<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Steuerweb &#187; Lohnsteuer</title>
	<atom:link href="http://www.steuerweb.org/tag/lohnsteuer/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.steuerweb.org</link>
	<description>Alles zum Thema Steuern</description>
	<lastBuildDate>Thu, 05 Jan 2012 00:50:51 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=abc</generator>
<xhtml:meta xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" name="robots" content="noindex" />
		<item>
		<title>Minijobber: Pauschal oder individuell? Lässt sich nicht pauschal beantworten!</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/minijobber-pauschal-oder-individuell-lasst-sich-nicht-pauschal-beantworten/</link>
		<comments>http://www.steuerweb.org/minijobber-pauschal-oder-individuell-lasst-sich-nicht-pauschal-beantworten/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 30 Nov 2011 00:57:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Besteuerung]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Minijobber]]></category>
		<category><![CDATA[Pauschalierung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuerweb.org/?p=1282</guid>
		<description><![CDATA[Klar, die pauschalen Abgaben haben Sie schnell errechnet und rasch überwiesen beziehungsweise abbuchen lassen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, Ihre Minijobber individuell zu besteuern – auf Lohnsteuerkarte, ganz normal. Sie dürfen entscheiden Die Entscheidung, ob Sie pauschalieren oder individuell besteuern, liegt ganz in Ihrem Ermessen. Das spricht für eine individuelle Besteuerung Verdient Ihr Mitarbeiter [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/02/Lohnabrechung_03.jpg"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-859" title="Lohnkonten" src="http://www.steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/02/Lohnabrechung_03-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Klar, die pauschalen Abgaben haben Sie schnell errechnet und rasch überwiesen beziehungsweise abbuchen lassen. </p>
<p> Sie haben aber auch die Möglichkeit, Ihre Minijobber individuell zu besteuern – auf Lohnsteuerkarte, ganz normal. <strong><span id="more-1282"></span><br />
 </strong></p>
<h3><strong>Sie dürfen entscheiden</strong></h3>
<p>Die Entscheidung, ob Sie pauschalieren oder individuell besteuern, liegt ganz in Ihrem Ermessen.</p>
<h3><strong>Das spricht für eine individuelle Besteuerung</strong></h3>
<p>Verdient  Ihr Mitarbeiter jährlich insgesamt nicht mehr als den Grundfreibetrag,  kann die Besteuerung nach den Merkmalen der Lohnsteuerkarte für ihn  günstiger sein.</p>
<p> <strong>Der Grund: </strong><br />
 Er kann sich die für ihn  abgeführte Steuer dann mit einem Lohnsteuerjahresausgleich vollständig  zurückholen. Zahlen Sie für ihn dagegen die pauschalierte Lohnsteuer,  ist eine Erstattung nicht möglich.</p>
<h3><strong>Das spricht für die Pauschalierung</strong></h3>
<p>Für die Pauschalierung spricht vor allem der für Sie geringere Arbeitsaufwand. Daher sollten Sie in allen anderen Fällen stets alle Pauschalierungsmöglichkeiten nutzen.</p>
<h3><strong>In diesen 2 Fällen haben Sie keinen Entscheidungsspielraum</strong></h3>
<ol>
<li>
<p>Haben Sie sich Ihrem Mitarbeiter 	bereits – beispielsweise im Arbeitsvertrag – zur Pauschalierung 	verpflichtet, haben Sie keinen Spielraum mehr. Dann müssen Sie ihn 	pauschal versteuern.</p>
</li>
<li>
<p>Umgekehrt müssen Sie natürlich 	alle Teilzeitkräfte nach individuellen Lohnsteuermerkmalen 	versteuern, die regelmäßig mehr als 400 € monatlich verdienen.</p>
</li>
</ol>
<h3><strong>Vorsicht: Bis hierhin und nicht weiter</strong></h3>
<p>Das gilt nur dann nicht, wenn es sich um kurzfristig beschäftigte Aushilfen handelt. Für kurzfristig beschäftigte Aushilfen müssen Sie dann die Steuern nach individuellen Besteuerungsmerkmalen abführen, wenn diese die Grenzen der lohnsteuerrechtlichen „Kurzfristigkeit“ überschreiten.</p>
<p>Zur Erinnerung: Das ist der Fall, wenn Ihre Aushilfe</p>
<ul>
<li>
<p>mehr als 18 Tage am Stück arbeitet 	und/oder</p>
</li>
<li>
<p>mehr als 62 € am Tag verdient 	und/oder</p>
</li>
<li>
<p>mehr als 12 € pro Stunde.</p>
</li>
</ul>
<p style="text-align: right;">- Anzeige -</p>
<h3><span style="color: #ff0000;"><strong>Das große Praxispaket für Minijob-Arbeitsverhältnisse.<br />
Gratis, mehr Sicherheit für Sie!</strong></span></h3>
<p>Sie beschäftigen Minijobber im Unternehmen und möchten hierbei weder bei der Abrechnung noch bei der Vertragsgestaltung einen Fehler machen? Kein Problem!</p>
<p>Mit dem neuen <a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/tak_minijob-praxispaket.php?r_30112011_steuerweb" target="_blank">25-teiligen Minijob-Praxispaket</a> gehen Sie bei allen Minijob-Arbeitsverhältnissen jetzt auf Nummer sicher. Denn es enthält alle aktuellen Vorlagen, Mustern, Verträge und Vereinbarungen, mit denen Sie die Mini-Jobber im Unternehmen rechtssicher beschäftigen und fehlerfrei abrechnen. </p>
<p><strong>Und das Beste:</strong><br />
<span style="background-color: #ffff00;"><a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/tak_minijob-praxispaket.php?r_30112011_steuerweb" target="_blank">Wenn Sie sofort klicken</a>, erhalten Sie es GRATIS!</span> Bequem als pdf-Sofort-Download.</p>
<p><strong>Deshalb:</strong><br />
<a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/tak_minijob-praxispaket.php?r_30112011_steuerweb" target="_blank">Klicken Sie hier – und profitieren Sie sofort!</a><br />
<strong><br />
Ihr Vorteil:</strong><br />
Mit diesem <a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/tak_minijob-praxispaket.php?r_30112011_steuerweb" target="_blank">25-teiligen Minijob-Praxispaket</a> schalten Sie Ärger bei der nächsten Betriebsprüfung zuverlässig aus. Garantiert. Deshalb: Lassen Sie sich dieses <a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/tak_minijob-praxispaket.php?r_30112011_steuerweb" target="_blank">25-teilige Minijob-Praxispaket</a> nicht entgehen. Denn wie versprochen:</p>
<p>Sie bekommen es jetzt sofort GRATIS per PDF zum Download, wenn <a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/tak_minijob-praxispaket.php?r_30112011_steuerweb" target="_blank">Sie jetzt hier klicken</a>.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuerweb.org/minijobber-pauschal-oder-individuell-lasst-sich-nicht-pauschal-beantworten/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Müssen oder dürfen – das ist hier die Frage</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/mussen-oder-durfen-%e2%80%93-das-ist-hier-die-frage/</link>
		<comments>http://www.steuerweb.org/mussen-oder-durfen-%e2%80%93-das-ist-hier-die-frage/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 25 Sep 2011 13:51:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuer-Jahresausgleich]]></category>
		<category><![CDATA[Mitarbeiter]]></category>
		<category><![CDATA[Stichag]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuerweb.org/?p=1263</guid>
		<description><![CDATA[Den Lohnsteuer-Jahresausgleich für das aktuelle Jahr  dürfen Sie für Ihre Mitarbeiter frühestens mit der Dezemberabrechnung durchführen. Spätmöglichster Zeitpunkt ist Ende Februar 2011. So finden Sie heraus, ob Sie müssen Beschäftigen Sie am 31.12.2010 mindestens 10 Arbeitnehmer, sind Sie zum Lohnsteuer-Jahresausgleich verpflichtet. So zählen Sie Ihre Mitarbeiter zusammen Zählen dürfen Sie aber nur Arbeitnehmer mit Steuerkarte, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.steuerweb.org/mussen-oder-du…hier-die-frage/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-790" style="margin: 10px;" title="Lohnsteuer" src="http://www.steuerweb.org/wp-content/uploads/2009/11/Fotolia_838295_XS1-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Den Lohnsteuer-Jahresausgleich für das aktuelle Jahr  dürfen Sie für Ihre Mitarbeiter frühestens mit der Dezemberabrechnung durchführen. Spätmöglichster Zeitpunkt ist Ende Februar 2011.</p>
<p><strong>So finden Sie heraus, ob Sie müssen</strong></p>
<p>Beschäftigen Sie am 31.12.2010 mindestens 10 Arbeitnehmer, sind Sie zum Lohnsteuer-Jahresausgleich verpflichtet.<span id="more-1263"></span></p>
<h2><a href="http://www.steuerweb.org/6-auf-einen-streich/"><strong>So zählen Sie Ihre Mitarbeiter zusammen</strong></a></h2>
<p>Zählen dürfen Sie aber nur Arbeitnehmer mit Steuerkarte, das heißt auch Minijobber, für die Sie die Lohnsteuer individuell nach Lohnsteuerkarte ermitteln. Ihre pauschal besteuerten Mitarbeiter, also Ihre Minijobber, für die Sie beispielsweise die Pauschalsteuer von 2 % abführen, zählen dagegen nicht.</p>
<h2><a href="http://www.steuerweb.org/vorsicht-wenn-sie-mit-gemischtem-hantieren/"><strong>Der Stichtag gilt</strong></a></h2>
<p>Arbeiten in Ihrem Unternehmen zum Stichtag weniger als 10 Mitarbeiter, müssen Sie den Jahresausgleich nicht durchführen. Sie können dies aber tun. Das ist in der Regel im Interesse Ihrer Mitarbeiter, denn unter Umständen wird ihnen dadurch zu viel gezahlte Lohnsteuer bereits mit der Dezemberabrechnung zurückerstattet.</p>
<h2><a href="http://www.steuerweb.org/entgeltfortzahlung-umlage-oder-nicht-umlage-%E2%80%93-das-ist-hier-die-frage/"><strong>Für diese Mitarbeiter fertigen Sie keinen Lohnsteuer-Jahresausgleich an</strong></a></h2>
<p>Ausgeschlossen vom Ausgleich sind Mitarbeiter,</p>
<ul>
<li>die nicht während des gesamten Ausgleichsjahres ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatten,</li>
<li>die als Grenzpendler arbeiten,</li>
<li>deren aktuelle Lohnsteuerkarte Ihnen nicht vorliegt,</li>
<li>für die Ihnen bei einem Arbeitgeberwechsel keine oder nicht alle Lohnsteuerbescheinigungen aus früheren Dienstverhältnissen vorliegen,</li>
<li> deren Lohnsteuerbescheinigung Fehlzeiten aufweist, die also nicht das ganze Jahr über bei Ihnen beschäftigt waren,</li>
<li>für die nur für einen Teil des Jahres 2010 das Entgelt nach der Steuerklasse II, III oder IV berechnet wurde bzw. die für einen Teil des Jahres 2010 oder das ganze Jahr nach der Steuerklasse V oder VI zu besteuern waren,</li>
<li>die im Jahr 2010 Lohnersatzleistungen bezogen haben (z. B. Krankengeld),</li>
<li>deren Besteuerung 2010 unter Berücksichtigung der gekürzten oder ungekürzten Vorsorgepauschale erfolgte,</li>
<li>bei denen ein Frei- oder Hinzurechnungsbetrag eingetragen ist.</li>
</ul>
<hr />
<p>- Anzeige -</p>
<h2><strong>Neu:</strong></h2>
<h2><a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/tak_arbeitsvertrag.html?sid=120706&amp;r_Anzeige_steuerweb"><span style="color: #ff0000;"><strong>Mit diesen Verträgen beschäftigen Sie Ihre Aushilfen und Mini-Jobber so rechtssicher wie noch nie!</strong></span></a></h2>
<p>Heute habe ich etwas ganz Besonderes für Sie: <a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/tak_arbeitsvertrag.html?sid=120706&amp;r_Anzeige_steuerweb">Die komplett überarbeitete Sammlung der Top-Muster-Arbeitsverträge für alle Ihre Teilzeitkräfte und Aushilfen</a>, die JETZT zum Sofort-Download für Sie bereitsteht! Klicken Sie gleich hier um diese Sammlung der unverzichtbaren Muster-Arbeitsverträge abzurufen!</p>
<p><strong>Sie suchen einen …</strong><br />
 •    … Arbeitsvertrag für eine<strong> <span style="color: #ff0000;">unbefristete Teilzeitbeschäftigung</span></strong>, Rechtsstand 2011: <a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/tak_arbeitsvertrag.html?sid=120706&amp;r_Anzeige_steuerweb">Hier ist er</a>!<br />
 •    … Arbeitsvertrag für eine <span style="color: #ff0000;"><strong>befristete Aushilfsbeschäftigung</strong></span>, Rechtsstand 2011: <a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/tak_arbeitsvertrag.html?sid=120706&amp;r_Anzeige_steuerweb">Hier ist er</a>!<br />
 •    … Arbeitsvertrag für ein <span style="color: #ff0000;"><strong>Ehegattenarbeitsverhältnis</strong></span>, Rechtstand 2011: <a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/tak_arbeitsvertrag.html?sid=120706&amp;r_Anzeige_steuerweb">Hier ist er</a>!<br />
 •    … Arbeitsvertrag für ein <span style="color: #ff0000;"><strong>Abrufarbeitsverhältnis</strong></span>, Rechtsstand 2011: <a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/tak_arbeitsvertrag.html?sid=120706&amp;r_Anzeige_steuerweb">Hier ist er</a>!<br />
 •    … Arbeitsvertrag für eine <span style="color: #ff0000;"><strong>400-Euro-Kraft</strong></span>, Rechtsstand 2011: <a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/tak_arbeitsvertrag.html?sid=120706&amp;r_Anzeige_steuerweb">Hier ist er</a>!<br />
 •    … Arbeitsvertrag für eine <span style="color: #ff0000;"><strong>kurzfristige Beschäftigung</strong></span>, Rechtsstand 2011: <a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/tak_arbeitsvertrag.html?sid=120706&amp;r_Anzeige_steuerweb">Hier ist er</a>!</p>
<p><strong>Meine Empfehlung:</strong><br />
 Schließen Sie keinen Arbeitsvertrag 2011 mit einer Aushilfe, einem kurzfristig Beschäftigten oder einem 400-Euro-Mini-Jobber mehr, der nicht diesen rechtssicheren, anwaltsgeprüften Vorlagen entspricht.</p>
<p><strong>Und das Beste:</strong><br />
 <a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/tak_arbeitsvertrag.html?sid=120706&amp;r_Anzeige_steuerweb">Die komplett überarbeitete Sammlung der Top-Muster-Arbeitsverträge für alle Ihre Teilzeitkräften und Aushilfen</a> kommt jetzt als exklusiver Sofort-Download zu Ihnen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuerweb.org/mussen-oder-durfen-%e2%80%93-das-ist-hier-die-frage/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Das darf der Lohnsteuerprüfer</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/das-darf-der-lohnsteuerprufer/</link>
		<comments>http://www.steuerweb.org/das-darf-der-lohnsteuerprufer/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 09 Aug 2011 16:10:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsprüfer]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuer-Außenprüfung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuerweb.org/?p=1228</guid>
		<description><![CDATA[Eines vorweg: Bei der Lohnsteuer-Außenprüfung wird zwar nur ein begrenztes Rechtsgebiet geprüft. Der Prüfer darf dennoch Ihre Geschäftsunterlagen umfassend einsehen. In aller Regel wird der Prüfer folgende Unterlagen anfordern: Lohnsteuerkarten 2010 Bescheinigung über den Lohnsteuerabzug 2011 Lohnkonten Sozialversicherungsrechtlich zu führende Aufzeichnungen Stunden bzw. Tätigkeitsnachweise Personalakten Ihrer Mitarbeiter, einschließlich Aushilfen (hier geht es um die Arbeitsverträge [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.steuerweb.org/das-darf-der-lohnsteuerprufer/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-402" title="bilanzprüfung" src="http://www.steuerweb.org/wp-content/uploads/2009/06/Fotolia_1218106_XS1-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Eines  vorweg: Bei der Lohnsteuer-Außenprüfung wird zwar nur ein begrenztes  Rechtsgebiet geprüft. Der Prüfer darf dennoch Ihre Geschäftsunterlagen  umfassend einsehen.</p>
<p>In aller Regel wird der Prüfer folgende Unterlagen anfordern:<span id="more-1228"></span></p>
<ul>
<li>Lohnsteuerkarten 2010</li>
<li>Bescheinigung über den Lohnsteuerabzug 2011</li>
<li>Lohnkonten</li>
<li>Sozialversicherungsrechtlich zu führende Aufzeichnungen</li>
<li>Stunden bzw. Tätigkeitsnachweise</li>
<li>Personalakten  Ihrer Mitarbeiter, einschließlich Aushilfen (hier geht es um die  Arbeitsverträge und individuellen Vereinbarungen; Beurteilungen oder  Krankheitsakten brauchen Sie nicht vorzulegen)</li>
<li>Ihre gesamte kaufmännische Buchführung, wie sie bei einer „normalen“ Betriebsprüfung angefordert wird</li>
</ul>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/category/betriebspruefung/" target="_blank"><strong>Wozu die kaufmännische Buchführung gut sein soll?</strong></a></h3>
<p>Vielleicht  fragen Sie sich, wozu der Betriebsprüfer die kaufmännische Buchführung  einsehen will. Im Rahmen der Lohnsteuer-Außenprüfung wird der Prüfer  auch eine Stundenkalkulation durchführen. Er will feststellen, ob der  von Ihnen erklärte Umsatz mit den jeweils gemeldeten Stunden erzielt  werden kann. Hierfür benötigt er Ihre Unterlagen über die sonstige  Buchführung.</p>
<p><strong>Beispiel: </strong><br />
 <em>Ihr Unternehmen ist im  Gastronomiebereich tätig. Der Prüfer wird nun die von Ihnen erklärten  Tagesumsätze mit Ihrem Lohnaufwand in Beziehung setzen. Hohe Umsätze  können z. B. in der Außengastronomie nur dann erzielt werden, wenn  entsprechendes Personal eingesetzt wird. Ohne Ihre kaufmännische  Buchführung wäre dieser Quervergleich nicht möglich. </em></p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/category/betriebspruefung/" target="_blank"><strong>Dieses Recht auf Information genießen Sie</strong></a></h3>
<p>Der  Lohnsteuerprüfer wird Sie nicht sofort über jeden einzelnen Punkt  seiner Feststellungen informieren. Wenn Sie ihn aber zwischenzeitlich  aufsuchen und sich nach Feststellungen erkundigen, wird er Sie über den  Stand der Prüfung informieren.<strong><br />
 </strong></p>
<h3><strong> <a href="http://www.steuerweb.org/category/betriebspruefung/" target="_blank">Prüfpunkte kommen vor der Schlussbesprechung</a></strong></h3>
<p>Es  ist ein Gebot der Fairness, dass Ihnen die Finanzverwaltung angemessene  Zeit (rund 1-2 Wochen) vor der Schlussbesprechung die  Prüfungsfeststellungen mitteilt, sofern es der Prüfer nicht schon vorab  im Rahmen seiner Informationspflicht getan hat.</p>
<p><strong>Achtung:</strong> Sie können nicht unvorbereitet in ein Gespräch gehen, um sich dann ad  hoc verteidigen zu müssen. Werden Sie während der laufenden Prüfung  nicht über die Sachverhaltsfeststellungen informiert, lehnen Sie eine  Schlussbesprechung ohne schriftliche Zusammenstellung der  Besprechungspunkte ab.<strong><br />
 </strong></p>
<h3><strong> <a href="http://www.steuerweb.org/category/betriebspruefung/" target="_blank">Das sollten Sie über die Schlussbesprechung wissen</a></strong></h3>
<p>Ziel  der Schlussbesprechung ist es, Einigkeit über alle Feststellungen der  Lohnsteuer-Außenprüfung zu erzielen. Teilnehmer der Schlussbesprechung  sind:</p>
<ul>
<li>Sie als Steuerverantwortlicher,</li>
<li>Ihr Mitarbeiter der Lohnbuchhaltung</li>
<li>oder auch noch Ihr Steuerberater</li>
<li>und ggf. auch Ihr Geschäftsführer.</li>
</ul>
<p>Auf Seiten des Finanzamts nehmen teil:</p>
<ul>
<li>der Lohnsteuerprüfer und</li>
<li>sein Sachgebietsleiter.</li>
</ul>
<p><strong>Tipp:</strong> Auch wenn Sie Ihre rechtlichen Gestaltungen vollkommen anders auslegen  als der Prüfer, unterlassen Sie persönliche Angriffe. Dafür gibt es den  Rechtsweg.</p>
<p style="text-align: right;">- Anzeige -</p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Nur heute – und nur für Newsletter-Abonnenten erhältlich:</strong></span></p>
<p><span style="color: #ff0000;"><span style="font-size: medium;"><strong>So verliert die  Betriebsprüfung ihren Schrecken</strong></span></span></p>
<p><a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/mus_betriebspruefung.html?r_10082011_Steuerweb" target="_blank"><strong>Exklusiv zum Sofort-Download: Erste-Hilfe-Set bei Betriebsprüfungen</strong></a></p>
<p>Dieses Erste-Hilfe-Set müssen Sie einfach jederzeit greifbar haben! Denn die Finanzämter brauchen dringend Einnahmen – und am schnellsten sind die mit Betriebsprüfungen hereinzuholen.</p>
<p>Wer schlecht vorbereitet in eine Betriebprüfung geht, riskiert unnötige Nachzahlungen, die schnell im 5-stelligen Bereich liegen.</p>
<p><strong>Schützen Sie sich! Jetzt! Mit diesen Tipps aus dem Erste-Hilfe-Set:</strong></p>
<ul>
<li>Die aktuellen Gefahrenpunkte: In welchen Fällen der Betriebsprüfer aktuell am häufigsten vor der Tür steht</li>
<li>Prüfungsschwerpunkte: Wo die Prüfer besonders genau nachschauen</li>
<li>Wie Sie sich optimal auf die Prüfung vorbereiten, damit der Prüfer möglichst nichts zu meckern hat</li>
<li>Wie Sie dem Prüfer Grenzen aufzeigen, wenn er zu neugierig wird</li>
</ul>
<p><a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/mus_betriebspruefung.html?r_10082011_Steuerweb" target="_blank">Mit einem Klick holen Sie sich das Erste Hilfe Set jetzt im PDF-Format auf Ihren Rechner.</a></p>
<p><strong>Aber:</strong><br />
 Bitte beeilen Sie sich – der Exklusiv-Download steht nur wenige Stunden zur Verfügung!</p>
<p><a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/mus_betriebspruefung.html?r_10082011_Steuerweb" target="_blank"><strong>Zum Sofort-Download!</strong></a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuerweb.org/das-darf-der-lohnsteuerprufer/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Dienstwagen: Diese Extras gehen extra</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/dienstwagen-diese-extras-gehen-extra/</link>
		<comments>http://www.steuerweb.org/dienstwagen-diese-extras-gehen-extra/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 26 Jul 2011 13:05:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[dienstwagen]]></category>
		<category><![CDATA[Extras]]></category>
		<category><![CDATA[geldwerter Vorteil]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Sonderausstattung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuerweb.org/?p=1222</guid>
		<description><![CDATA[Schlechte Nachricht: Wenn Sie Ihren Mitarbeitern für den Dienstwagen ein paar zusätzliche Extras gönnen, kann das deren Autos auch steuerlich verteuern. Lohnsteuer kann nachträglich steigen Auch nachträglich eingebaute Extras erhöhen nach den Lohnsteuer-Richtlinien (R 8.1 Abs. 9 LStR 2008) den Bruttolistenpreis des Dienstwagens und damit den zu versteuernden geldwerten Vorteil. Der Bundesfinanzhof legte vor ein [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.steuerweb.org/dienstwagen-diese-extras-gehen-extra/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-943" title="Firmenwagen" src="http://www.steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/05/Fotolia_7090701_XS-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Schlechte  Nachricht: Wenn Sie Ihren Mitarbeitern für den Dienstwagen ein paar  zusätzliche Extras gönnen, kann das deren Autos auch steuerlich  verteuern. <span id="more-1222"></span></p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/firmenwagen-und-1-methode-warum-sie-aufs-trittbrett-aufspringen-sollten/" target="_blank"><strong>Lohnsteuer kann nachträglich steigen</strong></a></h3>
<p>Auch  nachträglich eingebaute Extras erhöhen nach den Lohnsteuer-Richtlinien  (R 8.1 Abs. 9 LStR 2008) den Bruttolistenpreis des Dienstwagens und  damit den zu versteuernden geldwerten Vorteil.</p>
<p>Der  Bundesfinanzhof legte vor ein paar Jahren (Urteil vom 16.2.2005, AZ: VI R  37/04) fest, unter welchen 2 Voraussetzungen die Lohnsteuer des  Dienstwagenfahrers steigt:</p>
<ol>
<li>Die Sonderausstattung muss fest im Firmenwagen eingebaut sein und</li>
<li>zwischen Ausstattung und Wagen muss ein einheitlicher Nutzungs- und Funktionszusammenhang bestehen.</li>
</ol>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/firmenwagen-und-1-methode-warum-sie-aufs-trittbrett-aufspringen-sollten/" target="_blank"><strong>Navigationsgerät wirkt sich aus</strong></a></h3>
<p>Nur  der Wert von Sonderausstattung, die untrennbar mit der Art und Weise  der Fahrzeugnutzung verbunden ist, erhöht den Bruttolistenpreis. Das  gilt beispielsweise für Ihr Navigationsgerät. Denn: „Die Verwendung des  Geräts während der Fahrt dient allein dem bestimmungs­gemäßen Gebrauch  des Firmenwagens selbst und erfüllt keinen von diesem Gebrauch  ablösbaren, eigenständigen Zweck“, argumentierte der BFH in seiner  Urteilsbegründung. <strong><br />
 </strong></p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/firmenwagen-und-1-methode-warum-sie-aufs-trittbrett-aufspringen-sollten/" target="_blank"><strong>Autotelefon dagegen bleibt außen vor </strong></a></h3>
<p>Gegenstände,  die Sie oder Ihr Mitarbeiter dagegen unabhängig vom Dienstwagen nutzen  können, lassen Sie bei der Besteuerung außer Betracht – wie  beispielsweise Ihr neues Autotelefon.<strong><br />
 </strong></p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/firmenwagen-und-1-methode-warum-sie-aufs-trittbrett-aufspringen-sollten/" target="_blank"><strong>So besteuern Sie nachträgliche Sonderausstattung korrekt</strong></a></h3>
<p>Lassen  Sie die Sonderausstattung nachträglich in das Firmenfahrzeug Ihres  Unternehmens einbauen, müssen Sie sie auch erst ab diesem Zeitpunkt  steuerlich berücksichtigen – und zwar von Beginn des Monats an, in dem  Sie das Extra haben einbauen lassen.</p>
<p><strong>Achtung: </strong>Lassen Sie  das Extra im Laufe oder gar erst am Ende eines Monats einbauen, dürfen  Sie aber nicht anteilig kürzen. Der steuerlich für die Berechnung der  1-%-Pauschale maßgebliche Bruttolistenpreis erhöht sich mit Beginn des  Monats.</p>
<p style="text-align: right;">- Anzeige -</p>
<p><span style="color: #ff0000;"><span style="font-size: medium;"><strong>Dienstwagen 2011: Jetzt rechnen Sie kostensparend wie nie die Privatnutzung ab</strong></span></span></p>
<p>Auf vielfachen Wunsch steuergeplagter Dienstwagenfahrer und abrechnungsgeplagter Entgeltabrechner haben wir für Sie ganz neu den <a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/lga_dienstwagen.htm?r_27072011_Steuerweb" target="_blank">Ratgeber „Dienstwagen 2011 – Der Arbeitgeber-Leitfaden“</a> zum kostenlosen Download bereitgestellt. Damit sparen Sie leicht mehrere hundert Euro im Jahr – zum Beispiel mit dem einfachen, aber wirkungsvollen 4-Wochen-Trick. Denn wussten Sie, dass die geschickte Urlaubsplanung Ihnen <span style="background-color: #ffff00;">einen ganzen Monat Steuerfreiheit</span> bringt – ohne, dass Sie auf irgendetwas verzichten?</p>
<p><strong>Doch warum lange darüber reden?</strong></p>
<p>Der neue <a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/lga_dienstwagen.htm?r_27072011_Steuerweb" target="_blank">Ratgeber „Dienstwagen 2011 – Der Arbeitgeberleitfaden“</a> kommt GRATIS und bequem per Sofort-Download zu Ihnen – <a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/lga_dienstwagen.htm?r_27072011_Steuerweb" target="_blank"><strong>wenn Sie jetzt hier klicken!<br />
 </strong></a><br />
 <strong>Ihr Vorteil:</strong><br />
 Nur hier erfahren Sie unter anderem:</p>
<ul>
<li>So vermeiden Sie <span style="background-color: #ffff00;">teure Fehler</span> bei Ihrer Abrechnung!</li>
<li>Wie Sie den <span style="background-color: #ffff00;">Listenpreis</span> korrekt ermitteln</li>
<li>So <span style="background-color: #ffff00;">beteiligen Sie Ihren Mitarbeiter</span> an den Kosten</li>
<li>So berechnen Sie rechtssicher die <span style="background-color: #ffff00;">Gesamtkosten des Fahrzeugs</span></li>
<li>Hier dürfen Sie die <span style="background-color: #ffff00;">0,03%-Pauschale</span> anwenden</li>
<li>Das gilt, wenn Ihr <span style="background-color: #ffff00;">Mitarbeiter nur selten in den Betrieb fährt</span></li>
</ul>
<p><strong>Lassen Sie sich diese geldwerten Experten-Tipps rund um den Dienstwagen nicht entgehen. <a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/lga_dienstwagen.htm?r_27072011_Steuerweb" target="_blank">Klicken Sie gleich hier!</a></strong></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuerweb.org/dienstwagen-diese-extras-gehen-extra/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Topp – die Anrufungsauskunft zu Ihren Gunsten gilt!</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/topp-%e2%80%93-die-anrufungsauskunft-zu-ihren-gunsten-gilt/</link>
		<comments>http://www.steuerweb.org/topp-%e2%80%93-die-anrufungsauskunft-zu-ihren-gunsten-gilt/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 24 Jan 2011 12:29:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Anrufungsauskunft]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzamt]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuer]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuerweb.org/?p=1113</guid>
		<description><![CDATA[Eine Anrufungsauskunft können Sie immer dann einholen, wenn Sie vor ungelösten Fragen zum Thema Lohnsteuer stehen: Wenn Sie Fragen zur korrekten Abführung der Lohnsteuer für einen Minijobber haben Wenn Sie klären wollen, ob eine bei Ihnen beschäftigte Person selbstständig (Unternehmer) oder unselbstständig (Arbeitnehmer) tätig wird Wenn Sie unsicher sind, ob Sie eine bestimme Zahlung an [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.steuerweb.org/topp-%E2%80%93-die-anrufungsauskunft-zu-ihren-gunsten-gilt/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-49" title="Stempel Finanzamt" src="http://www.steuerweb.org/wp-content/uploads/2009/06/fotolia_5799486_xs-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Eine Anrufungsauskunft können Sie immer dann einholen, wenn Sie vor ungelösten Fragen zum Thema Lohnsteuer stehen:<span id="more-1113"></span></p>
<ul>
<li>Wenn Sie Fragen zur korrekten Abführung der Lohnsteuer für einen Minijobber haben</li>
<li>Wenn  Sie klären wollen, ob eine bei Ihnen beschäftigte Person selbstständig  (Unternehmer) oder unselbstständig (Arbeitnehmer) tätig wird</li>
<li>Wenn Sie unsicher sind, ob Sie eine bestimme Zahlung an Ihre Mitarbeiter steuerpflichtig oder steuerfrei behandeln müssen</li>
<li>Wenn Sie Fragen zur Berechnung der Lohnsteuer haben – insbesondere, wenn Sie z. B. Arbeitslohn für mehrere Jahre auszahlen</li>
<li>Wenn Sie klären lassen wollen, ob ein bei Ihnen beschäftigter Arbeitnehmer unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig ist</li>
<li>Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit der Doppelbesteuerung von Arbeitslohn haben, weil Sie ausländische Arbeitnehmer beschäftigen</li>
</ul>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/lohnsteuer-ihre-neueinsteiger-haben-alle-chancen-auf-mehr-netto/" target="_blank"><strong>Der Vorteil für Sie</strong></a></h3>
<p>Mit  der daraufhin erteilten Antwort erhalten Sie Rechtssicherheit: Denn die  Auskunft darf vom Finanzamt zumindest nicht ohne weiteres wieder  aufgehoben werden. Dies bestätigte zuletzt der Bundesfinanzhof (BFH)  (Urteil vom 2.9.2010, AZ: VI R 3/09).</p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/lohnsteuer-ihre-neueinsteiger-haben-alle-chancen-auf-mehr-netto/" target="_blank"><strong>Darum ging es in dem Fall</strong></a></h3>
<p>In  dem Streitfall hatte eine Arbeitgeberin für Mitarbeiter pauschale und  individuelle Steuern für eine Ausgleichszahlung an eine  Zusatzversorgungskasse abgeführt.</p>
<p>Nachdem sich die Rechtslage  durch ein BFH-Urteil geändert hatte, plante die Arbeitgeberin eine  Stornierung der zu Unrecht versteuerten geldwerten Vorteile. Sie  beantragte eine Anrufungsauskunft und wollte wissen, ob die von ihr  beabsichtigte Rückabwicklung rechtmäßig sei.</p>
<p>Das Finanzamt  erteilte der Arbeitgeberin die Anrufungsauskunft und gab grünes Licht  für deren Plan. Knapp 3 Monate später jedoch widerrief es seine  Anrufungsauskunft und damit die Zustimmung zu der von der Arbeitgeberin  geplanten Vorgehensweise. Diese klagte und bekam vom BFH Recht:</p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/lohnsteuer-ihre-neueinsteiger-haben-alle-chancen-auf-mehr-netto/" target="_blank"><strong>Das gilt für den Wiederruf der Anrufungsauskunft </strong></a></h3>
<p>Fazit:  Auch Finanzbeamte sind Menschen und können sich irren. Daher können sie  auch eine bereits erteilte Anrufungsauskunft aufheben oder ändern –  aber nur mit zukünftiger Wirkung.</p>
<p>Und dabei müssen die  Finanzbeamten das Interesse des Steuerpflichtigen, der auf die  Anrufungsauskunft vertraut hat, gegen die Interessen der Verwaltung  abwägen, legten die BFH-Richter fest. Und diese Erwägungen müssen für  den Steuerpflichtigen aus der Entscheidung auch erkennbar sein – daher  muss das Finanzamt sie begründen. In dem Fall hatten die Finanzbeamten  jedoch keine Begründung geliefert und keine erkennbare Abwägung  vorgenommen. <strong><br />
 </strong></p>
<h3><strong><a href="http://www.steuerweb.org/lohnsteuer-ihre-neueinsteiger-haben-alle-chancen-auf-mehr-netto/" target="_blank">Das sollten Sie tun</a></strong></h3>
<p>Grundsätzlich  sollten Sie stets jede Entscheidung einer Behörde prüfen. Fällt Sie zu  Ihren Ungunsten aus und kommt Ihnen das merkwürdig oder ungereimt vor,  kann es sich für Sie lohnen, sich zu wehren.</p>
<p>Das richtige Rechtsmittel gegen eine Anrufungsauskunft und die Rücknahme einer Anrufungsauskunft ist ein Einspruch.</p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/lohnsteuer-ihre-neueinsteiger-haben-alle-chancen-auf-mehr-netto/" target="_blank"><strong>Darauf sollten Sie bei Ihrem Einspruch achten</strong></a></h3>
<p>Legen  Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung einen  schriftlichen Einspruch ein. Machen Sie darin deutlich, dass es sich um  einen Rechtsbehelf handelt und wogegen sich dieser Rechtsbehelf richtet.</p>
<p><strong>Tipp:</strong> Eine Begründung benötigen Sie nicht. Allerdings ist sie sinnvoll, weil  sich so Ihre Chancen erhöhen, dass Ihrem Einspruch stattgegeben wird.</p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/lohnsteuer-ihre-neueinsteiger-haben-alle-chancen-auf-mehr-netto/"><strong>Achtung: Förmlichen Rechtsbehelf gibt es erst nach formalem Bescheid</strong></a></h3>
<p>Einen  förmlichen Rechtsbehelf – in Form des Einspruchs oder einer Klage vor  dem Finanzgericht – haben Sie aber erst, wenn das Finanzamt einen  Nachforderungs- oder Haftungsbescheid gegen Sie erlässt, weil Sie sich  nicht nach der Auskunft gerichtet haben.</p>
<p style="text-align: right;">- Anzeige -</p>
<p><span style="background-color: #ffff00;"><strong><span style="font-size: medium;">Neu:</span></strong></span><strong><span style="font-size: medium;"><br />
 </span><span style="color: #ff0000;"><span style="font-size: medium;">Mit diesen Verträgen beschäftigen Sie Ihre Aushilfen und Mini-Jobber so rechtssicher wie noch nie!</span></span></strong></p>
<p>Gleich zu Jahresanfang habe ich etwas ganz Besonderes für Sie: <a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/tak_s951324_nl.html?r_25012011_Steuerweb" target="_blank">Die komplett überarbeitete Sammlung der Top-Muster-Arbeitsverträge für alle Ihre Teilzeitkräften und Aushilfen</a>, die JETZT zum Sofort-Download für Sie bereitsteht! <a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/tak_s951324_nl.html?r_25012011_Steuerweb" target="_blank">Klicken Sie gleich hier</a> um diese Sammlung der unverzichtbaren Muster-Arbeitsverträge abzurufen!</p>
<p><strong>Sie suchen einen …</strong></p>
<ul>
<li>… Arbeitsvertrag für eine <span style="color: #ff0000;"><strong>unbefristete Teilzeitbeschäftigung</strong></span>, Rechtsstand 2011: <a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/tak_s951324_nl.html?r_25012011_Steuerweb" target="_blank">Hier ist er!</a></li>
<li>… Arbeitsvertrag für eine <span style="color: #ff0000;"><strong>befristete Aushilfsbeschäftigung</strong></span>, Rechtsstand 2011: <a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/tak_s951324_nl.html?r_25012011_Steuerweb" target="_blank">Hier ist er!</a></li>
<li>… Arbeitsvertrag für ein <span style="color: #ff0000;"><strong>Ehegattenarbeitsverhältnis</strong></span>, Rechtstand 2011: <a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/tak_s951324_nl.html?r_25012011_Steuerweb" target="_blank">Hier ist er!</a></li>
<li>… Arbeitsvertrag für ein <span style="color: #ff0000;"><strong>Abrufarbeitsverhältnis</strong></span>, Rechtsstand 2011: <a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/tak_s951324_nl.html?r_25012011_Steuerweb" target="_blank">Hier ist er!</a></li>
<li>… Arbeitsvertrag für eine <strong><span style="color: #ff0000;">400-Euro-Kraft</span></strong>, Rechtsstand 2011: <a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/tak_s951324_nl.html?r_25012011_Steuerweb" target="_blank">Hier ist er!</a></li>
<li>… Arbeitsvertrag für eine <span style="color: #ff0000;"><strong>kurzfristige Beschäftigung</strong></span>, Rechtsstand 2011: <a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/tak_s951324_nl.html?r_25012011_Steuerweb" target="_blank">Hier ist er!</a></li>
</ul>
<p><strong>Meine Empfehlung:</strong><br />
 Schließen Sie keinen Arbeitsvertrag 2011 mit einer Aushilfe, einem kurzfristig Beschäftigten oder einem 400-Euro-Mini-Jobber mehr, der nicht diesen rechtssicheren, anwaltgeprüften Vorlagen entspricht.</p>
<p><strong>Und das Beste:</strong><br />
 Die <a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/tak_s951324_nl.html?r_25012011_Steuerweb" target="_blank">komplett überarbeitete Sammlung der Top-Muster-Arbeitsverträge für alle Ihre Teilzeitkräften und Aushilfen</a> kommt jetzt als exklusiver Sofort-Download sofort zu Ihnen. <a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/tak_s951324_nl.html?r_25012011_Steuerweb" target="_blank"><span style="background-color: #ffff00;"><strong>Klicken Sie einfach nur noch hier!</strong></span></a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuerweb.org/topp-%e2%80%93-die-anrufungsauskunft-zu-ihren-gunsten-gilt/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Dienstwagen: Diese Extras kosten extra Steuer</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/dienstwagen-diese-extras-kosten-extra-steuer/</link>
		<comments>http://www.steuerweb.org/dienstwagen-diese-extras-kosten-extra-steuer/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 30 Sep 2010 07:49:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[1%-Regelung]]></category>
		<category><![CDATA[dienstwagen]]></category>
		<category><![CDATA[Firmenwagen]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuer]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuerweb.org/?p=1039</guid>
		<description><![CDATA[Vielleicht fährt einer Ihrer Mitarbeiter – oder auch Sie als Geschäftsführer – einen Firmenwagen und versteuern diesen nach der 1-%-Regelung. Achtung: Dann sollten Sie aufpassen, wenn Sie Ihrem Dienstwagen zusätzliche Extras gönnen – das könnte das Auto steuerlich verteuern. Auch bei der 1-%-Besteuerung kann die zu zahlende Lohnsteuer steigen Auch nachträglich eingebaute Extras erhöhen nach [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignnone size-thumbnail wp-image-956" title="Oldtimer" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/06/Abschreibung_02-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" />Vielleicht  fährt einer Ihrer Mitarbeiter – oder auch Sie als Geschäftsführer –  einen Firmenwagen und versteuern diesen nach der 1-%-Regelung.</p>
<p> <strong>Achtung:</strong> Dann sollten Sie aufpassen, wenn Sie Ihrem Dienstwagen zusätzliche Extras gönnen – das könnte das Auto steuerlich verteuern.<span id="more-1039"></span></p>
<h3><strong>Auch bei der 1-%-Besteuerung kann die zu zahlende Lohnsteuer steigen</strong></h3>
<p>Auch  nachträglich eingebaute Extras erhöhen nach den Lohnsteuer-Richtlinien  (R 8.1 Abs. 9 LStR 2008) den Bruttolistenpreis des Dienstwagens und  damit den zu versteuernden geldwerten Vorteil. </p>
<p> Der  Bundesfinanzhof legte vor ein paar Jahren (vom 16.2.2005, AZ: VI R  37/04) fest, unter welchen 2 Voraussetzungen die Lohnsteuer des  Dienstwagenfahrers steigt:</p>
<ol>
<li>Die Sonderausstattung muss fest im Firmenwagen eingebaut sein und</li>
<li>zwischen Ausstattung und Wagen muss ein einheitlicher Nutzungs- und Funktionszusammenhang bestehen.</li>
</ol>
<h3>Bei einem neuen Navigationsgerät steigt die Lohnsteuer</h3>
<p>Nur  der Wert von Sonderausstattung, die untrennbar mit der Art und Weise  der Fahrzeugnutzung verbunden ist, erhöht den Bruttolistenpreis. Das  gilt beispielsweise für Ihr Navigationsgerät. Denn: „Die Verwendung des  Geräts während der Fahrt dient allein dem bestimmungsgemäßen Gebrauch  des Firmenwagens selbst und erfüllt keinen von diesem Gebrauch  ablösbaren, eigenständigen Zweck“, argumentierte der BFH in seiner  Urteilsbegründung. <strong><br />
 </strong></p>
<h3><strong>Ein Autotelefon bleibt bei der Steuer dagegen außen vor </strong></h3>
<p>Gegenstände,  die Sie oder Ihr Mitarbeiter dagegen unabhängig vom Dienstwagen nutzen  können, lassen Sie bei der Besteuerung außer Betracht – wie  beispielsweise Ihr neues Autotelefon.</p>
<h3><strong>So besteuern Sie nachträgliche Sonderausstattung korrekt</strong></h3>
<p>Lassen  Sie die Sonderausstattung nachträglich in das Firmenfahrzeug Ihres  Unternehmens einbauen, müssen Sie sie auch erst ab diesem Zeitpunkt  steuerlich berücksichtigen – und zwar von Beginn des Monats an, in dem  Sie das Extra haben einbauen lassen. </p>
<p> <strong>Achtung: </strong>Lassen Sie  das Extra im Laufe oder gar erst am Ende eines Monats einbauen, dürfen  Sie aber nicht anteilig kürzen. Der steuerlich für die Berechnung der  1-%-Pauschale maßgebliche Bruttolistenpreis erhöht sich mit Beginn des  Monats.</p>
<hr />
<p>- Anzeige -</p>
<p><span style="color: #ff0000;"><span style="font-size: medium;"><strong>Damit Dienstwagen &amp; Co. für Sie keine Affäre mehr sind!</strong></span></span></p>
<p>In <a href="http://www.bwr-media.de/lp/shop/lga_s394996_sb.htm?r_30092010_Steuerweb-Nuri_lang" target="_blank">„Lohn &amp; Gehalt aktuell“</a> steht alles drin, was Sie über die Dienstwagenbesteuerung wissen müssen:</p>
<ul>
<li>Wie Sie den Listenpreis korrekt ermitteln</li>
<li>Wie Sie Ihren Mitarbeiter an den Kosten beteiligen</li>
<li>Wann Sie die 0,03%-Pauschale anwenden dürfen</li>
<li>Was gilt, wenn Ihr Mitarbeiter nur selten in den Betrieb fährt</li>
<li>Wie Sie rechtssicher die Gesamtkosten des Fahrzeugs berechnen</li>
<li>Welche Anforderungen an das Fahrtenbuch gelten</li>
<li>… und vieles mehr!</li>
</ul>
<p>Doch nicht nur das: Sie erfahren auch alles Wichtige über Dienstreisen, Aushilfskräfte, Kurzarbeit, Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht, Urlaubsgeld und Urlaubsrecht, Altersteilzeit und, und, und &#8230;</p>
<p>Ganz einfach und ohne viel Aufwand für Sie. Diese Vorzüge bietet <a href="http://www.bwr-media.de/lp/shop/lga_s394996_sb.htm?r_30092010_Steuerweb-Nuri_lang" target="_blank">„Lohn &amp; Gehalt aktuell“</a> Ihnen für Sie und Ihre Tätigkeit im Lohnbüro konkret:</p>
<ul>
<li>Wichtige Urteile machen Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung unangreifbar. Außerdem können Sie gegenüber Prüfern, Vorgesetzten, Behörden und Sozialversicherungsträgern jederzeit beweisen, dass Sie die Rechtslage genau kennen.</li>
<li>Sie sind rechtzeitig über neue Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht informiert. Und können damit frühzeitig reagieren, statt hinterher hastig agieren zu müssen.</li>
<li>Sie können Ihrem Vorgesetzten gegenüber demonstrieren, dass Sie sich in Ihrer Materie bestens auskennen. Und können ihn sogar noch auf neue Gesetzesänderungen oder Sparmöglichkeiten aufmerksam machen.</li>
<li>Wenn Mitarbeiter mit kniffligen Fragen zu Ihnen ins Lohnbüro kommen, können Sie sofort eine kompetente Antwort geben. Und meist auch gleich ein Urteil präsentieren, mit dem Sie sich lange Diskussionen ersparen.</li>
<li>Sie ersparen sich eine Menge Ärger in Betriebsprüfungen und möglicherweise hohe Nachzahlungen, weil Sie mit <a href="http://www.bwr-media.de/lp/shop/lga_s394996_sb.htm?r_30092010_Steuerweb-Nuri_lang" target="_blank">„Lohn &amp; Gehalt aktuell“</a> eine Arbeitshilfe an der Hand haben, mit der Sie Fehler von vornherein weitgehend ausschließen.</li>
<li>Sie nutzen häufig übersehene Möglichkeiten, wie Sie Ihren Mitarbeitern steuer- und sozialabgabenfrei den Lohn erhöhen.</li>
<li>Schritt-für-Schritt-Anleitungen, mit denen Sie selbst heikle Sonderfälle wie Einmalzahlungen oder Gehaltspfändungen rechtssicher abrechnen.</li>
<li>Kein Fachchinesisch. Keine ausschweifenden, juristischen Abhandlungen.</li>
<li>Viele Praxis-Checklisten, Übersichten und Beispiele, die Sie sofort in Ihren Arbeitsalltag übernehmen können. Damit ist ein Fall schnell abgehakt — und Sie haben trotzdem alles richtig gemacht!</li>
</ul>
<p><a href="http://www.bwr-media.de/lp/shop/lga_s394996_sb.htm?r_30092010_Steuerweb-Nuri_lang" target="_blank">Bestellen Sie jetzt: Eine Ausgabe GRATIS!</a></p>
<p>Toll für Sie: Wenn Sie JETZT bestellen, gibt es für Sie GRATIS dazu: den <a href="http://www.bwr-media.de/lp/shop/lga_s394996_sb.htm?r_30092010_Steuerweb-Nuri_lang" target="_blank">Sozialversicherungs- und Lohnsteuer-Check 2010</a> – die praktische Übersicht mit allen wichtigen Kennzahlen, Daten und Fakten rund um das Thema Sozialversicherung und Lohnsteuern 2010</p>
<ul>
<li>Sozialversicherungswerte</li>
<li>Beitragsbemessungsgrenzen</li>
<li>Versicherungspflichtgrenzen</li>
<li>Beitragssätze</li>
<li>Hinzuverdienstgrenzen für Rentner</li>
<li>Bezugsgrößen</li>
<li>Teilzeitkräfte &amp; Aushilfen (Minijobs)</li>
<li>Sachbezugswerte, Reisekostenpauschalen </li>
<li>Zuschläge sowie steuer- und sozialabgabenfreie Zahlungen</li>
</ul>
<p><a href="http://www.bwr-media.de/lp/shop/lga_s394996_sb.htm?r_30092010_Steuerweb-Nuri_lang" target="_blank">Die unverzichtbare Arbeitshilfe für Ihr Lohnbüro! GRATIS.</a></p>
<p>Ebenfalls GRATIS dazu: <a href="http://www.bwr-media.de/lp/shop/lga_s394996_sb.htm?r_30092010_Steuerweb-Nuri_lang" target="_blank">Lohnsteuer-Außenprüfung KLIPP &amp; KLAR 2010</a>. Mit diesem Spezial-Report können Sie der nächsten Prüfung gelassen entgegensehen!</p>
<ul>
<li>Wie Sie sich in einer Prüfung Ihre Rechte waren</li>
<li>Wie Sie den Prüfer daran erinnern, dass er auch zu Ihren Gunsten prüfen muss</li>
<li>Die wichtigsten Urteile, die in erster Linie IHNEN den Rücken stärken … und nicht dem Finanzamt!</li>
</ul>
<p>Und das Allerbeste: Auch diese vier kostenlosen Services können Sie während der Testphase ebenfalls uneingeschränkt nutzen – GRATIS:</p>
<ul>
<li><strong>Service 1</strong><br />
Online-Informationen: Alle wichtigen Musterformulierungen, Tabellen und Checklisten ergänzend zu <a href="http://www.bwr-media.de/lp/shop/lga_s394996_sb.htm?r_30092010_Steuerweb-Nuri_lang" target="_blank">„Lohn &amp; Gehalt aktuell“</a> GRATIS downloaden. Dazu: tagesaktuelle Meldungen. Damit Sie immer auf dem Laufenden sind.</li>
<li><strong>Service 2</strong><br />
Wöchentliches E-Mail-Update: Alle höchstaktuellen Änderungen für Ihre Entgeltabrechnung erhalten Sie ganz bequem und schnell per E-Mail. Kurz &amp; kompakt informiere ich Sie darüber, was aktuell für Sie als Arbeitgeber von Bedeutung ist.</li>
<li><strong>Service 3</strong><br />
Rund-um-die-Uhr-E-Mail-und-Fax-Hotline: Schicken Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Fax. 24 Stunden täglich, 7 Tage die Woche. Die Chefredakteurin von „Lohn &amp; Gehalt aktuell“ antwortet Ihnen stets prompt!</li>
<li><strong>Service 4</strong><br />
Kunden-Service rund um die Uhr: Unser Team ist – und das können Sie wörtlich nehmen – immer für Sie da! Unter der deutschen Festnetz-Nummer 0228 &#8211; 955 01 20 beantworten Ihnen gern Ihre Fragen und Anliegen.</li>
</ul>
<p><a href="http://www.bwr-media.de/lp/shop/lga_s394996_sb.htm?r_30092010_Steuerweb-Nuri_lang" target="_blank">Klicken Sie gleich hier für Ihre kostenlose Testausgabe!</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuerweb.org/dienstwagen-diese-extras-kosten-extra-steuer/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Besteuern Sie Ihre Studenten ganz normal</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/besteuern-sie-ihre-studenten-ganz-normal/</link>
		<comments>http://www.steuerweb.org/besteuern-sie-ihre-studenten-ganz-normal/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 19 Aug 2010 07:51:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[steuern]]></category>
		<category><![CDATA[studenten]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuerweb.org/?p=1007</guid>
		<description><![CDATA[Vielleicht wollen Sie ja auch einen Studenten beschäftigen. Und fragen sich, ob Sie ihn lieber als Praktikant oder als Werkstudent anstellen sollen. Steuerlich ist es egal, ob Ihr Student ein Praktikum bei Ihnen absolviert oder einen Job übernimmt. Grundsätzlich sind Studenten lohnsteuerpflichtig, wie jeder reguläre Arbeitnehmer. Auf die Tätigkeit kommt es an Wenn das Lernen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><!-- 		@page { margin: 2cm } 		P { margin-bottom: 0.21cm } --></p>
<p><a href="http://www.steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/02/Fotolia_5144875_XS.jpg"><img class="alignnone size-thumbnail wp-image-874" title="Studenten" src="http://www.steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/02/Fotolia_5144875_XS-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Vielleicht wollen Sie ja auch einen Studenten beschäftigen. Und fragen sich, ob Sie ihn lieber als Praktikant oder als Werkstudent anstellen sollen.</p>
<p>Steuerlich ist es egal, ob Ihr Student ein Praktikum bei Ihnen absolviert oder einen Job übernimmt. Grundsätzlich sind Studenten lohnsteuerpflichtig, wie jeder reguläre Arbeitnehmer.<span id="more-1007"></span></p>
<p><strong>Auf die Tätigkeit kommt es an</strong></p>
<ul>
<li>Wenn das Lernen und 	Erfahrungsammeln bei seinem Einsatz im Vordergrund steht, dann ist 	es ein Praktikum – hierfür spricht beispielsweise, wenn der 	Student mehrere Stationen durchläuft.</li>
<li>Kommt es Ihnen dagegen eher auf die 	Leistung an, die Ihr Student abliefert, dann handelt es sich eher um 	einen regulären Job – und damit den Einsatz als Werkstudent.</li>
</ul>
<p><strong>Das gilt konkret für die Besteuerung Ihrer Studenten </strong></p>
<p>Je nach Turnus, in dem Sie Ihren Studenten entgelten, müssen Sie für ihn die Lohnsteuer aus der Monats-, Wochen- oder Tageslohnsteuertabelle ermitteln.</p>
<p><strong>Viele Studenten bekommen die Lohnsteuer zurück</strong></p>
<p>Die meisten ordentlichen Studenten werden nicht lohnsteuerpflichtig sein, da in der Regel ihr Jahresverdienst den Grundfreibetrag von derzeit 8.004 € nicht übersteigt.</p>
<p><strong>Achtung</strong>: Sie dürfen als Arbeitgeber nun deshalb allerdings nicht auf den Lohnsteuerabzug und die Lohnsteuerkarte verzichten. Aber machen Sie Ihren Mitarbeiter darauf aufmerksam, dass er einen Antrag auf die Veranlagung stellen muss und dass er dann sehr wahrscheinlich die gesamte Lohnsteuer zurückerhält.</p>
<p><strong>Auch Studenten können Sie pauschal besteuern</strong></p>
<p>Wie bei Ihren übrigen geringfügig entlohnten oder kurzfristig beschäftigten Arbeitnehmern auch, können Sie Ihre Studenten natürlich auch pauschal besteuern.</p>
<p><strong>1. 25-%-Pauschale</strong></p>
<p>Sie dürfen den Arbeitslohn an kurzfristig beschäftigte Aushilfen mit 25 % pauschalieren – auch wenn es sich um Studenten handelt.</p>
<p><strong>Tipp</strong>: Dabei ist es unerheblich, ob auch sozialversicherungsrechtlich eine kurzfristige Beschäftigung vorliegt (Beschäftigung von maximal 2 Monaten/50 Arbeitstagen pro Jahr).</p>
<p>Entscheidend ist nur, dass lohnsteuerrechtlich die Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung erfüllt sind. Diese sind:</p>
<ul>
<li>Sie dürfen Ihren Mitarbeiter nur 	gelegentlich, nicht regelmäßig wiederkehrend bei sich 	beschäftigen.</li>
<li>Die Dauer der Beschäftigung darf 	über 18 zusammenhängende Tage nicht hinausgehen.</li>
<li>Der Arbeitslohn darf pro Arbeitstag 	62 € nicht überschreiten. Eine Ausnahme dürfen Sie hiervon 	machen, wenn es zu unvorhergesehenen Überstunden der Aushilfe 	kommt.</li>
<li>Der auf den Stundenlohn 	umgerechnete Arbeitslohn darf nicht mehr als 12 € pro Stunde 	betragen.</li>
</ul>
<p><strong>2. 2-%-Pauschale</strong></p>
<p>Mit 2 % dürfen Sie den Arbeitslohn für Ihren Teilzeitbeschäftigten pauschal besteuern, wenn diese als Minijobber regelmäßig monatlich nicht mehr als 400 € verdienen.</p>
<p><strong>3. 20-%-Pauschale oder reguläre Beiträge</strong></p>
<p>Übt der Student mehrere geringfügige Beschäftigungen aus, zählen am Ende alle Löhne dieser Arbeitsverhältnisse zusammen.</p>
<p>Liegt der Gesamtlohn über der 400-€-Grenze, fallen keine pauschalen Beiträge zur Rentenversicherung an, sondern die regulären Beiträge.</p>
<p><strong>Achtung</strong>: Damit ist auch die Möglichkeit der pauschalen Lohnsteuer von 2 % hinfällig.</p>
<p><strong>Tipp: </strong>Sie können den Arbeitslohn aber für jedes einzelne Arbeitsverhältnis, bei dem die Entgeltgrenze 400 € nicht übersteigt, mit 20 % pauschalieren.</p>
<hr />
<p>- Anzeige -</p>
<p><span style="color: #ff0000;"><span style="font-size: medium;"><strong>Minijobber beschäftigen und abrechnen – Jetzt so einfach wie nie!</strong></span></span></p>
<p>Das neue <a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/tak_s674282_nl.php?r_19082010_Steuerweb" target="_blank">25-teilige Minijob-Praxispaket</a> enthält alle Vorlagen, Muster, Verträge und Vereinbarungen, mit denen Sie die Mini-Jobber im Unternehmen rechtssicher beschäftigen und fehlerfrei abrechnen.  </p>
<p><strong>Und das Beste:</strong><br />
<a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/tak_s674282_nl.php?r_19082010_Steuerweb" target="_blank"><span style="background-color: #ffff00;">Wenn Sie sofort klicken</span></a><span style="background-color: #ffff00;">, erhalten Sie es GRATIS!</span> Bequem als pdf-Sofort-Download. </p>
<p><a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/tak_s674282_nl.php?r_19082010_Steuerweb" target="_blank">Mit diesem Klick</a> erhalten Sie die 25 allerwichtigsten rechtssicheren Vorlagen und Muster, die Ihnen das Leben erleichtern – und die Abrechnung von Mini-Jobbern betriebsprüfungssicher machen. Dazu gehören unter anderem:</p>
<ul>
<li>Arbeitsvertrag für eine <span style="background-color: #ffff00;">unbefristete Teilzeitbeschäftigung</span> – fertig zu übernehmen!</li>
<li>Arbeitsvertrag für eine <span style="background-color: #ffff00;">befristete Aushilfsbeschäftigung</span> – sparen Sie sich jetzt lästiges Abtippen!</li>
<li>Arbeitsvertrag für ein <span style="background-color: #ffff00;">Ehegattenarbeitsverhältnis</span> als unbefristete Teilzeitbeschäftigung</li>
<li>Arbeitsvertrag für ein <span style="background-color: #ffff00;">Abrufarbeitsverhältnis</span> mit Teilzeitkräften und Aushilfen</li>
<li><span style="background-color: #ffff00;">Entgeltnachweis</span> bei Teilzeitbeschäftigung – einfach von Ihrem Minijobber ausfüllen lassen!</li>
<li><span style="background-color: #ffff00;">Quittung für pauschal versteuertes Entgelt</span> an Aushilfskräfte</li>
<li>Mitteilung über die <span style="background-color: #ffff00;">Beschäftigung einer werdenden Mutter</span> nach § 5 des Mutterschutzgesetzes</li>
<li>Muster-Schreiben: <span style="background-color: #ffff00;">Elternzeit und restlicher Jahresurlaub</span></li>
<li><span style="background-color: #ffff00;">Erklärung für die Elterngeldstelle</span> – einfach von Ihrer Mitarbeiterin ausfüllen lassen!</li>
<li><span style="background-color: #ffff00;">Unfallfragebogen</span> – damit Sie als Arbeitgeber Schadensersatzansprüche geltend machen können!</li>
<li>Unfallfragebogen für einen <span style="background-color: #ffff00;">Verkehrsunfall </span></li>
<li>Unfallfragebogen für einen <span style="background-color: #ffff00;">Sportunfall </span></li>
<li>Unfallanzeige für einen <span style="background-color: #ffff00;">Arbeitsunfall </span></li>
<li>Wie Sie die <span style="background-color: #ffff00;">Voraussetzungen der Pauschalversteuerung</span> einer geringfügigen Beschäftigung prüfen</li>
<li>Mit diesem <span style="background-color: #ffff00;">Muster-Formular</span> prüfen Sie die <span style="background-color: #ffff00;">Versicherungspflicht</span> bzw. -freiheit bei kurzfristig Beschäftigten</li>
<li>Wie Sie <span style="background-color: #ffff00;">Versicherungspflicht bzw. -freiheit</span> zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bei <span style="background-color: #ffff00;">Studenten</span> überprüfen</li>
<li>Prüfung der <span style="background-color: #ffff00;">Versicherungspflicht bzw. -freiheit bei Schülern</span></li>
<li>Erklärung der Erziehungsberechtigten zur <span style="background-color: #ffff00;">Beschäftigung eines Schülers</span></li>
<li><span style="background-color: #ffff00;">Erklärung bei geringfügiger Beschäftigung</span></li>
<li>Mitteilung über die Möglichkeit des <span style="background-color: #ffff00;">Verzichts auf die Versicherungsfreiheit</span> zur Rentenversicherung</li>
<li><span style="background-color: #ffff00;">Erklärung über den Verzicht auf die Versicherungsfreiheit</span> zur Rentenversicherung</li>
<li>Erklärung des Mitarbeiters über den Verzicht auf die Anwendung der <span style="background-color: #ffff00;">Gleitzonenregelung</span> in der gesetzlichen Rentenversicherung</li>
<li><span style="background-color: #ffff00;">Muster-Zeiterfassungsbogen</span></li>
</ul>
<p><strong>Mein Tipp:</strong></p>
<p>Nutzen Sie diesen exklusiven <strong>GRATIS-Download</strong>. Er hilft Ihnen, Fehler zu vermeiden und garantiert Ihnen Sicherheit bei der kommenden Betriebsprüfung. Was will man mehr? <a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/tak_s674282_nl.php?r_19082010_Steuerweb" target="_blank">Klicken Sie gleich hier!</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuerweb.org/besteuern-sie-ihre-studenten-ganz-normal/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Bürgerliche Kleidung ist nur unter einer Bedingung steuerfrei</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/burgerliche-kleidung-ist-nur-unter-einer-bedingung-steuerfrei/</link>
		<comments>http://www.steuerweb.org/burgerliche-kleidung-ist-nur-unter-einer-bedingung-steuerfrei/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 18 Jun 2010 21:39:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Berufskleidung]]></category>
		<category><![CDATA[bürgerliche Kleidung]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[steuerfreie Zuwendungen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://steuerweb.org/burgerliche-kleidung-ist-nur-unter-einer-bedingung-steuerfrei/</guid>
		<description><![CDATA[Vielleicht würden Sie Ihre Mitarbeiter ja auch gern mit eleganter Kleidung ausstatten – am besten einheitlich. Schließlich unterstreicht ein einheitliches Erscheinungsbild die hohe Qualität Ihrer Produkte oder Dienstleistungen. Auch der Bindung an Ihr Unternehmen und das Wir-Gefühl Ihrer Mitarbeiter kann das nur nützen. Dem Finanzamt ist das egal: Auch wenn es durchaus in Ihrem betrieblichen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/burgerliche-kleidung-ist-nur-unter-einer-bedingung-steuerfrei/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-965" style="margin-left: 10px; margin-right: 10px;" title="bürgerliche Kleidung" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/06/Fotolia_11967997_XS-150x150.jpg" alt="bürgerliche Kleidung" width="150" height="150" /></a>Vielleicht würden Sie Ihre Mitarbeiter ja auch gern mit eleganter Kleidung ausstatten – am besten einheitlich. Schließlich unterstreicht ein einheitliches Erscheinungsbild die hohe Qualität Ihrer Produkte oder Dienstleistungen. Auch der Bindung an Ihr Unternehmen und das Wir-Gefühl Ihrer Mitarbeiter kann das nur nützen. Dem Finanzamt ist das egal: Auch wenn es durchaus in Ihrem betrieblichen Interesse liegt, Ihre Mitarbeiter elegant auszustaffieren, haben Sie und Ihre Mitarbeiter davon keine steuerlichen Vorteile.<span id="more-966"></span></p>
<h3><a href="http://www.bwrmedia.de/lp/nl/lga_s825988_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb">So ist die Rechtslage</a></h3>
<p>Ob Kleidergeld oder kostenlos überlassene Ausstattung – beides müssen Ihre Mitarbeiter als geldwerten Vorteil versteuern, wenn es sich bei der Kleidung um bürgerliche Kleidungsstücke handelt. Nur typische Berufskleidung bleibt für Ihre Mitarbeiter steuerfrei. Diese dürfen Sie Ihren Mitarbeitern also auch kostenlos oder verbilligt überlassen, ohne dass ein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil entsteht.</p>
<p>___________________________________________________________________</p>
<p>- Anzeige -</p>
<p><a href="http://www.bwrmedia.de/lp/nl/lga_s825988_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb"><span style="color: #ff0000;"><strong><span style="font-size: large;">Nie mehr Ärger mit der Lohnsteuer-Außenprüfung. Garantiert!</span></strong></span></a></p>
<p>Dafür sorgt zuverlässig der zweite Gratis-Download für heute. Das <a href="http://www.bwrmedia.de/lp/nl/lga_s825988_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb">Praxispaket „Lohnsteuer-Außenprüfung klipp und klar“</a>! Hier erfahren Sie:</p>
<ul>
<li>Wie Sie <a href="http://www.bwrmedia.de/lp/nl/lga_s825988_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb">in einer Prüfung IHRE Rechte wahren</a></li>
<li><a href="http://www.bwrmedia.de/lp/nl/lga_s825988_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb">Was der Prüfer darf</a> – und was nicht</li>
<li>Welche <a href="http://www.bwrmedia.de/lp/nl/lga_s825988_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb">Prüfungsschwerpunkte 2010</a> an der Reihe sind – und wie Sie sich perfekt vorbereiten</li>
<li>Die <a href="http://www.bwrmedia.de/lp/nl/lga_s825988_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb">wichtigsten Urteile</a>, mit denen Sie Ihre Position stärken</li>
<li>Und, und, und</li>
</ul>
<p><strong>Mein Tipp:</strong> Wenn bei Ihnen demnächst eine Lohnsteuer-Außenprüfung ansteht, können Sie sich jetzt mit dem <a href="http://www.bwrmedia.de/lp/nl/lga_s825988_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb">Praxispaket „Lohnsteuer-Außenprüfung klipp und klar“</a> perfekt vorbereiten wie nie. <a href="http://www.bwrmedia.de/lp/nl/lga_s825988_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb">Klicken Sie zum kostenlosen Download dieser wichtigen Arbeitshilfe jetzt einfach hier.</a></p>
<p>___________________________________________________________________</p>
<h3><a href="http://www.bwrmedia.de/lp/nl/lga_s825988_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb">Diese Voraussetzungen muss typische Berufskleidung erfüllen:</a></h3>
<ol>
<li>Sie muss als Arbeitsschutzkleidung auf die jeweils ausgeübte Berufstätigkeit zugeschnitten sein, wie etwa ein „Blaumann“, Kittel oder Arbeitsschuhe) oder</li>
<li>nach ihrer Beschaffenheit – also uniformartig oder etwa durch ein aufgesticktes Firmenemblem – objektiv eine berufliche Funktion erfüllen.</li>
</ol>
<h3><a href="http://www.bwrmedia.de/lp/nl/lga_s825988_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb">Zusatzvoraussetzung: Private Nutzung ausgeschlossen</a></h3>
<p>Doch der Fiskus hat noch eine zusätzliche Hürde eingezogen: Er erkennt Arbeitskleidung nur dann als typische Berufskleidung an, wenn eine private Nutzung der Kleidungsstücke so gut wie ausgeschlossen ist. Konkret bedeutet das, dass die Arbeitsschutzschuhe steuerfrei sein können, nicht jedoch die normalen Schuhe zur Uniform – auch wenn Ihre Mitarbeiter diese tatsächlich nur bei der Arbeit tragen.</p>
<h3><a href="http://www.bwrmedia.de/lp/nl/lga_s825988_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb">Diese Voraussetzungen muss ein Kleidergeld erfüllen</a></h3>
<p>Sie können Ihren Mitarbeitern natürlich auch ein sogenanntes Kleidergeld zahlen, statt Ihnen die Kleidung zu stellen. Steuerfrei ist dass unter der Voraussetzung, dass Ihre Mitarbeiter nach</p>
<ul>
<li>Unfallverhütungsvorschriften,</li>
<li>Tarifvertrag oder</li>
<li>aufgrund einer Betriebsvereinbarung</li>
</ul>
<p>typische Berufskleidung tragen müssen.</p>
<h3><a href="http://www.bwrmedia.de/lp/nl/lga_s825988_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb">Bei bürgerlicher Kleidung kennt der Fiskus kein Pardon</a></h3>
<p>Nun könnten Sie ja auf die Idee kommen, dass exakt gleiche Anzüge und Kostüme ja auch eine Uniform darstellen.</p>
<p><strong>Achtung:</strong> Steuerlich ist das aber nicht der Fall. Dagegen spricht aus Sicht des Fiskus das Argument, dass Ihre Mitarbeiter den eleganten Anzug ja auch privat tragen können.</p>
<h3><a href="http://www.bwrmedia.de/lp/nl/lga_s825988_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb">Die Folge für Sie und Ihre Mitarbeitern</a></h3>
<p>Überlassen Sie Ihren Mitarbeitern bürgerliche Kleidung kostenlos oder verbilligt, dann ist dies selbst dann als geldwerter Vorteil lohnsteuerpflichtig, wenn Ihre Mitarbeiter die guten Stücke ausschließlich am Arbeitsplatz tragen – sogar dann, wenn sie die Kleidung außerhalb der Arbeitszeit in der Firma einschließen.</p>
<h3><a href="http://www.bwrmedia.de/lp/nl/lga_s825988_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb">Einziger Ausweg: Firmentypische Gestaltung</a></h3>
<p>Für Sie gibt es nur einen Weg, Ihren Mitarbeitern die Kleidung lohnsteuerfrei zu überlassen: indem Sie sie firmentypisch ausstatten.</p>
<p><strong>Tipp:</strong> Das gelingt am einfachsten mit aufgestickten oder eingewobenen Firmen- und Namensemblemen.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuerweb.org/burgerliche-kleidung-ist-nur-unter-einer-bedingung-steuerfrei/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Kleinere Vorschüsse dürfen Sie ruhig verrechnen</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/kleinere-vorschusse-durfen-sie-ruhig-verrechnen/</link>
		<comments>http://www.steuerweb.org/kleinere-vorschusse-durfen-sie-ruhig-verrechnen/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 02 Jun 2010 18:28:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Verrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Vorschuss]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://steuerweb.org/kleinere-vorschusse-durfen-sie-ruhig-verrechnen/</guid>
		<description><![CDATA[Nach wie vor beutelt die Wirtschaftskrise Unternehmen wie Beschäftigte. Möglicherweise hat auch der ein oder andere Ihrer Mitarbeiter einen Kurzarbeiter oder Arbeitslosen in der Familie. Da kann mal das Geld knapp werden. Vielleicht bittet Sie ja auch mal der ein oder andere Mitarbeiter um einen Vorschuss. Vorschüsse sind normales Entgelt Grundsätzlich werden Sie ihm diesen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/kleinere-vorschusse-durfen-sie-ruhig-verrechnen/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-954" style="margin-left: 10px; margin-right: 10px;" title="Lohnvorschuss" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/06/Fotolia_2110726_XS1-150x150.jpg" alt="Lohnvorschuss" width="150" height="150" /></a>Nach wie vor beutelt die Wirtschaftskrise Unternehmen wie Beschäftigte. Möglicherweise hat auch der ein oder andere Ihrer Mitarbeiter einen Kurzarbeiter oder Arbeitslosen in der Familie. Da kann mal das Geld knapp werden. Vielleicht bittet Sie ja auch mal der ein oder andere Mitarbeiter um einen Vorschuss.<span id="more-955"></span></p>
<h3><a href="http://www.bwr-media.de/lp/shop/ean_s702345_sb.php?r_Anzeige_Steuerweb">Vorschüsse sind normales Entgelt</a></h3>
<p>Grundsätzlich werden Sie ihm diesen Gefallen sicher gern tun. Nur, wie gehen Sie bei der Lohnsteuerabrechnung mit der vorgezogenen Auszahlung um?</p>
<p>________________________________________________________</p>
<p>- Anzeige -</p>
<p><a href="http://www.bwr-media.de/lp/shop/ean_s702345_sb.php?r_Anzeige_Steuerweb"><span style="color: #ff0000;"><span style="font-size: large;"><strong>Besteuerung des Firmenwagen in 2010 – so bleiben Sie auf der sicheren Seite</strong></span></span></a></p>
<p>Der aufgrund der neuen Rechtsprechung komplett aktualisierte <a href="http://www.bwr-media.de/lp/shop/ean_s702345_sb.php?r_Anzeige_Steuerweb"><strong>Gratisreport „Besteuerung des Firmenwagens 2010“</strong></a> zeigt Ihnen, wie Sie bei der Berechnung auch weiterhin alles richtig machen – und lässt Finanzamt und Betriebsprüfer leer ausgehen. <a href="http://www.bwr-media.de/lp/shop/ean_s702345_sb.php?r_Anzeige_Steuerweb"><strong>Klicken Sie zum kostenlosen Download einfach hier.</strong></a></p>
<p><strong>Ihr Vorteil:</strong><br />
 Wenn Sie nur eine einzige Gestaltung nutzen, einen einzigen Tipp umsetzen – oder einen einzigen Fehler vermeiden – hat sich <a href="http://www.bwr-media.de/lp/shop/ean_s702345_sb.php?r_Anzeige_Steuerweb"><strong>Ihr Klick hier</strong></a> mehr als gelohnt für Sie! Schließlich gehört die Abrechnung des auch privat genutzten Firmenwagens zu den Lieblingsspielwiesen der Betriebsprüfer – weil hier auch meisten Fehler gemacht werden. Doch nicht mehr bei Ihnen. Weil Sie mit diesem <a href="http://www.bwr-media.de/lp/shop/ean_s702345_sb.php?r_Anzeige_Steuerweb"><strong>Gratisreport „Besteuerung des Firmenwagens 2010“</strong></a> definitiv auf der sicheren Seite sind.</p>
<p><a href="http://www.bwr-media.de/lp/shop/ean_s702345_sb.php?r_Anzeige_Steuerweb"><strong>Klicken Sie zum kostenlosen Download und für mehr Sicherheit vor unliebsamen Betriebsprüfer-Überraschungen ganz einfach hier!</strong></a></p>
<p>________________________________________________________</p>
<h3><a href="http://www.bwr-media.de/lp/shop/ean_s702345_sb.php?r_Anzeige_Steuerweb">So sieht es bei der Lohnsteuer aus</a></h3>
<p>Natürlich sind auch Vorschusszahlungen ganz normale Entgeltzahlungen. Auch für einen Vorschuss werden somit Lohnsteuern und auch Sozialabgaben fällig. Wenn Sie Ihrem Mitarbeiter einen Gehaltsvorschuss in geringer Höhe auszahlen, also etwa 400 oder 500 € und diesen mit der nächsten regulären Gehaltszahlung verrechnen, brauchen Sie nicht gesondert Lohnsteuer einzubehalten. Sie dürfen beides zusammen besteuern.</p>
<p><strong>Achtung:</strong> Sie müssen dann aber unbedingt darauf achten, dass Sie dann die Lohnsteuer vom vollen Gehalt und nicht vom um den Vorschuss gekürzten Betrag berechnen und abführen. Halten Sie das also nach, damit die Summe der Abzüge stimmt.</p>
<p><em><strong>Beispiel:</strong></em></p>
<p><em>Geben Sie einem Mitarbeiter Mitte Juni also einen Vorschuss von 400 € und verrechnen diesen mit dem Julientgelt in Höhe von 2.500 €.</em></p>
<p><em>Dann zahlen Sie im Juni die 400 € ohne Lohnsteuerabzug aus.</em></p>
<p><em>Das Juligehalt versteuern Sie dafür in voller Höhe und verrechnen nur den bereits gezahlten Nettoauszahlungsbetrag mit den 400 €.</em></p>
<p><em>Auch die Sozialversicherungsbeiträge für den Vorschuss führen Sie erst ab, wenn der Mitarbeiter den regulären Lohn erhält.</em></p>
<h3><a href="http://www.bwr-media.de/lp/shop/ean_s702345_sb.php?r_Anzeige_Steuerweb">Das ist die Voraussetzung für dieses Vorgehen</a></h3>
<p>Der Lohnabrechnungszeitraum darf nicht länger als 5 Wochen dauern und die Lohnabrechnung muss dann nach spätestens 3 Wochen erfolgen. Dann dürfen Sie die Vorschüsse als laufenden Arbeitslohn behandeln</p>
<h3><a href="http://www.bwr-media.de/lp/shop/ean_s702345_sb.php?r_Anzeige_Steuerweb">Und wenn Sie den Vorschuss etwas längerfristiger gewähren?</a></h3>
<p>Wenn Sie Ihrem Mitarbeiter einen größeren oder auch längerfristigeren Vorschuss gewähren – Achtung: das muss noch kein Darlehen sein –, haben Sie bei der Besteuerung zwei Möglichkeiten:</p>
<ul>
<li>Sie besteuern den Vorschuss sofort wie laufende Lohnzahlungen oder</li>
<li>sie besteuern den Vorschuss als sonstigen Bezug.</li>
</ul>
<p><strong>Tipp: </strong>Wenn Sie den Vorschuss als sonstigen Bezug besteuern, dürfen Sie die Vereinfachungsregelung der R 118 Abs. 4 Satz 2 der Lohnsteuerrichtlinien anwenden.</p>
<h3><a href="http://www.bwr-media.de/lp/shop/ean_s702345_sb.php?r_Anzeige_Steuerweb">Wann Sie die Vereinfachungsregelung nutzen dürfen</a></h3>
<p>Voraussetzung hierfür ist nur, dass Ihr Mitarbeiter dieser Regelung nicht widerspricht. Ein Betriebsprüfer muss dieses Vorgehen später jedenfalls gutheißen.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuerweb.org/kleinere-vorschusse-durfen-sie-ruhig-verrechnen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Unter 3 Voraussetzungen bleiben D&amp;O-Prämien steuerfrei</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/unter-3-voraussetzungen-bleiben-do-pramien-steuerfrei/</link>
		<comments>http://www.steuerweb.org/unter-3-voraussetzungen-bleiben-do-pramien-steuerfrei/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 02 Jun 2010 18:21:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[D&O-Prämien]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Managementhaftpflichtversicherun]]></category>
		<category><![CDATA[steuern]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://steuerweb.org/unter-3-voraussetzungen-bleiben-do-pramien-steuerfrei/</guid>
		<description><![CDATA[Das Risiko von Führungskräften ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, für Fehlentscheidungen oder Fehlverhalten auch finanziell haftbar gemacht zu werden. Das kann rasch teuer werden. Vor den finanziellen Folgen schützt eine Managementhaftpflichtversicherung – eine so genannte D&#38;O-Police. Vielleicht hat Ihr Unternehmen ja für Sie selbst eine solche D&#38;O-Versicherung abgeschlossen. Oder Sie erledigen die Lohnsteuer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/unter-3-voraussetzungen-bleiben-do-pramien-steuerfrei/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-951" style="margin-left: 10px; margin-right: 10px;" title="D&amp;O-Policen" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/06/Fotolia_2318395_XS-150x150.jpg" alt="D&amp;O-Policen" width="150" height="150" /></a>Das Risiko von Führungskräften ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, für Fehlentscheidungen oder Fehlverhalten auch finanziell haftbar gemacht zu werden. Das kann rasch teuer werden. Vor den finanziellen Folgen schützt eine Managementhaftpflichtversicherung – eine so genannte D&amp;O-Police.<span id="more-952"></span></p>
<p>Vielleicht hat Ihr Unternehmen ja für Sie selbst eine solche D&amp;O-Versicherung abgeschlossen. Oder Sie erledigen die Lohnsteuer für Ihre Geschäftsführer und stehen dort vor der Frage, wie Sie die Versicherungsprämien steuerlich behandeln.</p>
<p>_______________________________________________________</p>
<p>- Anzeige -</p>
<p><a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/ust_s700674_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb"><span style="color: #ff0000;"><strong><span style="font-size: large;">„Schützen Sie Ihr Recht auf den Vorsteuerabzug mit 1 Klick hier!“ </span></strong></span></a></p>
<p>Beim Thema „Vorsteuerabzug“ kennt der Fiskus keine Gnade. Schon kleinste Fehler in Ihren Eingangsrechnungen kosten Sie den kompletten Vorsteuerabzug – und damit sehr viel Geld!</p>
<p><strong>Schutz bietet unser neuer <a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/ust_s700674_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb">Gratis-Download</a> für Sie! </strong></p>
<p>Es ist der <a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/ust_s700674_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb">Praxisratgeber „Umsatzsteuer &amp; Rechnungen“</a> – Ihre Geheimwaffe gegen übereifrige Betriebsprüfer.</p>
<p><strong>Tipp: </strong>Dieser <a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/ust_s700674_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb">Praxisratgeber „Umsatzsteuer &amp; Rechnungen“</a> steht nur HEUTE für Sie zum <a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/ust_s700674_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb">Gratis-Download</a> bereit. <a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/ust_s700674_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb">Klicken Sie deshalb gleich hier. </a></p>
<p><strong>Ihr Vorteil:</strong> Mit diesem <a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/ust_s700674_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb">15-teiligen Praxispaket „Umsatzsteuer &amp; Rechnungen“</a> vergessen Sie garantiert keine der gesetzlich vorgeschriebenen Rechnungspflichtangaben.</p>
<p><strong> Gehen Sie kein Risiko mehr ein! </strong></p>
<p>Wir zeigen Ihnen, wie Sie alle gesetzlichen Vorgaben bei der Rechnungsstellung erfüllen, was Sie bei Eingangsrechnungen beachten müssen und wie Sie Ihren Vorsteuerabzug problemlos sicherstellen.</p>
<p><strong>Deshalb:  Sie bekommen Ihr <a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/ust_s700674_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb">15-teiliges Rundum-Vorsteuer-Rettungs-Paket</a> jetzt sofort GRATIS per PDF zum Download, <a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/ust_s700674_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb">wenn Sie hier klicken.</a></strong></p>
<p>_______________________________________________________</p>
<h3><a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/ust_s700674_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb">So sind die Regeln</a></h3>
<p>Auch bei den Ausgaben für eine solche D&amp;O-Versicherung zählt, ob Ihr Unternehmen sie im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse getätigt hat. Dann ist der für die Police gezahlte Betrag lohnsteuerfrei.</p>
<h3><a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/ust_s700674_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb">Diese 3 Vorgaben müssen dafür erfüllt sein:</a></h3>
<ol>
<li>Es muss sich um eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung handeln, die in erster Linie Ihr Unternehmen oder den Unternehmenswert gegen Schadensersatzforderungen Dritter absichert, die ihren Grund in dem Tätigwerden oder Untätigbleiben der für das Unternehmen verantwortlich handelnden und entscheidenden Organe bzw. Leitungsverantwortlichen haben.</li>
<li>Klauseln im Versicherungsvertrag für die D&amp;O-Police müssen vorsehen, dass im Schadensfall Ihrem Unternehmen die Entschädigung zusteht.</li>
<li>Basis der Prämienkalkulation sind nicht individuelle Merkmale der versicherten Personen, sondern ausschließlich die Betriebsdaten des Unternehmens.</li>
</ol>
<p><br class="spacer_" /></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuerweb.org/unter-3-voraussetzungen-bleiben-do-pramien-steuerfrei/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

