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	<title>Steuerweb &#187; Leasing</title>
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	<description>Alles zum Thema Steuern</description>
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		<title>Mieten Sie doch Ihren Firmenwagen bei Ihrer Frau</title>
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		<pubDate>Wed, 21 Apr 2010 15:46:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommenssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Firmenwagen]]></category>
		<category><![CDATA[Leasing]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn Sie einen Firmenwagen brauchen, werden Sie sicherlich in Sachen Finanzierung vor allem über die Frage Leasing oder Finanzierung nachdenken. Klar, das ist naheliegend und vernünftig. Aber vielleicht sollten Sie auch mal darüber nachdenken, den Wagen einfach von Ihrem Ehemann oder Ihrer Ehefrau zu mieten. Hört sich komisch an, kann sich aber lohnen. Unter zwei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/mieten-sie-doch-ihren-firmenwagen-bei-ihrer-frau/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-917" style="margin-left: 10px; margin-right: 10px;" title="Firmenwagen" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/04/Abschreibung_02-150x150.jpg" alt="Firmenwagen" width="150" height="150" /></a>Wenn Sie einen Firmenwagen brauchen, werden Sie sicherlich in Sachen Finanzierung vor allem über die Frage Leasing oder Finanzierung nachdenken. Klar, das ist naheliegend und vernünftig. Aber vielleicht sollten Sie auch mal darüber nachdenken, den Wagen einfach von Ihrem Ehemann oder Ihrer Ehefrau zu mieten. Hört sich komisch an, kann sich aber lohnen. <span id="more-918"></span></p>
<p><strong>Unter zwei Bedingungen:</strong> Wenn Sie</p>
<ol>
<li>gute Gewinne erzielen und</li>
<li>so für Sie ein hoher Steuersatz gilt,</li>
</ol>
<p>dann können Sie auf diese Weise durchaus sparen.</p>
<p>________________________________________________________________</p>
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<li><a href="http://www.bwrmedia.de/lp/nl/lga_s698243_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb">Versicherungspflicht</a> – Wie Sie richtig vorgehen um Nachzahlungen zu vermeiden</li>
<li><a href="http://www.bwrmedia.de/lp/nl/lga_s698243_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb">Sozialversicherungspflicht</a> – Wie Sie Sonderfälle korrekt handhaben</li>
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<li><a href="http://www.bwrmedia.de/lp/nl/lga_s698243_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb">Beitragsnachweise</a> – Mit diesen Tipps vermeiden Sie Verspätungen und haben Ihre Lohnbuchhaltung kompetent im Griff!</li>
</ul>
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<p>________________________________________________________________</p>
<h3><a href="http://www.bwrmedia.de/lp/nl/lga_s698243_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb">So funktioniert diese Steuerspar-Konstruktion:</a></h3>
<p>Ganz einfach: Ihre Frau oder Ihr Mann kauft das Auto und vermietet es an Sie beziehungsweise: Ihr Unternehmen.</p>
<h3><a href="http://www.bwrmedia.de/lp/nl/lga_s698243_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb">Obacht bei der Vertragsgestaltung</a></h3>
<p>Natürlich sollten Sie – wie bei allen betrieblichen Geschäften mit Ihren Angehörigen – darauf achten, dass der Vertrag so gestaltet ist, wie Sie ihn auch mit einer nicht mit Ihnen verwandten Person gestalten würden. Achten Sie also unbedingt darauf, dass die Raten so hoch bemessen sind, dass Ihre Ehefrau keine Verluste macht (sonst könnte das Finanzamt es ablehnen, die Sache anzuerkennen).</p>
<p><strong>Die Folge:</strong></p>
<p><strong>1. bei der Umsatzsteuer:</strong></p>
<p>Ihre Frau wird durch das Geschäft zum umsatzsteuerlichen Unternehmer. Das heißt: Die Umsatzsteuer, die sie für den Wagen bezahlt hat, kann sie sich sofort über die Vorsteuer zurückholen, da sie ja gleichzeitig von Ihnen Umsatzsteuer auf die Miete erhält. Sie wiederum machen diese Umsatzsteuerbeträge für Ihren Betrieb als Vorsteuer geltend – die Umsatzsteuer fällt so nicht weiter ins Gewicht.</p>
<p><strong>2. bei den Betriebsausgaben</strong></p>
<p>Bei Ihnen fallen als Betriebsausgaben an:</p>
<p>•	die Mietraten,</p>
<p>•	laufende Kosten für Benzin sowie</p>
<p>•	Parkgebühren.</p>
<p>Ihre Frau oder Ihr Mann macht als Ausgaben beispielsweise geltend:</p>
<p>•	die Abschreibung auf den Wagen,</p>
<p>•	die Zinsen für ein Anschaffungsdarlehen,</p>
<p>•	Reparaturen,</p>
<p>•	Steuern,</p>
<p>•	Versicherung,</p>
<p>•	Ausstattung des Wagens etc.</p>
<p><strong>Tipp:</strong> Rechnen Sie eine solche Mietkonstruktion doch einfach mal mit Ihren Zahlen durch. Vielleicht würde es sich ja lohnen.</p>
<h3><a href="http://steuerweb.org/mieten-sie-doch-ihren-firmenwagen-bei-ihrer-frau/"><strong>Diesen Vorteil können Sie in jedem Fall mitnehmen!</strong></a></h3>
<p>Egal, wie hoch Ihr Steuersatz ist – einen Vorteil Möglichkeit der Steuergestaltung bei Firmenfahrzeug auf jeden Fall: Gehört das Auto wie bei den meisten Selbstständigen zum Betriebsvermögen, ist der Verkauf betrieblich veranlasst und muss versteuert werden.</p>
<p><strong>In diesem Fall ist es beim Verkauf anders:</strong></p>
<p>Verkauft Ihr Ehegatte den an Sie bloß vermieteten Wagen und macht dabei Gewinn, ist dieser auf jeden Fall steuerfrei. Der Grund: Einkommensteuerrechtlich zählt der Wagen zum Privatvermögen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Was Sie sich vor dem Leasing überlegen sollten</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/was-sie-sich-vor-dem-leasing-uberlegen-sollten/</link>
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		<pubDate>Thu, 11 Mar 2010 15:25:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Bilanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Leasing]]></category>

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		<description><![CDATA[Beim Abschluss eines Leasingvertrags schauen viele nur auf die Höhe der monatlichen Leasingraten. Viel wichtiger ist aber, dass Sie wissen, ob und welche Kosten am Ende der Laufzeit eventuell zusätzlich auf Sie zukommen können. Denn: Auf die Gesamtkosten kommt es letztlich an. Kauf aus Eigenmitteln ist immer am preiswertesten Kaufen Sie einen PKW mit eigenen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/was-sie-sich-vor-dem-leasing-uberlegen-sollten/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-896" style="margin-left: 10px; margin-right: 10px;" title="Leasing" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/03/Abschreibung_03-150x150.jpg" alt="Leasing" width="150" height="150" /></a>Beim Abschluss eines Leasingvertrags schauen viele nur auf die Höhe der monatlichen Leasingraten. Viel wichtiger ist aber, dass Sie wissen, ob und welche Kosten am Ende der Laufzeit eventuell zusätzlich auf Sie zukommen können. Denn: Auf die Gesamtkosten kommt es letztlich an.<span id="more-897"></span></p>
<h3><a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/sb-reo9085-bwr.php?r_Anzeige_steuerweb">Kauf aus Eigenmitteln ist immer am preiswertesten</a></h3>
<p>Kaufen Sie einen PKW mit eigenen Mitteln, ist das für Sie regelmäßig die preiswerteste Lösung. Die beste Steuerersparnis nutzt Ihnen nichts, wenn Sie mehr Geld ausgeben, als Sie einsparen können. Verfügen Sie also über genügend Barmittel, um den PKW zu kaufen und alle laufenden betrieblichen und privaten Kosten zu bestreiten, hat es für Sie keinen Sinn, ihn zu leasen oder ein Darlehen aufzunehmen.</p>
<p>____________________________________________________</p>
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<p>Alarmierende Zahl: Fiskus holt allein durch Umsatzsteuer-Sonderprüfungen 1,5 Milliarden EUR rein. Wie Sie es schaffen, dass Ihr Unternehmen keinen Anteil an diesen 1,5 Mrd. EUR leistet, zeigt Ihnen das 36-teilige Umsatzsteuer-Sicherheitspaket.</p>
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<ul>
<li>Checkliste Abziehbare Vorsteuerbeträge</li>
<li>Checkliste: Umsatzsteuer-Nachschau</li>
<li>Checkliste: Umsatzsteuer-Sonderprüfung</li>
<li>Checkliste: Wonach Betriebsprüfer suchen</li>
<li>Rechnungsberichtigung: Alle Details</li>
<li>Zwischencheck: Vorsteuerguthaben nicht blockieren</li>
<li>Rechnungspflichtangaben nach § 14 UStG</li>
<li>Rechnungspflichtangaben bei Geschäftspartnern aus EU-Land</li>
</ul>
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<p>____________________________________________________</p>
<h3><a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/sb-reo9085-bwr.php?r_Anzeige_steuerweb">Trotzdem kann sich Leasing lohnen</a></h3>
<p>Auch wenn Leasing unter dem Strich mehr Kosten verursacht, kann es im betrieblichen Bereich eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung sein. In diesen Fällen sollten Sie keine eigenen Mittel einsetzen: wenn</p>
<ul>
<li>Ihnen anschließend Kontokorrentzinsen im Zusammenhang mit Privatentnahmen oder Zinsen für private Darlehen entstehen (diese Zinsen können Sie steuerlich nicht oder nur eingeschränkt abziehen),</li>
<li>Sie für die Finanzierung weniger Zinsen zahlen, als Sie für die Anlage der eigenen Mittel, z. B. in Wertpapieren, erhalten,</li>
<li>Sie größere private Ausgaben planen, für die Sie dann einen Kredit aufnehmen müssten.</li>
</ul>
<h3><a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/sb-reo9085-bwr.php?r_Anzeige_steuerweb">Die gebräuchlichste Form: das Finanzierungsleasing</a></h3>
<p>Dabei ist das Finanzierungsleasing die allgemein übliche Leasingform, bei der eine unkündbare Grundmietzeit vereinbart wird, die kürzer ist als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Leasinggegenstands. Während der Grundmietzeit zahlen Sie nur einen Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zurück. Die Leasingverträge sehen daher besondere Vereinbarungen vor, die bei Vertragsende wirksam werden.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Mit Firmenwagen-Leasing schnell noch Steuern sparen</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/mit-firmenwagen-leasing-schnell-noch-steuern-sparen/</link>
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		<pubDate>Tue, 20 Oct 2009 15:08:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommenssteuern]]></category>
		<category><![CDATA[Firmenwagen]]></category>
		<category><![CDATA[Leasing]]></category>
		<category><![CDATA[steuern]]></category>

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		<description><![CDATA[Sind auch Sie auf der Suche nach einer Möglichkeit, schnell am Ende des Jahres durch sinnvolle Anschaffungen Betriebsausgaben zu erzeugen Steuern zu sparen? Schnell können Sie da auf den Gedanken kommen, einen neuen Firmenwagen anzuschaffen – doch steuerlich wirkt sich das für das Jahr 2009 nur dann aus, wenn Sie den Wagen leasen statt kaufen. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/mit-firmenwagen-leasing-schnell-noch-steuern-sparen/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-758" style="margin-left: 10px; margin-right: 10px;" title="Firmenwagen" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2009/10/Fotolia_8056763_XS-150x150.jpg" alt="Firmenwagen" width="150" height="150" /></a>Sind auch Sie auf der Suche nach einer Möglichkeit, schnell am Ende des Jahres durch sinnvolle Anschaffungen Betriebsausgaben zu erzeugen Steuern zu sparen? Schnell können Sie da auf den Gedanken kommen, einen neuen Firmenwagen anzuschaffen – doch steuerlich wirkt sich das für das Jahr 2009 nur dann aus, wenn Sie den Wagen leasen statt kaufen.<span id="more-759"></span></p>
<p><strong>Grund:</strong> Wenn Sie den Firmenwagen kaufen, schreiben Sie die Anschaffungskosten laut AfA-Tabellen über 6 Jahre ab – im Anschaffungsjahr monatsgenau. Das heißt: Sie machen die Anschaffungskosten über 6 Jahre verteilt als Betriebsausgaben geltend. Beim Kauf im Dezember 2009 können Sie jedoch nur 1/12 der Jahresabschreibung geltend machen. Beim Leasing sieht Ihre Rechnung  steuerlich erheblich günstiger aus: Sie setzen nämlich die Sonderzahlung, wie sie bei Vertragsbeginn üblich und in ihrer Höhe gestaltbar ist, sofort (also ohne lange Abschreibung) in voller Höhe als Betriebsausgabe an.</p>
<p style="text-align: left;"><span style="color: #808080;">—————————————————————————————————————-</span><span style="color: #1e90ff;"><br />
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 </strong></span></p>
<p><a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9057.php?steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Betriebsausgaben&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank"><span style="color: #ff0000;"><strong><span style="text-decoration: underline;">Damit Betriebsprüfer bei Ihnen nicht fündig werden: </span><br />
 <span style="text-decoration: underline;">Die besten Arbeitshilfen für die korrekte steuerliche Abrechnung von Betriebsausgaben finden Sie hier!</span></strong></span></a></p>
<p>Ob Bewirtungskosten, Reisekosten, Dienstwagen oder Geschenke: Mit dem Online-Portal <a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9057.php?steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Betriebsausgaben&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank">Rechnungswesen-Antwort.de</a> agieren Sie bei der steuerlichen Abrechnung von Betriebsausgaben stets betriebsprüfungssicher! <a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9057.php?steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Betriebsausgaben&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank">Rechnungswesen-Antwort.de</a> ist eine wahre Schatztruhe zu Betriebsausgaben. Sie können Sie sofort öffnen! Für den sofortigen Einsatz finden Sie in Rechnungswesen-Antwort.de unter anderem:</p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Bewirtungskosten:</strong></span></p>
<ul>
<li><strong>Muster</strong> <a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9057.php?steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Betriebsausgaben&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank">Bewirtungsrechnung mit Pflichtangaben</a></li>
<li><strong>Checklisten</strong>, z.B. <a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9057.php?steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Betriebsausgaben&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank">Private Bewirtungskosten korrekt abgrenzen</a></li>
<li><strong>Ablaufdiagramme</strong>, z.B. <a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9057.php?steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Betriebsausgaben&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank">zwischen geschäftlichen und betrieblich veranlassten Bewirtungskosten unterscheiden</a></li>
<li><strong>DAS Highlight</strong>: <a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9057.php?steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Betriebsausgaben&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank">Ein Berechnungsprogramm zu Bewirtungskosten</a>.</li>
</ul>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Dienstwagen/Firmenwagen:</strong></span></p>
<ul>
<li><strong>Praxis-Übersicht:</strong> <a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9057.php?steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Betriebsausgaben&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank">Diese Anforderungen stellt der Bundesfinanzhof an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch</a></li>
<li><strong>Checklisten</strong>, z.B. <a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9057.php?steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Betriebsausgaben&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank">„So kommt Ihnen das Finanzamt nicht in die Quere“</a></li>
<li><strong>Rechtsprechung</strong>: <a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9057.php?steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Betriebsausgaben&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank">Die wichtigsten Gerichtsurteile und Verwaltungserlasse zum Dienstwagen</a></li>
<li><strong>Musterkalkulationen</strong>, z.B. <a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9057.php?steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Betriebsausgaben&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank">für die Berechnung des Privatanteils nach 1%-Methode</a></li>
<li><strong>DAS Highlight</strong>: <a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9057.php?steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Betriebsausgaben&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank">Das spezielle Berechnungsprogramm „Dienstwagenrechner für Arbeitgeber“</a></li>
</ul>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Reisekosten:</span></strong></p>
<ul>
<li><strong>Praxis-Übersicht</strong>: z.B. <a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9057.php?steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Betriebsausgaben&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank">„Geschäftsreisen im Inland steuerlich korrekt abrechnen“</a></li>
<li>Bei <strong>Auslandsreisen</strong>:<a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9057.php?steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Betriebsausgaben&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank"> Mit den neuen Pauschbeträgen alle Steuervorteile ausnutzen</a></li>
<li><strong>DAS Highlight:</strong> <a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9057.php?steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Betriebsausgaben&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank">Das Praxis-Tool „Reisekostenrechner“</a>.</li>
</ul>
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<p><span style="color: #808080;">—————————————————————————————————————-</span><span style="color: #1e90ff;"><br />
 </span></p>
<p><em><strong>Beispiel: </strong>Ende 2009 suchen Sie eine Möglichkeit, den Gewinn schnell zu drücken, damit die Steuer 2009 nicht so hoch ausfällt. Einen neuen Firmenwagen brauchen Sie auch. Also lautet Ihre Lösung: Sie leasen einen neuen Wagen und vereinbaren eine möglichst hohe Leasingsonderzahlung von bis zu 30 %. Denn Sonderzahlungen bis zu 30 % können Sie in Ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung sofort als Betriebsausgabe absetzen (BFH, 5.5.1994, Az. VI R 100/93). Sie schließen also schnell noch einen Leasingvertrag im Dezember 2009 für einen 30.000-€-Neuwagen ab und zahlen beim Antritt eine 30%ige Sonderzahlung. Ergebnis: 9.000 € sofortige Betriebsausgaben. Zum Vergleich: Beim Kauf im Dezember 2009 könnten Sie (bei linearer AfA) nur ein Zwölftel der jährlichen Abschreibung geltend machen: 30.000 € ÷ 6 Jahre ÷ 12 Monate = 416 €. Die Leasingzahlung bringt in diesem Fall also große Vorteile.</em></p>
<h3>Worauf Sie unbedingt achten müssen</h3>
<p>In dieser Steuerspar-Idee steckt eine Gefahr, wenn Sie nicht genau auf die Vertragsdetails achten: Das Finanzamt stuft Sie als Leasingnehmer als tatsächlichen Eigentümer des Fahrzeugs ein. Dann riskieren Sie, dass der Leasingvertrag steuerlich wie ein Ratenkauf behandelt wird. Die Folge: Sie müssen den Leasinggegenstand abschreiben und die Leasingraten und Sonderzahlungen in Zinsen und Tilgung aufteilen. Nur den Zinsanteil können Sie dann noch als Betriebsausgaben absetzen. Und das kann teuer werden.</p>
<p><strong>Gehen Sie von dieser Faustregel aus:</strong> Ob das Fahrzeug der Leasinggesellschaft oder Ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, beurteilt sich vor allem nach dem Verhältnis von Grundmietzeit und betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts laut amtlicher Abschreibungstabelle. Kritisch ist vor allem folgende Konstellation: Beträgt die Grundmietzeit weniger als 40 % oder mehr als 90 % der üblichen Nutzungsdauer, wird Ihnen als Leasingnehmer der Leasinggegenstand  von Anfang an als Eigentum zugerechnet. Die Argumentation: Der Leasingvertrag gleicht eher einem Ratenkauf als einem Mietvertrag, wenn</p>
<ul>
<li>Ihre Leasingraten so hoch sind, dass sich das Leasinggeschäft für die Leasinggesellschaft schon in weniger als 40 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer amortisiert, oder</li>
<li>Sie mit der Leasinggesellschaft eine Grundmietzeit vereinbart haben, die mehr als 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer beträgt, und Sie dadurch das Wirtschaftsgut fast bis zur völligen Abnutzung verbrauchen.</li>
</ul>
<p><strong>Beispiel: </strong>Sie leasen ein Auto im Wert von 20.000 €. Laut AfA-Tabelle wird es über 6 Jahre abgeschrieben. Finanzamtssicher ist der Vertrag dann, wenn er über mindestens 29 Monate (= 40 % von 6 Jahren) bis maximal 65 Monate (= 90 % von 6 Jahren) läuft.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Warum es beim Leasing 40 zu 90 stehen muss</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/warum-es-beim-leasing-40-zu-90-stehen-muss/</link>
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		<pubDate>Mon, 22 Jun 2009 13:58:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Leasing bringt Ihnen zahlreiche Steuervorteile ein. Egal, ob Sie nun Ihren Firmenwagen, Maschinen, Computer oder auch Gebäude leasen. Aber Achtung: Ihr Unternehmen profitiert nur dann umfassend von den finanziellen und steuerlichen Vorteilen des Leasings, wenn das Finanzamt auch tatsächlich die Leasinggesellschaft als Eigentümerin des Leasinggegenstands ansieht – und nicht etwa Ihr Unternehmen. Firma als Eigentümer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/warum-es-beim-leasing-40-zu-90-stehen-muss/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-375" style="margin: 5px;" title="tarifrechner" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2009/06/Fotolia_13158768_XS1-150x150.jpg" alt="tarifrechner" width="150" height="150" /></a>Leasing bringt Ihnen zahlreiche Steuervorteile ein. Egal, ob Sie nun Ihren Firmenwagen, Maschinen, Computer oder auch Gebäude leasen.</p>
<p><strong>Aber Achtung:</strong> Ihr Unternehmen profitiert nur dann umfassend von den finanziellen und steuerlichen Vorteilen des Leasings, wenn das Finanzamt auch tatsächlich die Leasinggesellschaft als Eigentümerin des Leasinggegenstands ansieht – und nicht etwa Ihr Unternehmen.<span id="more-376"></span></p>
<h3>Firma als Eigentümer eingestuft – dumm gelaufen!</h3>
<p>Stuft das Finanzamt dagegen Ihr Unternehmen als Eigentümer des Leasinggegenstandes ein, wird es Ihren Leasingvertrag steuerlich wie einen Ratenkauf behandeln.</p>
<p>Fatale Folge: Sie müssen den Leasinggegenstand abschreiben und können nur den Zinsanteil der Leasingraten als Betriebsausgaben absetzen!</p>
<h3>Wichtige Formel für die Berechnung der Grundmietzeit: die 40-90-Regel</h3>
<p>Ob das Wirtschaftsgut der Leasinggesellschaft oder Ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, das beurteilt das Finanzamt vor allem nach dem Verhältnis von Grundmietzeit und betriebgewöhnlicher Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts gemäß der amtlichen Abschreibungstabelle.</p>
<p>Kritisch ist vor allem folgende Konstruktion: Beträgt die Grundmietzeit weniger als 40 % oder mehr als 90 % der üblichen Nutzungsdauer, wird Ihnen als Leasingnehmer der Leasinggegenstand von Anfang an als Eigentum zugerechnet.</p>
<h3>Tipp: Für Sie bedeutet die 40-90-Regel konkret:</h3>
<p>Die Grundmietzeit muss länger als 40 Prozent der üblichen Nutzungsdauer währen, darf aber keinesfalls länger als 90 Prozent der Zeit dauern!</p>
<h3>So argumentiert das Finanzamt</h3>
<p>Der Leasingvertrag gleicht eher einem Ratenkauf als einer Miete, wenn Ihre Leasingraten beispielsweise so hoch sind, dass sich das Leasinggeschäft für die Leasinggesellschaft schon in weniger als 40 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer amortisiert.</p>
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		<title>So vermeiden Sie, dass Ihre Leasingraten steuerlich als Kreditraten gelten</title>
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		<pubDate>Fri, 19 Jun 2009 13:29:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ihr Unternehmen profitiert nur dann umfassend von den finanziellen und steuerlichen Vorteilen des Leasings, wenn das Finanzamt jeweils die Leasinggesellschaft als die Eigentümerin des Leasinggegenstands ansieht – und nicht etwa Ihr Unternehmen als Leasingnehmer Firma als Eigentümer eingestuft – Leasing wird steuerlich zum Ratenkauf Stuft das Finanzamt dagegen Ihr Unternehmen als Eigentümer des Leasinggegenstandes ein, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/so-vermeiden-sie-dass-ihre-leasingraten-steuerlich-als-kreditraten-gelten/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-344" style="margin-left: 5px; margin-right: 5px;" title="Kaufabwicklung" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2009/06/Fotolia_5397719_XS-150x150.jpg" alt="Kaufabwicklung" width="150" height="150" /></a>Ihr Unternehmen profitiert nur dann umfassend von den finanziellen und steuerlichen Vorteilen des Leasings, wenn das Finanzamt jeweils die Leasinggesellschaft als die Eigentümerin des Leasinggegenstands ansieht – und nicht etwa Ihr Unternehmen als Leasingnehmer<span id="more-345"></span></p>
<h3>Firma als Eigentümer eingestuft – Leasing wird steuerlich zum Ratenkauf</h3>
<p>Stuft das Finanzamt dagegen Ihr Unternehmen als Eigentümer des Leasinggegenstandes ein, riskieren Sie, dass der Leasingvertrag steuerlich wie ein Ratenkauf behandelt wird. Die fatale Folge: Sie müssen den Leasinggegenstand abschreiben und können nur den Zinsanteil der Leasingraten als Betriebsausgaben absetzen.</p>
<h3>Achten Sie auf die kritische 40-90-Regel</h3>
<p>Ob das Wirtschaftsgut der Leasinggesellschaft oder Ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, beurteilt sich vor allem nach dem Verhältnis von Grundmietzeit und betriebgewöhnlicher Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts laut amtlicher Abschreibungstabelle.</p>
<p>Kritisch ist vor allem folgende Konstruktion: Beträgt die Grundmietzeit weniger als 40 % oder mehr als 90 % der üblichen Nutzungsdauer, wird Ihnen als Leasingnehmer der Leasinggegenstand von Anfang an als Eigentum zugerechnet.</p>
<h3>So argumentiert das Finanzamt</h3>
<p>Der Leasingvertrag gleicht eher einem Ratenkauf als einer Miete, wenn Ihre Leasingraten beispielsweise so hoch sind, dass sich das Leasinggeschäft für die Leasinggesellschaft schon in weniger als 40 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer amortisiert.</p>
<p><strong>Tipp</strong>: Die Schnellübersicht „Leasingvertrag“ im Internet unter www.steuerweb.org im Premiumbereich für Abonnenten zeigt Ihnen, wie sich die Zurechnung des Leasinggegenstands verändert, wenn sich das Verhältnis von Grundmietzeit und Nutzungsdauer verschiebt. Damit Sie wirklich keinen Euro zu viel ans Finanzamt zahlen.</p>
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		<title>Leasing: Orientieren Sie sich an der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer</title>
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		<pubDate>Mon, 08 Jun 2009 11:48:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wenn das Finanzamt Ihr Unternehmen als Eigentümer Ihres Leasingobjekts einstuft – statt der Leasinggesellschaft – haben Sie ein Problem. Der Leasingvertrag wird dann steuerlich zum Ratenkauf. Die Folge: Sie müssen den Leasinggegenstand abschreiben und können nur den Zinsanteil der Leasingraten als Betriebsausgaben absetzen – nicht mehr die gesamte Summe. Ob dies geschieht, richtet sich unter [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/leasing-orientieren-sie-sich-an-der-betriebsgewohnlichen-nutzungsdauer/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-71" style="margin-left: 5px; margin-right: 5px;" title="kalulation" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2009/06/fotolia_545223_xs-150x150.jpg" alt="kalulation" width="150" height="150" /></a>Wenn das Finanzamt Ihr Unternehmen als Eigentümer Ihres Leasingobjekts einstuft – statt der Leasinggesellschaft – haben Sie ein Problem. Der Leasingvertrag wird dann steuerlich zum Ratenkauf. Die Folge: Sie müssen den Leasinggegenstand abschreiben und können nur den Zinsanteil der Leasingraten als Betriebsausgaben absetzen – nicht mehr die gesamte Summe. Ob dies geschieht, richtet sich unter anderem nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer – und Ihrem Vertrag.<span id="more-72"></span></p>
<h3><strong>Entscheidend sind Grundmietzeit und betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer</strong></h3>
<p>Ob das Finanzamt das Wirtschaftsgut der Leasinggesellschaft oder Ihrem Unternehmen zurechnet, beurteilt sich vor allem nach dem Verhältnis von Grundmietzeit und betriebgewöhnlicher Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts laut amtlicher Abschreibungstabelle.</p>
<p>Kritisch ist vor allem folgende Konstruktion: Beträgt die Grundmietzeit weniger als 40 % oder mehr als 90 % der üblichen Nutzungsdauer, wird Ihnen als Leasingnehmer der Leasinggegenstand von Anfang an als Eigentum zugerechnet.</p>
<h3><strong>So argumentiert das Finanzamt</strong></h3>
<p>Der Leasingvertrag gleicht eher einem Ratenkauf als einer Miete, wenn Ihre Leasingraten beispielsweise so hoch sind, dass sich das Leasinggeschäft für die Leasinggesellschaft schon in weniger als 40 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer amortisiert.</p>
<p><strong>Tipp: </strong>Die Schnellübersicht „Leasingvertrag“ im Internet unter www.steuerweb.org im Premiumbereich für Abonnenten zeigt Ihnen, wie sich die Zurechnung des Leasinggegenstands verändert, wenn sich das Verhältnis von Grundmietzeit und Nutzungsdauer verschiebt. Damit Sie wirklich keinen Euro zu viel ans Finanzamt zahlen.</p>
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		<title>So verhindern Sie, dass Sie Ihre Leasingobjekte abschreiben müssen</title>
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		<pubDate>Mon, 08 Jun 2009 11:45:26 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Das Schöne am Leasing ist: Sie können die Leasingraten bei der Steuererklärung als Betriebsausgaben absetzen. Und müssen Sie nicht wie einen Kreditkauf nach der AfA-Tabelle über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abschreiben. Doch Achtung: Wenn Sie nicht aufpassen, stuft das Finanzamt nicht die Leasinggesellschaft als Eigentümerin des Leasinggegenstands ein, sondern Ihr Unternehmen. Und dann profitieren Sie nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/so-verhindern-sie-dass-sie-ihre-leasingobjekte-abschreiben-mussen/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-69" style="margin-left: 5px; margin-right: 5px;" title="3d golden euro symbol" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2009/06/fotolia_429690_xs-150x150.jpg" alt="3d golden euro symbol" width="150" height="150" /></a>Das Schöne am Leasing ist: Sie können die Leasingraten bei der Steuererklärung als Betriebsausgaben absetzen. Und müssen Sie nicht wie einen Kreditkauf nach der AfA-Tabelle über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abschreiben. Doch Achtung: Wenn Sie nicht aufpassen, stuft das Finanzamt nicht die Leasinggesellschaft als Eigentümerin des Leasinggegenstands ein, sondern Ihr Unternehmen. Und dann profitieren Sie nicht mehr umfassend von den finanziellen und steuerlichen Vorteilen des Leasings.</p>
<p><span id="more-70"></span></p>
<h3><strong>Verhindern Sie, dass Sie Ihr Leasingobjekt abschreiben müssen</strong></h3>
<p>Stuft das Finanzamt Ihr Unternehmen als Eigentümer des Leasinggegenstandes ein, riskieren Sie, dass der Leasingvertrag steuerlich wie ein Ratenkauf behandelt wird. Die fatale Folge: Sie müssen den Leasinggegenstand abschreiben und können nur den Zinsanteil der Leasingraten als Betriebsausgaben absetzen – nicht mehr die gesamte Summe.</p>
<h3><strong>Achten Sie auf die kritische 40-90-Regel</strong></h3>
<p>Ob das Finanzamt das Wirtschaftsgut der Leasinggesellschaft oder Ihrem Unternehmen zurechnet, beurteilt sich vor allem nach dem Verhältnis von Grundmietzeit und betriebgewöhnlicher Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts laut amtlicher Abschreibungstabelle.</p>
<p>Kritisch ist vor allem folgende Konstruktion: Beträgt die Grundmietzeit weniger als 40 % oder mehr als 90 % der üblichen Nutzungsdauer, wird Ihnen als Leasingnehmer der Leasinggegenstand von Anfang an als Eigentum zugerechnet.</p>
<h3><strong>So argumentiert das Finanzamt</strong></h3>
<p>Der Leasingvertrag gleicht eher einem Ratenkauf als einer Miete, wenn Ihre Leasingraten beispielsweise so hoch sind, dass sich das Leasinggeschäft für die Leasinggesellschaft schon in weniger als 40 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer amortisiert.</p>
<p><strong>Tipp: </strong>Die Schnellübersicht „Leasingvertrag“ im Internet unter www.steuerweb.org im Premiumbereich für Abonnenten zeigt Ihnen, wie sich die Zurechnung des Leasinggegenstands verändert, wenn sich das Verhältnis von Grundmietzeit und Nutzungsdauer verschiebt. Damit Sie wirklich keinen Euro zu viel ans Finanzamt zahlen.</p>
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		<item>
		<title>Damit sich Leasing für Sie rechnet: Achten Sie auf die 40/90-Regel</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/damit-sich-leasing-fur-sie-rechnet-achten-sie-auf-die-4090-regel/</link>
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		<pubDate>Tue, 20 Nov 2007 11:34:12 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Leasing schont Ihre Liquidität als Vermittler, keine Frage. Aber: Von den finanziellen und steuerlichen Vorteilen des Leasings profitieren Sie nur dann, wenn das Finanzamt jeweils die Leasinggesellschaft als die Eigentümerin des Leasinggegenstands ansieht – und nicht etwa Sie als Leasingnehmer.Sonst riskieren Sie, dass z. B. der Leasingvertrag über Ihren Geschäftswagen steuerlich wie ein Ratenkauf behandelt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/damit-sich-leasing-fur-sie-rechnet-achten-sie-auf-die-4090-regel/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-204" style="margin-left: 5px; margin-right: 5px;" title="The key of a gift car." src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2009/06/Fotolia_4843028_XS-150x150.jpg" alt="The key of a gift car." width="150" height="150" /></a>Leasing schont Ihre Liquidität als Vermittler, keine Frage. Aber: Von den finanziellen und steuerlichen Vorteilen des Leasings profitieren Sie nur dann, wenn das Finanzamt jeweils die Leasinggesellschaft als die Eigentümerin des Leasinggegenstands ansieht – und nicht etwa Sie als Leasingnehmer.<span id="more-205"></span>Sonst riskieren Sie, dass z. B. der Leasingvertrag über Ihren Geschäftswagen steuerlich wie ein Ratenkauf behandelt wird.</p>
<p>Die fatale Folge: Sie müssen den Leasinggegenstand abschreiben und können nur den Zinsanteil der Leasingraten als Betriebsausgaben absetzen.</p>
<p>Beträgt die Grundmietzeit weniger als 40 % oder mehr als 90 % der üblichen Nutzungsdauer, wird Ihnen als Leasingnehmer der Leasinggegenstand von Anfang an als Eigentum zugerechnet. Die Argumentation des Finanzamts: Der Leasingvertrag gleicht eher einem Ratenkauf als einer Miete, wenn Ihre Leasingraten beispielsweise so hoch sind, dass sich das Leasinggeschäft für die Leasinggesellschaft schon in weniger als 40 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer amortisiert.</p>
<h3>Kein Euro zu viel ans Finanzamt</h3>
<p>Praxis-Tipp : Eine Schnellübersicht finden Sie im Internet unter www.versicherungspraxis-aktuell.de im Exklusivbereich für Abonnenten.</p>
<p>Diese zeigt Ihnen, wie sich die Zurechnung des Leasinggegenstandes verändert, wenn sich das Verhältnis von Grundmietzeit und Nutzungsdauer verschiebt. Damit Sie wirklich keinen Euro zu viel ans Finanzamt zahlen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Leasing oder Finanzierung: Was ist in der Praxis wirklich günstiger?</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/leasing-oder-finanzierung-was-ist-in-der-praxis-wirklich-gunstiger/</link>
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		<pubDate>Tue, 12 Jun 2007 13:41:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Firmenwagen]]></category>
		<category><![CDATA[Leasing]]></category>

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		<description><![CDATA[Leasing gilt allgemein als günstige Finanzierungsalternative. Für Ihr Unternehmen ist sicherlich von Vorteil, dass Leasing Ihre Eigenkapitalquote und Liquidität schont. Doch haben Sie Ihre Entscheidung für Leasing schon einmal bis zum Ende durchgerechnet? Das sollten Sie unbedingt einmal tun. Leasinggesellschaft verdient mit Dann erweist sich Leasing im Einzelfall wahrscheinlich als nicht so attraktiv, wie gedacht. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/leasing-oder-finanzierung-was-ist-in-der-praxis-wirklich-gunstiger/"><img class="alignleft size-full wp-image-140" style="margin: 5px;" title="rechnung 3" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2009/06/fotolia_2271959_xs1.jpg" alt="rechnung 3" width="133" height="100" /></a>Leasing gilt allgemein als günstige Finanzierungsalternative. Für Ihr Unternehmen ist sicherlich von Vorteil, dass Leasing Ihre Eigenkapitalquote und Liquidität schont. Doch haben Sie Ihre Entscheidung für Leasing schon einmal bis zum Ende durchgerechnet? Das sollten Sie unbedingt einmal tun.<span id="more-141"></span></p>
<h3>Leasinggesellschaft verdient mit</h3>
<p>Dann erweist sich Leasing im Einzelfall wahrscheinlich als nicht so attraktiv, wie gedacht. Und das ist auch logisch: Schließlich will die Leasinggesellschaft auch Geld verdienen. Als Leasingnehmer finanzieren Sie also nicht nur den Kaufpreis, sondern auch die Verwaltungskosten der Leasinggesellschaft plus eine Gewinnmarge. Falls Sie bar zahlen können, stehen Sie also immer günstiger da.</p>
<p style="text-align: left;"><span style="color: #808080;">&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;-</span><span style="color: #1e90ff;"><br />
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 <span style="text-decoration: underline;">Die besten Arbeitshilfen für die korrekte steuerliche Abrechnung von Betriebsausgaben finden Sie hier!</span></strong></span></a></p>
<p>Ob Bewirtungskosten, Reisekosten, Dienstwagen oder Geschenke: Mit dem Online-Portal <a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9057.php?steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Betriebsausgaben&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank">Rechnungswesen-Antwort.de</a> agieren Sie bei der steuerlichen Abrechnung von Betriebsausgaben stets betriebsprüfungssicher! <a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9057.php?steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Betriebsausgaben&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank">Rechnungswesen-Antwort.de</a> ist eine wahre Schatztruhe zu Betriebsausgaben. Sie können Sie sofort öffnen! Für den sofortigen Einsatz finden Sie in Rechnungswesen-Antwort.de unter anderem:</p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Bewirtungskosten:</strong></span></p>
<ul>
<li><strong>Muster</strong> <a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9057.php?steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Betriebsausgaben&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank">Bewirtungsrechnung mit Pflichtangaben</a></li>
<li><strong>Checklisten</strong>, z.B. <a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9057.php?steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Betriebsausgaben&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank">Private Bewirtungskosten korrekt abgrenzen</a></li>
<li><strong>Ablaufdiagramme</strong>, z.B. <a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9057.php?steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Betriebsausgaben&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank">zwischen geschäftlichen und betrieblich veranlassten Bewirtungskosten unterscheiden</a></li>
<li><strong>DAS Highlight</strong>: <a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9057.php?steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Betriebsausgaben&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank">Ein Berechnungsprogramm zu Bewirtungskosten</a>.</li>
</ul>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Dienstwagen/Firmenwagen:</strong></span></p>
<ul>
<li><strong>Praxis-Übersicht:</strong> <a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9057.php?steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Betriebsausgaben&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank">Diese Anforderungen stellt der Bundesfinanzhof an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch</a></li>
<li><strong>Checklisten</strong>, z.B. <a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9057.php?steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Betriebsausgaben&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank">„So kommt Ihnen das Finanzamt nicht in die Quere“</a></li>
<li><strong>Rechtsprechung</strong>: <a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9057.php?steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Betriebsausgaben&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank">Die wichtigsten Gerichtsurteile und Verwaltungserlasse zum Dienstwagen</a></li>
<li><strong>Musterkalkulationen</strong>, z.B. <a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9057.php?steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Betriebsausgaben&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank">für die Berechnung des Privatanteils nach 1%-Methode</a></li>
<li><strong>DAS Highlight</strong>: <a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9057.php?steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Betriebsausgaben&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank">Das spezielle Berechnungsprogramm „Dienstwagenrechner für Arbeitgeber“</a></li>
</ul>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Reisekosten:</span></strong></p>
<ul>
<li><strong>Praxis-Übersicht</strong>: z.B. <a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9057.php?steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Betriebsausgaben&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank">„Geschäftsreisen im Inland steuerlich korrekt abrechnen“</a></li>
<li>Bei <strong>Auslandsreisen</strong>:<a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9057.php?steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Betriebsausgaben&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank"> Mit den neuen Pauschbeträgen alle Steuervorteile ausnutzen</a></li>
<li><strong>DAS Highlight:</strong> <a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9057.php?steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Betriebsausgaben&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank">Das Praxis-Tool „Reisekostenrechner“</a>.</li>
</ul>
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<p><span style="color: #808080;">&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;-</span><span style="color: #1e90ff;"><br />
 </span></p>
<p><strong>Leasing im Vergleich mit zwei Finanzierungsalternativen</strong></p>
<p>Doch auch, wenn Sie in jedem Fall finanzieren müssen, kann Leasing vergleichsweise teuer abschneiden, wie das folgende Beispiel zeigt. Verglichen werden drei Finanzierungen eines Mercedes-Benz E 280 CDI mit einem Kaufpreis von 38.850 € plus Umsatzsteuer: ein Leasingangebot sowie eine Kreditfinanzierung und die Plus 3-Finanzierung, beide von der DaimlerChrysler-Bank angeboten. Zugrundegelegt sind eine Laufzeit von 36 Monaten und eine Laufleistung von 60.000 Kilometer.</p>
<p><strong>Tipp:</strong> Alle Automobilhersteller bieten ähnliche Konditionen mit unterschiedlichen Produktbezeichnungen an.</p>
<p><em><strong>Beispielrechnung:</strong> Bei den monatlichen Belastungen steht das Leasingangebot ausgesprochen gut da: Mit 416,40 € monatlich ist es deutlich günstiger als die Finanzierung mit 1.120,91. Die Plus 3-Finanzierung liegt mit 605,39 € zwar deutlich unter dem regulären Darlehen, sieht aber eine Schlussrate von 20.202 € vor. </em></p>
<h3>Leasing ist insgesamt deutlich günstiger – aber das Auto ist nur gemietet</h3>
<p>Beim Leasing stehen Sie mit einem Gesamtaufwand von 22.760 Euro deutlich günstiger da, als bei den beiden anderen Finanzierungsvarianten. Diese schlagen mit 24.217 € beziehungsweise 43.860 € zu Buche. Aber: Beim Leasing haben Sie Ihr Auto nur gemietet. Zum Ende der Laufzeit besitzen Sie also kein Auto mehr. Auch wenn Sie sich natürlich ein neues aussuchen können.</p>
<h3>Kalkulieren Sie den Restwert des Autos mit ein</h3>
<p>Kalkulieren Sie dies ein. Und zwar mit einem kalkulierten Restwert von 50 Prozent nach 3 Jahren. Den Sie erzielen, wenn Sie Ihr Auto verkaufen oder rechnerisch gesehen sparen, wenn Sie Ihr Auto weiter selbst nutzen. Keine Sorge: Die 50 % sind vorsichtig gerechnet. In aller Regel erzielen Sie nach 3 Jahren mehr. Und dann sieht die Sache schon ganz anders aus:</p>
<p>Kostenvergleich im Überblick</p>
<table style="border-color: #000000; border-width: 1px;" border="1" frame="box" rules="all">
<tbody>
<tr>
<td></td>
<td><strong>Leasing</strong></td>
<td><strong>Finanzierung</strong></td>
<td><strong>Plus 3-Finanzierung</strong></td>
</tr>
<tr>
<td>Kaufpreis</td>
<td></td>
<td>46.232,00 €</td>
<td>46.232,00 €</td>
</tr>
<tr>
<td>50% Wiederverkaufserlös</td>
<td>0,00 €</td>
<td>23.116,00 €</td>
<td>23.116,00 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Finanzierungskosten</td>
<td>22.760,00 €</td>
<td>19.101,00 €</td>
<td>20.744,00 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Gesamtkosten</td>
<td>22.760,00 €</td>
<td>42.217,00 €</td>
<td>43.860,00 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Differenz zum Leasing</td>
<td>&#8211; €</td>
<td>3.659,00 €</td>
<td>2.016,00 €</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<h3>Steuergestaltung auch mit Kreditfinanzierung möglich</h3>
<p>Zwar können Sie Leasingraten und Leasingsonderzahlung als Aufwand verbuchen. Und gerade, wenn die Anschaffung mit weiteren geplanten Anschaffungen Ihres Unternehmens konkurriert, kann es durchaus richtig sein, die Leasingvariante zu wählen. Doch auch bei kreditfinanzierten Anschaffungen können Sie Ihre Steuerlast senken: mit Ansparabschreibung, degressiver Abschreibung und Sonderabschreibung von bis zu 20 Prozent.</p>
<p><strong>Tipp:</strong> Greifen Sie bei einer 0-%-Finanzierung zu. Mit ihr sparen Sie besonders viel. Voraussetzung: Ihnen werden dieselben Rabatte gewährt, wie bei Barzahlung.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Private Nutzung von Leasing-Fahrzeugen</title>
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		<pubDate>Sat, 09 Jun 2007 15:14:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[fahrzeuge]]></category>
		<category><![CDATA[Leasing]]></category>
		<category><![CDATA[privat]]></category>

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		<description><![CDATA[Seit 2006 dürfen Sie die private Nutzung Ihres Firmenwagens nur dann nach der 1%-Methode versteuern, wenn Sie ihn zu mehr als 50% betrieblich nutzen. Für Leasingfahrzeuge gilt das auch für die Zeit vor 2006. Bei einer Betriebsprüfung kann es also nachträglich für Sie zu einer unangenehmen Überraschung kommen. Im entschiedenen Fall wurden nur noch 21% [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/private-nutzung-von-leasing-fahrzeugen/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-109" style="margin-left: 5px; margin-right: 5px;" title="worldtrade" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2009/06/fotolia_1799711_xs-150x150.jpg" alt="worldtrade" width="150" height="150" /></a>Seit 2006 dürfen Sie die private Nutzung Ihres Firmenwagens nur dann nach der 1%-Methode versteuern, wenn Sie ihn zu mehr als 50% betrieblich nutzen. Für Leasingfahrzeuge gilt das auch für die Zeit vor 2006.<span id="more-110"></span></p>
<p>Bei einer Betriebsprüfung kann es also nachträglich für Sie zu einer unangenehmen Überraschung kommen. Im entschiedenen Fall wurden nur noch 21% der Fahrzeugkosten anerkannt und es wurde eine saftige Nachzahlung fällig.</p>
<p>Wappnen Sie sich also argumentativ, wenn angezweifelt wird, dass Sie den Wagen überwiegend betrieblich nutzen. Wichtig auch, dass Ihre Zuordnung zum Betrieb in der Buchführung klar erkennbar wird und dass Sie die Leasingraten als Betriebsausgabe buchen.</p>
<p>Bundesfinanzhof, Urteil Az. IV R36/04 vom 2.3.2006</p>
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