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	<title>Steuerweb &#187; Kleinunternehmer</title>
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	<description>Alles zum Thema Steuern</description>
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		<title>Zurück zur Kleinunternehmer-Regelung? Möglich wär’s!</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/zuruck-zur-kleinunternehmer-regelung/</link>
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		<pubDate>Thu, 08 Dec 2011 03:00:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Kleinunternehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Kleinunternehmer-Regelung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Wahl zwischen Kleinunternehmerregelund oder nicht ist nicht nur eine Sache von Umsatzsteuer und Vorsteuer. Die Frage ist auch: Ist die Entscheidung endgültig? Die Antwort: Es gibt ein Zurück zur umsatzsteuerlichen Kleinunternehmer-Regelung. Verzicht können Sie rückgängig machen Vor ein paar Jahren bereits hat das Finanzgericht Düsseldorf einem Existenzgründer die Rückkehr zur für ihn günstigeren Kleinunternehmer-Regelung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.steuerweb.org/zuruck-zur-kleinunternehmer-regelung-moglich-war%E2%80%99s/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-911" title="Umsatzsteuer" src="http://www.steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/04/Fotolia_7139800_XS-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Die Wahl zwischen Kleinunternehmerregelund oder nicht ist nicht nur eine Sache von Umsatzsteuer und Vorsteuer. Die Frage ist auch: Ist die Entscheidung endgültig? Die Antwort: Es gibt ein Zurück zur umsatzsteuerlichen Kleinunternehmer-Regelung. <span id="more-1285"></span></p>
<h3><strong>Verzicht können Sie rückgängig machen</strong></h3>
<p>Vor  ein paar Jahren bereits hat das Finanzgericht Düsseldorf einem  Existenzgründer die Rückkehr zur für ihn günstigeren  Kleinunternehmer-Regelung erlaubt. Und das, obwohl er zuvor bereits  ausdrücklich auf diese Regelung verzichtet hatte.</p>
<p>Vorteil für  ihn: Er bekommt mehr als 700 € Umsatzsteuer zurück, die er ein Jahr lang  ans Finanzamt gezahlt hatte (Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom  20.6.2008, Az. 1 K 3124/07 U)! <br />
 <strong><br />
 Das bedeutet der Fall für Sie: </strong></p>
<p>Überwiegen  für Sie (noch) die Vorteile der Kleinunternehmer-Regelung, können Sie  sie erst einmal nutzen und dann später unproblematisch aufgeben. <strong><br />
 </strong></p>
<h3><strong>Hintergrund: Darum geht es bei der Kleinunternehmer-Regelung</strong></h3>
<p>Als  Existenzgründer oder Kleinunternehmer mit niedrigen Umsätzen will der  Gesetzgeber Sie zumindest ein klein wenig von Bürokratie verschonen. Dem  Zweck dient die Kleinunternehmer-Regelung bei der Umsatzsteuer (§ 19  Umsatzsteuergesetz (UStG).</p>
<p>Diese Regelung besagt schlicht und  einfach: Sie müssen Ihren Kunden keine Umsatzsteuer berechnen und keine  Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen, wenn Sie Kleinunternehmer im Sinne  des § 19 UStG sind. Das ist der Fall, wenn Sie</p>
<ul>
<li>als Existenzgründer im Gründungsjahr voraussichtlich nicht mehr als 17.500 € Gesamtumsatz machen werden oder</li>
<li>im  letzten Geschäftsjahr nicht mehr als 17.500 € Gesamtumsatz gemacht  haben und im laufenden Geschäftsjahr voraussichtlich 50.000 €  Gesamtumsatz nicht überschreiten werden</li>
</ul>
<h3><strong>Das sind die Vorteile:</strong></h3>
<p>Sie  können Ihren Kunden billigere Preise bieten, da Sie die 19 %  Umsatzsteuer nicht berechnen müssen (davon profitieren allerdings nur  Privatkunden).</p>
<p>Ihnen bleiben die lästigen monatlichen bzw.  quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldungen sowie die jährliche  Jahresumsatzsteuererklärung erspart – ein Stück weniger Papierkrieg  also.</p>
<h3><strong>Doch es gibt auch Nachteile</strong></h3>
<p>Da Sie keine  Umsatzsteuer berechnen und abführen, können Sie auch keine Vorsteuer  geltend machen. Dieser Nachteil kann für Sie empfindlich teuer werden,  wenn Sie größere Investitionen planen.</p>
<p><strong>Beispiel: </strong>Hans  Muster macht sich mit einem kleinen Satz- und Design-Betrieb  selbstständig. 2011 hat er 17.000 € Gesamtumsatz gemacht. 2012 plant er  mit 20.000 €. Er könnte damit auch 2012 Kleinunternehmer bleiben.  Allerdings will er 2012 expandieren und neue Computer und einen  Foliendrucker für insgesamt 30.000 € brutto auf Kredit kaufen. Optiert  er 2012 zur Umsatzsteuer, hat er voraussichtlich rund 3.200 €  Umsatzsteuer (= 20.000 € Umsatz ÷ 119 × 19) ans Finanzamt abzuführen.</p>
<p>Gleichzeitig  erhält er aus den Investitionen rund 4.800 € Vorsteuer (= 30.000 € ÷  119 × 19) und aus seinen laufenden mit Vorsteuer belasteten Kosten von  9.000 €/Jahr rund 1.400 € Vorsteuer zurück. Unter dem Strich würde ihm  der Fiskus 2011 also 3.000 € erstatten – Geld, auf das er verzichten  muss, wenn er Kleinunternehmer bleibt.</p>
<p>Prüfen Sie deshalb sehr genau, ob die Umsatzsteuer-Freiheit wirklich ein Vorteil für Sie ist. <strong><br />
 </strong></p>
<h3><strong>Sie können freiwillig auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichten</strong></h3>
<p>Wenn  Sie zu dem Ergebnis kommen, dass die Kleinunternehmerregelung Ihnen  weniger Vorteile bringt, haben Sie folgende Möglichkeit: Wählen Sie  freiwillig die Umsatzsteuerpflicht. Das ist jedem Kleinunternehmer  gestattet. Dazu reicht ein Brief ans Finanzamt.</p>
<p><strong>Achtung:</strong> An diese Wahl sind Sie allerdings für mindestens 5 Jahre gebunden (§ 19 Abs. 1 UStG) – zumindest auf dem Papier.</p>
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		<title>Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung für Sie wirklich?</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/lohnt-sich-die-kleinunternehmerregelung-fur-sie-wirklich/</link>
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		<pubDate>Tue, 29 Jun 2010 09:26:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Kleinunternehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Kleinunternehmerregelung]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn Sie selbstständig arbeiten, wissen Sie es ja auch: Die Steuererklärung ist eine Heidenarbeit. Und die Umsatzsteuererklärung natürlich auch. Vielleicht haben Sie ja auch dankbar zu der Möglichkeit gegriffen, von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen. Diese drei Vorteile bringt die Kleinunternehmerregelung mit sich: Sie brauchen keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen und keine Umsatzsteuer-Jahreserklärungen abzugeben und Sie brauchen in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/lohnt-sich-die-kleinunternehmerregelung-fur-sie-wirklich/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-894" title="Vorsteuerabzug" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/03/Fotolia_11559582_XS-150x150.jpg" alt="Vorsteuerabzug" width="150" height="150" /></a>Wenn Sie selbstständig arbeiten, wissen Sie es ja auch: Die Steuererklärung ist eine Heidenarbeit. Und die Umsatzsteuererklärung natürlich auch.</p>
<p>Vielleicht haben Sie ja auch dankbar zu der Möglichkeit gegriffen, von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen.<span id="more-973"></span></p>
<h3><a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/tak_s172679_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb" target="_blank"><strong>Diese drei Vorteile bringt die Kleinunternehmerregelung mit sich:</strong></a></h3>
<p>Sie brauchen</p>
<ul>
<li>keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen und</li>
<li>keine Umsatzsteuer-Jahreserklärungen abzugeben und</li>
<li>Sie brauchen in Ihrer Buchführung nicht zwischen Brutto- und Nettobeträgen zu unterscheiden.</li>
</ul>
<h3><a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/tak_s172679_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb" target="_blank"><strong>Besonders interessant für selbstständige Nebenerwerbstätigkeiten</strong></a></h3>
<p>Die Kleinunternehmerregelung ist für Sie besonders dann vorteilhaft, wenn Sie Ihre selbstständige Tätigkeit nebenberuflich ausüben.</p>
<p><strong>Tipp: </strong>Das gilt auch dann, wenn Sie neben dieser umsatzsteuerfreien Tätigkeit, die nicht zu Ihrem Gesamtumsatz gehört, noch eine weitere umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit ausüben, beispielsweise eine umsatzsteuerpflichtige Gutachtertätigkeit neben Ihrer – hauptberuflichen – ärztlichen Tätigkeit.</p>
<h3><a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/tak_s172679_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb" target="_blank"><strong>Achtung: Das Weniger an Bürokratie hat seinen Preis</strong></a></h3>
<p>Bevor Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, sollten Sie die Vor- und Nachteile abwägen. Denn: Natürlich ist es gut, von bürokratischem Aufwand entlastet zu werden. Aber es lohnt sich nicht in jedem Fall.</p>
<h3><a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/tak_s172679_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb" target="_blank">Viele Privatkunden? Das spricht für die Kleinunternehmerregelung</a></h3>
<p>Wirtschaftlich lohnt sich die Befreiung von der Umsatzsteuer für Sie nur, wenn Sie Ihre Leistungen überwiegend privaten Kunden gegenüber erbringen.</p>
<p><strong>Der Grund: </strong>Mit der für Sie geringeren Belastung können Sie sich dann einen Preisvorteil verschaffen – und Ihre Leistungen günstiger anbieten. Schließlich ist für Ihre Privatkunden nur der Endpreis von Belang, da sie selbst ja keine Vorsteuern geltend machen können.</p>
<h3><a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/tak_s172679_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb" target="_blank">Viele Unternehmenskunden? Dann sollten Sie Abstand nehmen</a></h3>
<p>Wenn Sie dagegen zu Ihren Kunden vorwiegend Unternehmenskunden zählen, sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie wirklich von der Erleichterung Gebrauch machen. In der Regel empfiehlt es sich, Abstand zu nehmen.</p>
<p><strong>Der Grund: </strong>Ihre Unternehmenskunden können die von Ihnen ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Dafür brauchen Sie Ihnen nur eine Rechnung mit korrekt ausgewiesener Umsatzsteuer auszustellen. Nur der Nettobetrag belastet Ihre Unternehmenskunden so unter dem Strich.</p>
<h3><a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/tak_s172679_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb" target="_blank">Nachteil Nummer eins: Fehlende Verhandlungsmacht macht angreifbar</a></h3>
<p>Je nach Verhandlungsmacht, kann ein Unternehmer ihr vermeintliches Privileg der Umsatzsteuerbefreiung ausnutzen – indem er von Ihnen verlangt, dass Sie Ihren Endpreis auf den Nettopreis ohne Umsatzsteuer reduzieren. Dann ist Ihr Vorteil dahin – und bei Ihrem Kunden.</p>
<h3><a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/tak_s172679_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb" target="_blank">Nachteil Nummer zwei: Sie verschenken den Vorsteuerabzug</a></h3>
<p>Und nicht nur das: Sie handeln sich auch einen Nachteil ein: Sie selbst können keine Vorsteuer abziehen – bestenfalls Kleinvieh, das sich leppern würde.</p>
<p>Wenn Sie größere Investitionen tätigen wollen, sollten Sie aus dem Grund auch nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Denn dann können Sie die höheren Vorsteuerbeträge geltend machen.</p>
<h3><a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/tak_s172679_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb" target="_blank">Das müssen Sie tun, um die Nachteile zu umgehen</a></h3>
<p>Wenn Sie feststellen, dass sich die Kleinunternehmer-Regelung zu Ihrem Nachteil auswirkt, brauchen Sie nur freiwillig auf die Steuerfreiheit zu verzichten und Ihre Umsätze ganz normal der Umsatzsteuer zu unterwerfen (= Umsatzsteueroption).</p>
<p><strong>Achtung:</strong> An diese Wahl sind Sie dann für insgesamt 5 Jahre gebunden.</p>
<hr />
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		<title>Drei Fragen, die Geld bringen</title>
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		<pubDate>Sun, 26 Jul 2009 18:27:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Kleinunternehmer]]></category>
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		<category><![CDATA[Neukunden]]></category>
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		<description><![CDATA[Haben auch Sie manchmal das Gefühl, dass Sie mehr Kunden gewinnen könnten? Und ärgern Sie sich darüber, wenn Sie viel Zeit damit verbraucht haben, einen möglichen Neukunden zu überzeugen, und der Auftrag oder Kauf kommt dann doch nicht zustande? Dann könnte Ihnen einen einfache Fragetechnik der Profi-Verkäufer helfen. Hier ist sie: Erfolgreich sind Sie im [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/drei-fragen-die-geld-bringen/#more-664"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-663" style="margin-left: 10px; margin-right: 10px;" title="Kunden überzeugen" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2009/07/Fotolia_222224_XS-150x150.jpg" alt="Kunden überzeugen" width="150" height="150" /></a>Haben auch Sie manchmal das Gefühl, dass Sie mehr Kunden gewinnen könnten? Und ärgern Sie sich darüber, wenn Sie viel Zeit damit verbraucht haben, einen möglichen Neukunden zu überzeugen, und der Auftrag oder Kauf kommt dann doch nicht zustande? Dann könnte Ihnen einen einfache Fragetechnik der Profi-Verkäufer helfen. Hier ist sie:<span id="more-664"></span></p>
<p>Erfolgreich sind Sie im Erstgespräch dann, wenn Sie herausfinden, wie der Kunde tickt. Wenn Sie also nicht allein trocken den Bedarf des Kunden analysieren, sondern herausfinden, womit er sich beschäftigt, was für ein Typ er ist, welche Wünsche und Sorgen er hat. Gelingt Ihnen das, können Sie ein Angebot machen, das 100-prozentig ins Schwarze trifft. Nehmen Sie deshalb ab sofort diese 3 entscheidenden Fragen ins Erstgespräch mit einem Kunden auf:</p>
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<p>___________________________________________________________</p>
<h3>Frage 1: „Was ist Ihnen wichtig an &#8230;?“</h3>
<p>Stellen Sie als Erstes Fragen wie: „Was ist Ihnen wichtig bei einer XY?“ Oder: „Was ist Ihnen wichtig, wenn Sie XY einkaufen?“</p>
<p>Hören Sie genau hin, und schreiben Sie mit, was der Kunde an Eigenschaften aufzählt.</p>
<p>Bekommen Sie auf diese Frage eine zu umfassende Antwort wie: „Mir sind hohe Qualität, günstiger Preis und gute Zusammenarbeit wichtig“, fragen Sie weiter, bis Sie die Prioritäten des Kunden herausfinden. Zum Beispiel so: „Von diesen drei Dingen – Qualität, Preis, Zusammenarbeit – was davon ist Ihnen am wichtigsten?“</p>
<p>Sie können den Kunden auch bitten, die genannten Eigenschaften ihrer Wichtigkeit nach zu sortieren. Danach wissen Sie auf jeden Fall, was für den Kunden der maßgebliche Faktor bei seiner Entscheidung sein wird. Doch das ist noch nicht genug.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<h3>Frage 2: „Was verstehen Sie unter &#8230;?“</h3>
<p>Viele Selbstständige  benehmen sich in der Zusammenarbeit mit Kunden wie Hellseher: Sie glauben, immer zu wissen, was im Kopf des ­Kunden vor sich geht. Diese Hellseher wissen schon ganz genau Bescheid, was sich der Kunde wünscht, wenn er vom „günstigen Preis“ oder irgendeiner anderen Eigen­schaft spricht, die er sich wünscht. Doch die Realität zeigt: Was der Kunde darunter versteht, ist in den meisten Fällen etwas (ganz) anderes als das, was Sie sich als Anbieter darunter vorstellen. Deshalb müssen Sie nachfragen! Hat der Kunde zum Beispiel gesagt, dass für ihn der günstige Preis am wichtigsten ist, fragen Sie nach:</p>
<p>„Was verstehen Sie unter einem günstigen Preis?“ Ist ihm der Service wichtig, fragen Sie, was genau er unter einem guten Service versteht. Ent­scheidend dabei:</p>
<p>Fragen Sie so lange nach, bis es keinen Interpretationsspielraum mehr gibt. Im Beispiel Preis:</p>
<p>Fragen Sie so lange, bis Sie wissen, was der Kunde ausgeben will oder dass Sie auf jeden Fall günstiger als der Konkurrent XY sein müssen. Sind Sie an diesem Punkt angekommen, dann sind Sie bereit für die letzte Frage.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<h3>Frage 3: „Warum ist Ihnen das so wichtig &#8230;?“</h3>
<p>Das ist die entscheidende Frage, durch die Sie die Tür zum Kunden weit aufstoßen: Sie erfahren die wahren Beweggründe des Kunden, Sie bekommen Einblick in seine Probleme und Ängste, in seine Motivation und seine Ziele.</p>
<p>Stellen Sie zum Beispiel die Frage: „Warum ist Ihnen der Preis so wichtig?“, dann ist eine Antwort wie diese denkbar: „Die andere Abteilung hat die und die Sache in den Sand gesetzt, und das müssen wir jetzt durch ein begrenztes Budget ausbügeln.“</p>
<p>Schon haben Sie einen unvorstellbar wertvollen Einblick in die Situation des Kunden. Sie können ein genau abgestimmtes Angebot machen und Leistungen oder Garantien bieten, mit denen der Kunde die Sache garantiert nicht noch einmal „in den Sand setzt“.</p>
<p>Oder aber Sie erleben eine andere Überraschung, wenn Sie nach dem Warum fragen. Der Kunde schaut Sie vielleicht ein wenig verblüfft an und sagt: „Das ist eine gute Frage!“ Der Kunde beginnt, über seine Motivation und seine Ziele nachzudenken – mit Ihnen als Gesprächspartner und Berater.</p>
<p>Und das ist schließlich die beste Position, in der Sie sein können.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Die Betriebsprüfungswelle kann auch Sie als Kleinunternehmer treffen</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/die-betriebsprufungswelle-kann-auch-sie-als-kleinunternehmer-treffen/</link>
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		<pubDate>Tue, 23 Jun 2009 13:17:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsprüfer]]></category>
		<category><![CDATA[Kleinbetrieb]]></category>
		<category><![CDATA[Kleinunternehmen]]></category>
		<category><![CDATA[Kleinunternehmer]]></category>

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		<description><![CDATA[Früher waren Betriebsprüfungen eher etwas, mit dem größere Unternehmen rechnen mussten. Doch seit Jahren schon betrifft es immer mehr Selbstständige und Kleinunternehmer. Sie können einiges dafür tun, damit Ihnen der ungebetene Besuch vom Finanzamt erspart bleibt. Noch vor einigen Jahren galt die Faustregel, dass Sie als „normaler“ Selbstständiger und Kleinunternehmer im Durchschnitt alle 25 Jahre [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/die-betriebsprufungswelle-kann-auch-sie-als-kleinunternehmer-treffen/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-395" style="margin: 5px;" title="Betriebsprüfung" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2009/06/Fotolia_10528760_XS-150x150.jpg" alt="Betriebsprüfung" width="150" height="150" /></a>Früher waren Betriebsprüfungen eher etwas, mit dem größere Unternehmen rechnen mussten. Doch seit Jahren schon betrifft es immer mehr Selbstständige und Kleinunternehmer. Sie können einiges dafür tun, damit Ihnen der ungebetene Besuch vom Finanzamt erspart bleibt.<span id="more-396"></span></p>
<p>Noch vor einigen Jahren galt die Faustregel, dass Sie als „normaler“ Selbstständiger und Kleinunternehmer im Durchschnitt alle 25 Jahre mit einer Außenprüfung des Finanzamts rechnen mussten. Nach Einschätzung von Steuerexperten ist die Wahrscheinlichkeit einer Prüfung in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.</p>
<p><span style="color: #808080;">&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;-</span><br />
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<p><strong><span style="color: #ff0000;">Nie wieder schlaflose Nächte, wenn eine Betriebsprüfung ins Haus steht </span></strong></p>
<p><strong>Irgendwann in Ihrer Tätigkeit als Steuerverantwortlicher meldet sich bei Ihnen ein  Betriebsprüfer, der mit Ihnen den Beginn der Betriebsprüfung abstimmen möchte. Je näher der Prüfungsbeginn rückt, desto unruhiger werden viele von Ihnen schlafen. Warum eigentlich?</strong></p>
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<p>Zum Beispiel mit</p>
<ul>
<li>Der Checkliste: So bereiten Sie die Prüfung optimal vor (Seite 1)</li>
<li>Dem Spezial-Tipp: Was tun, wenn der Steuerfahnder klingelt? (Seite 2)</li>
<li>Dem Expertenrat: So gehen Sie bestens vorbereitet in die Schlussbesprechung (Seite 3)</li>
<li>Der Übersicht: „Umsatzsteuer-Sonderprüfung: Antwort auf die häufigsten Fragen“ (Seite 6)</li>
<li>Der Zusammenstellung: „Die gefährlichsten Fallstricke bei Lohnsteuer-Außenprüfungen“ (Seite <img src='http://www.steuerweb.org/wp-includes/images/smilies/icon_cool.gif' alt='8)' class='wp-smiley' /> </li>
<li>Und, und, und</li>
</ul>
<p>Lassen Sie sich diese wichtigen Informationen nicht entgehen. <strong>Jeder einzelne Tipp kann Ihnen Nachzahlungen ersparen.</strong> Deshalb: <a title="Zum Erste-Hilfe-Set bei Betriebspruefungen" href="http://www.steuerweb.org/LP/nl/fib_s890725_1_nl.htm">Klicken Sie gleich hier und fordern Sie mit diesem Klick den Spezialreport, das <strong>„ERSTE-HILFE-SET BEI BETRIEBSPRÜFUNGEN“ GRATIS</strong> an.</a></p>
<p><span style="color: #808080;">&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;-</span><span style="color: #1e90ff;"><br />
 </span></p>
<p>Der Beleg: Die Einnahmen, die das Bundesfinanzministerium durch Betriebsprüfungen erzielt, nehmen von Jahr zu Jahr zu. Im Jahr 2007 haben annähernd 13.600 Betriebsprüfer über 210.000 Betriebe geprüft und damit nach für die öffentlichen Haushalte ein Mehrergebnis von 16,6 Mrd. € erzielt.</p>
<h3>Hintergrund dieser Entwicklung</h3>
<p>In den Finanzämtern geht die Zahl der Sachbearbeiter zwar zurück, das Personal bei den Amtsbetriebsprüfungsstellen wird jedoch schon seit Jahren aufgestockt. Diese Stellen sind für die Überprüfung der kleinen örtlichen Betriebe und Freiberufler zuständig. Das hat wichtige Konsequenzen für Ihren Umgang mit dem Finanzamt: Der Sachbearbeiter, der für Sie zuständig ist, hat immer weniger Zeit, Ihre Steuererklärungen zu überprüfen, weil er immer mehr Fälle bearbeiten muss. Deshalb kann er Ihre eingereichten Unterlagen oft nur noch überfliegen und auf die Schnelle abhaken. Stimmt auf den ersten Blick etwas nicht oder zeigen Steuererklärungen typische Auffälligkeiten, dann wandert die Akte jetzt schnell zur Amtsbetriebsprüfungsstelle.</p>
<h3>Ihre Konsequenz: Möglichst unauffällig bleiben!</h3>
<p>Versuchen Sie deshalb heute umso mehr, steuerlich unauffällig zu bleiben. Achten Sie dabei auch besonders auf Formalitäten, wie beispielsweise die Einhaltung der Steuertermine und das Erscheinungsbild Ihrer eingereichten Unterlagen. So bleiben Sie ein Fall, den der gestresste Sachbearbeiter gern und schnell abhakt. Nutzen Sie dazu die Praxisübersicht zum Umgang mit dem Finanzamt. In der folgenden Übersicht sehen Sie, wann die Gefahr einer Betriebsprüfung besonders groß ist.</p>
<h3>In diesen Fällen ist die Gefahr einer Betriebsprüfung besonders groß</h3>
<p>Es gibt bestimmte Anzeichen, bei denen das Finanzamt besonders hellhörig ist und schnell eine Betriebsprüfung vornimmt. Treffen eine oder mehrere der folgenden Aussagen auf Sie zu, besteht die Gefahr, dass sich das Finanzamt bei Ihnen meldet:</p>
<ul>
<li>Sie weisen von Jahr zu Jahr stark schwankende Gewinne aus.</li>
<li>Sie erzielen hohe Umsätze, es bleiben jedoch keine oder nur niedrige Gewinne übrig.</li>
<li>Sie haben größere Geschäfte mit Immobilien gemacht.</li>
<li>Ungereimtheiten in der Umsatzsteuer: Sie haben eine größere Nachzahlung bei der Umsatzsteuererklärung.</li>
<li> Sie haben Pacht-, Miet-, Darlehens- oder Arbeitsverträge mit Familienangehörigen neu abgeschlossen.</li>
<li>Sie hatten bereits einmal eine Betriebsprüfung, die zu Nachzahlungen geführt hat</li>
</ul>
<h3>Praxisübersicht: So bleiben Sie für Ihr Finanzamt „unauffällig“</h3>
<p><strong>Der erste Eindruck zählt, auch bei Ihren Steuererklärungen: </strong>Ihre Steuererklärung, die Sie beim Finanzamt einreichen, kann zwar vollständig sein, aber wenn sie unordentlich, durcheinander und mit losen Blättern beim Sachbearbeiter auf dem Schreibtisch landet, ist das ein Ärgernis für den gestressten Finanzbeamten, der mehr Akten auf dem Schreibtisch hat, als ihm lieb ist. Dieser Ärger kann leicht dazu führen, dass sich der Beamte Ihre Unterlagen besonders genau anschaut und das Haar in der Suppe findet. Das heißt für Sie: Geben Sie die Unterlagen sauber und ordentlich mit einem Heftstreifen gebunden ab.</p>
<p><strong>Mit den Umsatzsteuervoranmeldungen besonders ordentlich sein. </strong>Achten Sie während des Jahres besonders auf eine rechtzeitige und möglichst korrekte Abgabe Ihrer Umsatzsteuervoranmeldungen. Grund: Kommt es bei der abschließenden Umsatzsteuererklärung zu großen Abweichungen, schließen die Finanzbeamten schnell darauf, dass es Ungereimtheiten geben könnte, die durch eine Betriebsprüfung ans Tageslicht kommen sollen.</p>
<p><strong>Nicht zu viele und nicht zu wenige Infos geben: </strong>Geben Sie mit Ihrer Steuererklärung immer nur die Unterlagen ab, die gefordert sind – nicht mehr und nicht weniger. Wenn Sie Unterlagen abgeben, die gar nicht gefragt sind, besteht die Gefahr, dass Sie die Beamten zu weiteren Nachfragen und Untersuchungen erst animieren. Geben Sie dagegen zu wenig ab, muss der Beamte nachhaken.</p>
<p><strong>Vornehme Distanz wahren:</strong> Klar ist, dass Sie mit Ihren Ansprechpartnern im Finanzamt keinen Streit anfangen, auch wenn Sie sich über einen Bescheid ärgern. Aber auf der anderen Seite sollten Sie auch höfliche Distanz wahren und jedes Privatgespräch vermeiden. Beispiel: Erzählen Sie am Telefon, dass Sie gerade mit dem Auto aus dem Urlaub zurück sind, dann könnte der Beamte einmal überprüfen wollen, ob diese Privatfahrt auch in Ihrem Fahrtenbuch verzeichnet ist.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Kleinunternehmer-Regelung: Keine Vorsteuer ohne Umsatzsteuer!</title>
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		<pubDate>Thu, 18 Jun 2009 15:36:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Vielleicht sind Sie froh, die Kleinunternehmerregelung nutzen zu können. Die besagt vor allem, dass Sie keine Umsatzsteuer auf Ihre Einnahmen draufschlagen müssen. Aber Achtung: Der Nachteil der arbeitsparenden Regelung für Sie ist: Da Sie keine Umsatzsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen, können Sie auch keine Vorsteuer geltend machen. Keine Vorsteuer ohne Umsatzsteuer Dieser Nachteil [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/kleinunternehmer-regelung-keine-vorsteuer-ohne-umsatzsteuer/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-308" style="margin-left: 5px; margin-right: 5px;" title="tax bill" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2009/06/Fotolia_107931_XS-150x150.jpg" alt="tax bill" width="150" height="150" /></a>Vielleicht sind Sie froh, die Kleinunternehmerregelung nutzen zu können. Die besagt vor allem, dass Sie keine Umsatzsteuer auf Ihre Einnahmen draufschlagen müssen. Aber Achtung: Der Nachteil der arbeitsparenden Regelung für Sie ist: Da Sie keine Umsatzsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen, können Sie auch keine Vorsteuer geltend machen.<span id="more-309"></span></p>
<h3>Keine Vorsteuer ohne Umsatzsteuer</h3>
<p>Dieser Nachteil kann für Sie empfindlich teuer werden, wenn Sie größere Investitionen planen. Das zeigt folgendes</p>
<p>___________________________________________________________________________________________________</p>
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</ul>
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<p>___________________________________________________________________________________________________</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p><strong>Beispiel:</strong></p>
<p>Hans Muster macht sich mit einem kleinen Satz und Design-Betrieb selbstständig. 2008 hat er 17.000 € Gesamtumsatz gemacht. 2009 plant er mit 20.000 €. Er könnte damit auch 2009 Kleinunternehmer bleiben. Allerdings will er 2009 expandieren und neue Computer und einen Foliendrucker für insgesamt 30.000 € brutto auf Kredit kaufen. Optiert er 2009 zur Umsatzsteuer, hat er voraussichtlich rund 3.200 € Umsatzsteuer (= 20.000 € Umsatz ÷ 119 × 19) ans Finanzamt abzuführen. Gleichzeitig erhält er aus den Investitionen rund 4.800 € Vorsteuer (= 30.000 € ÷ 119 × 19) und aus seinen laufenden mit Vorsteuer belasteten Kosten von 9.000 €/Jahr rund 1.400 € Vorsteuer zurück. Unter dem Strich würde ihm der Fiskus 2008 also 3.000 € erstatten – Geld, auf das er verzichten muss, wenn er Kleinunternehmer bleibt.</p>
<p>Doch die Kleinunternehmer-Regelung hat auch Vorteile. Die sollten Sie abwägen, um zu entscheiden, ob Sie freiwillig auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichten – oder sogar zu ihr zurückkehren, auch das kann sich lohnen.</p>
<h3>Diese Vorteile hat die Kleinunternehmer-Regelung</h3>
<p>Prüfen Sie deshalb sehr genau, ob die Umsatzsteuer-Freiheit wirklich ein Vorteil für Sie ist. Folgende Vorteile hat die Kleinunternehmer-Regelung:</p>
<ul>
<li>Sie können Ihren Kunden billigere Preise bieten, da Sie die 19 % Umsatzsteuer nicht berechnen müssen (davon profitieren allerdings nur Privatkunden).</li>
<li>Ihnen bleiben die lästigen monatlichen bzw. quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldungen sowie die jährliche Jahresumsatzsteuererklärung erspart – ein Stück weniger Papierkrieg also.</li>
</ul>
<h3>Kleinunternehmer-Regelung: Das gilt für Sie</h3>
<p>Als Existenzgründer oder Kleinunternehmer mit geringeren Umsätzen sollen Sie von Bürokratie – zumindest ein klein wenig – verschont bleiben. Deshalb hat der Gesetzgeber die Kleinunternehmer-Regelung bei der Umsatzsteuer eingeführt (§ 19 Umsatzsteuergesetz (UStG)). Diese Regelung besagt schlicht und einfach: Sie müssen Ihren Kunden keine Umsatzsteuer berechnen und keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen, wenn Sie Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG sind. Dafür dürfen Sie auch keine Vorsteuern als Kosten abziehen.</p>
<p><strong>Angewandt wird die Regelung, wenn Sie</strong></p>
<ul>
<li>als Existenzgründer im Gründungsjahr voraussichtlich nicht mehr als 17.500 € Gesamtumsatz machen werden oder</li>
<li>im letzten Geschäftsjahr nicht mehr als 17.500 € Gesamtumsatz gemacht haben und im laufenden Geschäftsjahr voraussichtlich 50.000 € Gesamtumsatz nicht überschreiten werden</li>
</ul>
<h3>Sie können freiwillig auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichten</h3>
<p>Wenn Sie zu dem Ergebnis kommen, dass die Kleinunternehmerregelung Ihnen weniger Vorteile bringt, haben Sie folgende Möglichkeit:</p>
<p>Wählen Sie freiwillig die Umsatzsteuerpflicht. Das ist jedem Kleinunternehmer gestattet. Dazu reicht ein Brief ans Finanzamt.</p>
<p><strong>Achtung:</strong> An diese Wahl sind Sie allerdings für mindestens 5 Jahre gebunden (§ 19 Abs. 1 UStG) – zumindest auf dem Papier.</p>
<p><strong>Sie werden von der Regelbesteuerung – bei der berechnen Sie Umsatzsteuer und führen sie ab – profitieren, wenn:</strong></p>
<ul>
<li>Ihre Kunden vor allem Unternehmen und Selbstständige sind, die selbst umsatzsteuerpflichtig und zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Diesen Kunden ist es egal, wenn sie Umsatzsteuer auf Ihre Leistungen zahlen, da sie die entsprechenden Beträge selbst über die Vorsteuer zurückbekommen.</li>
<li>Sie in der Gründungsphase hohe Ausgaben und Investitionen haben. Dann bekommen Sie die 19 % Umsatzsteuer auf diese Beträge vom Finanzamt erstattet. Im Vorsteuerabzugsverfahren verrechnen Sie diese Umsatzsteuerbeträge aus den Rechnungen anderer Unternehmen mit der Umsatzsteuerschuld, die Sie selbst gegenüber dem Finanzamt haben. Bei größeren Investitionen kommt schnell ein Erstattungsbetrag des Finanzamts zustande, der Ihnen entgehen würde, wenn Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen.</li>
</ul>
<p>Doch die Kleinunternehmer-Regelung hat nicht nur Nachteile, sondern auch einige Vorteile.</p>
<h3>Finanzgericht erlaubt Rückkehr zur Kleinunternehmer-Regelung</h3>
<p>Einem Existenzgründer hat das Finanzgericht Düsseldorf nun erlaubt, zur für ihn günstigeren Kleinunternehmer-Regelung bei der Umsatzsteuer zurückzukehren. Und das, obwohl er bereits auf diese Regelung verzichtet hatte.</p>
<p>Vorteil für ihn: Er bekommt mehr als 700 € Umsatzsteuer zurück, die er ein Jahr lang ans Finanzamt gezahlt hatte (Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.6.2008, Az. 1 K 3124/07 U)! Dieser Fall zeigt: Wenn auch Sie Existenzgründer sind oder ein kleines Unternehmen führen, sollten Sie sich genau überlegen, ob Sie die Regelung nutzen oder nicht. Dieser Beitrag und die Entscheidungshilfe zeigen Ihnen alles, was Sie dazu wissen müssen.</p>
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		<item>
		<title>Kein Vorsteuerabzug für Ihr Firmen-Kfz bei steuerfreien Umsätzen</title>
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		<pubDate>Thu, 18 Jun 2009 15:12:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Den Vorsteuerabzug für Ihr Firmenauto können Sie nur geltend machen, wenn Sie umsatzsteuerpflichtige Umsätze vereinnahmen. Wenn Sie Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG sind oder ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze gemäß § 4 Nr. 8 – 28 UStG erbringen, zahlen Sie für die private Nutzung Ihres Kfz keine Umsatzsteuer. Bei der Einkommensteuer hingegen erfassen Sie die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/kein-vorsteuerabzug-fur-ihr-firmen-kfz-bei-steuerfreien-umsatzen/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-304" style="margin-left: 5px; margin-right: 5px;" title="new cars" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2009/06/Fotolia_1746854_XS1-150x150.jpg" alt="new cars" width="150" height="150" /></a>Den Vorsteuerabzug für Ihr Firmenauto können Sie nur geltend machen, wenn Sie umsatzsteuerpflichtige Umsätze vereinnahmen. Wenn Sie Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG sind oder ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze gemäß § 4 Nr. 8 – 28 UStG erbringen, zahlen Sie für die private Nutzung Ihres Kfz keine Umsatzsteuer. Bei der Einkommensteuer hingegen erfassen Sie die private Nutzung als Einnahme, die Ihren Gewinn erhöht.<span id="more-305"></span></p>
<h3>1. Variante: Fahrtenbuch fürs Kfz bei umsatzsteuerfreien Umsätzen</h3>
<p>Wenn Sie ein Fahrtenbuch führen, müssen Sie alle Fahrten aufzeichnen. Sie teilen die Kfz-Kosten nach dem Verhältnis der betrieblich zu den privat gefahrenen Kilometern auf.</p>
<p>Beispiel:</p>
<p>Sie erzielen ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen. Sie haben einen neuen Firmen-Kfz erworben, der 28.800 € einschließlich Umsatzsteuer gekostet hat. Da Sie die Vorsteuer nicht abziehen dürfen, betragen die Anschaffungskosten 28.800 €, die Sie über 6 Jahre mit 4.800 s pro Jahr abschreiben. Sie haben ein Fahrtenbuch geführt, wonach der Umfang Ihrer Privatfahrten bei 20 % liegt. Die Kostensituation für das Jahr 2008 sieht wie folgt aus:</p>
<h3>2. Variante: 1%-Methode fürs Kfz bei umsatzsteuerfreien Umsätzen</h3>
<p>Unternehmer, die ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze erzielen, die den Vorsteuerabzug ausschließen, wie etwa Ärzte, zahlen für die private Nutzung des Firmen-Kfz keine Umsatzsteuer. Die private Nutzung ist dann ausschließlich bei der Einkommensteuer als Einnahme zu erfassen, die den Gewinn erhöht. Wenn Sie kein Fahrtenbuch führen, müssen Sie die 1%-Methode anwenden.</p>
<p>Beispiel:</p>
<p>Sie haben einen neuen Firmen-PKW erworben. Der Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung lag bei 28.800 €. Der private Nutzungsanteil beträgt 28.800 € x 1 % = 288 € x 12 Monate = 3.456 €.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Keine Umsatzsteuer für den Firmenwagen bei umsatzsteuerfreien Umsätzen</title>
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		<pubDate>Thu, 18 Jun 2009 15:01:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wenn Sie Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG sind oder ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze gemäß § 4 Nr. 8 – 28 UStG erbringen, zahlen Sie für die private Nutzung des Firmenwagens keine Umsatzsteuer. Bei der Einkommensteuer hingegen erfassen Sie die private Nutzung als Einnahme, die Ihren Gewinn erhöht. 1. Variante: Fahrtenbuch bei umsatzsteuerfreien Umsätzen Wenn [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/keine-umsatzsteuer-fur-den-firmenwagen-bei-umsatzsteuerfreien-umsatzen/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-301" style="margin-left: 5px; margin-right: 5px;" title="location voiture" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2009/06/Fotolia_5933050_XS-150x150.jpg" alt="location voiture" width="150" height="150" /></a>Wenn Sie Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG sind oder ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze gemäß § 4 Nr. 8 – 28 UStG erbringen, zahlen Sie für die private Nutzung des Firmenwagens keine Umsatzsteuer. Bei der Einkommensteuer hingegen erfassen Sie die private Nutzung als Einnahme, die Ihren Gewinn erhöht.<span id="more-302"></span></p>
<h3>1. Variante: Fahrtenbuch bei umsatzsteuerfreien Umsätzen</h3>
<p>Wenn Sie ein Fahrtenbuch führen, müssen Sie alle Fahrten aufzeichnen. Sie teilen die Kfz-Kosten nach dem Verhältnis der betrieblich zu den privat gefahrenen Kilometern auf.</p>
<p>Beispiel:</p>
<p>Sie erzielen ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen. Sie haben einen neuen Firmenwagen erworben, der 28.800 € einschließlich Umsatzsteuer gekostet hat. Da Sie die Vorsteuer nicht abziehen dürfen, betragen die Anschaffungskosten 28.800 €, die Sie über 6 Jahre mit 4.800 s pro Jahr abschreiben. Sie haben ein Fahrtenbuch geführt, wonach der Umfang Ihrer Privatfahrten bei 20 % liegt. Die Kostensituation für das Jahr 2008 sieht wie folgt aus:</p>
<h3>2. Variante: 1%-Methode bei umsatzsteuerfreien Umsätzen</h3>
<p>Unternehmer, die ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze erzielen, die den Vorsteuerabzug ausschließen, wie etwa  Ärzte, zahlen für die private Nutzung des Firmenwagens keine Umsatzsteuer. Die private Nutzung ist dann ausschließlich bei der Einkommensteuer als Einnahme zu erfassen, die den Gewinn erhöht. Wenn Sie kein Fahrtenbuch führen, müssen Sie die 1%-Methode anwenden.</p>
<p>Beispiel:</p>
<p>Sie haben einen neuen Firmen-PKW erworben. Der Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung lag bei 28.800 €. Der private Nutzungsanteil beträgt 28.800 € x 1 % = 288 € x 12 Monate = 3.456 €.</p>
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		<title>So kehren Sie einfacher zur Kleinunternehmer-Regelung zurück</title>
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		<pubDate>Thu, 18 Jun 2009 14:50:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>
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		<description><![CDATA[Einem Existenzgründer hat das Finanzgericht Düsseldorf nun erlaubt, zur für ihn günstigeren Kleinunternehmer-Regelung bei der Umsatzsteuer zurückzukehren. Und das, obwohl er bereits auf diese Regelung verzichtet hatte. Vorteil für ihn: Er bekommt mehr als 700 € Umsatzsteuer zurück, die er ein Jahr lang ans Finanzamt gezahlt hatte (Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.6.2008, Az. 1 K [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/so-kehren-sie-einfacher-zur-kleinunternehmer-regelung-zuruck/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-299" style="margin-left: 5px; margin-right: 5px;" title="umsatzsteuer" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2009/06/Fotolia_3079340_XS-150x150.jpg" alt="umsatzsteuer" width="150" height="150" /></a>Einem Existenzgründer hat das Finanzgericht Düsseldorf nun erlaubt, zur für ihn günstigeren Kleinunternehmer-Regelung bei der Umsatzsteuer zurückzukehren. Und das, obwohl er bereits auf diese Regelung verzichtet hatte.<span id="more-300"></span></p>
<p>Vorteil für ihn: Er bekommt mehr als 700 € Umsatzsteuer zurück, die er ein Jahr lang ans Finanzamt gezahlt hatte (Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.6.2008, Az. 1 K 3124/07 U)! Dieser Fall zeigt: Wenn auch Sie Existenzgründer sind oder ein kleines Unternehmen führen, sollten Sie sich genau überlegen, ob Sie die Regelung nutzen oder nicht. Dieser Beitrag und die Entscheidungshilfe zeigen Ihnen alles, was Sie dazu wissen müssen.</p>
<h3>Kleinunternehmer-Regelung: darum geht es</h3>
<p>Als Existenzgründer oder Kleinunternehmer mit geringeren Umsätzen sollen Sie von Bürokratie – zumindest ein klein wenig – verschont bleiben. Deshalb hat der Gesetzgeber die Kleinunternehmer-Regelung bei der Umsatzsteuer eingeführt (§ 19 Umsatzsteuergesetz (UStG)).</p>
<p>Diese Regelung besagt schlicht und einfach: Sie müssen Ihren Kunden keine Umsatzsteuer berechnen und keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen, wenn Sie Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG sind.</p>
<p>Das ist der Fall, wenn Sie</p>
<ul>
<li>als Existenzgründer im Gründungsjahr voraussichtlich nicht mehr als 17.500 € Gesamtumsatz machen werden oder</li>
<li>im letzten Geschäftsjahr nicht mehr als 17.500 € Gesamtumsatz gemacht haben und im laufenden Geschäftsjahr voraussichtlich 50.000 € Gesamtumsatz nicht überschreiten werden</li>
</ul>
<p><strong>Die Vorteile der Kleinunternehmer-Regelung liegen auf der Hand:</strong></p>
<ul>
<li>Sie können Ihren Kunden billigere Preise bieten, da Sie die 19 % Umsatzsteuer nicht berechnen müssen (davon profitieren allerdings nur Privatkunden).</li>
<li>Ihnen bleiben die lästigen monatlichen bzw. quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldungen sowie die jährliche Jahresumsatzsteuererklärung erspart – ein Stück weniger Papierkrieg also.</li>
</ul>
<p><strong>Doch es gibt auch Nachteile</strong></p>
<p>Die Kleinunternehmerregelung entlastet Sie zwar, aber es gibt auch Nachteile: Da Sie keine Umsatzsteuer berechnen und abführen, können Sie auch keine Vorsteuer geltend machen. Dieser Nachteil kann für Sie empfindlich teuer werden, wenn Sie größere Investitionen planen.</p>
<p><strong>Beispiel:</strong> Hans Muster macht sich mit einem kleinen Satz und Design-Betrieb selbstständig. 2008 hat er 17.000 € Gesamtumsatz gemacht. 2009 plant er mit 20.000 €. Er könnte damit auch 2009 Kleinunternehmer bleiben. Allerdings will er 2009 expandieren und neue Computer und einen Foliendrucker für insgesamt 30.000 € brutto auf Kredit kaufen. Optiert er 2009 zur Umsatzsteuer, hat er voraussichtlich rund 3.200 € Umsatzsteuer (= 20.000 € Umsatz ÷ 119 × 19) ans Finanzamt abzuführen. Gleichzeitig erhält er aus den Investitionen rund 4.800 € Vorsteuer (= 30.000 € ÷ 119 × 19) und aus seinen laufenden mit Vorsteuer belasteten Kosten von 9.000 €/Jahr rund 1.400 € Vorsteuer zurück. Unter dem Strich würde ihm der Fiskus 2008 also 3.000 € erstatten – Geld, auf das er verzichten muss, wenn er Kleinunternehmer bleibt.</p>
<p>Prüfen Sie deshalb sehr genau, ob die Umsatzsteuer-Freiheit wirklich ein Vorteil für Sie ist. Bei Ihrer Entscheidung sollten Sie folgende Vor- und Nachteile der Kleinunternehmer-Regelung abwägen:</p>
<p><strong>Vorteile der Kleinunternehmerregelung (keine Umsatzsteuer)</strong></p>
<ul>
<li>Ihre Kunden sind vor allem Privatleute, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. In diesem Fall können Sie attraktivere Preise bieten, weil Sie keine Umsatzsteuer auf Ihre Preise in Rechnung stellen müssen.</li>
<li>Ihre Selbstständigkeit ist so angelegt, dass Sie wahrscheinlich dauerhaft unter der 17.500-€-Umsatzgrenze (Bruttogrenze) bleiben.</li>
<li>Sie haben weniger bürokratischen Aufwand: Sie brauchen keine regelmäßigen monatlichen bzw. quartalsweisen Voranmeldungen und keine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben.</li>
</ul>
<p><strong>Vorteile der Regelbesteuerung (Sie berechnen und Umsatzsteuer und führen sie ab)</strong></p>
<ul>
<li>Ihre Kunden sind vor allem Unternehmen und Selbstständige, die selbst umsatzsteuerpflichtig und zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Diesen Kunden ist es egal, wenn sie Umsatzsteuer auf Ihre Leistungen zahlen, da sie die entsprechenden Beträge selbst über die Vorsteuer zurückbekommen.</li>
<li>Sie haben in der Gründungsphase hohe Ausgaben und Investitionen. Dann bekommen Sie die 19 % Umsatzsteuer auf diese Beträge vom Finanzamt erstattet. Im Vorsteuerabzugsverfahren verrechnen Sie diese Umsatzsteuerbeträge aus den Rechnungen anderer Unternehmen mit der Umsatzsteuerschuld, die Sie selbst gegenüber dem Finanzamt haben. Bei größeren Investitionen kommt schnell ein Erstattungsbetrag des Finanzamts zustande, der Ihnen entgehen würde, wenn Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen.</li>
</ul>
<h3>Sie können freiwillig auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichten</h3>
<p>Wenn Sie zu dem Ergebnis kommen, dass die Kleinunternehmerregelung Ihnen weniger Vorteile bringt, haben Sie folgende Möglichkeit:</p>
<p>Wählen Sie freiwillig die Umsatzsteuerpflicht. Das ist jedem Kleinunternehmer gestattet. Dazu reicht ein Brief ans Finanzamt.</p>
<p><strong>Achtung:</strong> An diese Wahl sind Sie allerdings für mindestens 5 Jahre gebunden (§ 19 Abs. 1 UStG) – zumindest auf dem Papier.</p>
<h3>Kleinunternehmer-Regelung für Buchführungspflicht nicht bedeutsam</h3>
<p>Keine Sorge: Ob Sie buchführungspflichtig sind oder nicht, das hat nichts damit zu tun, ob Sie die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen.</p>
<p>Als Freiberufler haben Sie immer die freie Wahl zwischen Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Bilanzierung. Als Gewerbetreibender dürfen Sie nur dann eine EinnahmenÜberschuss-Rechnung erstellen, wenn Ihr Gewinn nicht mehr als 50.000 oder Ihr Umsatz nicht mehr als 500.000 beträgt.</p>
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		<title>Umsatzsteuer: Greift für Sie noch die Kleinunternehmerregel?</title>
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		<pubDate>Tue, 12 Dec 2006 12:20:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Kleinunternehmer]]></category>
		<category><![CDATA[vorsteuer]]></category>

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		<description><![CDATA[Bleibt Ihr Umsatz 2006 unter 17.500 Euro und 2007 voraussichtlich unter 50.000 Euro? Dann fallen Sie automatisch unter die Kleinunternehmerregel. Das bedeutet, dass Sie in Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und auch keine Vorsteuer geltend machen dürfen. Tun Sie das dennoch (mit Absicht oder aus Versehen), dann wird das als Verzicht auf die Kleinunternehmerregel gewertet [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/umsatzsteuer-greift-fur-sie-noch-die-kleinunternehmerregel/"><img class="alignleft size-full wp-image-131" style="margin: 5px;" title="prozente" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2009/06/fotolia_868667_xs.jpg" alt="prozente" width="134" height="100" /></a>Bleibt Ihr Umsatz 2006 unter 17.500 Euro und 2007 voraussichtlich unter 50.000 Euro? Dann fallen Sie automatisch unter die Kleinunternehmerregel. Das bedeutet, dass Sie in Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und auch keine Vorsteuer geltend machen dürfen.  <span id="more-132"></span></p>
<p>Tun Sie das dennoch (mit Absicht oder aus Versehen), dann wird das als Verzicht auf die Kleinunternehmerregel gewertet und daran bleiben Sie dann für 5 Jahre gebunden.</p>
<p><strong>1. Tipp:</strong> Rechnen Sie mal nach, was der Verzicht auf die Vorsteuer für Sie bedeuten würde. Fahren Sie mit oder ohne Umsatzsteuer besser? Prüfen Sie es jetzt, denn der 1.1. steht vor der Tür!</p>
<p><strong>2. Tipp:</strong> Wenn Sie knapp an der Umsatz-Grenze liegen, können Sie auch noch reagieren, indem Sie Rechnungen vorziehen oder nach hinten schieben. (Achtung: Leistungen aus 2006 unterliegen 16% USt., Leistungen aus 2007 19%.)</p>
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