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	<title>Steuerweb &#187; Einkommenssteuer</title>
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	<description>Alles zum Thema Steuern</description>
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		<title>Warum Sie mit einem Oldtimer supergünstig fahren</title>
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		<pubDate>Mon, 07 Jun 2010 16:07:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[1%-Regelung]]></category>
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		<category><![CDATA[Oldtimer]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn Sie Ihren Firmenwagen nach der 1-%-Regelung versteuern, wissen Sie auch: Dabei kommen rasch schmerzhafte Summen zusammen. Gut, einen Polo oder Corsa zu fahren, ist nicht jedermanns Sache. Aber warum nicht einen schicken Oldtimer? Mit dem schlagen Sie gleich zwei Fliegen mit einer Klappe: Sie kommen steuerlich so günstig weg, wie mit einem Kleinwagen und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/warum-sie-mit-einem-oldtimer-supergunstig-fahren/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-956" style="margin-left: 10px; margin-right: 10px;" title="Oldtimer" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/06/Abschreibung_02-150x150.jpg" alt="Oldtimer" width="150" height="150" /></a>Wenn Sie Ihren Firmenwagen nach der 1-%-Regelung versteuern, wissen Sie auch: Dabei kommen rasch schmerzhafte Summen zusammen. Gut, einen Polo oder Corsa zu fahren, ist nicht jedermanns Sache. Aber warum nicht einen schicken Oldtimer? <span id="more-957"></span>Mit dem schlagen Sie gleich zwei Fliegen mit einer Klappe:</p>
<ol>
<li>Sie kommen steuerlich so günstig weg, wie mit einem Kleinwagen und</li>
<li>tun Sie etwas für das Renommee Ihres Unternehmens.</li>
</ol>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>___________________________________________________________</p>
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<p><span style="text-decoration: underline;">Kennen Sie diese Situation?</span></p>
<p>Seit dem 1.1.2010 müssen Sie für die Mitarbeiter Ihres Hauses den Multifunktionalen Verdienstdatensatz (MVDS) melden. Aber Sie sind im Bezug auf das neue ELENA-Verfahrensgesetz noch <strong>unsicher</strong>,  haben <strong>viele Fragen</strong> und das Gefühl, kostspielige Fehler  zu machen.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Hier ein Tipp für Sie:</span></p>
<p>Mit dem <a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/lga_s718421_nl.php?r_Anzeige_steuerweb">„Spezial-Report  ELENA-Verfahren 2010“</a> sind Sie besser informiert und auf der  sicheren Seite! Unsere <a style="border-bottom: 0.075em solid darkgreen ! important; font-weight: normal ! important; font-size: 100% ! important; text-decoration: underline ! important; padding-bottom: 1px ! important; color: darkgreen ! important; background-color: transparent ! important; background-image: none; padding-top: 0pt; padding-right: 0pt; padding-left: 0pt;" href="../so-funktioniert-die-funftel-regelung-%e2%80%93-in-3-schritten/#" target="_blank">Experten</a> des Informationsdienstes „Lohn &amp;  Gehalt aktuell“ haben für Sie<strong> alles Wichtige rund um das neue  Verfahrensgesetz </strong>zusammengestellt und beantworten Ihre Fragen  <a style="border-bottom: 0.075em solid darkgreen ! important; font-weight: normal ! important; font-size: 100% ! important; text-decoration: underline ! important; padding-bottom: 1px ! important; color: darkgreen ! important; background-color: transparent ! important; background-image: none; padding-top: 0pt; padding-right: 0pt; padding-left: 0pt;" href="../so-funktioniert-die-funftel-regelung-%e2%80%93-in-3-schritten/#" target="_blank">kompetent</a> und zuverlässig!</p>
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<p>•	<a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/lga_s718421_nl.php?r_Anzeige_steuerweb">Übergangsphase</a> – Was Sie in 2010 und  2011 unbedingt beachten müssen</p>
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<p>•	<a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/lga_s718421_nl.php?r_Anzeige_steuerweb">Protokolle  und Rückmeldungen</a> – Worauf Sie achten müssen, um absolut sicher zu  gehen</p>
<p>•	<a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/lga_s718421_nl.php?r_Anzeige_steuerweb">Datenschutz</a> – Beantworten Sie alle Fragen Ihrer Mitarbeiter konkret und zuverlässig</p>
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<p>___________________________________________________________</p>
<h3><a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/lga_s718421_nl.php?r_Anzeige_steuerweb">Darum ist ein Oldtimer steuerlich günstig</a></h3>
<p>Interessant bei einem Oldtimer ist, dass Sie natürlich – wie für jeden Firmenwagen die 1-%-Regelung nutzen können.</p>
<p><strong>Hintergrund:</strong> Sie dürfen die Kosten für einen Firmenwagen ja nur dann steuerlich voll geltend machen, wenn Sie per Fahrtenbuch nachweisen, dass Sie den Wagen auch zu 100 % betrieblich nutzen. Weil das schwierig und aufwändig ist, nutzen ja bereits zahlreiche Selbstständige die 1-%-Methode, um den Privatanteil zu versteuern.</p>
<p><strong>Tipp:</strong> Aber Sie dürfen die 1-%-Methode natürlich auch aus anderen Gründen wählen.</p>
<h3><a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/lga_s718421_nl.php?r_Anzeige_steuerweb">Zur Erinnerung: So funktioniert die 1-%-Regelung</a></h3>
<p>Die 1-%-Methode heißt so, weil mit ihr monatlich 1 % des Brutto-Listenpreises des Firmenwagens als fiktive Einnahme angesetzt und versteuert wird. Der Witz bei einem Oldtimer ist nun: Der ist ja schon einige Jahre alt – und vor 30, 40 oder gar 50 Jahren natürlich viel günstiger. Die Wertsteigerung des Fahrzeugs als Rarität hat das Finanzamt überhaupt nicht zu interessieren. Für die Ermittlung des 1-%-Privatanteils setzen Sie auch bei Ihrem Oldtimer einfach den Listenpreis an – den der damaligen Zeit natürlich. Das ist eine interessante und völlig legale Steuersparmöglichkeit, die bereits viele Liebhaber älterer Fahrzeuge nutzen.</p>
<p><strong>Fazit:</strong> Das Finanzamt schaut in die Röhre, nicht Sie!</p>
<p>Damit schlagen Sie dem Fiskus ein echtes Schnippchen. Das zeigen ein paar Beispiele:</p>
<p>•	Ein VW Käfer kostete Ende der 60er Jahre neu 4.500 DM – also ca. 2.300 €.</p>
<p><strong>Zum Vergleich:</strong> Ein VW Polo kostet heute in der billigsten Variante 12.150 €.</p>
<p>•	Ein Mercedes 230 SL von 1967 – damals der Gipfel des Luxus und heute noch ein verehrter Oldtimer – kostete 1967 ganze 24.000 DM – also gerade mal so viel wie ein Polo heute.</p>
<p>Steuerlich fahren Sie mit Ihrem alten VW Käfer oder Mercedes 230 SL aus den 60er Jahren so günstig, wie mit einem neuen VW Polo.</p>
<h3><a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/lga_s718421_nl.php?r_Anzeige_steuerweb">Keine Sorge – Oldtimer sind auch längst kein Geldgrab mehr</a></h3>
<p>Jetzt denken Sie vielleicht: „Die gesparten Steuern darf ich dann in Entrostung und Reparaturen stecken – auch nicht besser.“ Grundsätzlich liegt dieser Gedanke nahe – da haben Sie schon ganz recht. Aber so muss es nicht kommen! Denn mittlerweile gibt es sogar Anbieter von gebrauchten alten Luxus-Autos, die ihr Geschäftsmodell der heutigen Zeit angepasst haben.</p>
<h3><a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/lga_s718421_nl.php?r_Anzeige_steuerweb">So haben sich einige Oldtimerhändler darauf eingestellt</a></h3>
<p>Händler von Oldtimer-Autos wissen natürlich, dass es nicht nur leidenschaftliche Liebhaber der alten Karossen gibt, die nahezu jeden Preis für ihr Schätzchen zu tragen bereit sind, sondern dass auch kühle Rechner darunter, für die ein hübscher alter Wagen erst durch die Steuerersparnis richtig an Charme gewinnt. Daher bringen sie beispielsweise einen 25 Jahre alten Jaguar technisch auf den neuesten Stand und verkaufen ihn zu Preisen, die einem Neufahrzeug heute durchaus nahe kommen.</p>
<p><strong>Der Vorteil für Sie:</strong> Der Jaguar ist praktisch neuwertig, aber für Ihren Privatanteil legt der Fiskus nur den Listenpreis von vor 25 Jahren zugrunde. Toll, nicht. Steuerlich kommt das praktisch neuwertige Luxusauto Sie als Dienstwagen dann nicht teurer als ein VW Golf. Das hat nicht einmal die Abwrackprämie bewirkt.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Diese 10 + 3 Angaben gehören auf Ihre Restaurantrechnungen</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/diese-10-3-angaben-gehoren-auf-ihre-restaurantrechnungen/</link>
		<comments>http://www.steuerweb.org/diese-10-3-angaben-gehoren-auf-ihre-restaurantrechnungen/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 01 Jun 2010 17:37:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Bewirtungskosten]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommenssteuer]]></category>
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		<description><![CDATA[Kaum zu glauben, aber wahr: In Sachen Rechnungsangaben gibt es eine gute Nachricht für Sie. Die Anforderungen an Restaurantrechnungen sind nicht so hoch, wie Sie vielleicht denken. Keine Sorge über fehlende Felder Vielleicht haben Sie sich auch schon einmal gesorgt, weil auf der Rückseite einer Restaurantrechnung die steuerlich vorgegebenen Felder nicht aufgedruckt waren? Keine Sorge: [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/diese-10-3-angaben-gehoren-auf-ihre-restaurantrechnungen/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-949" style="margin-left: 10px; margin-right: 10px;" title="Restaurantrechnung" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/06/Fotolia_2662184_XS-150x150.jpg" alt="Restaurantrechnung" width="150" height="150" /></a>Kaum zu glauben, aber wahr: In Sachen Rechnungsangaben gibt es eine gute Nachricht für Sie. Die Anforderungen an Restaurantrechnungen sind nicht so hoch, wie Sie vielleicht denken.<span id="more-950"></span></p>
<h3><a href="http://www.bwrmedia.de/lp/nl/pnl_s349888_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb">Keine Sorge über fehlende Felder</a></h3>
<p>Vielleicht haben Sie sich auch schon einmal gesorgt, weil auf der Rückseite einer Restaurantrechnung die steuerlich vorgegebenen Felder nicht aufgedruckt waren?</p>
<p><strong>Keine Sorge:</strong> Dieser Vordruck ist schon seit Jahren nicht mehr nötig.</p>
<p>________________________________________________________________</p>
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<p>Nach dem neuen Wachstumsbeschleunigungsgesetz unterliegt die kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen seit dem 1.1.2010 dem ermäßigten Steuersatz von 7 %.</p>
<p><strong>Aber Vorsicht:</strong> Es gibt eine Vielzahl von Besonderheiten und Fallen, in die Sie bei der Abrechnung tappen können! Zudem müssen Sie neue Vorgaben, Pauschalen und Werte für 2010 berücksichtigen!</p>
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<p>•	<a href="http://www.bwrmedia.de/lp/nl/pnl_s349888_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb">Begriffsabgrenzung: </a>Auswärtstätigkeit oder regelmäßige Arbeitsstätte?</p>
<p>•	<a href="http://www.bwrmedia.de/lp/nl/pnl_s349888_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb">Sonderfall:</a> Wie Sie bei mehreren regelmäßigen Arbeitsstätten vorgehen</p>
<p>•	<a href="http://www.bwrmedia.de/lp/nl/pnl_s349888_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb">Gesamtkosten:</a> So funktioniert die korrekte Aufteilung</p>
<p>•	<a href="http://www.bwrmedia.de/lp/nl/pnl_s349888_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb">Verpflegungskosten:</a> Beachten Sie unbedingt diese Besonderheiten!</p>
<p>•	<a href="http://www.bwrmedia.de/lp/nl/pnl_s349888_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb">Fahrtkosten:</a> Welche sind erstattungsfähig, welche nicht?</p>
<p>•	<a href="http://www.bwrmedia.de/lp/nl/pnl_s349888_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb">Übernachtungskosten:</a> So rechnen Sie die tatsächlich entstandenen Kosten ab</p>
<p><strong>Mein Tipp:</strong></p>
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<p>________________________________________________________________</p>
<h3><a href="http://www.bwrmedia.de/lp/nl/pnl_s349888_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb">So muss Ihre Restaurantrechnung aussehen</a></h3>
<p>Um die Bewirtungskosten steuerlich absetzen zu können, müssen der Anlass der Bewirtung und die Angaben zu den Teilnehmern nicht mehr auf der Rückseite angegeben werden.</p>
<p><strong>Achtung: </strong>Nötig sind diese Angaben nach wie vor.</p>
<p><strong>Aber:</strong> Es reicht völlig, dass diese Angaben auf einem Beiblatt notiert und an die Rechnung geheftet werden.</p>
<h3><a href="http://www.bwrmedia.de/lp/nl/pnl_s349888_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb">Diese 10 Angaben muss Ihre Restaurantrechnung enthalten</a></h3>
<p>1.	Name, Anschrift des Restaurants</p>
<p>2.	Steuernummer bzw. USt-IdNr. des Restaurants</p>
<p>3.	Ihr Name und Ihre Adresse</p>
<p>(dürfen handschriftlich eingetragen werden)</p>
<p>4.	Ausstellungsdatum der Rechnung</p>
<p>5.	Maschinelle Registriernummer (= Rechnungsnummer)</p>
<p>6.	Datum der Bewirtung (falls abweichend vom Rechnungsdatum)</p>
<p>7.	Menge und Art der Speisen und Getränke</p>
<p>8.	Nettoentgelt</p>
<p>9.	Umsatzsteuersatz</p>
<p>10.	Umsatzsteuerbetrag</p>
<h3><a href="http://www.bwrmedia.de/lp/nl/pnl_s349888_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb">Und das gehört auf Beiblatt oder Rückseite der Rechnung</a></h3>
<p>1.	Die Namen aller Teilnehmer</p>
<p>(auch Ihren eigenen, wenn Sie an der Bewirtung teilgenommen haben)</p>
<p>2.	Firmenname bzw. Funktion Ihrer Gäste</p>
<p>(zum Nachweis des betrieblichen Bezugs)</p>
<p>3.	Den konkreten geschäftlichen Anlass der Bewirtung</p>
<h3><a href="http://www.bwrmedia.de/lp/nl/pnl_s349888_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb">Einfacher geht es bei Beträgen bis 150 Euro brutto</a></h3>
<p>Niedriger sind die Anforderungen des Fiskus an Ihre Restaurantrechnungen bis zu 150 Euro brutto. Bei ihnen reicht der Hinweis: „19 % MwSt. enthalten“. Dann dürfen Sie in jedem Fall auch die volle Vorsteuer abziehen.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Diese 7 Nebenkosten dürfen Sie als Geschäftsreisekosten absetzen</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/diese-7-nebenkosten-durfen-sie-als-geschaftsreisekosten-absetzen/</link>
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		<pubDate>Wed, 26 May 2010 20:01:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[absetzen]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommenssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Reisekosten]]></category>

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		<description><![CDATA[Neben Tickets, Kilometer- und Verpflegungspauschalen dürfen Sie bei der Steuererklärung noch eine Reihe weiterer Aufwendungen rund um Ihre Geschäftsreisen als Nebenkosten absetzen. Folgende Nebenkosten dürfen Sie abziehen: 1. die Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck, 2. Telefongespräche, Fax- und Schriftverkehr mit Ihrem Betrieb oder mit Geschäftspartnern, 3. Internetgebühren, sofern sie nicht im Zimmerpreis enthalten sind, _______________________________________________________________ [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/diese-7-nebenkosten-durfen-sie-als-geschaftsreisekosten-absetzen/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-945" style="margin-left: 10px; margin-right: 10px;" title="Reisekosten" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/05/Fotolia_12303690_XS-150x150.jpg" alt="Reisekosten" width="150" height="150" /></a>Neben Tickets, Kilometer- und Verpflegungspauschalen dürfen Sie bei der Steuererklärung noch eine Reihe weiterer Aufwendungen rund um Ihre Geschäftsreisen als Nebenkosten absetzen.<span id="more-946"></span></p>
<p><strong>Folgende Nebenkosten dürfen Sie abziehen:</strong></p>
<p>1.	die Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck,</p>
<p>2.	Telefongespräche, Fax- und Schriftverkehr mit Ihrem Betrieb oder mit Geschäftspartnern,</p>
<p>3.	Internetgebühren, sofern sie nicht im Zimmerpreis enthalten sind,</p>
<p>_______________________________________________________________</p>
<div>
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<p><a href="http://www.bwr-media.de/lp/shop/mus_s919412_sb.html?r_Anzeige_Steuerweb"><span style="color: #ff0000;"><strong><span style="font-size: large;">So verliert die  Betriebsprüfung ihren Schrecken </span></strong></span></a></p>
<p><a href="http://www.bwr-media.de/lp/shop/mus_s919412_sb.html?r_Anzeige_Steuerweb" target="_blank"><strong>Kostenlos zum Sofort-Download: Erste-Hilfe-Set  bei Betriebsprüfungen</strong></a></p>
<p>Dieses Erste-Hilfe-Set müssen Sie einfach jederzeit greifbar haben! Denn die Finanzämter brauchen 2010 dringend Einnahmen – und am schnellstens sind die mit Betriebsprüfungen hereinzuholen.</p>
<p>Wer schlecht vorbereitet in eine Betriebprüfung geht, riskiert  unnötige Nachzahlungen, die schnell im 5-stelligen Bereich sind.</p>
<p><strong>Schützen Sie sich! Jetzt! Mit diesen Tipps aus dem  Erste-Hilfe-Set:</strong></p>
<ul>
<li>Die aktuellen Gefahrenpunkte 2010: In welchen  Fällen der Betriebsprüfer aktuell am häufigsten vor der Tür steht</li>
<li>Prüfungsschwerpunkte 2010: Wo die Prüfer ganz  besonders genau nachschauen</li>
<li>Wie Sie sich optimal auf die Prüfung vorbereiten, damit der  Prüfer möglichst nichts zu meckern hat</li>
<li>Wie Sie dem Prüfer Grenzen aufzeigen, wenn er zu neugierig  wird</li>
</ul>
<p><a href="http://www.bwr-media.de/lp/shop/mus_s919412_sb.html?r_Anzeige_Steuerweb">Mit einem Klick holen Sie sich das Erste Hilfe Set  jetzt im PDF-Format auf Ihren Rechner.</a></p>
<p><strong>Aber:</strong> Bitte beeilen Sie sich – der kostenlose  Download steht nur wenige Stunden zur Verfügung!</p>
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<p>_______________________________________________________________</p>
</div>
<p>4.	Straßennutzung (Maut) und Parkplatz,</p>
<p>5.	Schadensersatzleistungen infolge eines Verkehrsunfalls,</p>
<p>6.	übliche Trinkgelder,</p>
<p>7.	Ihre Aufwendungen für eine Reisegepäckversicherung – sofern sich der Versicherungsschutz auf die geschäftliche Abwesenheit beschränkt</p>
<p><strong>Tipp: </strong>Falls Sie eine gemischte Reisegepäckversicherung abgeschlossen haben, teilen Sie die Kosten einfach in einen privaten und einen betrieblichen Teil auf.</p>
<h3><a href="http://www.bwr-media.de/lp/shop/mus_s919412_sb.html?r_Anzeige_Steuerweb">Das gehört nicht zu den Reisekosten</a></h3>
<p>Kosten, die Sie nicht konkret Ihren Geschäftsreisen zuordnen können, wie beispielsweise Koffer oder Kleidung, wird das Finanzamt nicht als Reisekosten anerkennen.</p>
<p><strong>Ausnahme: </strong>Gestohlenes oder beschädigtes Reisegepäck</p>
<p><strong>Tipp:</strong> Falls allerdings ihr Reisegepäck während der Geschäftsreise beschädigt oder gestohlen, dürfen Sie den Wertverlust trotzdem als Betriebsausgaben abziehen.</p>
<h3><a href="http://www.bwr-media.de/lp/shop/mus_s919412_sb.html?r_Anzeige_Steuerweb">So machen Sie den Verlust Ihres Reisegepäcks steuerlich geltend</a></h3>
<p>Als Wertverlust dürfen Sie weder die Anschaffungskosten noch den Zeitwert zugrunde legen. Stattdessen gehen Sie von den ursprünglichen Anschaffungskosten aus und ziehen die Abschreibung bis zum Zeitpunkt des Diebstahls ab.</p>
<p><strong>Achtung:</strong> Den Diebstahl von Geld können Sie steuerlich nicht absetzen</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Fahrtenbuch-App: Nicht für die Steuer, aber trotzdem sehr nützlich!</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/fahrtenbuch-app-nicht-fur-die-steuer-aber-trotzdem-sehr-nutzlich/</link>
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		<pubDate>Wed, 26 May 2010 19:35:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsausgaben]]></category>
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		<category><![CDATA[App]]></category>
		<category><![CDATA[dienstwagen]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommenssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[fahrtenbuch]]></category>

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		<description><![CDATA[Ob Telefonbuch, Restaurant- oder Städteführer, Zeitungen oder sogar elektronische Einkaufszettel – für alle erdenklichen Zwecke gibt es Apps, kleine Softwareprogramme für Smartphones. Sogar für elektronische Fahrtenbücher gibt es Apps. Ihr Vorteil: Mit wenig Aufwand haben Sie ein vollautomatisches Fahrtenbuch. Nie wieder eine Fahrt vergessen. Und die Zahl der gefahrenen Kilometer ermittelt das App automatisch für [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/fahrtenbuch-app-nicht-fur-die-steuer-aber-trotzdem-sehr-nutzlich/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-943" style="margin-left: 10px; margin-right: 10px;" title="Fahrtenbuch" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/05/Fotolia_7090701_XS-150x150.jpg" alt="Fahrtenbuch" width="150" height="150" /></a>Ob Telefonbuch, Restaurant- oder Städteführer, Zeitungen oder sogar elektronische Einkaufszettel – für alle erdenklichen Zwecke gibt es Apps, kleine Softwareprogramme für Smartphones. Sogar für elektronische Fahrtenbücher gibt es Apps.<span id="more-944"></span></p>
<p><strong>Ihr Vorteil:</strong> Mit wenig Aufwand haben Sie ein vollautomatisches Fahrtenbuch. Nie wieder eine Fahrt vergessen. Und die Zahl der gefahrenen Kilometer ermittelt das App automatisch für Sie.</p>
<p>_______________________________________________</p>
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<p><a href="http://news.bwr-media.de/go/AICP5U1-1UPZPN0-1UPZPLE-S86V1Z.html?r_Anzeige_Steuerweb"><span style="color: #ff0000;"><strong><span style="font-size: large;">Sonderaktion: Nur heute<br />
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<p><strong>Darunter sind unter anderem:</strong></p>
<ul>
<li>Arbeitsvertrag für eine unbefristete Teilzeitbeschäftigung – fertig zu übernehmen!</li>
<li>Arbeitsvertrag für eine befristete Aushilfsbeschäftigung – sparen Sie sich jetzt lästiges Abtippen!</li>
<li>Arbeitsvertrag für ein Ehegattenarbeitsverhältnis als unbefristete Teilzeitbeschäftigung</li>
<li>Arbeitsvertrag für ein Abrufarbeitsverhältnis mit Teilzeitkräften und Aushilfen</li>
<li>Entgeltnachweis bei Teilzeitbeschäftigung – einfach von Ihrem Minijobber ausfüllen lassen!</li>
<li>Quittung für pauschal versteuertes Entgelt an Aushilfskräfte</li>
<li>Mitteilung über die Beschäftigung einer werdenden Mutter nach § 5 des Mutterschutzgesetzes</li>
<li>Muster-Schreiben: Elternzeit und restlicher Jahresurlaub</li>
<li>Erklärung für die Elterngeldstelle – einfach von Ihrer Mitarbeiterin ausfüllen lassen!</li>
<li>Unfallfragebogen – damit Sie als Arbeitgeber Schadensersatzansprüche geltend machen können!</li>
<li>Unfallfragebogen für einen Verkehrsunfall</li>
<li>Unfallfragebogen für einen Sportunfall</li>
<li>Unfallanzeige für einen Arbeitsunfall</li>
<li>Wie Sie die Voraussetzungen der Pauschalversteuerung einer geringfügigen Beschäftigung prüfen</li>
<li>Mit diesem Muster-Formular prüfen Sie die Versicherungspflicht bzw. -freiheit bei kurzfristig Beschäftigten</li>
<li>Wie Sie Versicherungspflicht bzw. -freiheit zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bei Studenten überprüfen</li>
<li>Prüfung der Versicherungspflicht bzw. -freiheit bei Schülern</li>
<li>Erklärung der Erziehungsberechtigten zur Beschäftigung eines Schülers</li>
<li>Erklärung bei geringfügiger Beschäftigung</li>
<li>Mitteilung über die Möglichkeit des Verzichts auf die Versicherungsfreiheit zur Rentenversicherung</li>
<li>Erklärung über den Verzicht auf die Versicherungsfreiheit zur Rentenversicherung</li>
<li>Erklärung des Mitarbeiters über den Verzicht auf die Anwendung der Gleitzonenregelung in der gesetzlichen Rentenversicherung</li>
<li>Bewerbergespräch: Diese Notizen sollten Sie sich machen</li>
<li>Muster-Zeiterfassungsbogen</li>
</ul>
<p>Sie können eine oder gleich mehrere dieser GRATIS-Arbeitshilfen gebrauchen?</p>
<p>Kein Problem.</p>
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<p>_______________________________________________</p>
<h3><a href="http://news.bwr-media.de/go/AICP5U1-1UPZPN0-1UPZPLE-S86V1Z.html?r_Anzeige_Steuerweb">So funktionieren Fahrtenbuch-Apps</a></h3>
<p>Sie brauchen ein Smartphone mit GPS, also Satellitennavigation, beispielsweise ein iPhone von Apple.</p>
<p>Das Fahrtenbuch-App speichert zu Beginn jeder Fahrt über GPS</p>
<ul>
<li>Startpunkt,</li>
<li>Strecke und</li>
<li>Ziel.</li>
</ul>
<p>Also grundsätzlich alle Informationen, die Sie für ein Fahrtenbuch brauchen.</p>
<p>Sehr praktisch. Allerdings nur für den Hausgebrauch! Für das Fahrtenbuch, das Sie dem Finanzamt einreichen, sollten Sie kein App benutzen.</p>
<h3><a href="http://news.bwr-media.de/go/AICP5U1-1UPZPN0-1UPZPLE-S86V1Z.html?r_Anzeige_Steuerweb">Praktisch, aber nicht für die Steuer geeignet</a></h3>
<p>Das Finanzamt wird ein solches Fahrtenbuch nicht anerkennen. Der Grund: Die mobilen Fahrtenbuch-Programme erfüllen nicht die Voraussetzungen des Fiskus an ein ordentlich geführtes Fahrtenbuch.</p>
<h3><a href="http://news.bwr-media.de/go/AICP5U1-1UPZPN0-1UPZPLE-S86V1Z.html?r_Anzeige_Steuerweb">K.O.-Kriterium: Datenexport im Textformat</a></h3>
<p>Smartphone-Fahrtenbücher mögen zwar sehr praktisch sein und sind auch bereits für wenige Euro zu bekommen. Aber Sie erfüllen leider ein K.O.-Kriterium des Fiskus – das wirft sie aus dem Rennen. Der Fiskus verlangt nämlich unter anderem von einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch, dass die Eintragungen nachträglich nicht änderbar sind.</p>
<p><strong>Der Haken: </strong>Fahrtenbuch-Apps exportieren Ihre Eintragungen in der Regel als csv-Dateien – und damit als reine Textdatei. Und in denen können Sie mit jedem x-beliebigen Textprogramm Daten ändern.</p>
<h3><a href="http://news.bwr-media.de/go/AICP5U1-1UPZPN0-1UPZPLE-S86V1Z.html?r_Anzeige_Steuerweb">So können Sie Ihr Smartphone-Fahrtenbuch trotzdem sinnvoll nutzen</a></h3>
<p>Sinnvoll einsetzen können Sie Ihr App aber trotzdem: als Gedächtnisstütze. Lassen Sie Ihr Smartphone während der Reise ruhig automatisch die Reisedaten erfassen und übertragen Sie sie dann am Abend handschriftlich in Ihr Fahrtenbuch der alten Schule.</p>
<p>Das hat für Sie drei Vorteile:</p>
<ol>
<li>Sie reduzieren das Risiko, Fahrten zu vergessen.</li>
<li>Sie ersparen sich womöglich teure Fehler im Fahrtenbuch.</li>
<li>Sie sparen sich während der Reise lästige Schreibarbeit.</li>
</ol>
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		</item>
		<item>
		<title>Diese 6 Vorsorgeaufwendungen ziehen Sie 2010 ab</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/diese-6-vorsorgeaufwendungen-ziehen-sie-2010-ab/</link>
		<comments>http://www.steuerweb.org/diese-6-vorsorgeaufwendungen-ziehen-sie-2010-ab/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 02 May 2010 20:20:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommenssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Sonderausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsorgeaufwendungen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://steuerweb.org/diese-6-vorsorgeaufwendungen-ziehen-sie-2010-ab/</guid>
		<description><![CDATA[Bei den Vorsorgeaufwendungen hat sich für das Steuerjahr 2010 einiges geändert. Die wohl auffälligste Veränderung: Sie tragen Ihre Vorsorgeaufwendungen nicht mehr wie zuvor in den Mantelbogen ein. Von diesem Jahr an gibt es dafür eine eigene Anlage. Das dürfen Sie als Sonderausgaben ansetzen Von den 6 Vorsorgeaufwendungen dürfen Sie als Alleinstehender bei der Einkommensteuererklärung bis [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/diese-6-vorsorgeaufwendungen-ziehen-sie-2010-ab/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-930" style="margin-left: 10px; margin-right: 10px;" title="Vorsorgeaufwendungen" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/05/Fotolia_11526292_XS-150x150.jpg" alt="Vorsorgeaufwendungen" width="150" height="150" /></a>Bei den Vorsorgeaufwendungen hat sich für das Steuerjahr 2010 einiges geändert. Die wohl auffälligste Veränderung: Sie tragen Ihre Vorsorgeaufwendungen nicht mehr wie zuvor in den Mantelbogen ein. Von diesem Jahr an gibt es dafür eine eigene Anlage.<span id="more-931"></span></p>
<h3><a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/ust_s584343_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb">Das dürfen Sie als Sonderausgaben ansetzen</a></h3>
<p>Von den 6 Vorsorgeaufwendungen dürfen Sie als Alleinstehender bei der Einkommensteuererklärung bis zu 20.000 € und als Ehepaar bis zu 40.000 € pro Jahr geltend machen.</p>
<p>__________________________________________________________</p>
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<p style="text-align: center;"><a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/ust_s584343_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb"><span style="color: #ff0000;"><span style="font-size: large;"><strong>Hier ist das wirkungsvollste</strong></span></span></a></p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/ust_s584343_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb"><span style="color: #ff0000;"><span style="font-size: large;"><strong> „Umsatzsteuer-Schutz-Paket“, </strong></span></span></a></p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/ust_s584343_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb"><span style="color: #ff0000;"><span style="font-size: large;"><strong> das es derzeit für Sie gibt!</strong></span></span></a></p>
<p>Es ist der neue Informationsdienst <a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/ust_s584343_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb">„Umsatzsteuer aktuell“</a>. Der erste Praxisbrief für Unternehmer und Umsatzsteuer-Verantwortliche im Unternehmen, der wirklich Klartext spricht. Damit Sie beim Thema Umsatzsteuer mit dem Fiskus auf gleicher Augenhöhe sprechen. Zum Beispiel:</p>
<ul>
<li><strong>Geschäftsreisen, Kongresse und Messen im Ausland:</strong> So holen Sie sich die Umsatzsteuer zurück</li>
<li><strong>Eingangsangaben und Formalitäten: </strong>Wie Sie Importe aus Drittländern problemlos abwickeln</li>
<li><strong>Dienstleister bearbeitet Ihre Rechnungen: </strong>So umgehen Sie die beim Finanzamt sehr beliebte Vorsteuer-Falle</li>
<li><strong>Innergemeinschaftliche Lieferungen:</strong> Mit diesen 5 Tipps bleibt Ihr Geld in Ihrem Unternehmen</li>
<li>Wie Sie dank eines wenig bekannten europäischen Urteils <strong>zu viel gezahlte Umsatzsteuer schneller wiederbekommen</strong></li>
<li>Wie Sie bei<strong> Reihengeschäften innerhalb der EU</strong> jetzt die Vereinfachungsregel nutzen</li>
<li><strong>Umsatzsteuer-Nachschau: </strong>So bieten Sie dem Fiskus erfolgreich Paroli</li>
<li><strong>Karussell-Geschäfte:</strong> So retten Sie die Umsatzsteuer, wenn Sie unschuldig beteiligt sind</li>
</ul>
<p><a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/ust_s584343_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb">Sie möchten eine kostenlose Probeausgabe? Klicken Sie gleich hier!</a></p>
<p>__________________________________________________________</p>
<ol>
<li>Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen (Arbeitnehmeranteil) In: Zeile: 4</li>
<li>Beiträge zu landwirtschaftlichen Alterskassen und zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen für Nichtarbeitnehmer (z. B. Zahlung von selbstständigen Rechtsanwälten) In: Zeile: 5</li>
<li>Freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung und Pflichtbeiträge von Selbstständigen zu den gesetzlichen Rentenversicherungen, z. B. Pflichtversicherung in der Künstlersozialkasse In: Zeile: 6</li>
<li> Beiträge zum Aufbau einer kapitalgedeckten Altersversorgung, wenn der Vertrag die Zahlung einer Leibrente frühestens ab dem 60. Lebensjahr vorsieht (Rürup-Rente) In: Zeile: 7</li>
<li>Arbeitgeberanteil zu gesetzlichen Rentenversicherungen und Zuschüsse zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen In: Zeile: 8</li>
<li>Arbeitgeberanteil zu gesetzlichen Rentenversicherungen im Rahmen eines pauschal besteuerten Mini-Jobs In: Zeile: 9</li>
</ol>
<h3><a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/ust_s584343_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb">Auch Selbstständige können riestern</a></h3>
<p>Vielleicht gehören Sie ja auch zu den Selbstständigen, die von der Riester-Förderung profitieren. Gefördert werden Sie, wenn Sie</p>
<ul>
<li>selbst in der Rentenversicherung beitragspflichtig sind – beispielsweise als Journalist oder Künstler, Privatlehrer, Tanzlehrer, Dozent an der Volkshochschule, Handwerksmeister oder auch etwa als Hebamme oder Pfleger oder</li>
<li>über Ihren Ehegatten.</li>
</ul>
<p><strong>Achtung:</strong> Sie können zwar über Ihren Ehegatten in den Genuss der Förderung gelangen. Dafür benötigen Sie aber natürlich einen eigenen riesterfähigen Vorsorgevertrag. Sonst gehen Sie trotz Ihres Anspruchs leer aus.</p>
<h3><a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/ust_s584343_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb">Diese Zulagen erhalten Sie</a></h3>
<p>Die Zulagen bei der Riester-Rente erhalten Sie, wenn Sie einen Vertrag abgeschlossen haben, in den Sie 2009 die Mindestsumme eingezahlt haben. Das sind gemäß § 86 EStG 4 % des beitragspflichtigen Einkommens des Vorjahres. Im Jahr 2009 beträgt</p>
<ul>
<li>die Grundzulage 154 € (§ 84 EStG),</li>
<li>die Kinderzulage 185 € je Kind bzw. 300 € für nach dem 31.12.2007 geborene Kinder (§ 85 EStG).</li>
</ul>
<h3><a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/ust_s584343_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb">Das können Sie bei Ihrem Riestervertrag steuerlich geltend machen</a></h3>
<p>Sie können zwar stets nur eines erhalten: entweder die Zulagen oder den Sonderausgabenabzug. Aber Sie dürfen und sollten den Sonderausgabenabzug in jedem Fall beantragen – das Finanzamt prüft dann automatisch, was für Sie vorteilhafter ist, und billigt Ihnen die günstigste Variante zu. Nachteile haben Sie dadurch nicht.</p>
<h3><a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/ust_s584343_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb">So machen Sie den Steuerabzug für die Riester-Ansparbeiträge geltend</a></h3>
<p>Die Steuerermäßigung gemäß § 10a EStG für Ihre Ansparbeiträge zur sogenannten Riester-Rente beantragen Sie in der Anlage Vorsorgeaufwand. Ihre Aufwendungen tragen Sie in die Zeilen 37–55 ein. Der Steuererklärung müssen Sie dann noch die Bescheinigungen des Anbieters beifügen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Hängen Sie ruhig ein paar Tage an Ihren Urlaub dran</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/hangen-sie-ruhig-ein-paar-tage-an-ihren-urlaub-dran/</link>
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		<pubDate>Sun, 02 May 2010 20:10:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommenssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Geschäftsreise]]></category>
		<category><![CDATA[privater Urlaub]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn Sie mal wieder auf Geschäftsreise gehen, können Sie ruhig noch privat ein paar Tage dranhängen. Steuerlich darf Ihnen das von nun an nicht mehr schaden. Mit einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) haben Sie es künftig leichter, gemischt veranlasste Reisen bei der Einkommensteuererklärung als Betriebskosten abzuziehen (Az. VI R 94/01). Der Fall In dem Fall [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/hangen-sie-ruhig-ein-paar-tage-an-ihren-urlaub-dran/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-928" style="margin-left: 10px; margin-right: 10px;" title="Geschäftsreise" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/05/Fotolia_5674923_XS-150x150.jpg" alt="Geschäftsreise" width="150" height="150" /></a>Wenn Sie mal wieder auf Geschäftsreise gehen, können Sie ruhig noch privat ein paar Tage dranhängen. Steuerlich darf Ihnen das von nun an nicht mehr schaden. Mit einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) haben Sie es künftig leichter, gemischt veranlasste Reisen bei der Einkommensteuererklärung als Betriebskosten abzuziehen (Az. VI R 94/01).<span id="more-929"></span></p>
<h3><a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/ean_lp_nl.php?r_Anzeige_Steuerweb"><strong>Der Fall</strong></a></h3>
<p><strong></strong>In dem Fall ging es um einen angestellten IT-Spezialisten, der eine Fachmesse in Las Vegas besucht hatte. Der Kläger hatte an seinen viertägigen Messebesuch noch drei private Tage drangehängt. Das Finanzamt erkannte die Kongressgebühren, die Kosten für 4 Übernachtungen und die Verpflegungsaufwendungen für 4 Tage an. Die Kosten für den Hin- und Rückflug strich es dagegen unter Hinweis auf das sogenannte Aufteilungsverbot komplett.</p>
<p>______________________________________________________________</p>
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<p style="text-align: center;"><a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/ean_lp_nl.php?r_Anzeige_Steuerweb"><span style="color: #ff0000;"><span style="font-size: large;"><strong>GRATIS-Sofort-Download: Nur heute – nur noch wenige Stunden </strong></span></span></a></p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/ean_lp_nl.php?r_Anzeige_Steuerweb"><span style="color: #ff0000;"><span style="font-size: large;"><strong>Hier steht Ihr bares Geld auf dem Spiel</strong></span></span></a></p>
<p><strong>Jedes Detail, jedes kleine Wort entscheidet darüber, ob das Finanzamt Ihre Rechnungen zum Vorsteuer-Abzug anerkennt:</strong></p>
<p>Ist auch nur eine Kleinigkeit nicht 100%ig korrekt, sagt das Finanzamt: „Nada!“ Nichts – und Sie müssen nachzahlen, nachzahlen, nachzahlen…</p>
<p>Aber Sie haben Glück! Denn jetzt gibt es einmalig exklusiv für Sie  – und nur heute – den Spezialreport <a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/ean_lp_nl.php?r_Anzeige_Steuerweb">&#8220;Rechnungspflichtangaben und Vorsteuer&#8221;. </a></p>
<p><strong>Entdecken Sie darin, wie Sie alle teuren Fallen bei Rechnungen umgehen, die anderen bares Geld kosten:</strong></p>
<ul>
<li>Falle 1: Name und Anschrift des leistenden Unternehmens</li>
<li>Falle 2: Steuernummer oder USt-IdNr. des leistenden Unternehmens</li>
<li>Falle 3: Fortlaufende Rechnungsnummer</li>
<li>Falle 4: Menge und Art der gelieferten Ware</li>
<li>Falle 5: Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung</li>
<li>Falle 6: Im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts</li>
<li>Falle 7: Entgelt, getrennt nach Steuersätzen und Steuerbetrag oder Hinweis auf eine Steuerbefreiung</li>
</ul>
<p>Wer diese Fallen nicht kennt, riskiert Nachzahlungen von hunderten, tausenden und mehr Euro. <a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/ean_lp_nl.php?r_Anzeige_Steuerweb">Handeln Sie deshalb jetzt und fordern Sie Ihr Exemplar an.</a> Am besten sofort. Schon morgen ist ein kostenloser Download nicht mehr möglich.</p>
<p><a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/ean_lp_nl.php?r_Anzeige_Steuerweb">Sie bekommen diesen Spezialreport jetzt sofort GRATIS als PDF, wenn Sie hier klicken!</a></p>
<p>______________________________________________________________</p>
<h3><a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/ean_lp_nl.php?r_Anzeige_Steuerweb">Hintergrund: Das Aufteilungsverbot</a></h3>
<p>Dem Aufteilungsverbot zufolge sind die Kosten der An- und Abreise nur dann steuerlich abzugsfähig, wenn sich die Reise selbst ausschließlich oder nahezu ausschließlich (zu 90 %) der beruflichen bzw. betrieblichen Sphäre zuordnen lässt. Allerdings war dieses Aufteilungsverbot in den vergangenen Jahren bei Finanzgerichten und zuletzt sogar unter den Richtern des Bundesfinanzhofs selbst umstritten. Der Große Senat des Bundesfinanzhofs kippte es nun.</p>
<h3><a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/ean_lp_nl.php?r_Anzeige_Steuerweb">Das Urteil</a></h3>
<p>Steuerzahler dürfen von nun an bei der Steuererklärung Aufwendungen für die Hin- und Rückreise bei gemischt beruflich (betrieblich) und privat veranlassten Reisen aufteilen: in abziehbare Werbungskosten oder Betriebsausgaben und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung – entsprechend der beruflich und privat veranlassten Zeitanteile der Reise.</p>
<p><strong>Die Voraussetzung: </strong>Die beruflich veranlassten Zeitanteile müssen feststehen und dürfen nicht von nur untergeordneter Bedeutung sein. Was wiederum „untergeordnete Bedeutung“ heißt, haben die BFH-Richter offengelassen.</p>
<p><strong>Tipp:</strong> Sicher wird man sagen können, dass der betriebliche Reiseanteil nicht geringer sein darf als der private. Für den verhandelten Fall bedeutet das: 4/7 der Reisekosten dürfen als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abgesetzt werden.</p>
<p>So gehen Sie konkret mit den verschiedenen Kosten um:</p>
<ul>
<li>An- und Abreise: mit der Quote, die von der Gesamtreise auf die Fortbildungsmaßnahme entfällt, soweit die Kosten nachgewiesen sind</li>
<li>Übernachtungskosten: in voller Höhe, soweit sie auf die Dauer der Fortbildungsmaßnahme entfallen und nachgewiesen werden</li>
<li>Verpflegungskosten: in voller Höhe, soweit sie auf die Dauer der Fortbildungsmaßnahme entfallen und nachgewiesen werden</li>
<li>Teilnahmekosten an Seminaren/Tagungen: in voller Höhe entsprechend den vorliegenden Rechnungen/Quittungen</li>
</ul>
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		</item>
		<item>
		<title>Mieten Sie doch Ihren Firmenwagen bei Ihrer Frau</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/mieten-sie-doch-ihren-firmenwagen-bei-ihrer-frau/</link>
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		<pubDate>Wed, 21 Apr 2010 15:46:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommenssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Firmenwagen]]></category>
		<category><![CDATA[Leasing]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://steuerweb.org/mieten-sie-doch-ihren-firmenwagen-bei-ihrer-frau/</guid>
		<description><![CDATA[Wenn Sie einen Firmenwagen brauchen, werden Sie sicherlich in Sachen Finanzierung vor allem über die Frage Leasing oder Finanzierung nachdenken. Klar, das ist naheliegend und vernünftig. Aber vielleicht sollten Sie auch mal darüber nachdenken, den Wagen einfach von Ihrem Ehemann oder Ihrer Ehefrau zu mieten. Hört sich komisch an, kann sich aber lohnen. Unter zwei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/mieten-sie-doch-ihren-firmenwagen-bei-ihrer-frau/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-917" style="margin-left: 10px; margin-right: 10px;" title="Firmenwagen" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/04/Abschreibung_02-150x150.jpg" alt="Firmenwagen" width="150" height="150" /></a>Wenn Sie einen Firmenwagen brauchen, werden Sie sicherlich in Sachen Finanzierung vor allem über die Frage Leasing oder Finanzierung nachdenken. Klar, das ist naheliegend und vernünftig. Aber vielleicht sollten Sie auch mal darüber nachdenken, den Wagen einfach von Ihrem Ehemann oder Ihrer Ehefrau zu mieten. Hört sich komisch an, kann sich aber lohnen. <span id="more-918"></span></p>
<p><strong>Unter zwei Bedingungen:</strong> Wenn Sie</p>
<ol>
<li>gute Gewinne erzielen und</li>
<li>so für Sie ein hoher Steuersatz gilt,</li>
</ol>
<p>dann können Sie auf diese Weise durchaus sparen.</p>
<p>________________________________________________________________</p>
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<p><a href="http://www.bwrmedia.de/lp/nl/lga_s698243_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb"><span style="color: #ff0000;"><strong><span style="font-size: medium;">Dieser GRATIS-Ratgeber gibt Ihnen bei der Entgeltabrechnung WIRKLICH Sicherheit!</span></strong></span></a></p>
<p>Auch im Jahr 2010 müssen Sie bei der Abrechnung der Lohnnebenkosten wieder <strong>verschiedenste Bemessungsgrenzen und eine Vielzahl neuer Werte und Richtlinien</strong> berücksichtigen. Doch das geht jetzt einfacher, als Sie denken! Tipp:</p>
<p>Sichern Sie sich JETZT mit dem<strong> kostenfreien Spezial-Report</strong></p>
<p><strong><span style="color: #993300;">„Praxispaket Arbeitgeberanteile – zuverlässig &amp; kompetent informiert“</span></strong></p>
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<p>Ihr Vorteil:</p>
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<h3><a href="http://www.bwrmedia.de/lp/nl/lga_s698243_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb">So funktioniert diese Steuerspar-Konstruktion:</a></h3>
<p>Ganz einfach: Ihre Frau oder Ihr Mann kauft das Auto und vermietet es an Sie beziehungsweise: Ihr Unternehmen.</p>
<h3><a href="http://www.bwrmedia.de/lp/nl/lga_s698243_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb">Obacht bei der Vertragsgestaltung</a></h3>
<p>Natürlich sollten Sie – wie bei allen betrieblichen Geschäften mit Ihren Angehörigen – darauf achten, dass der Vertrag so gestaltet ist, wie Sie ihn auch mit einer nicht mit Ihnen verwandten Person gestalten würden. Achten Sie also unbedingt darauf, dass die Raten so hoch bemessen sind, dass Ihre Ehefrau keine Verluste macht (sonst könnte das Finanzamt es ablehnen, die Sache anzuerkennen).</p>
<p><strong>Die Folge:</strong></p>
<p><strong>1. bei der Umsatzsteuer:</strong></p>
<p>Ihre Frau wird durch das Geschäft zum umsatzsteuerlichen Unternehmer. Das heißt: Die Umsatzsteuer, die sie für den Wagen bezahlt hat, kann sie sich sofort über die Vorsteuer zurückholen, da sie ja gleichzeitig von Ihnen Umsatzsteuer auf die Miete erhält. Sie wiederum machen diese Umsatzsteuerbeträge für Ihren Betrieb als Vorsteuer geltend – die Umsatzsteuer fällt so nicht weiter ins Gewicht.</p>
<p><strong>2. bei den Betriebsausgaben</strong></p>
<p>Bei Ihnen fallen als Betriebsausgaben an:</p>
<p>•	die Mietraten,</p>
<p>•	laufende Kosten für Benzin sowie</p>
<p>•	Parkgebühren.</p>
<p>Ihre Frau oder Ihr Mann macht als Ausgaben beispielsweise geltend:</p>
<p>•	die Abschreibung auf den Wagen,</p>
<p>•	die Zinsen für ein Anschaffungsdarlehen,</p>
<p>•	Reparaturen,</p>
<p>•	Steuern,</p>
<p>•	Versicherung,</p>
<p>•	Ausstattung des Wagens etc.</p>
<p><strong>Tipp:</strong> Rechnen Sie eine solche Mietkonstruktion doch einfach mal mit Ihren Zahlen durch. Vielleicht würde es sich ja lohnen.</p>
<h3><a href="http://steuerweb.org/mieten-sie-doch-ihren-firmenwagen-bei-ihrer-frau/"><strong>Diesen Vorteil können Sie in jedem Fall mitnehmen!</strong></a></h3>
<p>Egal, wie hoch Ihr Steuersatz ist – einen Vorteil Möglichkeit der Steuergestaltung bei Firmenfahrzeug auf jeden Fall: Gehört das Auto wie bei den meisten Selbstständigen zum Betriebsvermögen, ist der Verkauf betrieblich veranlasst und muss versteuert werden.</p>
<p><strong>In diesem Fall ist es beim Verkauf anders:</strong></p>
<p>Verkauft Ihr Ehegatte den an Sie bloß vermieteten Wagen und macht dabei Gewinn, ist dieser auf jeden Fall steuerfrei. Der Grund: Einkommensteuerrechtlich zählt der Wagen zum Privatvermögen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Als Existenzgründer sollten Sie diese 4 häufigen Fehler vermeiden</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/als-existenzgrunder-sollten-sie-diese-4-haufigen-fehler-vermeiden/</link>
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		<pubDate>Tue, 23 Feb 2010 13:43:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Bilanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommenssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Existenzgründer]]></category>
		<category><![CDATA[Fehler]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzamt]]></category>

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		<description><![CDATA[Fehler 1: Unvollständige Unterlagen Das Finanzamt dürfen Sie nicht unterschätzen. Für schludrige oder unvollständige Unterlagen haben die Beamten kein Verständnis. Fehlen bei Ihrer Jahressteuererklärung einzelne Formulare, wird der Finanzbeamte sich ganz sicher mit einer Nachfrage an Sie wenden. Schließlich darf er Ihre Unterlagen erst bearbeiten, wenn sie vollständig sind. Dann wird er sie sich in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/als-existenzgrunder-sollten-sie-diese-4-haufigen-fehler-vermeiden/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-878" style="margin-left: 10px; margin-right: 10px;" title="Finanzamt" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/02/Fotolia_2198780_XS-150x150.jpg" alt="Finanzamt" width="150" height="150" /></a><strong>Fehler 1: Unvollständige Unterlagen</strong></p>
<p>Das Finanzamt dürfen Sie nicht unterschätzen. Für schludrige oder unvollständige Unterlagen haben die Beamten kein Verständnis. Fehlen bei Ihrer Jahressteuererklärung einzelne Formulare, wird der Finanzbeamte sich ganz sicher mit einer Nachfrage an Sie wenden. Schließlich darf er Ihre Unterlagen erst bearbeiten, wenn sie vollständig sind. Dann wird er sie sich in einem solchen Fall sicher doppelt genau anschauen.<span id="more-879"></span></p>
<p><strong>Das sollten Sie wissen:</strong> Klar, auch in den Finanzämtern herrscht akuter Personalmangel. Durchgewunken wird aber nur, was auf den ersten Blick schon ordentlich und schlüssig aussieht. Nur mit solchen Unterlagen haben Sie eine Chance, nicht genauer überprüft zu werden.</p>
<p>____________________________________________________</p>
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<ul>
<li>Checkliste Abziehbare Vorsteuerbeträge</li>
<li>Checkliste: Umsatzsteuer-Nachschau</li>
<li>Checkliste: Umsatzsteuer-Sonderprüfung</li>
<li>Checkliste: Wonach Betriebsprüfer suchen</li>
<li>Rechnungsberichtigung: Alle Details</li>
<li>Zwischencheck: Vorsteuerguthaben nicht blockieren</li>
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<p>____________________________________________________</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p><strong>So machen Sie es richtig:</strong> Überprüfen Sie bei jeder Steuererklärung, ob Ihre Unterlagen vollständig sind. Achten Sie auch auf ein schlichtes, sauberes äußeres Erscheinungsbild. Das heißt: Ordnen Sie alle Formulare in der richtigen Reihenfolge in einen Schnellhefter ein. Es darf nichts heraushängen oder -fallen.</p>
<h3><a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/sb-reo9085-bwr.php?r_Anzeige_steuerweb">Fehler 2: Alle Belege einreichen</a></h3>
<p>Viel hilft viel – nach diesem Grundsatz scheinen gerade Existenzgründer oft zu verfahren. Und reichen zusammen mit den Einkommensteuerformularen akkurat geordnet alle Belege gleich mit ein. Natürlich mit bestem Vorsatz, alles richtig zu machen. Und heißt es nicht auch: Keine Buchung ohne Beleg? Doch deshalb sofort alle mit einzureichen ist ein Fehler – aus 2 Gründen:</p>
<ol>
<li>Sie machen dem zuständigen Sachbearbeiter zusätzliche Arbeit: Statt einer schmalen Mappe mit den nötigen Formularen hat er einen ganzen Stapel von Papieren oder einen ganzen Ordner auf dem Schreibtisch, durch den er sich durchwühlen muss. Das könnte Unmut erzeugen, den Sie nicht auf sich ziehen wollen.</li>
<li>Der Finanzbeamte könnte auf den Gedanken kommen, sich die Belege genau durchzuschauen. Die Folge: Ein Haar in der Suppe findet garantiert jeder Beamte, auch wenn Sie Ihre Unterlagen tadellos geführt haben. Unangenehme und lästige Nachfragen sind die Folge.</li>
</ol>
<p><strong>So machen Sie richtig:</strong></p>
<ul>
<li>Reichen Sie bei Ihren Voranmeldungen und Steuererklärungen nur die gesetzlich geforderten Formulare und Unterlagen ein.</li>
<li>Halten Sie Belege und Aufzeichnungen für den Fall der Nachfrage gut geordnet bereit.</li>
<li>Nur in Ausnahmefällen sollten Sie von sich aus zusätzliche Unterlagen ans Finanzamt schicken. Etwa, wenn Sie wahrscheinlichen Nachfragen direkt vorbeugen wollen, beispielsweise weil Sie eine große Investition getätigt, gleichzeitig weniger Einnahmen und dadurch bei einer Umsatzsteuer-Voranmeldung einen Vorsteuer-Erstattungsbetrag zu verzeichnen haben. Dann kann es sinnvoll sein, Kaufbelege (in Kopie) ans Finanzamt zu senden, um einer Nachfrage vorzubeugen.</li>
</ul>
<h3><a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/sb-reo9085-bwr.php?r_Anzeige_steuerweb">Fehler 3: Bemühen um einen menschlich guten Kontakt</a></h3>
<p>Es kann und wird gelegentlich vorkommen, dass ein Sachbearbeiter aus dem Finanzamt mit einer Nachfrage bei Ihnen anruft.</p>
<p><strong>Die Gefahr: </strong>Sie könnten in der Hektik und ohne Vorbereitung eine Antwort geben, die anderen Angaben in Ihrer Steuererklärung widerspricht. Was Sie nicht sehen: Der Sachbearbeiter macht eine Aktennotiz über Ihre telefonische Aussage – und schon haben Sie einen schriftlich dokumentierten Widerspruch in Ihren Unterlagen, der womöglich schwer wieder aus der Welt zu schaffen ist.</p>
<p><strong>So machen Sie es richtig:</strong></p>
<ul>
<li>Machen Sie gegenüber dem Finanzamt grundsätzlich keine Aussagen zur Sache am Telefon.</li>
<li>Sollte ein Sachbearbeiter mit Nachfragen bei Ihnen anrufen, bedanken Sie sich höflich für den Anruf. Aber bitten Sie den Sachbearbeiter, die Frage kurz schriftlich zu formulieren und an Sie zu schicken. So haben Sie mehr Zeit, Ihre Antwort zu überprüfen, und vermeiden die Gefahr, etwas Falsches zu Protokoll zu geben.</li>
<li>Da Ihnen das Finanzamt bei solchen Nachfragen auch immer eine Frist zur Antwort einräumt, können Sie in komplizierteren Fällen auch noch gut einen Steuerberater hinzuziehen.</li>
</ul>
<h3><a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/sb-reo9085-bwr.php?r_Anzeige_steuerweb">Fehler 4: Vorauszahlungen mit falschen Angaben senken wollen</a></h3>
<p>Wenn Sie Ihren Steuerbescheid erhalten, wird in vielen Fällen auch die aktuelle Vorauszahlung angepasst. Haben Sie etwa in Ihrer Steuererklärung 2008 gegenüber dem Vorjahr einen erhöhten Gewinn ausgewiesen haben und mussten Einkommensteuer nachzahlen, passt das Finanzamt die laufenden Einkommensteuer-Vorauszahlungen 2009 und 2010 in der Regel sofort entsprechend an. Die Nachzahlung zusammen mit der erhöhten Vorauszahlung führt dann mitunter schnell zu einer starken Liquiditätsbelastung, wenn Sie nicht genügend Geld zurückgelegt haben oder wegen Umsatzeinbrüchen Ihre Rücklagen teilweise oder ganz aufgezehrt haben.</p>
<p>In dieser Situation bitten manche Selbstständige das Finanzamt um eine Herabsetzung der aktuellen Vorauszahlung wegen angeblich zurückgehender Umsätze und Gewinne. Dieser Bitte kommen die Finanzämter oft ohne weitere Prüfung nach. Doch spätestens bei der nächsten Steuererklärung kann das böse Erwachen kommen, wenn sich dann herausstellt, dass Umsätze und Gewinne überhaupt nicht zurückgegangen sind. Das Finanzamt wertet die ungerechtfertigte Herabsetzung dann als Steuerhinterziehung.</p>
<p><strong>Achtung: </strong>Das kann sogar eine Anzeige zur Folge haben.</p>
<p><strong>So machen Sie es richtig:</strong> Bleiben Sie immer möglichst nah an Ihren tatsächlichen Erwartungen, wenn es um die Festsetzung der Vorauszahlung geht. Bitten Sie nur dann um Anpassung, wenn das Finanzamt tatsächlich von zu hohen Gewinnen ausgeht.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Voraussetzungen für eine steuerfreie Fortbildung</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/voraussetzungen-fur-eine-steuerfreie-fortbildung/</link>
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		<pubDate>Fri, 19 Feb 2010 17:19:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommenssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Fortbildung]]></category>
		<category><![CDATA[steuerfreie Fortbildung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://steuerweb.org/voraussetzungen-fur-eine-steuerfreie-fortbildung/</guid>
		<description><![CDATA[Wenn Sie ihre Mitarbeiter im eigenen betrieblichen Interesse zu Fortbildungsveranstaltungen schicken, gilt das steuerlich nicht als Arbeitslohn für ihren Mitarbeiter. Das gleiche gilt, wenn Sie Mitarbeiter eine Fortbildung bei einem externen Anbieter für ihre Mitarbeiter buchen und auf eigene Rechnung veranstalten. Auch für erstattete Fortbildungen fällt keine Lohnsteuer mehr an Neu ist, dass Ihre Mitarbeiter [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/voraussetzungen-fur-eine-steuerfreie-fortbildung/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-874" style="margin-left: 10px; margin-right: 10px;" title="Fortbildung" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/02/Fotolia_5144875_XS-150x150.jpg" alt="Fortbildung" width="150" height="150" /></a>Wenn Sie ihre Mitarbeiter im eigenen betrieblichen Interesse zu Fortbildungsveranstaltungen schicken, gilt das steuerlich nicht als Arbeitslohn für ihren Mitarbeiter. Das gleiche gilt, wenn Sie Mitarbeiter eine Fortbildung bei einem externen Anbieter für ihre Mitarbeiter buchen und auf eigene Rechnung veranstalten.<span id="more-875"></span></p>
<h3><a href="http://www.bwrmedia.de/lp/nl/ust_s681145_nl.php?r_Anzeige_steuerweb">Auch für erstattete Fortbildungen fällt keine Lohnsteuer mehr an</a></h3>
<p>Neu ist, dass Ihre Mitarbeiter auch dann keine Lohnsteuer auf die Weiterbildungskosten zu zahlen brauchen, wenn sie sich auf eigene Kosten fortbilden und Ihr Unternehmen ihm diese Kosten später ganz oder teilweise erstattet. Das stellte die Oberfinanzdirektion Rheinland in einer bundesweit geltenden Verfügung klargestellt (Az. S 2332 – 1014 – St 212). Allerdings müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein, damit der Fiskus tatsächlich leer ausgeht.</p>
<p>_____________________________________________________________</p>
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<p>_____________________________________________________________</p>
<p><strong>1. Sie sagen dem Mitarbeiter zu, die Kosten zu tragen</strong></p>
<p>Ihr Unternehmen hat dem Mitarbeiter zugesagt, die Kosten für bestimmte Bildungsmaßnahmen zu übernehmen oder zu erstatten.</p>
<p><strong>2. Ihr Mitarbeiter schließt im Vertrauen darauf den Vertrag mit dem Anbieter</strong></p>
<p>Der Mitarbeiter hat im Vertrauen auf diese zuvor erteilte Zusage den Vertrag über die Bildungsmaßnahme abgeschlossen.</p>
<h3><a href="http://www.bwrmedia.de/lp/nl/ust_s681145_nl.php?r_Anzeige_steuerweb">Und nun praktisch: So weisen Sie es im Zweifel nach</a></h3>
<p>Vertrauen und Zusagen sollten Sie mit Blick auf eine spätere Betriebsprüfung stets möglichst handfest dokumentieren – also am besten schriftlich.</p>
<ol>
<li>Bestätigen Sie dem Mitarbeiter auf der vorgelegten Original-Rechnung über die Kosten für die Bildungsmaßnahme schriftlich, in welcher Höhe Ihr Unternehmen die Kosten übernimmt.</li>
<li>Dann nehmen Sie eine Kopie der Rechnung mit Bestätigungsvermerk nehmen zum Lohnkonto Ihres Mitarbeiters.</li>
</ol>
<p>So sparen Sie sich fruchtlose und unerquickliche Diskussionen mit dem Prüfer. Und vor allem sparen Sie sich womöglich auch eine überraschende Lohnsteuernachzahlung.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Diese sechs Sachzuwendungen dürfen Sie nicht pauschalieren</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/diese-sechs-sachzuwendungen-durfen-sie-nicht-pauschalieren/</link>
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		<pubDate>Mon, 18 Jan 2010 22:26:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Bilanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommenssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Pauschalisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Sachzuwendungen]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://steuerweb.org/diese-sechs-sachzuwendungen-durfen-sie-nicht-pauschalieren/</guid>
		<description><![CDATA[Seit dem Jahr 2007 gibt Ihnen § 37b Einkommensteuergesetz (EStG) die Möglichkeit, die Einkommensteuer auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer pauschal mit einem Steuersatz von 30 Prozent zu versteuern. Allerdings gilt das nicht für alle Zuwendungen. Diese Zuwendungen sind nicht begünstigt: privat und für Fahrten zur Arbeit genutzte Firmenfahrzeuge, Sachbezüge, die Sie mit amtlichen Sachbezugswerten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/diese-sechs-sachzuwendungen-durfen-sie-nicht-pauschalieren/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-855" style="margin-left: 10px; margin-right: 10px;" title="Sachzuwendungen" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/01/Fotolia_12793331_XS-150x150.jpg" alt="Sachzuwendungen" width="150" height="150" /></a>Seit dem Jahr 2007 gibt Ihnen § 37b Einkommensteuergesetz (EStG) die Möglichkeit, die Einkommensteuer auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer pauschal mit einem Steuersatz von 30 Prozent zu versteuern. Allerdings gilt das nicht für alle Zuwendungen.<span id="more-856"></span></p>
<h3><a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/fib_s616702_nl.htm?r_Anzeige_steuerweb">Diese Zuwendungen sind nicht begünstigt:</a></h3>
<ol>
<li>privat und für Fahrten zur Arbeit genutzte Firmenfahrzeuge,</li>
<li>Sachbezüge, die Sie mit amtlichen Sachbezugswerten oder Durchschnittssätzen bewerten müssen,</li>
<li>Waren oder Dienstleistungen Ihrer Angebotspalette, die Ihre Arbeitnehmer mit dem Rabattfreibetrag erhalten,</li>
<li>Sachbezüge, die Sie mit 25 % oder 15 % pauschal versteuern dürfen – also beispielsweise geldwerte Vorteile aus arbeitstäglichen Mahlzeiten, bei Betriebsveranstaltungen, aus der Überlassung von PCs und der Nutzung eines Firmenfahrzeugs oder eines Firmentickets für Fahrten zur Arbeit,</li>
<li>Sachzuwendungen mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 10 €, so genannte Streuwerbeartikel,</li>
<li>die Teilnahme an geschäftlich veranlassten Bewirtungen.</li>
</ol>
<p>_______________________________________________</p>
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<p>_______________________________________________</p>
<h3><a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/fib_s616702_nl.htm?r_Anzeige_steuerweb">Diese Voraussetzungen müssen Zuwendungen erfüllen:</a></h3>
<p>Sie dürfen Zuwendungen pauschalieren, wenn sie</p>
<p>•	zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden,</p>
<p>•	die Zuwendungen nicht in Geld bestehen und</p>
<p>•	nicht gesellschaftsrechtlich veranlasst sind.</p>
<p><em><strong>Beispiele:</strong> Von der Pauschalierungsmöglichkeit begünstigte Zuwendungen an Dritte sind</em></p>
<p><em>•	Geschenke an Geschäftsfreunde,</em></p>
<p><em>•	Incentives oder auch</em></p>
<p><em>•	Nutzungsüberlassungen.</em></p>
<p><strong>Tipp</strong>: Zuzahlungen des Zuwendungsempfängers mindern die Bemessungsgrundlage.</p>
<h3><a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/fib_s616702_nl.htm?r_Anzeige_steuerweb">Was, wenn Sie den Lohnsteuerabzug nicht mehr ändern können?</a></h3>
<p>Möglicherweise können Sie den Lohnsteuerabzug zum Zeitpunkt der Ausübung des Wahlrechts nicht mehr ändern? Dann sollten Sie so vorgehen: Stellen Sie Ihrem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über die Pauschalierung der Einkommensteuer aus (§ 37b Abs. 2 EStG). Er muss die dann selbst im Veranlagungsverfahren beantragen.</p>
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