Mit dem Fahrtenbuch können Sie eine Menge Steuern sparen – schließlich errechnet sich der geldwerte Vorteil dann nur nach der Zahl der Kilometer, die Sie tatsächlich privat zurückgelegt haben.
Doch egal, ob Sie Ihr Fahrtenbuch elektronisch oder auf Papier führen – erfüllen Sie auch nur eine der Vorgaben nicht, bittet das Finanzamt Sie doch mit 1 % vom Listenpreis zur Kasse. Und das kann – je nach Fahrzeug – teuer werden. weiterlesen »
Den Verbrauch Ihres Autos sollten Sie im Auge behalten, wenn Sie ein Fahrtenbuch führen, um Ihren Firmenwagen möglichst steuergünstig abzurechnen.
Das ist der Grund
Immer mehr Selbstständige, die Fahrtenbuch führen, beobachten bei Finanzbeamten und Betriebsprüfern folgendes Vorgehen: Sie errechnen aus den im Fahrtenbuch verzeichneten Kilometern und den Tankquittungen, die Sie geltend machen, einen durchschnittlichen Spritverbrauch Ihres Firmenwagens. weiterlesen »
Die Chancen für ein steuerzahlerfreundliches Urteil stehen gut. Immerhin hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Frage mit Blick auf eine andere Konstellation bereits beantwortet.
2009 entschied der oberste Finanzgerichtshof zugunsten von Angestellten bei Autoherstellern, die Werkswagen günstiger erstehen können, dass sich ihr geldwerter Vorteil am tatsächlichen Verkaufspreis bemessen muss (Az.: VIR18/07). weiterlesen »
Da brauchen nur ein paar Quittungen zu belegen, dass das Auto am Wochenende auswärts betankt wurde, schon ist klar, dass der Gesellschafter mit Dienstwagen gegen die selbstauferlegte Verpflichtung verstoßen hat, den Wagen ausschließlich geschäftlich zu nutzen. weiterlesen »
Beim Firmenfahrzeug schauen die Finanzbeamten ganz genau hin.
Die Herausforderung für Sie besteht nicht nur darin, alles richtig zu machen. Sie müssen vor allem erst einmal herausfinden, wie Sie mit Ihrem Firmenwagen steuerlich umgehen – bei der Einkommensteuer und bei der Umsatzsteuer. weiterlesen »
Grundsätzlich ist die Sache einfach: Sie dürfen den Dienstwagen Ihrer Mitarbeiter nicht einfach so zurückfordern. Er gehört zur Vergütung dazu. weiterlesen »
Sie wollen zum Jahresende noch einen neuen Firmenwagen anschaffen? Das kann natürlich auch ein Gebrauchtwagen sein. Einiges spricht dafür – vor allem die deutlich schnellere Steuerersparnis, wie Sie gleich noch sehen werden.
Tipp: Ihr neues Auto darf sogar dann ein Gebrauchter sein, wenn Sie dafür zuvor einen Investitionsabzugsbetrag gebildet haben – anders vorher bei der Ansparabschreibung. weiterlesen »
Vielleicht fährt einer Ihrer Mitarbeiter – oder auch Sie als Geschäftsführer – einen Firmenwagen und versteuern diesen nach der 1-%-Regelung.
Achtung: Dann sollten Sie aufpassen, wenn Sie Ihrem Dienstwagen zusätzliche Extras gönnen – das könnte das Auto steuerlich verteuern. weiterlesen »
Wenn Sie einen Firmenwagen brauchen, werden Sie sicherlich in Sachen Finanzierung vor allem über die Frage Leasing oder Finanzierung nachdenken. Klar, das ist naheliegend und vernünftig. Aber vielleicht sollten Sie auch mal darüber nachdenken, den Wagen einfach von Ihrem Ehemann oder Ihrer Ehefrau zu mieten. Hört sich komisch an, kann sich aber lohnen. weiterlesen »
Sind auch Sie auf der Suche nach einer Möglichkeit, schnell am Ende des Jahres durch sinnvolle Anschaffungen Betriebsausgaben zu erzeugen Steuern zu sparen? Schnell können Sie da auf den Gedanken kommen, einen neuen Firmenwagen anzuschaffen – doch steuerlich wirkt sich das für das Jahr 2009 nur dann aus, wenn Sie den Wagen leasen statt kaufen. weiterlesen »