Wenn Sie Ihrem Mitarbeiter eine finanzielle Zuwendung gewähren, gilt die normalerweise als lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn – Steuern und Sozialabgaben werden fällig. Doch Sie haben auch die Möglichkeit, bestimmte Zuwendungen pauschal zu versteuern. weiterlesen »
Mit diesen 8 Zuwendungen sparen Sie und Ihr Mitarbeiter
Auswärtstätigkeit oder Arbeitsstätte – hier herrscht nun Klarheit
Vielleicht erledigen Ihre Mitarbeiter auch für Ihr Unternehmen längerfristig Tätigkeiten im Auftrag eines Kunden vor Ort. Das Outsourcen oder Entleihen von Mitarbeitern liegt nach wie vor im Trend. Für Sie als Steuerverantwortlichen stellt sich dabei oft die Frage, ob Sie die Reisekosten steuerfrei erstatten dürfen. weiterlesen »
Vorsicht mit der 110-€-Grenze bei Betriebsveranstaltungen
Betriebsveranstaltungen wie etwa Frühlingsausflüge oder Sommerfeste – gehören zu den Schwerpunkten fast jeder Betriebsprüfung, auch der Umsatzsteuer-Sonderprüfung. Der Grund ist einfach: Der Fiskus weiß, dass hier viele Fehler gemacht werden und entsprechend hohe Steuernachzahlungen winken. Schön für den Fiskus… weiterlesen »
4 Voraussetzungen für steuerbegünstigte Betriebsveranstaltungen
Wer gut arbeitet, soll auch gut feiern dürfen – das fördert schließlich das Betriebsklima. Und weil das wiederum der Arbeit zuträglich ist, unterstützt der Fiskus Sie als Unternehmer dabei, wenn Sie Betriebveranstaltungen ausrichten. weiterlesen »
Lassen Sie Ihren Minijobber seine Lohnsteuer selbst zahlen
Auch wenn es sich nicht so anhört: Die Abgabenbelastung bei einem Minijobber ist überhaupt nicht Mini. Für die geringe Summe ist sie mit mehr als 30 Prozent sogar ganz schön hoch.
Aber Sie diese Abgaben auch sparen und auf Ihren Mitarbeiter abwälzen. Vor allem, wenn Sie mehrere Mini-Jobber beschäftigen, summiert sich das zu einer ganz erklecklichen Einsparung. weiterlesen »
Für beide Seiten von Vorteil: Der Kinderbetreuungszuschuss
Als Arbeitgeber können Sie ein Lied davon singen: über die erschreckend hohen Lohn- und Lohnnebenkosten. Und die enormen Steuern und Abgaben, die Sie für Ihre Mitarbeiter abführen. Doch es gibt glücklicherweise Mittel und Wege, die Belastung zu senken – oft sogar noch mit positiven finanziellen Auswirkungen für Ihre Mitarbeiter, wie etwa mit einem Kinderbetreuungszuschuss. weiterlesen »
So funktioniert die Fünftel-Regelung – in 3 Schritten
Zahlt Ihr Unternehmen einem Mitarbeiter eine Abfindung, weil dieser seine Arbeitszeit reduzieren muss, ist die Leistung voll beitragspflichtig. Zumindest die Steuerlast lässt sich aber mindern, wenn Sie die Steuer auf die Abfindung Ihres Mitarbeiters ermäßigt berechnen. weiterlesen »
3 Faustregeln für die Pauschalbesteuerung Ihrer kurzfristig Beschäftigten
Am Aschermittwoch ist alles vorbei… Auch oft der Einsatz Ihrer kurzfristig Beschäftigten. Zumindest, wenn Sie sie eigens für die tollen Tage eingestellt haben. Vielleicht brauchen Sie allerdings gerade nach Karneval erst recht ein paar Kurzfrist-Aushilfen – denn erfahrungsgemäß rafft nach Ende der jecken Tage mit viel Gebütze – Küsschen hier und Küsschen dort – Grippe und Schnupfen weite Teile der Bevölkerung dahin: erst die Narren und wenig später dann ihre Kollegen, Freunde, Verwandte und Nachbarn. weiterlesen »
Machen Sie sich die Zinsberechnung fürs Mitarbeiterdarlehen einfach
Vielleicht haben Sie ja auch dem ein oder anderen Mitarbeiter ein Arbeitnehmerdarlehen gewährt. Viele Banken halten sich ja mit der Kreditvergabe in der derzeitigen Krise sehr zurück oder nehmen hohe Zinsen. So ist die Lage: Als Arbeitgeber dürfen Sie Ihren Mitarbeitern Darlehen einräumen. Und Sie dürfen das auch zu deutlich günstigeren Konditionen als dem marktüblichen Zins tun, wenn Sie wollen. weiterlesen »
So berechnen Sie die Steuer für die Unfallversicherung Ihrer Mitarbeiter
Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur Unfälle während der Arbeitszeit oder auf dem direkten Hin- und Rückweg ab. Wer darüber hinaus mehr Schutz wünscht, muss sich zusätzlich versichern. Falls Sie als Arbeitgeber Ihrem Mitarbeiter eine freiwillige Unfallversicherung bezahlen, dann gehören die Beiträge hierzu zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Zumindest dann, wenn Ihr Mitarbeiter einen unmittelbaren Rechtsanspruch aus der Versicherung hat. weiterlesen »

