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	<title>Steuerweb &#187; geringwertige Wirtschaftsgüter</title>
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	<description>Alles zum Thema Steuern</description>
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		<title>Diese 2 Eigenschaften müssen Ihre geringwertigen Wirtschaftsgüter haben</title>
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		<pubDate>Sun, 07 Mar 2010 14:42:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abschreibung]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Eigenschaften]]></category>
		<category><![CDATA[geringwertige Wirtschaftsgüter]]></category>

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		<description><![CDATA[Von diesem Jahr an dürfen Sie wieder geringwertige Wirtschaftsgüter sofort voll abschreiben, wenn diese nicht mehr als 410 Euro netto gekostet haben. So müssen Ihre geringwertigen Wirtschaftsgüter sein: 1. Das Wirtschaftsgut ist abnutzbar und beweglich Die von Ihnen als geringwertige Wirtschaftsgüter angesetzten Gegenstände müssen abnutzbar und beweglich sein. Sie dürfen nur Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens als [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/diese-2-eigenschaften-mussen-ihre-geringwertigen-wirtschaftsguter-haben/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-890" style="margin-left: 10px; margin-right: 10px;" title="Abschreibung" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/03/Fotolia_2234009_XS-150x150.jpg" alt="Abschreibung" width="150" height="150" /></a>Von diesem Jahr an dürfen Sie wieder geringwertige Wirtschaftsgüter sofort voll abschreiben, wenn diese nicht mehr als 410 Euro netto gekostet haben. So müssen Ihre geringwertigen Wirtschaftsgüter sein:<span id="more-891"></span></p>
<h3><a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/bus_s423251_nl.html?r_Anzeige_steuerweb">1. Das Wirtschaftsgut ist abnutzbar und beweglich</a></h3>
<p>Die von Ihnen als geringwertige Wirtschaftsgüter angesetzten Gegenstände müssen abnutzbar und beweglich sein. Sie dürfen nur Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens als geringwertige Wirtschaftsgüter behandeln. Wirtschaftsgüter, die zum Weiterverkauf oder Verbrauch im eigenen Betrieb bestimmt sind (= Umlaufvermögen), ziehen Sie bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ohnehin unabhängig von Wertgrenzen im Zeitpunkt der Zahlung als Betriebsausgaben ab. Sie erfassen außerdem nur bewegliche Wirtschaftsgüter. Unbewegliche Wirtschaftsgüter, wie etwa Gebäudeteile, An- und Ausbauten, Platzbefestigungen, Ladeneinbauten, und immaterielle Wirtschaftsgüter dürfen Sie nicht einbeziehen.</p>
<p>____________________________________________________</p>
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<p>____________________________________________________</p>
<p><strong>Ausnahme: Software. </strong>Software, die netto ohne Umsatzsteuer nicht mehr als 410 € kostet, dürfen Sie immer als geringwertiges Wirtschaftsgut behandeln.</p>
<p><strong>Tipp: </strong>Wenn Sie Softwarepakete kaufen, deren Preis gebündelt die Anschaffungskosten von 410 Euro übersteigt, dann können Sie den Gesamtbetrag auf die einzelnen Programme (z.B. bei Microsoft Office auf Word, Excel, PowerPoint, Outlook) aufteilen, sodass die Anschaffungskosten für die einzelnen Programme unter 410 € liegen.</p>
<h3><a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/bus_s423251_nl.html?r_Anzeige_steuerweb">2. Das Wirtschaftsgut ist selbstständig nutzbar</a></h3>
<p>Nur selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter dürfen Sie als geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abschreiben (§ 6 Abs. 2 EStG). Können Sie das Wirtschaftsgut nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern nutzen, fehlt es logischerweise an der selbstständigen Nutzbarkeit.</p>
<p><em><strong>Beispiel: </strong>Sie kaufen eine Computeranlage zu einem Gesamtpreis von 952 € (800 €+ 152 € USt.). Nach Ihrer Schätzung entfallen vom Gesamtkaufpreis auf</em></p>
<ul>
<li><em>den Rechner (Tower) 410 €</em></li>
<li><em>den Bildschirm 190 €</em></li>
<li><em>die Tastatur und Maus 40 €</em></li>
<li><em>den Drucker 160 €</em></li>
</ul>
<p><em><strong>Gesamtpreis (netto) 800 €</strong></em></p>
<p>Bei jedem dieser Teile handelt es sich um ein eigenständiges Wirtschaftsgut. Allerdings ist kein Teil selbstständig nutzbar (BFH-Urteil vom 10.3.2004, Az. VI R 91/00). Einen Bildschirm können Sie mit jedem Rechner (Tower) verbinden und nutzen, nicht aber für sich allein. Bildschirm, Tastatur, Maus und Drucker sind keine geringwertigen Wirtschaftsgüter, auch wenn die Anschaffungskosten jeweils nicht mehr als 410 € betragen.</p>
<p><strong>Die Folge: </strong>Deswegen müssen Sie alle Teile der Computeranlage nach der amtlichen Abschreibungstabelle über 3 Jahre abschreiben.</p>
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		<title>Anschaffungen geplant? Jetzt abwarten!</title>
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		<pubDate>Tue, 27 Oct 2009 12:21:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Bilanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Anschaffungen]]></category>
		<category><![CDATA[geringwertige Wirtschaftsgüter]]></category>
		<category><![CDATA[Steuergesetzgebung]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>

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		<description><![CDATA[Planen Sie in den nächsten Wochen oder Monaten kleinere bis mittlere Anschaffungen für Ihren Betrieb? Vielleicht ein neues Aktenregal oder einen Bürostuhl oder ein Netbook? Dann sollten Sie jetzt abwarten bis Details zur Steuergesetzgebung 2010 der neuen Bundesregierung bekannt sind. Denn es kann sich lohnen, diese Anschaffungen bis in den Januar 2010 verschieben.Eine der geplanten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/anschaffungen-geplant-jetzt-abwarten/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-762" style="margin-left: 10px; margin-right: 10px;" title="Anschaffung" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2009/10/Fotolia_6082032_XS-150x150.jpg" alt="Anschaffung" width="150" height="150" /></a>Planen Sie in den nächsten Wochen oder Monaten kleinere bis mittlere Anschaffungen für Ihren Betrieb? Vielleicht ein neues Aktenregal oder einen Bürostuhl oder ein Netbook? Dann sollten Sie jetzt abwarten bis Details zur Steuergesetzgebung 2010 der neuen Bundesregierung bekannt sind. Denn es kann sich lohnen, diese Anschaffungen bis in den Januar 2010 verschieben.<span id="more-763"></span>Eine der geplanten Steueränderungen aus dem Koalitionsvertrag betrifft nämlich diese kleineren bis Anschaffungen – genauer gesagt: Anschaffungen, die zwischen 150 und 410 € netto (also ohne Umsatzsteuer) kosten – so genannte geringwertige Wirtschaftsgüter. Hier können Sie wahrscheinlich Steuern sparen, wenn Sie mit der Anschaffung bis zum neuen Jahr warten.</p>
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</ul>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Reisekosten:</span></strong></p>
<ul>
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 </span></p>
<h3>Anschaffungen geplant? Jetzt abwarten!</h3>
<p><strong>Hintergrund: </strong>Geringwertige Wirtschaftsgüter – das sind betrieblich genutzte Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten Sie sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe abschreiben können. Im Gegensatz zu anderen (teureren) Wirtschaftsgütern, die über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Wie Sie vielleicht wissen, ist 2008 die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter, die Sie günstig sofort abschreiben können, herabgesetzt worden: und zwar von 410 € auf 150 € (netto, also ohne Umsatzsteuer). Unangenehme Folge für 2008 und 2009:</p>
<p>Kaufen Sie in 2009 zum Beispiel einen Bürostuhl für 300 € können Sie in diesem Jahr nicht die 300 € voll steuerlich geltend machen, sondern müssen ihn über 5 Jahre lang (im so genannten Pool mit allen anderen Anschaffungen zwischen 150 und 1.000 €) abschreiben.</p>
<p>Die neue Regierung plant laut Koalitionsvertrag, die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter wieder auf den alten Wert von 410 € netto anzuheben. Im Beispiel des Bürostuhls hieße das: Kaufen Sie einen Bürostuhl noch im Dezember 2009 können, Sie dafür in 2009 nur 60 € steuerlich als Betriebsausgabe geltend machen. Den Rest der Kosten schreiben Sie in den folgenden 4 Jahren mit je 60 € ab. Kaufen Sie den gleichen Stuhl im Januar 2010 mit der vermutlich neuen Regelung, können Sie direkt in 2010 den vollen Preis von 300 € als Betriebsausgabe absetzen.</p>
<p>Fazit: Halten Sie sich mit Anschaffungen zwischen 150 und 400 € bis zum Jahreswechsel zurück!</p>
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		</item>
		<item>
		<title>So ermitteln Sie die Höhe der Anschaffungskosten</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/so-ermitteln-sie-die-hohe-der-anschaffungskosten/</link>
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		<pubDate>Mon, 22 Jun 2009 08:29:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>
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		<description><![CDATA[Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von nicht mehr als 150 € netto ohne Umsatzsteuer schreiben Sie gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sofort zu 100 % ab. Ihr Vorteil besteht also darin, dass Sie Ihre Aufwendungen sofort Steuer mindernd abziehen und nicht verteilt über die jeweilige Nutzungsdauer abschreiben. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/so-ermitteln-sie-die-hohe-der-anschaffungskosten/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-364" style="margin-left: 5px; margin-right: 5px;" title="auslandseinkünfte" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2009/06/Fotolia_3079317_XS1-150x150.jpg" alt="auslandseinkünfte" width="150" height="150" /></a>Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von nicht mehr als 150 € netto ohne Umsatzsteuer schreiben Sie gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sofort zu 100 % ab.</p>
<p>Ihr Vorteil besteht also darin, dass Sie Ihre Aufwendungen sofort Steuer mindernd abziehen und nicht verteilt über die jeweilige Nutzungsdauer abschreiben. Büromöbel z. B. müssten Sie ansonsten abhängig von der Höhe der Anschaffungskosten entweder als Sammelposten über fünf Jahre oder nach der amtlichen Abschreibungstabelle über 13 Jahre abschreiben.<span id="more-365"></span></p>
<h3>Anschaffungskosten werden immer ohne Umsatzsteuer gerechnet</h3>
<p>Die Anschaffungs- und Herstellungskosten dürfen netto ohne Umsatzsteuer nicht über 150 € liegen. Es ist immer der Nettobetrag maßgebend, und zwar unabhängig davon, ob Sie die Umsatzsteuer in vollem Umfang, teilweise oder überhaupt nicht als Vorsteuer abziehen können.</p>
<p>Beispiel:</p>
<p>Als Arzt führen Sie ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze aus, die den Vorsteuerabzug ausschließen. Sie haben 2009 eine Standleuchte gekauft für 148,00 € zuzüglich 19 % Umsatzsteuer 28,12 € Rechnungsbetrag = Anschaffungskosten 176,12 €</p>
<p>Konsequenz: Da es auf den Nettobetrag ohne Umsatzsteuer ankommt, überschreiten Sie nicht den Grenzwert von 150 €. Sie schreiben somit den Betrag sofort zu 100 % ab, obwohl die Anschaffungskosten wegen des fehlenden Vorsteuerabzugs 176,12 € betragen.</p>
<h3>So dokumentieren Sie die Anschaffungskosten richtig</h3>
<p>Wenn Sie verschiedene Gegenstände kaufen, sollten Sie immer darauf achten, eine detaillierte Rechnung zu erhalten, weil Sie nur so dokumentieren können, welcher Gegenstand den Grenzwert nicht überschreitet.</p>
<p><strong>Tipp</strong>: Sollte es Ihnen nicht möglich sein, eine detaillierte Rechnung zu erhalten, können Sie den Gesamtbetrag für die Anschaffungskosten auch nach Verkaufsunterlagen (z. B. Prospekten mit Preisangaben) aufteilen. Diese Unterlagen müssen Sie dann aber zusammen mit der Rechnung abheften.</p>
<h3>Kaufpreis allein ist nicht entscheidend</h3>
<p>Bei der Beurteilung, ob Sie mit Ihrer Anschaffung den Grenzwert überschreiten, ist nicht allein der Kaufpreis maßgebend. Zu den Anschaffungskosten gehören nämlich alle Aufwendungen, die Sie leisten,</p>
<ul>
<li>um den Gegenstand zu erwerben und</li>
<li>in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen.</li>
</ul>
<p>Zu den Anschaffungsnebenkosten gehören somit Transport-, Verpackungs- und Montagekosten. Nicht dazu gehören Kosten, die im Zusammenhang mit der Zahlung stehen, z. B. Nachnahme- oder Mahngebühren. Bestellen Sie mehrere Wirtschaftsgüter und zahlen Sie einen pauschalen Betrag für Transport und Verpackung, dann müssen Sie diesen anteilmäßig auf alle Wirtschaftsgüter verteilen. Es ist also wichtig, auch die Nebenkosten in die Berechnung einzubeziehen.</p>
<p><strong>Tipp</strong>: Skonti und Rabatte mindern Ihre Anschaffungskosten, sodass der geminderte Betrag für die Beurteilung maßgebend ist.</p>
<p><strong>Vorsicht!</strong> Schaffen Sie das Wirtschaftsgut vor dem Jahreswechsel an und zahlen Sie erst im neuen Jahr unter Abzug eines Skontobetrags, wirkt sich diese Kaufpreisreduzierung nicht mehr im abgelaufenen Jahr aus. Schaffen Sie z. B. ein Wirtschaftsgut Ende Dezember 2009 für netto 152 € an und zahlen Sie erst nach dem 31.12.2009 unter Abzug von 2 % Skonto (= 3,04 €), dann ist im Jahr 2009 der Betrag von 152 € maßgebend.</p>
<p>Es handelt sich dann nicht um ein sofort abschreibbares geringwertiges Wirtschaftsgut. Sie müssen es in den Sammelposten 2009 einstellen. Die Anschaffungskosten mindern sich erst im Zeitpunkt der Zahlung, d. h. im neuen Jahr. Das neue Jahr ist jedoch nicht mehr das Jahr der Anschaffung. Das Wirtschaftsgut bleibt im Sammelposten des Jahres 2009.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Geringwertige Güter: Sofortabschreibung wurde eingeschränkt</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/geringwertige-guter-sofortabschreibung-wurde-eingeschrankt/</link>
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		<pubDate>Mon, 08 Jun 2009 10:59:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abschreibung]]></category>
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		<category><![CDATA[AfA-Tabelle]]></category>
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		<category><![CDATA[geringwertige Wirtschaftsgüter]]></category>
		<category><![CDATA[geringwertiges Wirtschaftsgut]]></category>
		<category><![CDATA[Nutzungsdauer]]></category>
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		<description><![CDATA[Von der Möglichkeit zur Sofortabschreibung dürfen Sie seit 2008 nur noch Gebrauch machen bei geringwertigen Wirtschaftsgütern von bis zu 150 Euro. Güter zum Preis von 150 € bis 1000 € müssen Sie seit der Unternehmenssteuerreform am 25.5.2007 in einem Pool gebündelt pauschal über fünf Jahre abschreiben. Immer dann, wenn die reguläre Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle weniger [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/geringwertige-guter-sofortabschreibung-wurde-eingeschrankt/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-67" style="margin-left: 5px; margin-right: 5px;" title="time is money" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2009/06/fotolia_202361_xs-150x150.jpg" alt="time is money" width="150" height="150" /></a>Von der Möglichkeit zur Sofortabschreibung dürfen Sie seit 2008 nur noch Gebrauch machen bei geringwertigen Wirtschaftsgütern von bis zu 150 Euro.</p>
<p>Güter zum Preis von 150 € bis 1000 € müssen Sie seit der Unternehmenssteuerreform am 25.5.2007 in einem Pool gebündelt pauschal über fünf Jahre abschreiben. Immer dann, wenn die reguläre Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle weniger als fünf Jahre beträgt – beispielsweise bei Computern, die Sie laut AfA-Tabelle sonst in nur drei Jahren abschreiben könnten – ist die Regelung für Sie von Nachteil.<span id="more-68"></span></p>
<p><span style="color: #808080;">—————————————————————————————————————-</span><br />
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<p><span style="color: #ff0000;"><strong>Ach herrje – das ging aber jetzt schnell! </strong></span></p>
<p><strong>Nach langer Diskussion hat am 3. April 2009 der deutsche Bundesrat dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) zugestimmt.</strong></p>
<p>Jetzt müssen Sie sich wirklich <strong>beeilen</strong>!</p>
<p>Schon Ihre Bilanz 2010 wird ganz anders aussehen, als die, die Sie jetzt noch erstellen.</p>
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<p><span style="color: #808080;">—————————————————————————————————————-</span><span style="color: #1e90ff;"><br />
 </span></p>
<h3><strong>Achtung: Für Peripheriegeräte ist keine Sofortabschreibung mehr möglich</strong></h3>
<p>Ansonsten werden Sie die Sofortabschreibung oft nicht mehr wie zuvor geltend machen können. Sogar oft dann nicht, wenn das Wirtschaft weniger als 150 Euro kostet und damit die Sofortabschreibung eigentlich erlaubt sein müsste. Denn die Bundesregierung macht seit 2008 eine Ausnahme für so genannte Peripheriegeräte wie etwa Software, Drucker, Monitore oder Scanner.</p>
<p>Für diese Peripheriegeräte gilt: Sie gehören zum PC dazu und werden daher mit dem PC oder anderen Peripheriegeräten gebündelt.</p>
<p><strong>Steuerliche Folge: </strong>Auch wenn beispielsweise Ihre Steuersoftware oder ein sonstiger nützlicher Software-Helfer weniger als 150 € kostet und damit eigentlich als geringwertige Güter die Sofortabschreibung möglich sein müsste, gilt: Sie müssen die Kosten vielmehr auf die für den PC aufschlagen und über die Nutzungsdauer von drei Jahren abschreiben.</p>
<h3><strong>So kaufen und schreiben Sie PCs geschickt ab!</strong></h3>
<p><strong>Ihr 1. Ausweg: </strong>Vielleicht benötigen Sie ja mehrere geringwertige Wirtschaftsgüter. Also beispielsweise zu einem benötigten PC noch Monitor und Scanner sowie eine Software? Prüfen Sie, ob es sich lohnt, Käufe mehrerer geringwertiger Wirtschaftsgüter miteinander zu verbinden. Diese Geräte gelten nicht als eigenständige Wirtschaftsgüter. Sie können Sie deshalb nur zusammen mit dem PC abschreiben. Rutscht der Preis für PC und Peripherie im Paket auf mehr als 1.000 €, können Sie den Gesamtbetrag nun der AfA-Tabelle gemäß über drei statt fünf Jahre abschreiben. Vielleicht reichen auch weniger Geräte – Hauptsache, die Software und das übrige Gerät kosten Sie mehr als 1000 Euro. Steuerlich lohnt sich das auf jeden Fall!</p>
<p><strong>Ihr 2. Ausweg:</strong> Sie leasen anstatt zu kaufen – das geht beispielsweise auch mit PCs oder Software. Steuerlich hat es für Sie den Vorteil, dass Sie dann mit Abschreibungen gar nichts zu tun haben, sondern einfach die monatlichen Leasingraten komplett absetzen können. Achtung: Die Software ist dann streng genommen nur gemietet – auch das sollten Sie einkalkulieren.</p>
<p>Das gilt für Verbrauchsmaterial (Tintenpatronen, Toner etc.):<br />
 Die Kosten für Verbrauchsmaterial wie Toner oder Tintenpatronen können Sie immer in voller Höhe sofort absetzen (auch wenn sie mehr als 150 € betragen).</p>
<h3><strong>Sofortabschreibung auch für Verbrauchsmaterial</strong></h3>
<p>Um dennoch eine größere Summe sofort abschreiben zu können, legen Sie auch Verbrauchsmaterial ins Betriebsvermögen ein, das Sie als Privatperson gekauft haben. Stellen Sie eine Liste mit den Verbrauchsmaterialien (Stifte, Papier usw.) zusammen, die Sie nunmehr betrieblich verbrauchen. Für diese Beträge können Sie die Sofortabschreibung geltend machen ziehen Sie sofort als Betriebsausgaben ab.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Geringwertige Wirtschaftsgüter: unterschiedliche Grenzen ab 2008</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/geringwertige-wirtschaftsguter-unterschiedliche-grenzen-ab-2008/</link>
		<comments>http://www.steuerweb.org/geringwertige-wirtschaftsguter-unterschiedliche-grenzen-ab-2008/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 15 Feb 2008 13:25:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abschreibung]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsausgabe]]></category>
		<category><![CDATA[geringwertige Wirtschaftsgüter]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://steuerweb.org/wp/geringwertige-wirtschaftsguter-unterschiedliche-grenzen-ab-2008/</guid>
		<description><![CDATA[Seit Jahresbeginn gelten die neuen Grenzen bei geringwertigen Wirtschaftsgütern. Neue, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nicht mehr als 150 € zzgl. Umsatzsteuer kosten, können Sie sofort als Betriebsausgabe geltend machen. Neben dieser Wertgrenze kommt es jetzt aber auch darauf an, zu welcher Einkunftsart das jeweilige Wirtschaftsgut gehört. —————————————————————————————————————- - Anzeige – GRATIS zum Herunterladen: „Das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/geringwertige-wirtschaftsguter-unterschiedliche-grenzen-ab-2008/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-233" style="margin-left: 5px; margin-right: 5px;" title="gewinn" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2008/02/Fotolia_2766399_XS-150x150.jpg" alt="gewinn" width="150" height="150" /></a>Seit Jahresbeginn gelten die neuen Grenzen bei geringwertigen Wirtschaftsgütern. Neue, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nicht mehr als 150 € zzgl. Umsatzsteuer kosten, können Sie sofort als Betriebsausgabe geltend machen. Neben dieser Wertgrenze kommt es jetzt aber auch darauf an, zu welcher Einkunftsart das jeweilige Wirtschaftsgut gehört.<span id="more-232"></span></p>
<p><span style="color: #808080;">—————————————————————————————————————-</span><br />
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<p><strong><span style="color: #ff0000;"> </span>„Das neue Mehrwertsteuerpaket 2010 klipp und klar“</strong></p>
<p>Lesen Sie in diesem Prämien-Download u. a. alles Wissenswerte zu diesen 5 Punkten:</p>
<ul>
<li>Große Übersicht: Wann liegt der Ort der Dienstleistung am Ort des Leistungsempfängers?</li>
<li>Praktischer Kurz-Check: Bei welchen Dienstleistungen gelten Sonderregelungen?</li>
<li>Vergleichstabelle: In welchen Fällen bleibt es bei den bisherigen Regelungen?</li>
<li>Checkliste: Welche Änderungen kommen bei der Zusammenfassenden Meldung auf Sie zu?</li>
<li>Schritt-für-Schritt-Anleitung: Wie kommen Sie ab 2010 spürbar einfacher und schneller an die beantragte Vorsteuervergütung?</li>
</ul>
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<p><span style="color: #808080;">—————————————————————————————————————-</span><span style="color: #1e90ff;"><br />
 </span></p>
<h3>Gewinneinkunftsarten: Die neuen Grenzen seit dem 1. 1. 2008</h3>
<p>Erzielen Sie Einkünfte aus</p>
<ul>
<li>Gewerbebetrieb,</li>
<li>einer selbstständigen Tätigkeit,</li>
<li>Land- und Forstwirtschaft oder</li>
<li>betreiben Sie Ihr Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, gilt Folgendes:</li>
</ul>
<h3>Übersicht: Abschreibung geringwertige Wirtschaftsgüter</h3>
<table style="border: 0pt solid #000000;" border="0" cellspacing="0" cellpadding="3" frame="box" rules="all">
<tbody>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; width: 198px;" valign="top">
<div><strong> <span style="color: #000000;">Anschaffungskosten, netto</span></strong></div>
</td>
<td style="border: 1px solid #000000; width: 198px;" valign="top">
<div><strong> <span style="color: #000000;">Konsequenz </span></strong></div>
</td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; width: 198px;" valign="top">
<div><span style="color: #000000;">bis 150 € </span></div>
</td>
<td style="border: 1px solid #000000; width: 198px;" valign="top">
<div><span style="color: #000000;">sofort abzugsfähig </span></div>
</td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; width: 198px;" valign="top">
<div><span style="color: #000000;">150,01 bis 1.000 € </span></div>
</td>
<td style="border: 1px solid #000000; width: 198px;" valign="top">
<div><span style="color: #000000;"> Einstellung in Abschreibungspool, </span></div>
<div><span style="color: #000000;"> Abschreibung über 5 Jahre </span></div>
</td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; width: 198px;" valign="top">
<div><span style="color: #000000;">mehr als 1.000 €</span></div>
</td>
<td style="border: 1px solid #000000; width: 198px;" valign="top">
<div><span style="color: #000000;"> Abschreibung nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer </span></div>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<h3>Überschusseinkunftsarten: Hier bleibt alles beim Alten</h3>
<p>Wenn Sie die oben genannten Wertgrenzen auch auf Wirtschaftsgüter übertragen, die Sie z.B. in Ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer oder Vermieter nutzen, erzielen Sie nicht das zutreffende steuerliche Ergebnis. Für die so genannten Überschusseinkunftsarten (Arbeitnehmertätigkeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietungseinkünfte) gelten nämlich weiterhin die bisherigen Wertgrenzen von 410 € zzgl. Umsatzsteuer.</p>
<p><em><strong>Beispiel</strong>: Für Ihren Gewerbebetrieb schaffen Sie ein neues Faxgerät an. Die Kosten betragen 320 € zzgl. Umsatzsteuer. Die Aufwendungen werden im Abschreibungspool gesammelt und über 5 Jahre abgeschrieben.</em></p>
<p><em>Würden Sie das Faxgerät zu Hause für Ihre Vermietertätigkeit einsetzen, könnten Sie es sofort als Werbungskosten steuerlich geltend machen, da die Grenze von 410 € zzgl. Umsatzsteuer noch nicht überschritten worden ist.</em></p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p><br class="spacer_" /></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Welche Anschaffungen Sie in 2007 und welche erst in 2008 vornehmen sollten</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/welche-anschaffungen-sie-in-2007-und-welche-erst-in-2008-vornehmen-sollten/</link>
		<comments>http://www.steuerweb.org/welche-anschaffungen-sie-in-2007-und-welche-erst-in-2008-vornehmen-sollten/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 10 Aug 2007 09:58:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abschreibung]]></category>
		<category><![CDATA[Buchführung]]></category>
		<category><![CDATA[geringwertige Wirtschaftsgüter]]></category>
		<category><![CDATA[Poollösung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://steuerweb.org/wp/welche-anschaffungen-sie-in-2007-und-welche-erst-in-2008-vornehmen-sollten/</guid>
		<description><![CDATA[Aus meiner „fortlaufenden“ Berichterstattung zur Unternehmenssteuerreform 2008 wissen Sie bereits, dass es bei den sofort abschreibbaren geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 410 € (zuzüglich Umsatzsteuer) erhebliche Änderungen geben wird. Nun ist die Reform endgültig verabschiedet. Möchten Sie jetzt noch effektiv Steuern sparen, müssen Sie bald handeln! Zukünftig haben Sie es nämlich mit 2 neuen, steuerlich relevanten Grenzen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/welche-anschaffungen-sie-in-2007-und-welche-erst-in-2008-vornehmen-sollten/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-266" style="margin-left: 5px; margin-right: 5px;" title="new cars" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2007/08/Fotolia_1746854_XS-150x150.jpg" alt="new cars" width="150" height="150" /></a>Aus meiner „fortlaufenden“ Berichterstattung zur Unternehmenssteuerreform 2008 wissen Sie bereits, dass es bei den sofort abschreibbaren geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 410 € (zuzüglich Umsatzsteuer) erhebliche Änderungen geben wird. Nun ist die Reform endgültig verabschiedet. Möchten Sie jetzt noch effektiv Steuern sparen, müssen Sie bald handeln!<span id="more-265"></span></p>
<p>Zukünftig haben Sie es nämlich mit 2 neuen, steuerlich relevanten Grenzen zu tun. Die für geringwertige Wirtschaftsgüter, die Sie wie bisher sofort im Jahr der Anschaffung steuerlich geltend machen können. Und die derjenigen Wirtschaftsgüter, die Sie im Rahmen der neuen „Poolabschreibung“ zusammenfassen müssen. Das bedeutet aber auch: Um optimal Steuern zu sparen, müssen Sie in dem einen Fall bestimmte Anschaffungen so weit es geht vorziehen. In dem anderen Fall empfiehlt es sich, bestimmte andere Anschaffungen eben NICHT in diesem Jahr zu tätigen, sondern erst nach dem 1.1.2008. Doch der Reihe nach:</p>
<h3>Geringwertige Wirtschaftsgüter ab 1.1.2008</h3>
<p>Ab 1.1.2008 verringert sich die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von jetzt 410 € zuzüglich Umsatzsteuer auf dann nur noch 150 €. Das ist immerhin eine geringfügige Verbesserung gegenüber den früheren Plänen, die lediglich eine Grenze von 100 € vorgesehen hatten.</p>
<h3>Diese Wirtschaftsgüter fallen in die neue Poollösung</h3>
<p>Bis zum 31.12.2007 sind alle beweglichen Wirtschaftsgüter, die mehr als 410 € zuzüglich Umsatzsteuer kosten, gemäß den amtlichen Abschreibungstabellen von Ihnen abzuschreiben. Auch das ändert sich. Denn alle Güter, die 150,01 bis 1.000 € zuzüglich Umsatzsteuer kosten, fassen Sie im jeweiligen Jahr in der Buchführung in einem „Pool“ zusammen (deshalb die Bezeichnung Poollösung). Dieser Pool wird dann insgesamt über 5 Jahre von Ihnen abgeschrieben. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Wirtschaftsgut zwischenzeitlich aus Ihrem Betriebsvermögen ausgeschieden ist (z. B. durch Verlust oder Diebstahl oder aufgrund von Verschleiß).</p>
<p>Alle Anschaffungen von geringwertigen Wirtschaftsgütern zwischen 150,01 und 410 €, die Sie erst für das kommende Jahr geplant haben, sollten Sie noch in dieses Jahr vorziehen! Denn dann sichern Sie sich die Sofortabschreibung, die ansonsten verloren ist.</p>
<p><strong>Beispiel</strong> : Sie möchten in ein modernes Laserfax-Gerät investieren. Sie haben sich schon ein „Lieblingsgerät“ ausgesucht. Es kostet 380 € plus Umsatzsteuer. Kaufen Sie das Gerät in diesem Jahr, können Sie es noch sofort steuermindernd geltend machen. Die Sofortabschreibung verbuchen Sie so:</p>
<table style="width: 468px; height: 79px;" border="0">
<tbody>
<tr>
<td colspan="7"><strong>bei SKR 03</strong></td>
</tr>
<tr>
<td>4855</td>
<td>Sofortabschreibung<br />
 geringwertige<br />
 Wirtschaftsgüter</td>
<td>380,00 €</td>
<td>an</td>
<td>0480</td>
<td>Geringwertige<br />
 Wirtschaftsgüter bis 410 €</td>
<td>380,00 €</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><br class="spacer_" /></p>
<table style="width: 470px; height: 72px;" border="0">
<tbody>
<tr>
<td colspan="7"><strong>bei SKR 04</strong></td>
</tr>
<tr>
<td>6260</td>
<td>Sofortabschreibung<br />
 geringwertige<br />
 Wirtschaftsgüter</td>
<td>380,00 €</td>
<td>an</td>
<td>0670</td>
<td>Geringwertige<br />
 Wirtschaftsgüter bis 410 €</td>
<td>380,00 €</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p><strong>Ihr Vorteil</strong> : Die Anschaffungskosten mindern damit in 2007 den steuerpflichtigen Gewinn Ihres Unternehmens um 380 €. Bei einem angenommenen persönlichen Steuersatz von 30 % sind das 114 €.</p>
<p>Schaffen Sie das Faxgerät aber erst zum 1.1.2008 an, müssen Sie die Anschaffungskosten im Rahmen der Poollösung auf 5 Jahre verteilen. Ihre jährliche Abschreibung beträgt demnach nur noch 380 € : 5 = 76 €. Bei einem angenommenen Steuersatz von 30 % können Sie damit aus der Anschaffung nur noch 22,80 € Steuern sparen. Sie verschenken also Liquidität.</p>
<h3>Doch andersherum können Sie Ihre Liquidität auch steigern und Steuern sparen</h3>
<p>Durch die neue Poollösung ergibt sich für Sie aber auf der anderen Seite auch eine Steuer-Spar-Lösung, die Sie einmalig in 2007 in Anspruch nehmen können. Zur Erinnerung: Bislang können Sie nur Anschaffungen bis 410 € sofort abschreiben. Alles andere wird laut Afa-Tabelle abgeschrieben. Ab 1.1.2008 gilt für die Poollösung eine Grenze von 1.000 € zuzüglich Umsatzsteuer. Hier gilt dann der 5-Jahres-Zeitraum für die Abschreibung.</p>
<p><strong>Im Klartext</strong>: Alle von Ihnen noch für dieses Jahr geplanten Anschaffungen zwischen 410,01 und 1.000 € zuzüglich Umsatzsteuer, die laut Afa-Tabelle bislang über einen längeren Zeitraum als 5 Jahre abgeschrieben werden müssen, sollten Sie in diesem Jahr NICHT mehr anschaffen, sondern erst im kommenden Jahr. Auch hierzu ein Beispiel:</p>
<p>Eigentlich wollten Sie im Herbst die beiden schäbig gewordenen Bürostühle gegen neue, rückenfreundliche austauschen. Kosten jeweils 850 € zuzüglich Umsatzsteuer. Diese Anschaffung sollten Sie tunlichst verschieben. Die folgende Tabelle zeigt Ihnen, warum:</p>
<table style="border-color: #000000; border-width: 1px; width: 391px; height: 141px;" border="0" cellpadding="3" frame="box" rules="all">
<tbody>
<tr>
<td><strong>Anschaffung bis 31.12.2007</strong></td>
<td><strong>Anschaffung ab 1.1.2008</strong></td>
</tr>
<tr>
<td>Kosten: 2 x 850 € = 1.700,00 €<br />
 Umsatzsteuer (19 %) = 323,00 €</td>
<td>Kosten: 2 x 850 € = 1.700,00 €<br />
 Umsatzsteuer (19 %) = 323,00 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Gesamt: 2.023,00 €</td>
<td>Gesamt: 2.023,00 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Abschreibung laut Afa-Tabelle: 13 Jahre</td>
<td>Abschreibung im Pool: 5 Jahre</td>
</tr>
<tr>
<td>Abschreibung pro Jahr: + 1.700,00 € /13<br />
 = 130,77 €/Jahr</td>
<td>Abschreibung pro Jahr: + 1.700,00 € / 5<br />
 = 340,00 €/Jahr</td>
</tr>
<tr>
<td>Steuerersparnis pro Jahr bei einem persönlichen Steuersatz von 30 % = 39,23 €</td>
<td>Steuerersparnis pro Jahr bei einem persönlichen Steuersatz von 30 % = 102 €.</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Sie sehen: Sie verlieren Liquidität, wenn Sie die Anschaffung noch in diesem Jahr tätigen. Verschieben Sie sie auf einen Zeitpunkt nach dem 31.12.2007, stellen Sie sich in diesem Fall wesentlich besser.</p>
<p><strong>Ich empfehle Ihnen Folgendes :</strong></p>
<p>Erstellen Sie eine Liste aller Anschaffungen bis 1.000 €, die Sie in 2007 oder 2008 mit großer Wahrscheinlichkeit tätigen möchten. Schauen Sie dann in der amtlichen Abschreibungstabelle (unter www.steuerweb.org) nach, welche Abschreibungsdauer für das jeweilige Wirtschaftsgut vorgesehen ist.</p>
<table style="width: 472px; height: 192px;" border="0">
<tbody>
<tr>
<td><strong>Möglichst noch 2007 kaufen</strong></td>
<td><strong>Erst ab 2008 kaufen</strong></td>
</tr>
<tr>
<td>Alle Wirtschaftsgegenstände, die zwischen 150,01 und 410 € kosten</td>
<td rowspan="2">Alle beweglichen Wirtschaftsgüter, die laut Afa-Tabelle kürzer als 5 Jahre abgeschrieben werden</td>
</tr>
<tr>
<td>Alle beweglichen Wirtschaftsgüter, die laut Afa-Tabelle länger als 5 Jahre abgeschrieben werden</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<h3>Was Sie zur Buchung der Poollösung ab 2008 wissen müssen</h3>
<p>Da die Poollösung erst im nächsten Jahr greift, wird erst unmittelbar zum nächsten Jahr eine Anpassung der DATEV-Kontenrahmen erfolgen. Sie müssen also noch ein wenig abwarten, was die DATEV bezüglich der Konten und was die Hersteller von EDVgestützten Buchhaltungsprogrammen bezüglich der Buchungen dann aus der Sache machen. Ich informiere Sie anhand von konkreten Praxisbeispielen natürlich sofort.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
	</channel>
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