Kategorie: Betriebsausgaben, 22. Juni 2009 | Kommentare (0)



Wann Sie Ihren Firmenwagen dem Betriebsvermögen zuordnen sollten

car dealerDie meisten Selbstständigen nutzen den Wagen beruflich und privat. Deshalb gibt es 2 Möglichkeiten der Zuordnung. weiterlesen »


Kategorie: Betriebsausgaben, 22. Juni 2009 | Kommentare (0)



Warum es beim Leasing 40 zu 90 stehen muss

tarifrechnerLeasing bringt Ihnen zahlreiche Steuervorteile ein. Egal, ob Sie nun Ihren Firmenwagen, Maschinen, Computer oder auch Gebäude leasen.

Aber Achtung: Ihr Unternehmen profitiert nur dann umfassend von den finanziellen und steuerlichen Vorteilen des Leasings, wenn das Finanzamt auch tatsächlich die Leasinggesellschaft als Eigentümerin des Leasinggegenstands ansieht – und nicht etwa Ihr Unternehmen. weiterlesen »


Kategorie: Sozialversicherung, 19. Juni 2009 | Kommentare (0)



Unterschlagen Sie beim Dienstwagen nicht den geldwerten Vorteil

new carsDienstwagen sind als Bonbons für die Mitarbeiter sehr beliebt. Fast immer dürfen die Mitarbeiter den Firmenwagen schließlich auch privat nutzen. Doch so beliebt diese Sachzuwendung ist, so unbeliebt ist die für die Besteuerung des geldwerten Vorteils meistgewählte Variante der 1-Prozent-Pauschale bei der Lohnsteuer und Einkommensteuer. weiterlesen »


Kategorie: Sozialversicherung,Umsatzsteuer, 12. Juni 2009 | Kommentare (2)



Umsatzsteuer: PKW-Überlassung an den im Minijob beschäftigten Ehegatten

PendlerpauschaleFrage: Kann ich mit meinem Ehegatten einen Minijob vereinbaren und ihm als Teil des Arbeitslohns einen PKW überlassen, den er auch (überwiegend) privat nutzen kann? weiterlesen »


Kategorie: Betriebsausgaben, 12. Juni 2007 | Kommentare (0)



Leasing oder Finanzierung: Was ist in der Praxis wirklich günstiger?

rechnung 3Leasing gilt allgemein als günstige Finanzierungsalternative. Für Ihr Unternehmen ist sicherlich von Vorteil, dass Leasing Ihre Eigenkapitalquote und Liquidität schont. Doch haben Sie Ihre Entscheidung für Leasing schon einmal bis zum Ende durchgerechnet? Das sollten Sie unbedingt einmal tun. weiterlesen »


Kategorie: Betriebsausgaben, 24. September 2006 | Kommentare (0)



Firmenwagen: Wie Sie jetzt noch teure Fehler vermeiden

The key of a gift car.Die neuen Regeln zur Besteuerung von Firmenwagen, die auch privat genutzt werden, führen häufig zu widersinnigen Ergebnissen – zu Ihrem Nachteil. Rechnen Sie deshalb jetzt genau nach! Rückwirkend zum 1.1.2006 können Sie die bisher weit verbreitete 1%-Regelung nur noch anwenden, wenn Sie nachweisen, dass Sie den auch privat genutzten Firmenwagen zu mindestens 50 % betrieblich nutzen. weiterlesen »


Kategorie: Sozialversicherung, 21. Juli 2006 | Kommentare (0)



Firmenwagen: Vorsicht, Steuerfalle: Berechnen Sie nicht zu viel Lohnsteuer

AutosteuerSo attraktiv die private Mitbenutzung eines Dienstwagens auch ist, die Versteuerung nach der 1-%-Regelung ist vielen Mitarbeitern ein Dorn im Auge. Schließlich fällt der geldwerte Vorteil – und damit auch die Lohnsteuer – umso höher aus, je hochwertiger der Dienstwagen ist. Was in der Praxis immer wieder übersehen wird: Es gibt eine ganz legale Steuer-Spar-Chance, die längst nicht immer genutzt wird. Die Folge: Auf Grund einer falschen Lohnabrechnung zahlen Mitarbeiter mit Firmenwagen mehr Lohnsteuer, als sie eigentlich müssten.

Geldwerter Vorteil muss versteuert werden

Darum geht es: 1 % des Listenpreises bzw. 0,03% für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz müssen Ihre Dienstwagenfahrer auch dann in voller Höhe als geldwerten Vorteil versteuern, wenn ihnen das Fahrzeug während des Monats nur zeitweise zur Verfügung gestanden hat. Typische Fälle: Das Fahrzeug befand sich in der Werkstatt oder der betreffende Mitarbeiter war einige Tage ohne Dienstwagen auf Dienstreise oder etwa krank oder im Urlaub.

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Beispiel: War ein Mitarbeiter 2 Wochen im Urlaub, muss er seinen Firmenwagen während dieser Zeit weiterhin voll versteuern.

Weitgehend unbekannter Erlass lässt Lohnsteuer entfallen

Es gibt zwei wichtige Ausnahmen, die in einem 10 Jahre alten, weitgehend unbekannten, aber nach wie vor aktuellen Erlass des Bundesfinanzministeriums geregelt sind (BMF, Schreiben vom 28.5.1996, Aktenzeichen IV B 6 – S 2334 – 173/96):

1. Gelegentliche Nutzung

Dem Fahrer steht der Firmenwagen aus besonderem Anlass oder zu einem besonderen Zweck nur gelegentlich für nicht mehr als 5 Tage im Monat zur Verfügung oder

2. keine Nutzung

der Pkw steht dem Firmenwagenfahrer für einen vollen Kalendermonat, z. B. wegen Krankheit, Urlaub oder Dienstreise, nicht zur Verfügung. Es ist die zweite Ausnahme, die im Betriebsalltag immer wieder vorkommt, ohne dass dies erkannt wird. Typische Beispiele aus der Praxis: Mitarbeiter befinden sich auf längeren Auslandsreisen, werden vorübergehend in auswärtigen Betriebsstätten tätig, nehmen an mehrwöchigen Fortbildungsveranstaltungen teil oder fallen wegen Erkrankung länger aus.

Beispiel: Ein Außendienstler kann sein Fahrzeug wegen eines 6-wöchigen Auslandsaufenthalts nicht nutzen. Dann ist der geldwerte Vorteil für den Dienstwagen zumindest für einen vollen Kalendermonat nicht zu versteuern.

Vorsicht : Die Steuerpflicht entfällt allerdings nur dann, wenn der Dienstwagen während der Abwesenheit auf dem Firmengelände abgestellt wird. Das Abstellen in der privaten Garage genügt generell nicht! Achtung : Ist für einen Monat kein geldwerter Vorteil für den Dienstwagen anzusetzen, entfallen dann auch die Sozialversicherungsbeiträge.


Kategorie: Umsatzsteuer, 09. Juni 2006 | Kommentare (0)



Sachspenden kommen Ihr Unternehmen meist teuer zu stehen

buchhaltung02Im 4. Quartal eines Jahres stellen sich Unternehmen die Frage, was mit einem abgeschriebenen Firmenwagen oder unverkäuflichen Produkten geschehen soll. Die Spende dieser Wirtschaftsgüter an einen gemeinnützigen Verein ist eine Überlegung. weiterlesen »


Kategorie: Betriebsausgaben, 02. Juni 2006 | Kommentare (0)



Günstigere Lkw-Besteuerung für Geländewagen weiter zulässig

Spedition 5Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied mit Beschluss vom 14. 3. 2006, dass die als Firmenwagen immer beliebter werdenden Geländewagen mit einem Gewicht über 2,8 t trotz Gesetzesänderung nicht als Pkw, sondern nach wie vor, wegen EU-Rechts, wie ein Lkw nach Gewicht günstiger besteuert werden können. weiterlesen »


Kategorie: Umsatzsteuer, 12. Januar 2006 | Kommentare (0)



Firmenwagen im Visier des Fiskus: Was Sie 2006 bei der Umsatzsteuer beachten müssen

tarifrechnerDie Nutzung eines Firmenwagens – dienstlich und privat – ist in den meisten Unternehmen ab einer bestimmten Hierarchiestufe selbstverständlich. Doch die Dienstwagengestellung löst auch Umsatzsteuer aus. Dabei steckt, wie so oft im Umsatzsteuerrecht, der Teufel im Detail – und das wiederum ruft das Finanzamt auf den Plan. In zahlreichen Einzelfällen bereitet die Berechnung Probleme, zumal der Gesetzgeber und die Finanzgerichte in den letzten Jahren die Bedingungen ständig verschärft haben. weiterlesen »


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