Kategorie: Umsatzsteuer, 22. Juni 2009 | Kommentare (0)



So ermitteln Sie die Höhe der Anschaffungskosten

auslandseinkünfteGeringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von nicht mehr als 150 € netto ohne Umsatzsteuer schreiben Sie gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sofort zu 100 % ab.

Ihr Vorteil besteht also darin, dass Sie Ihre Aufwendungen sofort Steuer mindernd abziehen und nicht verteilt über die jeweilige Nutzungsdauer abschreiben. Büromöbel z. B. müssten Sie ansonsten abhängig von der Höhe der Anschaffungskosten entweder als Sammelposten über fünf Jahre oder nach der amtlichen Abschreibungstabelle über 13 Jahre abschreiben. weiterlesen »


Kategorie: Sozialversicherung, 19. Juni 2009 | Kommentare (0)



Warum Sie Sie Ihren Minijobbern Sachzuwendungen gewähren sollten

Fotolia_8178803_XSVom Barlohn bleibt Ihren Mitarbeitern – gerade wenn Sie gut qualifiziert sind und ein hohes Einkommen bekommen – oft nur die Hälfte. Kein Wunder, dass Sachbezüge hoch im Kurs stehen. weiterlesen »


Kategorie: Sozialversicherung, 19. Juni 2009 | Kommentare (0)



Erholungsbeihilfe statt Urlaubsgeld spart Steuern

money in handZahlen Sie Ihren Mitarbeitern zusätzlich zum regulären Gehalt Sondervergütungen wie zum Beispiel Urlaubsgeld, müssen Sie als Arbeitgeber zusätzlich deutlich höhere Abgaben zahlen. Die Mitarbeiter profitieren häufig kaum von der Zahlung, weil für sie die Steuerbelastung steigt. weiterlesen »


Kategorie: Sozialversicherung, 19. Juni 2009 | Kommentare (0)



Wann sich für Sie ein Freibetrag statt der Werbungskostenpauschale lohnt

signing papaersAngenommen, Ihre Werbungskosten übersteigen regelmäßig die 920 Euro Werbungskostenpauschale? Beispielsweise, weil Sie an 230 Tagen zur Ihrem Arbeitsplatz, der 30 km entfernt ist, fahren. Dann können Sie sich hierfür einen Freibetrag von 1.380 € (2.070 € – 920 € Werbungskostenpauschale, die bereits in die Steuerklasse eingearbeitet ist) auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen. weiterlesen »


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