Die folgenden 10 Posten Ihrer Bilanz wird sich Ihr Sachbearbeiter im Finanzamt genauer anschauen. Checken Sie sie lieber gleich auch noch mal. Sicher ist sicher! weiterlesen »
Vorsicht: Umgehen Sie diese 10 Fallen in Ihrer Buchführung
Tipps für den Härtefall
Selbst wenn Ihre Lage im Frühjahr noch bestens war, kann es sein, dass eine Forderung des Finanzamts nun Ihre aktuelle Liquidität übersteigt.
Achtung: Ist Ihr Steuerbescheid erst einmal da, bleibt Ihnen nicht viel Zeit, das Geld für eine Steuernachzahlung aufzutreiben.
So ist die Lage:
Innerhalb eines Monats müssen Sie den Betrag auf das Konto des Finanzamts geschafft haben. Ignorieren Sie die Frist einfach, drohen Ihnen Säumniszuschläge und eventuell sogar Bußgelder – also noch mehr Kosten. weiterlesen »
Aller guten Dinge sind 8
Als Steuerverantwortlicher Ihres Unternehmens sollten Sie eine Prüfungsanordnung sehr aufmerksam lesen. Schließlich berechtigt die den Sonderprüfer, in Ihrem Unternehmen Ihre Geschäftsunterlagen genauestens unter die Lupe zu nehmen. weiterlesen »
Warum der Verbrauch Ihres Autos das Finanzamt interessiert
Den Verbrauch Ihres Autos sollten Sie im Auge behalten, wenn Sie ein Fahrtenbuch führen, um Ihren Firmenwagen möglichst steuergünstig abzurechnen.
Das ist der Grund
Immer mehr Selbstständige, die Fahrtenbuch führen, beobachten bei Finanzbeamten und Betriebsprüfern folgendes Vorgehen: Sie errechnen aus den im Fahrtenbuch verzeichneten Kilometern und den Tankquittungen, die Sie geltend machen, einen durchschnittlichen Spritverbrauch Ihres Firmenwagens. weiterlesen »
Wenn das Finanzamt zu hohe Zinsen fordert
Der Investitionsabzugsbetrag gibt Ihnen ganz legal die Möglichkeit, Ihren Gewinn zu mindern (§ 7g Abs. 3 Einkommensteuergesetz), noch bevor Sie in ein Wirtschaftsgut investiert haben.
Das ist die Voraussetzung
Voraussetzung, dass Sie den bis zu 40-%-igen Abzug vornehmen dürfen, ist Ihre Absicht zu investieren. Geben Sie diese auf, wird der Investitionsabzugsbetrag aufgelöst.
Dafür gelten diese Regeln weiterlesen »
Tappen Sie als Gründer nicht in diese 4 häufigen Fallen
Wer es besonders gut machen will, der reicht oft zuviel des Guten beim Finanzamt ein oder kommt den Finanzbeamten an der falschen Stelle entgegen. Zwei böse Fehler. weiterlesen »
Verspätet? So kommen Sie gerade noch aus der Nummer raus
Es kommt in den besten Selbstständigenhaushalten vor: Sie verpassen Ihre Frist. Klar, der Abgabetermin für Ihre Einkommensteuererklärung ist seit Jahr und Tag derselbe: der 31. Mai. Also eigentlich absehbar.
Und natürlich dürfen Sie diesen Termin nicht einfach versäumen, sondern sollten tunlichst zeitig um einen Aufschub bitten. Der Ihnen in der Regel auch gewährt werden wird. Aber vielleicht war ja auch bei Ihnen in den vergangenen Wochen und Monaten die Hölle los, oder ein Mitarbeiter war krank – oder sonst etwas hat Sie von Ihrer Abgabepflicht abgehalten. weiterlesen »
Einmal raus, immer raus? Schön wär’s!
Wenn Sie aus der Kirche austreten, ist für Sie zunächst einmal wichtig zu wissen: Sie müssen das Finanzamt schon von Ihrem Kirchenaustritt informieren. Von allein erfährt das Amt nicht von Ihrem Austritt. weiterlesen »
Die Einzugsermächtigung ans Finanzamt hat nur einen Nachteil
Haben Sie dem Finanzamt noch keine Einzugsermächtigung für die Steuern erteilt? Der Nachteil: Dann hocken Sie möglicherweise öfter nachts um 23 Uhr vor Ihrem Rechner, um schnell noch online die Überweisung an das Finanzamt zu erledigen? Oder fahren rasch beim Finanzamt vorbei, um den Scheck in den Briefkasten zu werfen.
Sie können Ihrem Finanzamt ruhig den Einzug von Ihrem Konto gestatten. Denn das hat zwei große Vorteile – und einen kleinen, echten Nachteil. weiterlesen »
Topp – die Anrufungsauskunft zu Ihren Gunsten gilt!
Eine Anrufungsauskunft können Sie immer dann einholen, wenn Sie vor ungelösten Fragen zum Thema Lohnsteuer stehen: weiterlesen »

