Schlechte Nachricht: Wenn Sie Ihren Mitarbeitern für den Dienstwagen ein paar zusätzliche Extras gönnen, kann das deren Autos auch steuerlich verteuern. weiterlesen »
Dienstwagen: Diese Extras gehen extra
Firmenwagen und 1-%-Methode: Warum Sie aufs Trittbrett aufspringen sollten
Die Chancen für ein steuerzahlerfreundliches Urteil stehen gut. Immerhin hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Frage mit Blick auf eine andere Konstellation bereits beantwortet.
2009 entschied der oberste Finanzgerichtshof zugunsten von Angestellten bei Autoherstellern, die Werkswagen günstiger erstehen können, dass sich ihr geldwerter Vorteil am tatsächlichen Verkaufspreis bemessen muss (Az.: VIR18/07). weiterlesen »
Machen Sie sich die Zinsberechnung fürs Mitarbeiterdarlehen einfach
Vielleicht haben Sie ja auch dem ein oder anderen Mitarbeiter ein Arbeitnehmerdarlehen gewährt. Viele Banken halten sich ja mit der Kreditvergabe in der derzeitigen Krise sehr zurück oder nehmen hohe Zinsen. So ist die Lage: Als Arbeitgeber dürfen Sie Ihren Mitarbeitern Darlehen einräumen. Und Sie dürfen das auch zu deutlich günstigeren Konditionen als dem marktüblichen Zins tun, wenn Sie wollen. weiterlesen »
Diese zwei Möglichkeiten haben Sie bei der Verpflegung auf Schulungen
Schicken Sie Ihre Mitarbeiter auf Schulungen, müssen Sie das auch mit Teilzeitkräften, unter Umständen sogar mit geringfügig entlohnten Beschäftigten tun. Auf den Fortbildungsveranstaltungen erhalten Ihre Mitarbeiter in der Regel kostenlos Verpflegung. Diese führt zu einem geldwerten Vorteil und damit zu Arbeitsentgelt. Wie Sie dieses ermitteln, ist vor allem für Ihre Minijobber wichtig. weiterlesen »
Wann Kurse zur Gewaltprävention steuerfrei sind
Fortbildungskosten sind von Sozialversicherungsbeiträgen und der Lohn- und Einkommensteuer befreit, wenn der Kurs oder das Training im überwiegenden betrieblichen Interesse Ihres Unternehmens liegt. Das ist der Fall, wenn sich aus den Begleitumständen – also dem Anlass oder auch beispielsweise der Auswahl der begünstigten Personen – ergibt, dass das eigene Interesse des Arbeitnehmers, den Vorteil zu erlangen, vernachlässigt werden kann. weiterlesen »
Lohnvorschuss ist kein Arbeitgeberdarlehen
Gewähren Sie Ihrem Mitarbeiter einen Lohnvorschuss oder Abschlag auf seinen Lohn, so handelt es sich hier nur um eine abweichende Vereinbarung über die Bedingungen, zu denen Sie ihm seinen Arbeitslohn zahlen. Sie gewähren ihm damit kein Arbeitgeberdarlehen. weiterlesen »
Unterschlagen Sie beim Dienstwagen nicht den geldwerten Vorteil
Dienstwagen sind als Bonbons für die Mitarbeiter sehr beliebt. Fast immer dürfen die Mitarbeiter den Firmenwagen schließlich auch privat nutzen. Doch so beliebt diese Sachzuwendung ist, so unbeliebt ist die für die Besteuerung des geldwerten Vorteils meistgewählte Variante der 1-Prozent-Pauschale bei der Lohnsteuer und Einkommensteuer. weiterlesen »
Benzin-Gutschein: So bleibt dieses Gehaltsextra auch 2007 lohnsteuerfrei
Gehaltsextras heute hoch im Kurs stehen. Angesichts stetig steigender Treibstoffpreise sind vor allem Benzin-Gutscheine bei Mitarbeitern besonders beliebt. Das können Sie sich auch bei Gehaltsverhandlungen zunutze machen. Was Sie steuerlich jedoch dabei beachten müssen: weiterlesen »



