Wenn Sie selbstständig arbeiten, wissen Sie es ja auch: Die Steuererklärung ist eine Heidenarbeit. Und die Umsatzsteuererklärung natürlich auch.
Vielleicht haben Sie ja auch dankbar zu der Möglichkeit gegriffen, von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen. weiterlesen »
Haben auch Sie manchmal das Gefühl, dass Sie mehr Kunden gewinnen könnten? Und ärgern Sie sich darüber, wenn Sie viel Zeit damit verbraucht haben, einen möglichen Neukunden zu überzeugen, und der Auftrag oder Kauf kommt dann doch nicht zustande? Dann könnte Ihnen einen einfache Fragetechnik der Profi-Verkäufer helfen. Hier ist sie: weiterlesen »
Früher waren Betriebsprüfungen eher etwas, mit dem größere Unternehmen rechnen mussten. Doch seit Jahren schon betrifft es immer mehr Selbstständige und Kleinunternehmer. Sie können einiges dafür tun, damit Ihnen der ungebetene Besuch vom Finanzamt erspart bleibt. weiterlesen »
Vielleicht sind Sie froh, die Kleinunternehmerregelung nutzen zu können. Die besagt vor allem, dass Sie keine Umsatzsteuer auf Ihre Einnahmen draufschlagen müssen. Aber Achtung: Der Nachteil der arbeitsparenden Regelung für Sie ist: Da Sie keine Umsatzsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen, können Sie auch keine Vorsteuer geltend machen. weiterlesen »
Den Vorsteuerabzug für Ihr Firmenauto können Sie nur geltend machen, wenn Sie umsatzsteuerpflichtige Umsätze vereinnahmen. Wenn Sie Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG sind oder ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze gemäß § 4 Nr. 8 – 28 UStG erbringen, zahlen Sie für die private Nutzung Ihres Kfz keine Umsatzsteuer. Bei der Einkommensteuer hingegen erfassen Sie die private Nutzung als Einnahme, die Ihren Gewinn erhöht. weiterlesen »
Wenn Sie Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG sind oder ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze gemäß § 4 Nr. 8 – 28 UStG erbringen, zahlen Sie für die private Nutzung des Firmenwagens keine Umsatzsteuer. Bei der Einkommensteuer hingegen erfassen Sie die private Nutzung als Einnahme, die Ihren Gewinn erhöht. weiterlesen »
Einem Existenzgründer hat das Finanzgericht Düsseldorf nun erlaubt, zur für ihn günstigeren Kleinunternehmer-Regelung bei der Umsatzsteuer zurückzukehren. Und das, obwohl er bereits auf diese Regelung verzichtet hatte. weiterlesen »
Bleibt Ihr Umsatz 2006 unter 17.500 Euro und 2007 voraussichtlich unter 50.000 Euro? Dann fallen Sie automatisch unter die Kleinunternehmerregel. Das bedeutet, dass Sie in Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und auch keine Vorsteuer geltend machen dürfen. weiterlesen »