
<p>Bei der Ansprache von Privatanlegern außerhalb des unternehmensnahen Umfeldes ist für Genussrechte und stille Beteiligungen (sogenannte Vermögensanlagen) benötigen Sie immer einen Verkaufsprospekt. Diesen müssen Sie entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erstellen und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www.bafin.de) innerhalb von 20 Werktagen genehmigen lassen.</p>
<p><strong>b) bei Wertpapieren</strong></p>
<p>Bei Wertpapieren gelten noch weiter gehende Anforderungen an den Prospektinhalt. Zwingend ist beispielsweise eine Prüfung der letzten 2 Jahresabschlüsse durch einen Wirtschaftsprüfer, eine Aufstellung einer Kapitalflussrechnung sowie diverse Genehmigungsfristen.</p>
<h3><a href="http://www.umsatzsteuer.com/s936433/s936433.php?r_Anzeige_steuerweb">3. Institutionelle Investoren</a></h3>
<p>Zu den institutionellen Investoren gehören</p>
<ul>
<li>Tochtergesellschaften von Banken,</li>
<li>private Beteiligungsgesellschaften oder</li>
<li>halbstaatliche Einrichtungen (z. B. KfW-Mit telstandsbank, mittelständische Beteiligungsgesellschaften der Bundesländer,Mezzanine- und Mittelstandsfonds.)</li>
</ul>
<p><strong>Wann sich dieser Weg lohnt? </strong>Wenn Sie größeren Finanzierungsbedarf haben und Wert auf ein maßgestricktes Angebot legen. Denn institutionelle Investoren stellen Mezzanine-Kapital sowohl als Individuallösungen, als auch über Standardprogramme zur Verfügung.</p>
<p><strong>Tipp:</strong> Ihr erster Ansprechpartner ist die Hausbank Ihres Unternehmens.</p>
<p><strong>Diese vertraglichen Rahmenbedingungen sollten Sie klären:</strong></p>
<p><strong>a) bei einem Standardprodukt</strong></p>
<p>Hier brauchen Sie keine rechtlichen Besonderheiten zu beachten &#8211; zumindest nicht, wenn Sie ein Standardprodukt bei einer Bank nutzen.</p>
<p><strong>b) bei einer Individuallösung</strong></p>
<p>Falls Sie kein Standardprodukt bei einer Bank annehmen, sollten Sie sich unbedingt von Fachleuten beraten lassen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>In diesen zwei Fällen übernehmen Sie bei Zukäufen weiter die Verlustvorträge</title>
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		<pubDate>Tue, 24 Nov 2009 15:31:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bilanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Kauf]]></category>
		<category><![CDATA[steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Übernahme]]></category>
		<category><![CDATA[Verlustvorträge]]></category>

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		<description><![CDATA[Vielleicht nutzen Sie die schlechte Lage ja auch, um ein anderes Unternehmen zu kaufen und es zu sanieren. Normalerweise verfallen die Verlustvorträge des zugekauften Unternehmens. Das ist für Sie ungünstig, denn das erhöht die Steuerlast. Ausnahme gilt bis Jahresende Falls Sie vor Jahresende noch ein Unternehmen erwerben, gilt das aber nicht. Hier übernehmen Sie die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/in-diesen-zwei-fallen-ubernehmen-sie-bei-zukaufen-weiter-die-verlustvortrage/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-787" style="margin-left: 10px; margin-right: 10px;" title="Verlustvorträge" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2009/11/Fotolia_833128_XS-150x150.jpg" alt="Verlustvorträge" width="150" height="150" /></a>Vielleicht nutzen Sie die schlechte Lage ja auch, um ein anderes Unternehmen zu kaufen und es zu sanieren. Normalerweise verfallen die Verlustvorträge des zugekauften Unternehmens. Das ist für Sie ungünstig, denn das erhöht die Steuerlast.<span id="more-788"></span></p>
<h3>Ausnahme gilt bis Jahresende</h3>
<p>Falls Sie vor Jahresende noch ein Unternehmen erwerben, gilt das aber nicht. Hier übernehmen Sie die Verlustvorträge automatisch mit. Dafür sorgt eine Klausel des Bürgerentlastungsgesetzes, die Unternehmen die Sanierung von zugekauften Unternehmen in der Krise erleichtern soll. Sie gilt für alle Unternehmenszukäufe zwischen dem 1.1.2008 und dem 31.12.2009. Danach müssen Sie zwei Bedingungen erfüllen: Kaufen Sie erst nach Silvester ein sanierungsbedürftiges Unternehmen, können Sie dessen Verlustvorträge nur dann übernehmen, wenn Sie die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung verhindern oder beseitigen und die wesentlichen Betriebsstrukturen erhalten. Damit das Finanzamt Ihnen das zuerkennt, müssen Sie diese zwei Bedingungen erfüllen:</p>
<p>________________________________________________________</p>
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<ul>
<li>Die 23 wichtigsten ƒnderungen des BilMoG ¸bersichtlich und auf einen Blick</li>
<li>Die 16 wichtigsten Begriffe rund um das BilMoG</li>
<li>Eine Übersicht der Unterschiede zwischen Handels- und Steuerrecht</li>
<li>Die FAQ im Zusammenhang mit dem BilMoG und die aufschlussreichsten Antworten</li>
<li>Welche Bilanzierungsmöglichkeiten Sie künftig haben</li>
</ul>
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<p>________________________________________________________</p>
<h3>Bedingung 1: Sie erhalten Arbeitsplätze</h3>
<p>Das hört sich schwer an, ist aber tatsächlich leicht einzuhalten. Denn diese Bedingung ist nicht an eine bestimmt Zahl zu erhaltender Arbeitsplätze geknüpft. Sie erfüllen die Voraussetzung schon, wenn</p>
<ul>
<li>Sie eine Betriebsvereinbarung zum Erhalt von Arbeitsplätzen abschließen oder</li>
<li>die durchschnittliche jährliche Lohnsumme nach dem Zukauf nicht unter 80 % der ursprünglichen Lohnsumme sinkt.</li>
</ul>
<p>Möglicher Ausweg: Stimmt der Betriebsrat einem Arbeitsplatzabbau zu, können Sie diesen Wert sogar unterschreiten und erfüllen trotzdem die Voraussetzung.</p>
<h3>Bedingung 2: Sie führen dem Unternehmen Eigenkapital zu</h3>
<p>Diese Bedingung erfüllen Sie, wenn Sie Ihrem Zukauf mindestens 25 % des Betriebsvermögens als neues Kapital zuschießen. Falls Sie den Betrieb nur teilweise übernehmen, müssen Sie entsprechend weniger als 25 % Prozent zuschießen.</p>
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		</item>
	</channel>
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