Klar, die pauschalen Abgaben haben Sie schnell errechnet und rasch überwiesen beziehungsweise abbuchen lassen.
Sie haben aber auch die Möglichkeit, Ihre Minijobber individuell zu besteuern – auf Lohnsteuerkarte, ganz normal. weiterlesen »
Klar, die pauschalen Abgaben haben Sie schnell errechnet und rasch überwiesen beziehungsweise abbuchen lassen.
Sie haben aber auch die Möglichkeit, Ihre Minijobber individuell zu besteuern – auf Lohnsteuerkarte, ganz normal. weiterlesen »
Die Regeln sind klar: „Minijobber, die unverschuldet infolge Krankheit arbeitsunfähig sind, haben Anspruch auf Fortzahlung ihres regelmäßigen Verdienstes durch den Arbeitgeber bis zu sechs Wochen“, informiert die Minijobzentrale. weiterlesen »
Dass Sie das Gehalt Ihrer regulären Mitarbeiter mit steuerfreien Gehalts-Extras aufbessern können, wissen Sie ja längst. Gerade in der Krise eine gute Möglichkeit, mit vergleichsweise geringem finanziellem Aufwand Ihren Mitarbeitern Mehrwert zu bieten. weiterlesen »
Auch wenn es sich nicht so anhört: Die Abgabenbelastung bei einem Minijobber ist überhaupt nicht Mini. Für die geringe Summe ist sie mit mehr als 30 Prozent sogar ganz schön hoch.
Aber Sie diese Abgaben auch sparen und auf Ihren Mitarbeiter abwälzen. Vor allem, wenn Sie mehrere Mini-Jobber beschäftigen, summiert sich das zu einer ganz erklecklichen Einsparung. weiterlesen »
Wenn Sie Minijobber beschäftigen, können Sie für diese die Lohnsteuer pauschal versteuern. Das kann sich für beide Seiten lohnen. Die Vorteil für Sie und Ihren Arbeitnehmer: Ihr Arbeitnehmer erhält seinen Lohn ungemindert. Für Sie als Arbeitgeber stellen Pauschsteuer (2 %) oder pauschale Lohnsteuer (20/25 %) sowie die hierauf entfallenden Nebensteuern zusätzliche Betriebsausgaben dar. weiterlesen »
Schicken Sie Ihre Mitarbeiter auf Schulungen, müssen Sie das auch mit Teilzeitkräften, unter Umständen sogar mit geringfügig entlohnten Beschäftigten tun. Auf den Fortbildungsveranstaltungen erhalten Ihre Mitarbeiter in der Regel kostenlos Verpflegung. Diese führt zu einem geldwerten Vorteil und damit zu Arbeitsentgelt. Wie Sie dieses ermitteln, ist vor allem für Ihre Minijobber wichtig. weiterlesen »
Die Sozialversicherungen haben es ja immer schon sehr eng gesehen mit Ihrer Pflicht als Arbeitgeber, bei Minijobbern oder auch Mitarbeitern in Teilzeitjobs wie etwa Ihre kurzfristig Beschäftigten zu prüfen, ob diese die sozialversicherungsrechtlichen Grenzwerte überschreiten. Regelmäßig nahmen sie rückwirkend Arbeitgeber in die Pflicht und forderten Sozialversicherungsbeiträge nach. weiterlesen »